WKÖ-Kopf: Für Jugendliche mit Beeinträchtigung wird Hürde am Arbeitsmarkt aus dem Weg geräumt
Wirtschaftskammer begrüßt die von der Regierung geplante Neuregelung der Arbeitsunfähigkeit von Jugendlichen in der Arbeitslosenversicherung

"Die von der Regierung heute vorgestellte Neuregelung der Arbeitsunfähigkeit von Jugendlichen stellt einen wichtigen Schritt zur Arbeitsmarktintegration von jenen jungen Leuten dar, die es in der Berufswelt schwieriger haben. Denn wenn bei jungen Leuten mit Behinderung oder auch mit schwerwiegenden psychischen Problemen künftig keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung mehr erfolgt, wird eine wesentliche Hürde für eine Jobaufnahme aus dem Weg geräumt. Das gibt den Betroffenen eine Perspektive und ermöglicht es den Betrieben, mit den Menschen in Kontakt zu treten und neue Arbeitsperspektiven zu finden“, sagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Wichtig ist bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung, mit dem Sozialministeriumsservice zusammenzuarbeiten und Begleitmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Auch die Wirtschaftskammer berät die Betriebe, wie eine Arbeitsmarktintegration hier am besten gelingt.