WKÖ-Kopf zu Nationalem Energie– und Klimaplan (NEKP): Umfassende Überarbeitung wegen großer inhaltlicher und prozessualer Mängel nötig
Fehlende Transparenz, späte Konsultation und mangelnde Abstimmung werfen Schatten auf Österreichs Planungsentwurf unter Regie des BMK

"Der konsultierte Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans muss grundlegend überarbeitet werden. Es ist höchst problematisch, dass der Plan lückenhaft ist“, bewertet Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den Nationalen Energie – und Klimaplan. Bei dem aktuellen Entwurf des NEKP handelt es sich um ein Update des 2019 an die Europäische Kommission übermittelten Plans. "Angesichts der Tragweite für Österreich braucht der Plan Transparenz, fachlichen Austausch und Abstimmung. Der verspätete Start der Konsultation, fünf Tage nach Abgabefrist an die Europäische Kommission, und mangelnde Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts und den Ländern untergraben dies. Wir fordern einen raschen Neustart des Prozesses“, ergänzt Kopf.
Mit dem NEKP sollte der EU-Kommission nicht nur eine gesamt-österreichische strategische Positionierung übermittelt werden, sondern es ergeben sich mit neuen Zielsetzungen auch neue Verpflichtungen, die bei Nicht-Erreichung mit Ausgleichzahlungen oder einem Vertragsverletzungsverfahren durchsetzbar sind. "Vor dem Hintergrund der finanziellen Implikationen aber auch Auswirkungen auf Standort und Wettbewerbsfähigkeit ist es unverständlich, warum sich das Klimaministerium weigert, die dem NEKP zugrundeliegenden Studien und Szenarien zu veröffentlichen. Diese Intransparenz untergräbt eine ernsthafte fachliche Diskussion über die neuen Ziele und Inhalte des Plans“, erklärt Kopf.
Inhaltlich stellt der NEKP-Entwurf die Erreichbarkeit des EU-rechtlich verankerten Treibhausgasreduktionsziels in Frage. Österreich hat im Vergleich zu anderen EU-Ländern ein überproportional hohes Ziel zu erreichen. Das Klimaministerium sieht eine Lücke von 13%-Punkten. "Um Strafzahlungen zu vermeiden, brauchen wir dringend eine Strategie, wie wir den in EU-Recht vorgesehenen Austausch von Emissionsrechten unter Mitgliedstaaten kosteneffizient nutzen können“, kommentiert Kopf die errechnete Zielverfehlung.