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WKÖ-Spitze zu Energiekostenzuschuss: Maßnahme muss so rasch wie möglich wirken

Erdrückende Mehrkosten der Betriebe durch hohe Energiepreise werden abgefedert – weitere Entlastungen werden notwendig sein

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf
© WKÖ/Nadine Studeny

"Die lange erwartete Hilfe für Österreichs Unternehmen ist endlich da – und sie kommt keinen Moment zu früh. Angesichts erdrückender Energiekosten, die für zahlreiche Betriebe mittlerweile existenzbedrohend sind, ist die nun erfolgte Einigung beim Energiekostenzuschuss von großer Bedeutung", begrüßen Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf den heutigen Beschluss der Bundesregierung. Die Wirtschaft hatte in den vergangenen Wochen intensiv auf Maßnahmen zur Energie-Entlastung gedrängt: "Wir haben uns als Wirtschaftskammer massiv für die Unterstützung der Betriebe eingesetzt. Was jetzt am Tisch liegt, ist eine dringende Ersthilfe. Jetzt geht es darum, dass der Energiekostenzuschuss rasch und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommt", betont Mahrer.

Wirtschaftsstandort braucht klare Ansagen der Politik

Und: Es sei aus Sicht der Wirtschaft klar, dass dies nur der Anfang einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen sein kann. "Angesichts der nach wie vor dramatisch hohen Energiepreise darf es kein Zaudern geben", so auch der WKÖ-Generalsekretär. Zahlreiche Punkte wie etwa die Härtefallregelung in Hinblick auf die CO₂-Bereisung oder die Strompreiskompensation sind nach wie vor offen. Der Wirtschaftsstandort brauche hier klare Ansagen seitens der Politik, um Vertrauen und Planungssicherheit zu gewährleisten. Dass das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro für die Fördermaßnahme nun aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro aufgestockt werden soll, sei das richtige Signal. "Ein Ende der Energiekrise ist derzeit nicht absehbar. Sollten die Hilfen nicht reichen, muss auf jeden Fall nachgebessert werden", betont die WKÖ-Spitze. Wenn die EU-Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende 2022 hinaus verlängert, soll die Unterstützung der Betriebe auch im nächsten Jahr erfolgen.

Erster Schritt gegen die Belastungslawine

"Die jetzt erzielte Einigung hat lange auf sich warten lassen. Mit dieser notwendigen Akutmaßnahme wird ein erster Schritt gegen die Belastungslawine gesetzt, der die heimischen Betriebe ausgesetzt sind. Es geht darum, den Verlust von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit - und damit langfristigen, potenziell irreparablen Schaden - vom Wirtschaftsstandort Österreich fernzuhalten. Daher ist klar, dass es weitere Entlastungen auch für die Unternehmen geben muss", so Mahrer und Kopf abschließend.

(PWK368/RA)

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