Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 5/2023

Ausgabe 10. Februar 2023

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


EU-Gipfel tritt für Unterstützung der Ukraine sowie Europas Wettbewerbsfähigkeit ein

Europäisches Parlament
© Europäisches Parlament Wolodymyr Selenskyj und Roberta Metsola

Gewichtige Themen standen auf der Agenda der EU-Spitzen beim Europäischen Rat diese Woche in Brüssel. Hochrangige Gäste waren anwesend: Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj machte in Brüssel nach London und Paris Station. Er war erstmals persönlich bei einem Europäischen Rat anwesend. Gemeinsam mit Selenskyj wurden weitere Unterstützungen für die Ukraine und die Annäherung des Landes an die EU diskutiert. Angesichts der geopolitischen Entwicklungen erörterten die EU-Spitzen, wie Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und die Rolle der EU auf der Weltbühne langfristig gesichert werden können.  

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte am Donnerstag, dass es keinen starren Zeitplan für das Beitrittsverfahren gebe und dieses leistungsabhängig ist – sie erteilte dem Wunsch Selenskyjs nach einem Beitritt innerhalb eines Jahres somit eine klare Absage. Eine offizielle Empfehlung für den Beginn von Beitrittsverhandlungen dürfte frühestens in der zweiten Jahreshälfte kommen. Selenskyj plädierte auch für weitere Sanktionen gegen Russland und mehr Waffen. Die USA organisieren kommende Woche in Brüssel ein weiteres Treffen zur Koordinierung der Waffenlieferungen an die Ukraine. Die Beratungen im sogenannten Ramstein-Format finden am Rande von Gesprächen der Nato-Verteidigungsminister statt und knapp vor dem 1. Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar. Die WKÖ unterstützt nach wie vor unsere Unternehmen, die an den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges leiden. 

Ebenso stand die Unterstützung der europäischen Wirtschaft ganz oben auf der Agenda: Mit ihrem Industrieplan für den Grünen Deal will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität unterstützen. Die Mitgliedstaaten sehen die Pläne der Kommission teils skeptisch. Ein globaler Subventionswettbewerb sei zu vermeiden. Einige kleinere und mittelgroße Länder - darunter auch Österreich - forderten in einem Brief an die EU-Kommission, anstelle neuer Gelder verfügbare Mittel aus diversen Fonds umzuschichten. Dies wurde im EU-Industrieplan teilweise berücksichtigt. Im Nachgang des Gipfels will die Kommission konkrete Rechtsakte vorbereiten und diese beim nächsten formellen Gipfel am 23. und 24. März eingehend mit den Mitgliedstaaten erörtern. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Russland-Ukraine-Krieg: Ölprodukte aus Russland dürfen nicht mehr in die EU importiert werden

pixabay wir pixs
© pixabay wir pixs
Der Import von russischem Rohöl in die EU ist bereits seit Dezember weitgehend verboten. Nun gilt auch bei wichtigen Ölprodukten wie Diesel oder Heizöl ein Importverbot. Der Rat der EU hat weiters zwei Preisobergrenzen für Erdölerzeugnisse beschlossen, die aus Russland kommen oder von dort ausgeführt werden. Die Regelung soll Russland dazu zwingen, Erdölprodukte künftig unter dem Marktpreis an Abnehmer in Drittstaaten zu verkaufen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Russland aus der aktuellen Situation wirtschaftlich profitiert und es Moskau so zu erschweren, den Krieg in der Ukraine zu finanzieren.


Die erste Preisobergrenze für Erdölerzeugnisse, die mit einem Preisnachlass gegenüber Rohöl gehandelt werden, ist auf 45 $ je Barrel festgesetzt. 

Die zweite Preisobergrenze von 100 $ je Barrel gilt für Erdölerzeugnisse, die mit einem Zuschlag gegenüber Rohöl gehandelt werden. Die Höhe der Obergrenze wurde in enger Zusammenarbeit mit der Koalition für eine Preisobergrenze (Price Cap Coalition) festgesetzt.  

Grundlage der Einfuhrbeschränkung für Ölprodukte ist eine bereits im vergangenen Oktober von den 27 Mitgliedstaaten beschlossene Bestimmung im Rahmen des 8. Sanktionspaketes. Sie trat kurz nach dem Beschluss in Kraft, sah aber für das Ölprodukte-Embargo eine lange Übergangsfrist vor. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, gemeinsam mit der Gruppe der führenden westlichen Industrienationen (G7) werde man Russlands Einnahmen reduzieren und die Stabilität der internationalen Energiemärkte garantieren. 

Ansprechpartnerin: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Konsultation zu grenzüberschreitender Mobilität zu Lernzwecken gestartet

Die dabei erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen können für Teilnehmende und Unternehmen gleichermaßen großen Nutzen bringen. Allerdings haben immer noch nur 15 Prozent der jungen Menschen einen Auslandsaufenthalt während dem Studium oder der Lehre wahrnehmen können. Die EU-Kommission will mit einem aktualisierten EU-Rahmen für Lernmobilität die Chance auf einen Auslandsaufenthalt für alle fördern. Besonders unter Lehrlingen ist der Austausch noch zu wenig verbreitet. Laut einer Studie des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft von 2021 sind dies nur rund 3 Prozent. Von einer erhöhten Mobilität können alle gewinnen: Heimische Betriebe können damit von Mitarbeitern mit internationaler Erfahrung und Auslandskontakten profitieren.   

Der Erwerb von interkulturellen Kompetenzen und Sprachkenntnissen wäre ein wichtiges Signal für die stark vernetzten und exportorientierten europäischen Mitgliedstaaten und Volkswirtschaften. Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzen sich für die Förderung der grenzüberschreitenden Lernmobilität im europäischen Bildungsraum für alle ein. Die Haupthindernisse für die Teilnahme an Lernmobilität und Wege zu ihrer Beseitigung sollen bei der öffentlichen Konsultation ermittelt werden.  Interessierte Stakeholder können ihre Meinung bis 3. Mai einbringen. 

Was viele nicht wissen: Erasmus+ fördert auch den Auslandsaufenthalt von Lehrlingen. Eine gute Anlaufstelle für mehr Informationen bietet dazu der IFA-Verein (Internationaler Fachkräfteaustausch). Er ist eine bundesweite Initiative zur Förderung von Erasmus für Lehrlinge. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Bildungsraum kommt Erasmus eine Schlüsselrolle zu. Zwischen 2021 und 2027 steht dazu ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Innovation / Digitalisierung


Europäischer Innovationsrat: 331 Millionen Euro für europäische Deep-Tech-Unternehmen

WKOE
© WKOE

Der European Innovation Council Fund (EIC Fund) hat seit November 2022 42 neue Investitionsentscheidungen in Deep-Tech-Unternehmen getroffen. 13 Unternehmen haben ihre Investitionsvereinbarungen bereits unterzeichnet. Dabei handelt es sich um bahnbrechende Start-ups mit bahnbrechenden Innovationen wie visuellen Suchtechnologien für Geschäfts- und Industrieanwendungen. Auch ein erster miniaturisierter universeller Gasanalysator für erneuerbare Gase wird gefördert. Der Europäische Innovationsrat (EIC) soll mit einem Budget von rund zehn Milliarden Euro die Umsetzung vielversprechender Technologien vom Labor bis zur Marktreife unterstützen. 

Der EIC Fund, die Investitionskomponente des EIC Accelerator, ist eine wichtige Finanzierungsquelle für Start-ups und kleine Unternehmen in Europa. Auch heimische Betriebe können profitieren. Der EIC-Accelerator fördert Innovationen, die erhebliche Finanzmittel benötigen, bevor sie sich rentieren. Er wirkt als Katalysator, der weitere Investoren mobilisiert. Über ein Finanzierungsmodell können Start-ups und KMU so Finanzhilfen von bis zu 2,5 Millionen Euro beziehen, die mit Beteiligungsinvestitionen aus dem EIC-Fonds in Höhe von 0,5 bis 15 Millionen Euro kombiniert werden. Bislang haben 269 von 378 ausgewählten Unternehmen ihre Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen von Horizont Europa unterzeichnet.  

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig


EU und Indien richten neuen Handels- und Technologierat ein

Die EU und Indien haben einen neuen Handels- und Technologierat (Trade and Technology Council, TTC) gegründet. Damit wollen beide Seiten ihre strategische Partnerschaft stärken und ihr Engagement in den Bereichen Handel und Technologie vertiefen. Die Ministertreffen des Rates werden mindestens einmal jährlich zu Themen wie digitale Konnektivität, grünen Technologien und widerstandsfähigen Lieferketten stattfinden. In einem sich rasch wandelnden geopolitischen Umfeld haben die EU und Indien gemeinsames Interesse daran, Sicherheit, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage gemeinsamer Werte zu gewährleisten. 


Neues Instrument soll wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen beseitigen

Die EU-Kommission konsultiert zur Durchführung der neuen Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten. Interessierte Stakeholder können ihr Feedback bis 1. März einbringen. Das EU-Instrument soll gegen ausländische Subventionen vorgehen, die Verzerrungen verursachen und die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt beeinträchtigen. Die Verordnung schließt eine Regelungslücke im Binnenmarkt. Das Ziel ist ein fairer und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt.


Jobs+Jobs+Jobs


EASA sucht Representative North Asia

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln sucht:

  • EASA Representative North Asia (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: EASA/AD/2023/002, Deadline for applications: 08/03/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


GEREK sucht Data Analyst 

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) mit Sitz in Riga sucht:

  • Data Analyst (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: BEREC/2022/08, Deadline for applications: 12/02/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EuroHPC JU sucht Programme Assistant 

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Programme Assistant (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: EuroHPC/2023/01, Deadline for applications: 26/02/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission  

14. Februar 

  • Überprüfung der CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge 

Ausgewählte Tagungen des Rates  

13. Februar  

  • Eurogroup 
    • Jüngste Entwicklungen auf den Energiemärkten und ihre Auswirkungen auf die finanzpolitische Reaktion im Euroraum 
    • Makroökonomische und finanzielle Entwicklungen und politische Koordinierung in der Eurozone  

14. Februar  

  • Rat „Wirtschaft und Finanzen“ 
    • Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge für den Bereich Finanzdienstleistungen 
    • Wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine 
    • Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung 
    • Durchführungsbeschlüsse des Rates im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Rechtsgrundlage: Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität) 
    • Vorbereitung der Tagung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 am 23./24. Februar 2023 – EU-Mandat für das G20-Treffen 
    • Schlussfolgerungen zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes  

Mittwoch, 15. Februar 2023 

Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T‑606/20 und T‑607/20 Austrian Power Grid u.a. / ACER 

Energieregulierung 

T-606/20: Die Austrian Power Grid AG aus Wien hat vor dem Gericht der EU eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) vom 16. Juli 2020 in der Sache A-001-2020 erhoben. Mit dieser Entscheidung hatte der Beschwerdeausschuss Beschwerden gegen den Beschluss Nr. 02/2020 der ACER vom 24. Januar 2020 über den Umsetzungsrahmen der europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung zurückgewiesen.   

T-607/20: Außerdem haben Austrian Power Grid und andere vor dem Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses der ACER vom 16. Juli 2020 in der Sache A-002-2020 erhoben. 

Mit dieser Entscheidung hatte der Beschwerdeausschuss Beschwerden gegen den Beschluss Nr. 03/2020 der ACER vom 24. Januar 2020 über den Umsetzungsrahmen der europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit manueller Aktivierung zurückgewiesen. 

Weitere Informationen T-606/20 

Weitere Informationen T-607/20 


Donnerstag, 16. Februar 2023 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-312/21 Tráficos Manuel Ferrer 

LKW-Kartell – Schadensersatzklagen 

Das sogenannte Lkw-Kartell hat insbesondere in Spanien zu zahlreichen Schadensersatzklagen geführt.  

Im vorliegenden Fall möchte ein spanisches Gericht vom Gerichtshof wissen, ob es einem Kläger, der Kartellschadensersatz fordert, zumutbar ist, bei teilweisem Obsiegen die Hälfte der Verfahrenskosten zahlen zu müssen, oder ob dies die Durchsetzung des Rechts auf Kartellschadensersatz übermäßig beeinträchtigt. 

Außerdem möchte es wissen, ob ein nationales Gericht die Höhe eines Kartellschadens schätzen darf, wenn die Kläger Zugang zu den Daten hatten, auf die sich das Gutachten der Beklagten in Bezug auf den Schaden stützte, und wenn die Schadensersatzforderung sich auch auf Güter bezieht, die von den Klägern nicht bei der Beklagten, sondern bei anderen Kartellbeteiligten erworben wurden. 

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑38/21 BMW Bank, C‑47/21 C. Bank und Bank D. K. und C‑232/21 Volkswagen Bank und Audi Bank 

Widerruf von Autoleasing- bzw. –kreditvertrag 

Das Landgericht Ravensburg hat darüber zu entscheiden, ob verschiedene Autokäufer bzw. Leasingnehmer ihre Verbraucherleasing- bzw. ‑kreditverträge wirksam widerrufen haben. 

Es möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof zum einen wissen, ob nach dem Unionsrecht einem Verbraucher, der über einen Autohändler einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung geschlossen hat, überhaupt ein Widerrufsrecht zustehen kann.   

Generalanwalt Collins legt am 16. Februar seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen C-38/21 

Weitere Informationen C- 47/21 

Weitere Informationen C-232/21 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-520/21 Bank M. (Folgen der Nichtigerklärung eines Vertrags) 

Missbräuchliche Klauseln – Ansprüche bei Nichtigerklärung eines Darlehnsvertrags 

Die Kunden einer Bank streiten mit dieser vor einem polnischen Gericht über die Folgen, die sich daraus ergeben, dass ein Fremdwährungsdarlehnsvertrag wegen der darin enthaltenen missbräuchlichen Klauseln für nichtig zu erklären ist. 

Das polnische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit dem Unionsrecht, insbesondere der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln, vereinbar ist, eine Vertragspartei im Fall der Nichtigerklärung eines Darlehensvertrags neben der Rückzahlung der von ihr erbrachten Geldleistungen und Zinsen weitere Ansprüche wegen der Nutzung der Geldmittel geltend machen kann.   

Generalanwalt Collins legt am 16. Februar seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen    



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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