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WKÖ-Klacska: Europäische Kommission greift Anregungen der Verkehrswirtschaft in Vorschlag zur Führerscheinrichtlinie auf

L-17 für Lkw als Chance zur Attraktivierung des Lenkerberufs, aber noch dringender Handlungsbedarf bei Buslenkern

Lkw
© AdobeStock

Über einen großen Erfolg auf EU-Ebene freut sich Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Unsere Hartnäckigkeit macht sich bezahlt. Der von der Europäischen Kommission nun vorgestellte Vorschlag für eine Novelle der EU-Führerschein-Richtlinie beweist: Steter Tropfen höhlt den Stein", so Klacska. "Wir haben in zahlreichen persönlichen Gesprächen und in Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden die Kommission von unseren Vorstellungen überzeugen können."

Die Branche drängte seit langem auf Lösungen für eine der größten Herausforderungen im Straßenverkehr, dem Lenkermangel. Um diesem zu begegnen und gleichzeitig den Lehrberuf Berufskraftfahrer attraktiver zu gestalten, hat sich die Bundessparte seit 2019 intensiv in Brüssel darum bemüht, das in Österreich so erfolgreiche L17-Modell bei Pkw auch auf den Lkw-Bereich (C-Führerschein) auszudehnen. Und das mit Erfolg: Die Europäische Kommission sieht in ihrem kürzlich präsentierten Vorschlag zur Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie nun vor, dass junge Menschen ab 17 Jahren bereits ihre C-Führerscheinprüfung ablegen und nach dem Konzept des "begleitenden Fahrens“ mit dem Sammeln von praktischer Fahrerfahrung von Pkw und Lkw beginnen können. "Damit könnte eines der größten Hindernisse für den Berufseinstieg junger Menschen beseitigt werden, nämlich die Lücke zwischen dem Alter, in dem sie die Schule abschließen, und jenem Alter, in dem sie Berufskraftfahrer werden dürfen", sagt Klacska. Zusätzlich soll durch die Einführung eines digitalen Führerscheins die Anerkennung von Führerscheinen zwischen den Mitgliedstaaten vereinfacht und auch der Zugang von Fahrern aus Drittländern zum EU-Markt erleichtert werden.

Ein weiterer positiver Aspekt des Kommissions-Vorschlags, für den sich die Verkehrswirtschaft im Vorfeld starkgemacht hat, umfasst die Erhöhung der zulässigen Masse von Fahrzeugen der Klasse "B" für Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoff auf 4,25t, da diese schwerer sind. Zusätzlich ist eine EU-weit einheitliche und klare Regelung vorgesehen, um Besitzern von "Automatikführerscheinen" die Prüfungshürde zum Lenken von Schaltfahrzeugen zu vereinfachen. Auf diese Weise sollen auch junge Menschen bereits in der Fahrschule vermehrt mit Elektroautos bzw. Automatikfahrzeugen vertraut gemacht werden. 

Versäumnisse bei Anpassung der Regelungen im Personenverkehr 

"Ein Wermutstropfen ist aber, dass der Vorschlag den Personenverkehr vernachlässigt und verabsäumt wurde, das Mindestalter für Buslenker:innen auf 18 Jahren zu senken", bedauert Klacska. Folglich wurden keine Schritte unternommen, um im Personenverkehr das immer gravierender werdende Problem des Fahrermangels anzugehen.

Hier seinen Nachschärfungen notwendig, für die sich die Branche bei den Verhandlungen des Vorschlags in Rat und EU-Parlament noch einsetzen werde. "Gerade auch im Personenverkehr haben wir einen gravierenden Lenkermangel. Genauso wie im Bereich Lkw gilt auch für Busse: Wir müssen die jungen Leute zum Zeitpunkt der Berufsentscheidung erreichen", so Klacska abschließend.

(PWK059/DFS)

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