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WKÖ-Lebensmittelhandel: Bekanntgabe der Eckpunkte zum künftigen Einwegpfandsystem schafft Klarheit für betroffene Händler

Obmann Prauchner: Eingeschränkte Rücknahmepflicht bringt  Erleichterung für kleine Händler - Mehraufwand im Handel muss      kostenneutral abgegolten werden 

Kunststoff Redydling
© Envato

Heute wurden die Eckpunkte des künftigen Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen, das am 1. Jänner 2025 eingeführt wird, durch Bundesministerin Gewessler und Vertreter von Handel und Getränkeherstellern vorgestellt. Die betroffenen Unternehmen erhalten dadurch ein weiteres Stück mehr Klarheit und Planbarkeit. Schließlich werden im Handel in den kommenden zwei Jahren Investitionen in Millionenhöhe sowie weitere komplexe Vorbereitungen erforderlich sein, um das Pfandsystem Anfang 2025 erfolgreich starten zu können. 

"Als Interessensvertretung des Lebensmittelhandels haben wir in den vergangenen neun Monaten sehr intensiv und konstruktiv mit dem Klimaschutzministerium, den Getränkeherstellern und anderen relevanten Stakeholdern zusammengearbeitet und dabei wichtige Fortschritte erzielt. Wir wollen sicherstellen, dass das künftige Pfandsystem möglichst effizient umgesetzt wird und insbesondere auch für die tausenden kleineren Kaufleute im Lebensmittelhandel zu keinen Wettbewerbsnachteilen führt“, betont Christian Prauncher, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). 

Kleine Händler auch eingeschränkte Rücknahmepflicht 

"Wir begrüßen daher die Ankündigung von Bundesministerin Gewessler, dass kleine Händler, die keinen Rücknahmeautomaten in ihrem Geschäft haben werden, nur eine eingeschränkte Rücknahmepflicht haben werden“, so Prauchner weiter. Konkret sollen sie nur jene Arten und Mengen von leeren Getränkeverpackungen zurücknehmen müssen, die sie auch selbst verkaufen. Dies sei für die kleinen Kaufleute eine wichtige Erleichterung, da sie meist nicht genügend Platz hätten, um größere Mengen an Leergut zu lagern und die manuelle Rücknahme des Leerguts sehr zeit- und personalintensiv sei. "Als Vertreter des Handels haben wir uns daher auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle Rücknehmer einen Rechtsanspruch auf eine praktikable Abholung des Leerguts durch das Pfandsystem haben werden und die räumlichen Gegebenheiten an kleinen Standorten dabei zu berücksichtigen sind“, unterstreicht Prauchner. 

Ebenso wichtig sei es, dass den Händlern sämtliche durch die Abwicklung des Pfandsystems entstehenden Mehrkosten – inkl. Umbaukosten, Kosten einer möglichen Anschaffung eines Pfandautomaten, zusätzlicher Personalaufwand, verlorene Verkaufsfläche, usw. – über eine angemessene Entschädigung (Handling Fee) abgegolten werden, betont der Branchenvertreter. "Wir begrüßen die Ankündigung, dass in der Berechnung der Handling Fee alle relevanten Kostenarten ganzheitlich berücksichtig werden sollen und dies in der Einwegpfand-Verordnung rechtsverbindlich festgehalten wird. Wir werden weiterhin sehr genau darauf achten, dass die im Handel entstehenden Mehraufwände in der Berechnung der Handling Fee auch tatsächlich kostenneutral dargestellt werden“, unterstreicht Prauchner. In Zeiten außerordentlich hoher Inflation sei zudem eine regelmäßige Indexierung der Handling Fee zwingend notwendig. Etwa gelte es, die massiv steigenden Energiekosten zu berücksichtigen.

"Positiv zu bewerten ist darüber hinaus die Förderung für die Anschaffung von Rücknahmeautomaten, die von der Bundesregierung bereits Anfang 2022 auf den Weg gebracht wurde. Diese sieht speziell für kleine Lebensmittelhändler ein Fördervolumen von 20 Millionen Euro vor. Kleine Händler erhalten im Rahmen der Förderung 100 Prozent ihrer Anschaffungskosten ersetzt“, so Prauchner abschließend. 

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