WKÖ-Fachverband Finanzdienstleister begrüßt neues europäisches Regelwerk für Kryptowerte
Durch den einheitlichen europäischen Rechtsrahmen der MiCA-Verordnung werden Anleger und anbietende Unternehmen besser geschützt

Nach der politischen Einigung im Juni sind nun auch die technischen Verhandlungen zur europäischen Verordnung über Kryptowerte (MiCA-Verordnung) abgeschlossen. Damit soll - voraussichtlich mit 2024 - Rechtssicherheit für Anleger wie auch anbietende Unternehmen geschaffen werden. Mit einem einheitlichen Regelungsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen wird die Grundlage für einen einheitlichen, grenzüberschreitenden Kryptomarkt gelegt.
"Wir hoffen, dass durch den EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen zusätzliches Vertrauen unter Anlegern und Verbrauchern geschaffen wird“, meint Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Im Kern sieht die MiCA vor, die unterschiedlichsten Arten von Marktmissbrauch - wie insbesondere Marktmanipulation oder Insidergeschäfte - zu bestrafen. Ergänzend dazu soll ein öffentliches Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde geführt werden, das nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen anführt. Von der Verordnung umfasste Kryptodienstleistungen sind unter anderem die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte, der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, aber auch die Beratung zu Kryptowerten. Diese Tätigkeiten bedürfen künftig im gesamten EU-Raum einer Zulassung.