Symbolbild Förderung
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Die neue Förderaktion für Unternehmensgründung

Mit Wirksamkeit 1.5. 2023 wurde die Förderung des Landes Salzburg für junge Unternehmen neu aufgestellt und trägt nun den Titel „Förderaktion für Jungunternehmen“

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Aktualisiert am 05.08.2023

Inhaltlich wurden im Vergleich zur bisherigen „Betriebsneugründungs- und Übernahmeförderaktion“ einige Änderungen bzw. Verbesserungen vorgenommen. Zweck der Förderungsmaßnahme ist die Unterstützung der Neugründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Unter anderem dürfen die Förderungswerber:innen bzw. die Gesellschafter:innen der förderungswerbenden Gesellschaft innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Gründung oder Übernahme des Betriebes nicht selbständig tätig gewesen sein.

Als förderbare Kosten kommen Anlageinvestitionen und laufende Aufwendungen (Betriebsmittel) innerhalb der ersten sechs Monate ab Betriebseröffnung in Betracht. Fremdfinanzierte Investitionen müssen im Anlagenverzeichnis aktiviert werden. Bei Betriebsübernahmen gelten die Ablösekosten für Gebäude, Einrichtungen und Maschinen sowie Schuldübernahmen als förderbar.

Neu ist die Förderung als Direktzuschuss in Höhe von 10 %. Die Untergrenze der förderbaren Investitionen beträgt 5.000 €, wobei zu den förderbaren Investitionskosten ein Betriebsmittelanteil von 50 % hinzugerechnet werden kann. Somit ergibt sich eine Mindestbemessungsgrundlage von 7.500 €, die Obergrenze der Bemessungsgrundlage ist mit 100.000 € festgesetzt. Somit ergeben sich Zuschusshöhen zwischen 750 € bis 10.000 €.

Neu ist auch, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen alle Rechtsformen in den Genuss der Förderung kommen können, bisher waren Kapitalgesellschaften ausgeschlossen.

Die Antragstellung ist ausschließlich in elektronischer Form unter www.salzburg.gv.at/jungunternehmen möglich und ist mit 31. 12. 2023 befristet.