Mehr Tempo bei Energiehilfen!
Zwar sind nun weitere Details zum Energiekostenzuschuss 1 und 2 und zum Pauschalfördermodell für KMU bekanntgegeben worden, doch fehlen noch immer die Richtlinien. Es braucht Überbrückungsmaßnahmen bis zur Beantragungsphase.

Das Modell des Energiekostenzuschusses, den die Wirtschaftskammer erfolgreich eingefordert hat, bringt für alle Unternehmen Planungssicherheit und wieder eine Perspektive, um die exorbitanten Energiesteigerungen besser bewältigen zu können. Denn Faktum ist: für 99% der Unternehmen bedeutet der Energiekostenzuschuss eine Abdeckung der Mehrkosten bis zu 60% bzw. bis zu 2 Mill. €, und das für alle Energieträger inklusive Treibstoffe.
„Bis jetzt gibt es allerdings weder eine Richtlinie für die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1, noch eine für den Energiekostenzuschuss 2 oder für das Pauschalförderungs-Modell. Das bedeutet, betroffene Betriebe können nicht um die versprochenen Energiehilfen für die Zeit ab Oktober 2022 ansuchen und bekommen so nicht die dringend benötigte Unterstützung ausbezahlt“, erklärt WKS-Präsident Peter Buchmüller.
Betriebe hängen in der Warteschleife fest
Zwar sind jetzt einige weitere Details mit Verbesserungen veröffentlicht worden, gleichzeitig wird aber deutlich, dass eine Beantragung erst ab einer Phase der Voranmeldung ab Mitte April (für den EKZ1) und für den EKZ 2 erst im dritten Quartal 2023 und im ersten Quartal 2024 möglich sein wird. Bis dann die Hilfen fließen, wird weitere Zeit vergehen.
Das bringt viele kleine und mittlerer Betriebe in eine zunehmend schwierigere Situation. Bis klar ist, wann die Energiehilfen vor allem aus dem Energiekostenzuschuss 2 und dem Pauschalförderungs-Modell ausbezahlt werden können, sind Überbrückungs-Maßnahmen notwendig. Intensive Gespräche dazu wurden mit der Regierung bereits aufgenommen. „Es braucht mehr Tempo bei der Abwicklung der Energiehilfen. Die Regierung darf die Unternehmen nicht in der Warteschleife hängen lassen!“
Entstehung der Strompreise: Rechtssicherheit schaffen
WKS-Präsident Peter Buchmüller erinnert allerdings daran, dass die Regierung mit dem Energiekostenzuschuss 1 und 2 und anderen Hilfen grundsätzlich richtige Maßnahmen in einer schwierigen Zeit gesetzt hat.
In Salzburg konnte zusätzlich und einzigartig in Österreich gemeinsam mit der Salzburg AG – auf Basis eines Gutachtens der WKS – das Rabattmodell der „100 Freistromtage“ für KMU durchgesetzt werden. Damit wird für rund 80% der Klein- und Mittelbetriebe der Strompreis auf rd. 20 Cent pro kWh gesenkt.
Zur Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen bei den Energieversorgern stellt die WKS fest, dass so schnell wie möglich Rechtssicherheit beim Zustandekommen der Strompreise geschaffen werden muss. Sollte sich ergeben, dass die Preisentstehung oder die Kundeninformation bei Energieversorgern nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, geht die WKS davon aus, dass es im Interesse der betroffenen Betriebe zu Rückzahlungen kommen muss. Das muss so schnell wie möglich geklärt werden.