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WKÖ-Tourismus: Eckpunkte des Energiekostenzuschusses für Betriebe endlich vorgestellt

Seeber, Pulker und Spreitzhofer begrüßen vereinfachten Zugang, betonen aber Notwendigkeit der Aufstockung und Verlängerung der Förderperiode

Rechner, Rechnungen, Geldmünzen
© Envato

Zwei Monate nachdem das Energiekostenzuschussgesetz in Kraft getreten ist, einigte sich der Ministerrat heute, Mittwoch, auf Eckpunkte der Förderrichtlinie. Diese muss allerdings auch noch von der EU genehmigt werden. Erleichtert, dass man sich nun endlich auch auf dringend notwendige Entlastung für Unternehmen geeinigt hat, zeigt sich der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Robert Seeber. "Es ist gut, dass endlich Bewegung in die Sache gekommen ist und offenbar der Zugang zum Energiekostenzuschuss, zumindest für einen Teil der Unternehmen, vereinfacht wurde. Man muss aber in aller Deutlichkeit auch festhalten, dass der Zuschuss in der vorgestellten Form bei bis zu 10-fach höheren Energiekosten im Vergleich zum Vorjahr und der ins Haus stehenden CO2-Bepreisung mit Oktober nicht ausreichen wird“, begrüßt Seeber die Einigung im Ministerrat zur Förderrichtlinie Energiekostenzuschuss sowie die Aufstockung der Mittel auf 1,3 Mrd. Euro.

Aufgrund der immensen Preis-/Kostenspirale, gepaart mit Inflation und Kaufkraftverlust, hat sich die Lage der Unternehmen drastisch verschärft. Die enormen Teuerungen treffen die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die die Folgen der Corona-Krise immer noch nicht gänzlich überwunden haben, mit voller Wucht. Seeber: "Da ein Ende der Ukrainekrise und der fatalen Auswirkungen auf unsere Wirtschaft in keinster Weise absehbar ist, sind weitere Unterstützungen unumgänglich.“ Nach dem Motto: "Wer schnell hilft, hilft doppelt!“ müsse die Aufstockung und die Abwicklung der Hilfen über die aws raschestmöglich und unbürokratisch erfolgen. Anderenfalls, so Seeber, ist eine Welle von Betriebsschließungen, der ohnehin noch coronageschwächten Unternehmen unvermeidlich. Positiv sieht Seeber in diesem Zusammenhang, dass eine Pauschalregelung für KMU bis 700.000 Euro Jahresumsatz vorgesehen wurde. Die jetzt beschlossene Förderperiode bezieht sich auf Februar bis September 2022. Um den Betrieben über den Winter zu helfen und Planbarkeit zu ermöglichen, muss unbedingt eine weitere Periode angeschlossen werden, so Seeber.

Auch Unternehmen brauchen Strompreisbremse

Zudem bedarf es auch für Unternehmen eine Strompreisbremse - analog zu den privaten Haushalten - sowie einer wirksamen Härtefallregelung für die geplante CO2-Bepreisung.

Auch Anreize für Investitionen zum Umstieg der Energieträger sind notwendig. "Unsere Unternehmen stehen mit dem Rücken an die Wand. Sie sind bereits intensiv und konsequent dabei, Energiespar-Maßnahmen umzusetzen – schon aus betriebswirtschaftlichen Interessen – und werden auch weiterhin alles daran setzen, um Energie zu sparen. Doch dafür brauchen sie Planungssicherheit und Unterstützungen.“

Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie: "Für uns war wichtig, dass es kein absolutes Verbot für die Verwendung von ‚Heizschwammerln‘ gibt. Das konnten wir verhindern. Die für die Förderung ausgearbeitete Lösung ist zur Kenntnis zu nehmen. Natürlich ist die Gastronomie bereit, in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag zu leisten, so wie wir das bereits während der Corona-Krise bewiesen haben. Positiv ist, dass es Erleichterungen für kleine Betriebe geben wird, was für unsere Branche besonders wichtig ist.“

Hans Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie: "Für die Hotellerie ist eine Verlängerung der Förderperiode und eine Aufstockung des Budgets unumgänglich. Die für unsere Betriebe nach zwei Corona-Lockdown-Wintern so wichtige Wintersaison beginnt erst und damit auch die Heizsaison, die realistischerweise bis in den April 2023 hinein geht und nicht im September 2022 endet! Die Hotellerie Österreichs trägt wesentlich zu einer großen Wertschöpfung des Tourismus bei – und das mit einem geringen Anteil am heimischen Gesamtenergieverbrauch. Die enormen Kostensteigerungen bei Energie führen zu weiteren betriebswirtschaftlichen Unsicherheiten, die gerade in der Phase der Erholung einen weiteren herben Dämpfer bedeuten“.

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