Symbolbild Postfach
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Check des digitalen Postfaches schützt vor Überraschungen

Mit ihren Leistungen unterstützt die Wirtschaftskammer Salzburg täglich tausende Unternehmer:innen. Allein im Vorjahr wurden etwa 80.000 Beratungen und Hilfestellungen gegeben. Ebenso sorgt die WKS im Interesse der Wirtschaft für tausende Bildungsabschlüsse im Jahr.

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Aktualisiert am 05.08.2023

Mit den Kammer- und Grundumlagen finanzieren die Mitglieder der Wirtschaftskammer diese wichtigen Leistungen für Wirtschaft und Standort. Damit die Leistungen auch weiterhin finanziert werden können, wird in den nächsten Tagen die Grundumlage für 2023 vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit der anstehenden Vorschreibung macht die WKS auf ein wichtiges Faktum für die Betriebe aufmerksam:

  • Aus gesetzlichen Gründen ist die Wirtschaftskammer Salzburg verpflichtet, die Vorschreibung der Grundumlage in das jeweilige digitale Postfach beim Unternehmensservice-Portal (USP; www.usp.gv.at) zu schicken. Dies gilt bereits seit 2020. Die Vorschreibung kann daher nicht per Post erfolgen, wenn bereits ein digitales Postfach besteht.
  • Mit der Anmeldung für „FinanzOnline“ oder für den elektronischen Rechtsverkehr erfolgt die Aufnahme ins USP automatisch. Wer als Benutzer gemeldet ist, bekommt ein E-Mail von der Absendeadresse noreply_meinpostkorb@brz.gv.at. Der Betreff der Benachrichtigung lautet „Mein Postkorb – Verständigung über die Bereitstellung eines behördlichen Dokuments zur Abholung.“
  • All jene, die nicht registriert sind, erhalten die Vorschreibung auf dem Postweg.
  • Als Alternative gibt es die Möglichkeit, sich bei wko.at anzumelden und über das Grundumlagen-eService die Dokumente abzurufen.
  • Gleichzeitig empfiehlt die WKS (auch unabhängig von der Vorschreibung der Grundumlage), sich beim USP anzumelden und zu überprüfen, ob ein digitales Postfach zur Verfügung steht. Denn dieses kann auch automatisch von den Behörden erstellt worden sein, womit dann wichtige Schriftstücke, Nachrichten etc. nur mehr dort abgelegt werden. Denn auch Bundesbehörden oder Organisationen, die mit Behördenaufgaben betraut sind (etwa Sozialversicherungen), müssen seit 2020 Nachrichten an das jeweilige digitale Postfach schicken. Darum ist es notwendig, sich in Sachen USP und digitales Postfach auf den neuesten Stand zu bringen. 

Weitere Informationen: usp.gv.at oder auf wko.at