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WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Für Betriebe ist Planbarkeit der Energiekosten das Wichtigste

Obfrau Scheichelbauer-Schuster sieht „positiven ersten Schritt. Jetzt brauchen die Unternehmen Gewissheit, wie es über den Jahreswechsel hinaus weitergeht.“

Strommasten
© wkö

Die überwiegend klein- und mittelständischen Betriebe im Gewerbe und Handwerk stehen vor einer ungewissen Zukunft. Viele wissen nicht, wie sie die enormen Kostensteigerungen bei Energie und Rohstoffen stemmen sollen. Am Mittwoch wurden nun die Eckpunkte für den Energiekostenzuschuss präsentiert, der bereits Ende August angekündigt worden war.

"Die Unterstützung unserer Betriebe ist - nach den Entlastungen für die Haushalte - ein dringend benötigter Schritt. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt und Druck gemacht, dass die Hilfen rasch zur Verfügung stehen müssen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind momentan ratlos, wie sie über den Winter kommen sollen“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster zu der Lösung, die nach dem Ministerrat vorgestellt wurde. "Es ist für uns sehr positiv, dass kleinere Betriebe bis 700.000 Euro Jahresumsatz, die ebenfalls massiv von den gestiegenen Kosten betroffen sind, die Förderung ohne übergroßen Aufwand – d.h. ohne Nachweise der Energieintensität - beantragen können.“

Zudem konnte eine weitere wichtige Konkretisierung erreicht werden: "Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung unserem Vorschlag gefolgt ist, sodass Betriebe mit mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz in der Förderstufe 1, die für die meisten Gewerbe- und Handwerksbetriebe relevant ist, die Energie-Intensität wahlweise auch am Produktionswert im besonders problematischen Zeitraum Februar bis September 2022 nachweisen können.“

"Die Beantragung müsse nun zeitnah ermöglicht werden – und auch die Auszahlung rasch erfolgen2
Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau Bundessparte Gewerbe und Handwerk

Denn schon jetzt steht fest, dass die Probleme sich nach dieser ersten Förderperiode nicht erledigt haben werden: "Es kann leider keine Entwarnung geben. Aufgrund der Laufzeit der Energieverträge kommt für viele Betriebe das dicke Ende im Lauf des Jahres 2023.“

Eine Aufstockung und Verlängerung der Förderung werde unumgänglich sein, so Scheichelbauer-Schuster. Der aktuell beantragbare Energiekostenzuschuss deckt nur einen Teil (im Regelfall 30 Prozent) der Energie-Mehrkosten für den Zeitraum Februar bis September 2022 ab.

Eine Verlängerung wurde von der Regierung – die Genehmigung der EU-Kommission vorausgesetzt – als „grundsätzlich möglich“ angekündigt. "Hier muss es auf jeden Fall bald Klarheit geben. Viele Betriebe haben existenzielle Sorgen und brauchen jetzt Gewissheit, wie es für sie nächstes Jahr weitergehen kann“, so Scheichelbauer-Schuster.(

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