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WKÖ-Kopf: Energiekostenpauschale für 2022 ist endlich da – nun auch EKZ II rasch auf Schiene bringen

Wichtige Unterstützung für Kleinst- und Kleinbetriebe kann ab sofort online beantragt werden

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf
© WKÖ/Marek Knopp

„Das Warten für viele Klein- und Kleinstbetriebe hat endlich ein Ende: Ab sofort kann das Energiekostenpauschale für 2022 beantragt werden. Das ist eine gute Nachricht für viele kleine Unternehmen, die im vergangenen Jahr mit explodierenden Energiekosten zu kämpfen hatten“, sagt der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Karlheinz Kopf.  

Anspruchsberechtigt für das Energiekostenpauschale, das von 8. August bis 30. November 2023 bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt werden kann, sind Betriebe, die 2022 einen Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro erzielt haben. Der Zuschuss beträgt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro und soll nach Angaben des Ministeriums bereits innerhalb weniger Tage nach Antragstellung ausgezahlt werden (weitere Infos bzw. Beantragung unter www.energiekostenpauschale.at). 

„Bitte warten“ beim Energiekostenzuschuss II muss ein Ende haben 

Wichtig aus Sicht der WKÖ ist, dass nach dem jetzigen grünen Licht für das Energiekostenpauschale für 2022 nun rasch die Vorbereitungen für das Energiekostenpauschale für 2023 starten. Und nach wie vor offen ist die Beantragungsmöglichkeit für den Energiekostenzuschuss II, der ebenfalls endlich auch auf Schiene gebracht werden muss. 

WKÖ-Generalsekretär Kopf: „Die Konjunktur trübt sich zusehends ein, die Industrie steht sogar vor einer Winterrezession und bei vielen Betrieben geht es schlicht um die Existenz – da kann es nicht sein, dass von der Regierung seit der Ankündigung des EKZ II im Dezember 2022 nicht mehr kommt als ‚Bitte warten‘. Im Sinne des Standortes darf die Regierungskoalition hier nicht weiter unnötig Zeit verlieren. Die Betriebe brauchen für den Herbst dringend ein Signal, dass die Mittel bald fließen werden.“

(PWK249/SR)

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