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WKÖ-Kopf: UVP-Novelle bringt endlich raschere Verfahren, aber auch neue Hürden

Novelle zum UVP-Gesetz greift viele Vorschläge der Wirtschaft

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf
© WKÖ/Marek Knopp

„Der aktuelle Begutachtungsentwurf für eine Novelle zum UVP-Gesetz bringt endlich ein zeitgemäßes, den Anforderungen von Energiewende und Versorgungssicherheit angemessenes Genehmigungsverfahren für Großprojekte“, stellt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest. 

Aufgrund der bisher sehr langwierigen Verfahren drängt die WKÖ bereits seit langem auf eine Reform. Durch die Gaskrise hat die Notwendigkeit von rascheren Verfahren zusätzlich an Brisanz gewonnen. „Wir haben bereits vielfach die gravierenden Standortnachteile durch die zu langen UVP-Verfahren aufgezeigt und zahlreiche praxistaugliche Vorschläge vorgelegt. Denn wir müssen Genehmigungsverfahren im Interesse der Klima- und Energiewende, aber auch im Interesse der Versorgungssicherheit erheblich straffen“, erinnert Kopf und freut sich, dass im Entwurf sehr viele WKÖ-Ideen aufgegriffen wurden. 

Allerdings wird das positive Gesamtbild durch neue, inakzeptable Genehmigungshürden empfindlich beeinträchtigt. „Hier baut man im Entwurf neue Hindernisse auf, obwohl diese weder im Sinne der Energiewende sind noch von Seiten des EU-Rechts eine Notwendigkeit dafür besteht“, kritisiert Kopf. So ist etwa die Inanspruchnahme von neuen Flächen durch ein Vorhaben „so gering wie möglich“ zu halten, andernfalls ist die Genehmigung zu versagen. Berechenbare und objektive Beurteilungsparameter, woran dieses neue Kriterium zu messen ist, fehlen jedoch.

„Damit wird jede Planungssicherheit untergraben“, mahnt Kopf und warnt davor, dass durch den daraus resultierenden zusätzlichen Ermittlungsaufwand wieder sehr viel Zeit verloren geht und somit der dringend benötigte Beschleunigungseffekt verpuffen würde. Und er gibt zu bedenken: „Damit werden auch Energiewendeprojekte blockiert.“ Ebenso sind im Katalog der UVP-pflichtigen Vorhaben Verschärfungen vorgesehen, die abzulehnen sind, da sie unionsrechtlich nicht erforderlich wären.

„In diesen Punkten besteht jedenfalls noch Verbesserungsbedarf. Was wir jetzt brauchen, sind keine neuen Hürden, sondern effizientere Verfahren“, betont der WKÖ-Generalsekretär.(PWK319/DFS)

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