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WKÖ-Industriesprecher Menz: Energiekostenzuschuss ist wichtiges Signal für erste Entlastungen

Aufstockung der Mittel positiv – Kompensation indirekter CO2-Kosten rasch ergänzen

Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ
© WKÖ/BSI

Der heute von der Bundesregierung präsentierte Energiekostenzuschuss für Betriebe ist für viele Betriebe ein erstes wichtiges Signal für dringend notwendige Unterstützungsmaßnahmen. "Die Situation ist wirklich alarmierend, die Kostenexplosion bei Gas- und Strompreisen stellt die gesamte Industrie vor gewaltige Herausforderungen. Massive Einschnitte in der Produktion stehen im Raum. Der Energiekostenanteil an den Gesamtproduktionskosten hat sich bei vielen Betrieben im letzten Jahr zumindest verdrei- bis versechsfacht, oft geht es dabei ums wirtschaftliche Überleben. Mit dem heute beschlossenen Energiekostenzuschuss gibt es nun ein erstes positives Signal zur Unterstützung bei der Bewältigung der massiven Kostensteigerungen“, sagt Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer ersten Reaktion, betont aber zugleich weiteren standortpolitischen Handlungsbedarf. "Wir brauchen aber dringend ergänzende Maßnahmen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.“

Massive Einschnitte in der Produktion stehen im Raum. Produktionsausfälle oder -stopps hätten verheerende Dominoeffekte auf Zulieferer, tausende Jobs und die gesamte Wirtschaft. Die Industrie war bisher in allen Krisen Fels in der Brandung und sicherer Faktor für Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in Österreich. Damit dies auch so bleibt, müssen die Rahmenbedingungen stimmen.

"Deutschland ist uns mit der Umsetzung des EU-Krisenrahmens zur Stützung der Industriebetriebe einige Monate voraus. Mit dem heutigen Beschluss ist nun endlich auch in Österreich der Weg für die bitter notwendigen Kompensationsbeiträge offen. Wichtig dabei ist, dass der Spielraum des EU-Rechts umfassend ausgenützt wird, und nicht durch eine Verkürzung des Förderzeitraums und Einschränkung der förderfähigen Kostenbasis zusätzlich reduziert wird“, betont Menz. Ebenso wichtig ist die Miteinbeziehung des indirekten Bezugs von Erdgas durch Wärme bzw. Dampf. Und mit der Überarbeitung des EU-Beihilferahmens muss auch das Kriterium des Betriebsverlustes bei den Stufen 3 und 4 entfallen – sonst greift die Unterstützung erst, wenn es bereits zu spät ist.“ Es geht nicht nur darum, kurzfristigen Schaden der Betriebe durch die explosionsartig gestiegenen Energiekosten abzuwenden. Für viele Betriebe steht die Zukunft am Standort Österreich auf dem Spiel. Wenn Unternehmen einmal Produktionen oder sogar ganze Standorte stilllegen, ist es meist zu spät“, so Menz und fordert raschestmögliche Freigabe der Antragstellung und -abwicklung ein.

Etliche weitere Maßnahmen sind noch ausständig

Immer noch ausständig ist die Kompensation indirekter CO2-Kosten aus der Stromerzeugung zur Vermeidung von Carbon Leakage. Auch die Förderrichtlinie zum Gas-Diversifizierungsgesetz, um Unternehmen den freiwilligen Energieträgerwechsel zu ermöglichen, ist dringend notwendig, fordert der Industriesprecher die Politik zu raschem Handeln auf. Zudem fehlt es für Betriebe, die freiwillig einen Wechsel des Energieträgers andenken, an Unterstützung: "Hier warten wir immer noch auf den entsprechenden Rechtsrahmen mit Anreizen für einen freiwilligen Energieträgerwechsel, zum Beispiel auf Öl oder Biomasse“, unterstreicht Menz und verweist auf den von der Bundessparte Industrie initiierten Gesetzesvorschlag. Und im Hinblick auf die am Wochenende in Kraft tretende nationale CO2-Bepreisung auf Basis des NEHG muss aus Sicht der Industrie jedenfalls vorweg rechtlich verbindlich klargestellt werden, dass es bei Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, zu keiner Doppelbelastung der CO2-Emissionen kommt.

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