Rot-Weiß-Rot-Card wird reformiert
Anfang Juli wurde die Reform der Rot-Weiß-Rot-Card samt Umsetzung der Blue-Card-Richtlinie vom Nationalrat beschlossen.

Die Rot-Weiß-Rot-Card wurde 2011 in zeitlichem Zusammenhang mit der Öffnung des Arbeitsmarktes für die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten eingeführt. Sie betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige und kommt daher auf EWR-Bürger nicht zur Anwendung, da diese ohnehin bereits freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich haben.
Dabei wird im Rahmen eines von bestimmten Kriterien geleiteten Zulassungssystems auf die objektiven Kriterien Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter abgestellt. Zur Erteilung der Zulassung ist es erforderlich, eine entsprechende Anzahl an Punkten zu erreichen. Im Jahr 2021 wurden im Bundesland Salzburg vom AMS 289 positive Gutachten erstellt.
Das grundsätzlich sinnvolle Instrument hat sich leider in der Praxis als stark verbesserungsbedürftig erwiesen. Es war daher eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, die Rot-Weiß-Rot-Card praxistauglicher zu gestalten, um dadurch den akuten Fachkräftemangel in Österreich zumindest etwas zu lindern.
Reform sieht wichtige Verbesserungen vor
Die nunmehr beschlossene Reform beruht im Wesentlichen auf einem Ministerratsvortrag vom Februar 2020. Die Reform soll es den österreichischen Betrieben ermöglichen, leichter und rascher Zugang zu den dringend gesuchten Fachkräften zu erhalten. Vieles wird an der tatsächlichen Handhabung und Umsetzung in der Praxis liegen.
Die Reform sieht unter anderem folgende Verbesserungen vor und wird im Herbst 2022 in Kraft treten:
- Praxisgerechterer Nachweis der Kompetenzen und Berufserfahrung: Nunmehr wird bei der Berufserfahrung ein Punkt pro Halbjahr angerechnet, früher waren es zwei Punkte pro Jahr.
- Die Gültigkeitsdauer von Sprachzertifikaten wird von einem Jahr auf fünf Jahre ausgeweitet.
- Als besonders problematisch haben sich die Gehaltsgrenzen bei den „Sonstigen Schlüsselkräften“ erwiesen. Diese werden nunmehr einheitlich (unabhängig vom Alter) auf 50% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gesenkt. Ebenso entfällt die Gehaltsgrenze für „Studienabsolventen“. Im Punkteschema für „Fachkräfte in Mangelberufen“ werden auch für die Altersgruppe 40 bis 50 Jahre fünf Punkte anerkannt.

Rot-Weiß-Rot-Card für Stammmitarbeiter
Wer zwei Jahre als registrierter Stammsaisonier jeweils mindestens sieben Monate beschäftigt gewesen war, kann mit zusätzlichen Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 und einem Angebot für einen ganzjährigen Job im selben Wirtschaftszweig die Rot-Weiß-Rot-Card für Stammmitarbeiter beantragen. Es gibt kein Mindestgehalt in dieser neuen Kategorie. Nach zwei Jahren Beschäftigung ist dann ein Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Card-Plus möglich, damit entfällt die Arbeitgeberbindung.Umsetzung der Blue-Card-Richtlinie
Die EU-Blue-Card-Richtlinie wird ebenfalls bereits umgesetzt, sie regelt unter anderem Folgendes: IT-Schlüsselkräfte können ohne Studienabschluss eine Blue Card erhalten, wenn sie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung, die vergleichbar mit dem Niveau eines Hochschulabschlusses ist, nachweisen können und sie diese Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre vor der Antragsstellung erworben haben. Bei Arbeitslosigkeit oder Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen eines Blue-Card-Inhabers besteht die Möglichkeit, für sechs Monate in Österreich zu bleiben, um einen neuen Job zu suchen. Die Gehaltsgrenze für die Blue Card wurde mit dem 1,0-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts eines Vollzeitangestellten festgesetzt.
Die Expert:innen des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht beraten Sie in Fragen rund um die Rot-Weiß-Rot-Card gerne und sind Ihnen im Zuge der jeweiligen Verfahrensschritte gerne behilflich.
Weitere Infos:
Sozial- und Arbeitsrecht
der Wirtschaftskammer Salzburg,
Tel. 0662/8888,
Dr. Lorenz Huber MBL, Dw. 323,
Mag. Fabian Ennsmann, Dw. 315,
Mag. Christina Marx, Dw. 393,
Dr. Ursula Michl-Schwertl, Dw. 392,
Mag. Raphael Spitzer, Dw. 364