th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht Twitter search print pdf mail linkedin google-plus Facebook arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram pinterest skype vimeo snapchat
news.wko.at
Mein WKO

Check des digitalen Postfaches schützt vor Überraschungen

Mit ihren Leistungen unterstützt die Wirtschaftskammer Salzburg täglich tausende Unternehmer:innen. Allein im Vorjahr wurden etwa 80.000 Beratungen und Hilfestellungen gegeben. Ebenso sorgt die WKS im Interesse der Wirtschaft für tausende Bildungsabschlüsse im Jahr.

Symbolbild Postfach
© stock.adobe.com | Stockwerk-Fotodesign Die WKS empfiehlt die Anmeldung beim Unternehmensservice-Portal und die Überprüfung des digitalen Postfaches.

Mit den Kammer- und Grundumlagen finanzieren die Mitglieder der Wirtschaftskammer diese wichtigen Leistungen für Wirtschaft und Standort. Damit die Leistungen auch weiterhin finanziert werden können, wird in den nächsten Tagen die Grundumlage für 2023 vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit der anstehenden Vorschreibung macht die WKS auf ein wichtiges Faktum für die Betriebe aufmerksam:

  • Aus gesetzlichen Gründen ist die Wirtschaftskammer Salzburg verpflichtet, die Vorschreibung der Grundumlage in das jeweilige digitale Postfach beim Unternehmensservice-Portal (USP; www.usp.gv.at) zu schicken. Dies gilt bereits seit 2020. Die Vorschreibung kann daher nicht per Post erfolgen, wenn bereits ein digitales Postfach besteht.
  • Mit der Anmeldung für „FinanzOnline“ oder für den elektronischen Rechtsverkehr erfolgt die Aufnahme ins USP automatisch. Wer als Benutzer gemeldet ist, bekommt ein E-Mail von der Absendeadresse noreply_meinpostkorb@brz.gv.at. Der Betreff der Benachrichtigung lautet „Mein Postkorb – Verständigung über die Bereitstellung eines behördlichen Dokuments zur Abholung.“
  • All jene, die nicht registriert sind, erhalten die Vorschreibung auf dem Postweg.
  • Als Alternative gibt es die Möglichkeit, sich bei wko.at anzumelden und über das Grundumlagen-eService die Dokumente abzurufen.
  • Gleichzeitig empfiehlt die WKS (auch unabhängig von der Vorschreibung der Grundumlage), sich beim USP anzumelden und zu überprüfen, ob ein digitales Postfach zur Verfügung steht. Denn dieses kann auch automatisch von den Behörden erstellt worden sein, womit dann wichtige Schriftstücke, Nachrichten etc. nur mehr dort abgelegt werden. Denn auch Bundesbehörden oder Organisationen, die mit Behördenaufgaben betraut sind (etwa Sozialversicherungen), müssen seit 2020 Nachrichten an das jeweilige digitale Postfach schicken. Darum ist es notwendig, sich in Sachen USP und digitales Postfach auf den neuesten Stand zu bringen. 

Weitere Informationen: usp.gv.at oder auf wko.at

Das könnte Sie auch interessieren

WKS-Spartenobmann Maximilian Gruber mit den siegreichen Teams der Unternehmerwertung im Q-Trail.

7.500 Teilnehmer am Start

Der Salzburger Businesslauf ist bereits seit vielen Jahren fixer Bestandteil in der Salzburger Laufszene. 7.500 Teilnehmer:innen sorgten Donnerstagabend bei der 16. Auflage für einen Teilnehmerrekord.  mehr

Beim Wirtschaftsdelegierten-Sprechtag in der WK Salzburg holten sich Unternehmer zahlreiche Tipps zum Thema „Internationales Recruiting von Fachkräften“.

Internationale Fachkräfte gewinnen

Das Thema Fachkräftesicherung ist für Salzburgs Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Arbeitskräftemangels eine Lösung sein, wie der Wirtschaftsdelegierten-Sprechtag in der WKS gezeigt hat. mehr

Münzen auf denen Würfel mit der Aufschrift Steuern liegen.

Was Kleinunternehmer:innen bei der Umsatzsteuer beachten müssen

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung stellt eine persönliche Steuerbefreiung mit dem Zweck der Verwaltungsvereinfachung dar. Die WKS-Expert:innen haben die wichtigsten Eckpunkte ­dieser Regelung zusammengefasst. mehr