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WKÖ-Kopf: Energiewende mit schnelleren Genehmigungsverfahren beschleunigen

Notfall-Verordnung der EU-Kommission soll Ausbau zusätzlicher Energiekapazitäten beschleunigen – Entwurf auch auf weitere Bereiche der Energieinfrastruktur ausweiten

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf
© WKÖ/Nadine Studeny

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise suchen nationale und europäische Entscheidungsträger nach Möglichkeiten zur Diversifizierung der europäischen Energieversorgung. "Der Ausbau zusätzlicher Erzeugungskapazitäten ist eine Grundvoraussetzung, um die Versorgung in Europa zu gewährleisten“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ. "Aber dieser geht einfach nicht schnell genug voran. Ein wesentlicher Engpassfaktor sind die Genehmigungsverfahren, welche die Umsetzung von Projekten über Jahre verzögern.“ Bereits im Mai schlug die Europäische Kommission mittels einer Änderung der Erneuerbaren-Richtline vor, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energie zu vereinfachen und zu beschleunigen. Allerdings dauern die Verhandlungen zu dieser Überarbeitung an.  

"Diese Zeit haben wir nicht!“, hebt Kopf hervor. "Die Zeit drängt – Versorgungssicherheit, Abhängigkeit von Russland und die angespannte Wirtschaftslage verlangen raschere Maßnahmen. Deshalb begrüßen wir diese Initiative, welche die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung des heutigen Not-Verordnungsvorschlages über einen Rahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energieträgern gesetzt hat. Endlich werden rasch konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um Verfahren zu verkürzen. Wichtig sind nun ein baldiger Beschluss und eine zügige nationale Umsetzung. Auf nationaler Ebene hat sich die WKÖ bereits erfolgreich für eine deutliche Beschleunigung der UVP-Verfahren eingesetzt, was maßgeblich den Erneuerbaren-Ausbau unterstützt. So fanden zahlreiche Vorschläge der WKÖ Eingang in den Begutachtungsentwurf für eine Novelle zum UVP-Gesetz.“  

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht eine Reihe von treffsicheren Tools vor, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern und zu beschleunigen. So verleiht sie diesen Vorhaben das Prädikat "in einem übergeordneten öffentlichen Interesse“ gelegen zu sein – ein starkes Asset bei der Interessenabwägung mit anderen öffentlichen Interessen. Darüber hinaus sieht die Verordnung ambitionierte Zeitlimits für Genehmigungen vor.  

"Allerdings geht der Entwurf nicht weit genug“, betont der Generalsekretär. "Eine Ausweitung auf weitere Teilbereiche der Energieinfrastruktur ist notwendig. Eine Lösung der aktuellen Energiekrise und eine Transformation unseres Energiesystems ist nur möglich, wenn auch Netze und Speicher schnellstmöglich ausgebaut werden können.“

Auch die Gültigkeitsdauer der Verordnung von nur einem Jahr ist nicht ausreichend. "Repowering und Ausbauprojekte können nicht immer kurzfristig umgesetzt werden. Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig ändern, könnte dies Investoren verunsichern. Eine längere Zeitspanne wäre daher sinnvoll“, sagt Kopf abschließend. 

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