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WKÖ: Forderung nach Aussetzen der Erhöhung der CO₂-Bepreisung

Dringlicher Antrag zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft in der Energiekrise

Wirtschaftsparlament der WKÖ
© WKÖ/Marek Knopp

Im heutigen Wirtschaftsparlament wurde ein fraktionsübergreifender dringlicher Antrag zum Aussetzen der Erhöhung der CO₂-Bepreisung und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft eingebracht. Aus der WKÖ-Spitze kommt dazu ein klares Signal der Unterstützung: "Deutschland hat mit dem Aussetzen der Erhöhung der CO₂-Bepreisung für 2023 einen Entlastungsschritt gesetzt. Diesem Beispiel muss auch Österreich folgen, um im kommenden Jahr die Betriebe nicht weiter zu belasten und die Inflation weiter anzuheizen", betont Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Das ist eine fraktionsübergreifend klare Botschaft, denn Österreich darf sich hier nicht von Deutschland entkoppeln, sondern muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten", so Mahrer, der diesen Antrag als "starke Forderung aus der Wirtschaft" bezeichnete.

WKÖ-Vizepräsident Christoph Matznetter (SWV) betonte insbesondere den Faktor Zeit und mahnte ein rasches Handeln seitens der Politik ein: "Wir können es uns nicht leisten, ein Jahr lang Aufträge an Deutschland zu verlieren. Wenn wir nicht rasch nachziehen, dann führt das dazu, dass die Deutschen ihre Situation verbessern werden – und zwar auf unsere Kosten." Matthias Krenn, WKÖ-Vizepräsident (Freiheitliche Wirtschaft): "Den Betrieben darf nicht ein weiterer Ziegelstein in den Rucksack gepackt werden. Es braucht hier einen Gleichklang mit Deutschland, denn sonst schwächt sich Österreich selber."

Der Antrag sieht die Forderung nach Aussetzung der – mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2023 (und in Etappen danach) vorgesehenen Erhöhungen der CO₂-Bepreisung vor. Die Erhöhungen sollen ausgesetzt bleiben, bis zu jenem Zeitpunkt, an dem die Preise wieder auf Vorkrisenniveau gesunken sind. Darüber hinaus wurde die Forderung erhoben, dass mit Inkrafttreten der deutschen Strom- und Gaspreisebremse es auch für die heimischen Unternehmen unbürokratische und schnelle Entlastungen im gleichen Ausmaß geben muss, um damit die Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen zu sichern – und somit auch deren Wettbewerbsfähigkeit. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

(PWK 486/USP)

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