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WKÖ-Industriesprecher Menz: "Substitution von Gas muss durch gesetzliche Signale beim Anlagenrecht unterstützt werden"

Aktuell können vergleichsweise wenige Unternehmen Erdgaseinsatz kurzfristig durch Alternativen substituieren – Zusätzliche Maßnahmen wie schnellere Anlagenverfahren daher notwendig

Erdgas Gas
© envato

"Auch, wenn die Gasversorgung laut aktuellen Aussagen der Energieministerin nach wie vor intakt ist, sind angesichts der verringerten Zuflüsse in den vergangenen Tagen Maßnahmen notwendig, um die Versorgungssicherheit nicht nur der Bevölkerung, sondern auch unserer Unternehmen im kommenden Herbst und Winter sicherzustellen", fordert Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Es geht nicht um Panikmache, sondern um überlegtes und zukunftsorientiertes Handeln der Politik." Die nun in Begutachtung gehende Energielenkungsverordnung, die für Großbetriebe ein Umrüsten von Gas auf andere Energieträger, vorzugsweise Öl, vorsieht, könne da "nur einer von mehreren Schritten" gewesen sein. Dabei gehe es auch um "gesetzliche Signale". 

Ein Großteil der Unternehmen setzte in der Vergangenheit auf Erdgas, da es als versorgungssicher, CO2-arm und sehr schadstoffarm galt. Aktuell sind daher vergleichsweise wenige Unternehmen in der Lage, einen Teil ihres Erdgaseinsatzes rasch durch Alternativen wie Biomasse, Heizöl oder Ersatzbrennstoffe zu substituieren.

"Für diese technischen Umrüstungen in den zahlreichen Unternehmen, die nicht als Großverbraucher gelten, sind rasche, gesetzliche Signale im Anlagenrecht und in der Energielenkung notwendig", betont Menz. Durch Änderungen im Schnellverfahren oder Emissionsabweichungen könnten die Substitutions-Bemühungen stark beschleunigt und das bestehende Potenzial besser genutzt werden. Davon profitieren auch kleinere "Schlüsselproduktionen", die für die Aufrechterhaltung von Lieferketten essenziell sind. Betriebe hätten damit die Investitionssicherheit, dass ein Umbau ihrer Anlagen auf den Betrieb mit Alternativbrennstoffen auch tatsächlich zulässig sein wird. "Dies würde wiederum zu einer deutlichen Entlastung beim Erdgasverbrauch insgesamt führen und die Speicher-Befüllung beschleunigen", so Menz abschließend.

(SR)

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