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Nein zu Arbeitszeitverkürzung, ja zur Vollzeitarbeit!

Alles, was die Beschäftigungssituation der Betriebe zusätzlich verschlechtert, ist zu beenden, alles, was Beschäftigung fördert, verstärkt anzugehen, fordert die WKS. Es braucht einen Masterplan, wie die zentrale Zukunftsfrage Arbeitskräftemangel gelöst werden kann. 

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 08.08.2023

Angesichts des enormen Arbeitskräftemangels und dem gleichzeitig Trend zu mehr „Teilzeitarbeit“ fordert die WKS ein umfangreiches Paket mit Maßnahmen, die den Arbeitskräftemangel zurückdrängen. Kein Weg ist jedenfalls eine Arbeitszeitverkürzung auf 32 Stunden bei vollem Lohnausgleich, oder eine Politik, die Arbeit verteuert und Arbeitgeber belastet.  

Die Forderungen der WKS:

1. „Nein“ zu einer zusätzlichen Arbeitszeitverkürzung

Im Einvernehmen mit den Salzburger Unternehmer:innen — über 90% sagen dazu „Nein“ — lehnt die WKS daher alle Schritte zu einer weiteren Arbeitszeitverkürzung entschieden ab!

Es kann und darf keine Verpflichtung dazu geben. Wenn Unternehmen diese im Einvernehmen mit den Mitarbeiter:innen einführen wollen, obliegt dies dem Unternehmen — es darf aber kein Korsett für alle geben! 

2. Trend zu mehr Teilzeitarbeit umdrehen

Der zunehmende Drang zur Teilzeitarbeit muss durch positive Anreize für mehr Vollzeitarbeit beendet werden:

  •  Kinderbetreuung ausbauen: Es muss den Familien leichter gemacht werden, Kinder und Vollzeitarbeit unter einen Hut zu bringen, weshalb die Wirtschaftskammer für einen Rechtsanspruch auf einen Vollzeit-Betreuungsplatz eintritt.
  • Mehr Netto vom Brutto: Österreich ist ein Hochsteuerland mit der dritthöchsten Abgabenbelastung auf Arbeit in der OECD. Arbeit, vor allem Mehr- und Überstunden, müssen sich auch auszahlen Daher braucht es weitere Lohnnebenkostensenkungen, eine Ausweitung der Steuerbegünstigung für Überstunden und eine Tarifreform, in der sich der Zuwachs an Arbeit auch „netto“ auszahlt.
  •  Arbeit in der Pension muss attraktiver werden: Für alle, die weiterarbeiten wollen, muss es sich auch auszahlen. Wird eine Pension aufgeschoben, soll sie stärker aufgewertet werden.
  • Weiterarbeit in der Pension: Arbeiten Personen nach Antritt der Regelpension weiter, sollten die Pensionsversicherungsbeiträge sowohl für Arbeitgeber als auch Pensionist:innen gestrichen werden.
  • Die geblockte Altersteilzeit soll als Modell auslaufen. 

3. Eine Arbeitsmarktreform ist überfällig!

  •  Die Politik darf dem Arbeitskräftemangel nicht nur zuschauen — sie muss jetzt an allen Schrauben drehen, auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Vermittlung!
  •  Neuordnung des Arbeitslosengeldes: Notwendig ist ein degressives, kostenneutrales Arbeitslosengeld, das Anfangs höher ausfällt, dann aber geringer wird, um eine Arbeitsannahme anzustoßen. Insgesamt darf das Modell nicht mehr kosten als jetzt. Eine immer wieder geforderte generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist kontraproduktiv.
  • Keine Zuverdienstmöglichkeiten in der Arbeitslosigkeit: Die Möglichkeit, sich bis zur Geringfügigkeitsgrenze etwas dazuzuverdienen, hat sich als Inaktivitätsfalle erwiesen, länger als notwendig im Arbeitslosengeldbezug zu verharren. Die Geringfügigkeit während dieses Zeitraumes ist abzuschaffen bzw. allenfalls zeitlich massiv zu beschränken.
  •  Befristung der Notstandshilfe: Durch die de facto unbeschränkte Notstandshilfe können Arbeitslose in Österreich bis zur Pension vom AMS Unterstützung erhalten — eine Arbeitsaufnahme erscheint daher nicht mehr attraktiv. Österreich ist neben Belgien das einzige Land in Europa, das eine derartige Leistung ermöglicht.
  •  Ohne qualifizierte Zuwanderung wird Salzburg die Arbeitskräfte-Lücke nicht schließen können. Daher sollte sich das Bundesland Salzburg als Standort für qualifizierte Fachkräfte profilieren, wofür es ausreichend Ressourcen braucht.
  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Nicht zuletzt stellt sich die Frage, weshalb auch bei Vollbeschäftigung und damit verbunden weniger Schulungsmaßnahmen der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nach wie vor bei 6% (je 3% Arbeitgeber und Arbeitnehmer) liegen muss? Die WKS fordert ein Konzept, wie die Gelder daraus in Zukunft Verwendung finden — oder eine Absenkung des Beitrages!