Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 4/2023

Ausgabe 3. Februar 2023

Lesedauer: 11 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Netto-Null-Industrieplan: Europas Industrie wettbewerbsfähiger und klimaneutraler machen

Darstellung der Transformationsprozesses
© European Commission

Die EU-Kommission hat ihren Industrieplan für den Grünen Deal konkretisiert. Sie will damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität unterstützen. Der Plan soll die europäische Antwort auf den amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) sein. Gerade für innovative europäische Unternehmen könnten sich die Wettbewerbsbedingungen verschlechtern, wenn die EU nicht schnell aktiv wird. Der Plan will ein besseres Umfeld für die Ausweitung der Produktionskapazität der EU für klimaschonende Technologien und Produkte schaffen.

Der grüne Industrieplan basiert auf vier Säulen: Erstens soll das gesetzliche Umfeld für strategische Industriebereiche vereinfacht werden: Der Net-Zero Industry Act soll hierbei Ziele für eine saubere Industrie bis 2030 identifizieren. Der erwartete Critical Raw Materials Act für kritische Rohstoffe soll einen ausreichenden Zugang zu Materialien wie seltenen Erden, die für die Herstellung von Schlüsseltechnologien von entscheidender Bedeutung sind, sicherstellen. Mittelfristig beabsichtigt die Kommission, eine strukturelle Antwort auf den Investitionsbedarf zu geben, indem sie im Rahmen der Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens vor dem Sommer 2023 einen Europäischen Souveränitätsfonds vorschlägt. Zweitens soll eine Genehmigung von Beihilfen vereinfacht werden: Um die Gewährung zu beschleunigen und zu vereinfachen, wird die Kommission die Mitgliedstaaten zu einem geänderten befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels konsultieren und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung im Lichte des Grünen Deals überarbeiten. Drittens hat die EU-Kommission den Fachkräftemangel im Visier: Die Förderung der notwendigen Fähigkeiten für die grüne Transformation und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft steht im Fokus des heurigen Europäischen Jahrs der Kompetenzen. Und viertens soll die internationale Handelsagenda der EU weiter intensiviert werden. Dies soll starke und krisenfeste Lieferketten sicherstellen.

Die Mitgliedstaaten sehen die Pläne der Kommission teils skeptisch. Ein globaler Subventionswettbewerb sei zu vermeiden. Einige kleinere und mittelgroße Länder forderten in einem Brief an die EU-Kommission, anstelle neuer Gelder verfügbare Mittel aus diversen Fonds umzuschichten. Dies wurde im EU-Industrieplan teilweise berücksichtigt. Beim informellen Gipfel der EU-Spitzen Ende kommender Woche in Brüssel stehen die Pläne jedenfalls ganz oben auf der Agenda. Im Nachgang des Gipfels will die Kommission konkrete Rechtsakte vorbereiten und diese beim nächsten formellen Gipfel am 23. und 24. März eingehend mit den Mitgliedstaaten erörtern.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Europäische Struktur- und Investitionsfonds unterstützten KMU und Energiesicherheit

Im Zeitraum 2014-2020 gaben die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) Gesamtinvestitionen in Höhe von 731 Milliarden Euro frei. Die ESI-Fonds unterstützen den territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der europäischen Regionen. Der aktuelle Bericht 2022 über die Umsetzung der ESI-Fonds zeigt unter anderem, dass durch diese Mittel mehr als 4 Millionen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt wurden. Die Energieerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energiequellen konnte um mehr als 3.600 Megawattstunden/Jahr erhöht werden. Auch heimische Unternehmen konnten von den Geldern profitieren.

Die ESI-Fonds konnten auch für die Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen genutzt werden. Dank vorübergehender Flexibilitäten erhielten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, nicht ausgegebene Mittel der Kohäsionspolitik vorrangigen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Kurzarbeitsregelungen und Unterstützung von KMU zuzuweisen. Schließlich spielten die ESI-Fonds eine zentrale Rolle bei der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien, der Gebäudesanierung und der Marktintegration als Schlüsselfaktoren für die Energiesicherheit der EU.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt


30 Jahre Binnenmarkt: Erfolgsgeschichte und Herausforderungen

Der Binnenmarktbericht 2023 und der Binnenmarktanzeiger 2022 bestätigen laut EU-Kommission, dass der Binnenmarkt ein Schlüsselinstrument zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen Europas ist. Zum 30. Jahrestag des Binnenmarkts soll dieser sein volles Potenzial zur Förderung der Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft entfalten können. Die jüngsten Krisen wie die Covid-19-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine haben gezeigt, dass Weiterentwicklungen nötig sind, um den EU-Binnenmarkt für die Zukunft zu sichern. Es geht nun darum, bestehende Regeln zu stärken, Defizite zu beseitigen und den Anwendungsbereich auf die Erweiterungskandidaten auszuweiten.

Der Binnenmarkt spielt eine entscheidende Rolle für die Verfügbarkeit von kritischen Gütern, Dienstleistungen, Qualifikationen und Kapital, die für den grünen und digitalen Wandel in Europa benötigt werden. Potential besteht laut Berichten noch bei der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten, strategischen Abhängigkeiten – insbesondere bei kritischen Rohstoffen – sowie dem Markt für Dienstleistungen. Der Binnenmarktanzeiger weist auf Bereiche hin, in denen Verbesserungen möglich sind. Dazu gehören beispielsweise der Abbau von Hindernissen für die grenzüberschreitende Ausübung von Berufen (zum Beispiel Rechtsdienstleistungen) oder die grenzüberschreitende Anerkennung von Berufsqualifikationen (zum Beispiel Fremdenführer) sowie die Unterstützung von KMU.

Österreich konnte die Vorteile des EU-Binnenmarktes besonders gut nutzen: Rund 70 Prozent des österreichischen Außenhandels findet innerhalb der EU statt. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums lädt die Wirtschaftskammer Österreich am 16. Februar zu einer Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der heimischen Wirtschaft und hochrangigen Entscheidungsträgern aus Brüssel und Wien. Wir ziehen Bilanz und wagen einen Ausblick.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Nachhaltigkeit


EU-Aufbauplan fördert Energiewende in Österreich

Windräder am Berg
© unsplash Jason Backeye
Auf Basis des EU-Aufbauplans NextGenerationEU hat die EU bereits mehr als 6300 heimische Projekte im Rahmen der Initiative „Raus aus Öl und Gas“ unterstützt. Gas-, Öl- oder Kohleheizungen weichen dabei klimafreundlichen Wärmepumpen, Biomassekessel oder Fernwärme. So wurde bereits eine zusätzliche Heizkapazität von knapp 110 Megawatt aus erneuerbaren Quellen installiert. Insgesamt sollen im Rahmen des EU-Aufbauplans bis Ende 2026 rund 31.800 Öl- und Gasheizungen umweltfreundlichen Alternativen Platz machen. 159 Millionen Euro an EU-Mittel stehen dafür zur Verfügung. 

Neben dem Heizkesseltausch zielen zahlreiche weitere Reformen und Maßnahmen des österreichischen Aufbauplans auf eine Beschleunigung der Energiewende ab. Ziel ist die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland. 

Rund eine Milliarde Euro ist für grüne Mobilität budgetiert, darunter die Umstellung auf emissionsfreie Busse. Mit 130 Millionen Euro wird der Reparaturbonus finanziert, der Elektrogeräten zu einer zweiten Chance verhilft. Zudem enthält der Aufbauplan Maßnahmen, um Gebäude energieeffizienter zu machen.

Insgesamt wird Österreich im Rahmen des EU-Aufbauplans bis zu 3,75 Milliarden Euro an EU-Förderungen erhalten. Eine erste Anzahlung in Höhe von 450 Millionen Euro erfolgte bereits 2021. Im Dezember 2022 hat Österreich nun die Auszahlung von weiteren 700 Millionen Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt. Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob die dafür erforderlichen Ziele erreicht worden sind.

Ansprechpartnerin: Sophia Yehdegho


Kurz & bündig


EU verlängert Sanktionen gegen Russland

Der Rat der EU hat beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Wirtschaftszweige der Russischen Föderation nochmals um sechs Monate bis 31. Juli 2023 zu verlängern. Die EU hat 2014 aufgrund der Handlungen Russlands, die Lage in der Ukraine zu destabilisieren, erstmals Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Seit Beginn des Russland-Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 hat die EU ihre Sanktionen schrittweise ausgeweitet und mittlerweile bereits neun Sanktionspakete geschnürt. Die Maßnahmen umfassen unter anderem ein Ölembargo, zahlreiche Exportverbote im Warenverkehr und Sanktionen im Luft-, Straßen und Seeverkehr. Die Wirtschaftskammer unterstützt heimische Unternehmen, die in Russland und der Ukraine aktiv sind, mit Informationen und Beratung.


Konsultation um Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels gestartet

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Konsultation übermittelt, mit dem der Befristete Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zu einem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels werden soll. Ziel ist, den ökologischen Wandel in Europa zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Vorschlag ist Teil des ebenfalls heute vorgelegten Industrieplans für den Grünen Deal. Er soll insbesondere einen beschleunigten Zugang von in der EU tätigen Unternehmen zu Finanzmitteln bringen.


EZB erhöht Leitzinssatz auf drei Prozent

Um der hohen Inflation im Euroraum Einhalt zu gebieten, hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine weitere Zinserhöhung entschieden. Der Rat der EZB beschloss auf seiner Sitzung, den Leitzins der Eurozone um 0,5 Prozentpunkte auf drei Prozent anzuheben. Es ist der fünfte Zinsanstieg in Folge. Der Zinssatz in der Eurozone steigt damit auf den höchsten Stand seit Ende 2008.


Jobs+Jobs+Jobs


EMSA sucht Project Officer for Ship Safety 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for Ship Safety (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EMSA/AD/2022/14, Deadline for applications: 28/02/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

6. Februar – Entwicklungsausschuss 

  • Die Herausforderungen im Zusammenhang mit Plastikverschmutzung sowie Abfallentsorgung und -bewirtschaftung in Entwicklungsländern angehen 
  • Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen in die Tat umsetzen: umfassende Maßnahmen zur erfolgreichen Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele vor und nach Ablauf der Frist im Jahr 2030

6. Februar – Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz 
  • Europäisches Jahr der Aus- und Weiterbildung 2023

6. Februar – Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 
  • Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG 
  • EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien 
  • Vorstellung einer Studie der Fachabteilung zu dem Thema „Personalisierte Preisgestaltung“

6. Februar - Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 

  • Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über die operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien 
  • 2022 Rechtsstaatlichkeitsbericht: Die Situation der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union 
  • Strafrechtlicher Schutz der Umwelt und Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG

6. Februar – Unterausschuss für Verteidigung und Sicherheit 

  • Öffentliche Anhörung zum Thema Verstärkung der EU-Unterstützung für die Ukraine: Bedingungen für die Europäische Friedensfazilität und Aufstockung der Fähigkeiten durch gemeinsame Beschaffung, um die militärische Unterstützung für die Ukraine und die europäische verteidigungstechnologische und -industrielle Basis effizient zu verbessern

6. Februar – Gemeinsamer Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und für Industrie, Forschung und Energie 

  • Einrichtung des Instruments zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung

9. Februar – Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Eigenmittel: ein Neuanfang für die EU-Finanzen, ein Neuanfang für Europa 
  • Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union, Beschluss (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und den Betrieb einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionen in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757 
  • Einführung eines Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen 
  • Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich des Beitrags des Luftverkehrs zum wirtschaftsweiten Emissionsreduktionsziel der Union und zur angemessenen Umsetzung einer globalen marktorientierten Maßnahme 
  • Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 im Hinblick auf die Menge an Zertifikaten, die in die Marktstabilitätsreserve für das Treibhausgasemissionshandelssystem der Union bis 2030 eingestellt werden sollen 
  • Meinungsaustausch mit der Kommission – Lieferung des Green Deals: gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen in der EU Klimapolitik 
  • Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung im Zusammenhang mit der Asbestexposition bei der Arbeit

9. Februar – Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 
  • Harmonisierte Regeln für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten (Datengesetz) 
  • Gemeinsame Vorschriften für den Binnenmarkt für erneuerbare Energien und Erdgas sowie für Wasserstoff (Neufassung) 
  • Binnenmarkt für erneuerbare und natürliche Gase sowie für Wasserstoff (Neufassung) 
  • Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

9. Februar – Gemeinsamer Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel und für konstitutionelle Fragen 

  • Festlegung von Vorschriften für die Ausübung der Rechte der Union bei der Durchführung und Durchsetzung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits 

Ausgewählte Tagungen des Rates

6. - 8. Februar

9. Februar


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 7. Februar 2023

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑688/21 Confédération paysanne u.a. (In-Vitro-Zufallsmutagenese) 

In-vitro-Zufallsmutagenese 

Diese Rechtssache stellt eine Fortsetzung der Rechtssache Confédération paysanne u.a. (C‑528/16) dar, in der der Gerichtshof mit Urteil vom 25. Juli 2018 entschieden hat, dass Verfahren oder Methoden der Mutagenese, die seit dem Erlass der Richtlinie 2001/18 über genetisch veränderte Organismen (GVO) entstanden sind oder sich entwickelt haben, von ihrem Anwendungsbereich nicht ausgeschlossen werden dürfen. 

Gegenstand dieses Rechtsstreits ist der Ausschluss bestimmter Mutageneseverfahren vom Anwendungsbereich der Bestimmungen des französischen Rechts, die den Anbau, die Vermarktung und die Verwendung von GVO regeln. 

Der Staatsrat hat den Gerichtshof im Rahmen dieses Rechtsstreits ersucht, die Richtlinie 2001/18 im Licht des Urteils Confédération paysanne betreffend die In-vitro-Zufallsmutagenese auszulegen, einem Verfahren bzw. einer Methode der genetischen Veränderung.

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die In-vitro-Zufallsmutagenese vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen sei. Ein solcher Ausschluss entziehe Pflanzensorten, die aus diesen Verfahren hervorgegangen seien, jedoch nicht jeglicher Kontrolle. 

Weitere Informationen


Donnerstag, 9. Februar 2023 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑555/21 UniCredit Bank Austria 

Vorzeitige Kreditrückzahlung 

Der österreichische Konsumentenschutzverein beanstandet vor den österreichischen Gerichten eine von der UniCredit Bank Austria in hypothekarisch gesicherten Kreditverträgen verwendete Klausel, wonach, wenn der Kunde von seinem Recht auf vorzeitige Kreditrückzahlung Gebrauch macht, sich zwar die zu zahlenden Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten verringern, die laufzeitunabhängigen Bearbeitungsspesen aber nicht – auch nicht anteilig – rückerstattet werden.

Der OGH hat den EuGH hierzu um Auslegung der Richtlinie 2014/17 über Wohnimmobilienkreditverträge ersucht.

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen dem Gerichtshof vorgeschlagen, die Richtlinie dahin auszulegen, dass sich im Fall der Ausübung des Rechts des Kreditnehmers, den Kreditbetrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen, nur die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und die von der Laufzeit abhängigen Kosten verhältnismäßig verringern. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Binnenmarkt 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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