Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 8/2022

Ausgabe 4. März 2022

Lesedauer: 12 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


EU verschärft Sanktionen gegen Russland

European Union 2022, Borut Zivulovic
© European Union 2022, Borut Zivulovic

Nach den ersten beiden Sanktionspakten hat die EU ihre Gangart gegenüber Russland verschärft und weitere Sanktionen auf den Weg gebracht. Sie antwortet damit auf den anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine. Im Zentrum der Maßnahmen steht das Einfrieren der in Euro gehaltenen Devisenbestände der russischen Zentralbank. Das erschwert Stützungskäufe für den angeschlagenen Rubel sowie den Umtausch in Fremdwährungen. Die Staats- und Regierungschefs der EU verständigten sich auch auf den Ausschluss von sieben russischen Geschäftsbanken aus dem internationalen Zahlungsverkehrssystem SWIFT. Hinzu kommt die Sperre des europäischen Luftraums für russische Flugzeuge. 

Gemeinsam mit den USA und ihren Sanktionen soll der Druck auf Moskau aufrechtgehalten werden. Neben den wirtschafts- und finanzpolitischen Zwangsmaßnahmen wurden auch eine Vielzahl neuer personenbezogener Sanktionen verhängt. Dazu zählt allen voran das Einfrieren der persönlichen Vermögenswerte von Präsident Putin und Außenminister Lawrow. Als vorerst letzter Schritt wurde den beiden Propagandamedien „Russia Today“ und „Sputnik“ der Sendebetrieb in der EU untersagt

Abgesehen von der Sperre des russischen Luftraums kam es bisweilen zu keinen nennenswerten Gegenmaßnahmen von Moskauer Seite. Auch bei den Gaslieferungen ist bislang keine Drosselung zu spüren. Trotzdem dämpft die Eskalation die Erholung der europäischen Wirtschaft. Lieferketten sind unterbrochen, Absatzmärkte werden geschlossen, Handelsrouten verlängern sich und Energiepreise steigen. All das trübt die konjunkturelle Aussicht ein und sorgt für Unsicherheit. Aus österreichischer Sicht ist vor allem die große Abhängigkeit von russischem Erdgas eine strategische Herausforderung. Circa 80 Prozent der Gasimporte nach Österreich stammen aus Russland während der EU-Durchschnitt bei 44 Prozent liegt. 

Trotz der wirtschaftlichen Einbußen und energiepolitischen Abhängigkeit ist es in aller erster Linie das menschliche Leid, das im Vordergrund steht. Allein in dieser Woche sind mehr als eine Million Ukrainer in die EU geflüchtet, um Schutz zu suchen. Die militärische Bedrohung wird auch im NATO-Hauptquartier in Brüssel genau verfolgt. In Schweden und Finnland wird ein Beitritt zum Militärbündnis diskutiert während der deutsche Bundeskanzler Scholz ein 100 Milliarden Euro schweres Investitionspaket für die Bundeswehr plant. Unterdessen finanziert die EU Waffenlieferungen an die ukrainischen Streitkräfte in der Höhe einer halben Milliarde Euro. 

Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten nächste Woche im Rahmen eines informellen Gipfeltreffens über die nächsten Schritte zur Unterstützung der Ukraine und Bekämpfung der russischen Aggression. Als Vertretung der österreichischen Wirtschaft tragen wir die verhängten Sanktionen mit und plädieren für ein rasches Ende der Kampfhandlungen. 

Die Wirtschaftskammer steht den Betrieben weiterhin als erste Anlaufstelle für wirtschaftliche Fragen zur Verfügung. Alle Hinweise zu den aktuellen Entwicklungen in der Ukraine auf wko.at 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Unternehmertum & Industriepolitik


Corona-Aufbaupaket: Erster Jahresbericht zieht positive Bilanz

WKÖ
© WKÖ

Der erste Jahresbericht zur Aufbau- und Resilienzfazilität enthält Beispiele für geförderte Investitionen und Reformen. Diese wurden in den EU-Staaten über die 22 nationalen Aufbau- und Resilienzpläne finanziert. Ein großer Teil der Gelder fließt in den grünen bzw. digitalen Übergang. Damit heimische Unternehmen nicht nur von den EU-Wiederaufbauhilfen für Österreich, sondern auch von den europäischen Unterstützungen für alle anderen EU-Länder profitieren, hat die WKÖ das Analysetool „Recover.MAP“ entwickelt. Es zeigt den Betrieben, wie sie in der gesamten EU an europäische Wiederaufbaugelder herankommen.

Der Bericht zieht seine Bilanz der Aufbau- und Resilienzfazilität seit der Annahme der Verordnung im Februar 2021 bis zur ersten regulären Auszahlung im Dezember 2021. Für die 22 genehmigten Pläne wurden bisher 445 Milliarden Euro (291 Milliarden Euro an Zuschüssen und 154 Milliarden Euro an Darlehen) zugewiesen.

Österreich erhält rund 3,5 Milliarden Euro aus dem insgesamt rund 750 Milliarden Euro umfassenden europäischen Wiederaufbaufonds. Positiv ist, dass der österreichische Aufbauplan in weiten Bereichen wirtschaftsaffine Maßnahmen vorsieht. Rund 40 Prozent der vorgesehenen Mittel sollen für Projekte rund um das Thema Digitalisierung eingesetzt werden.

Recover.EU stellt den Missing Link zwischen den ausführlichen, aber oft schwer vergleichbaren nationalen Aufbauplänen her. Aus über 15.000 Seiten wurden mehr als 1.000 Maßnahmen gefiltert. Wie können Betriebe konkret profitieren? Mit Recover.EU können die geplanten Investitionsvolumina in unterschiedlichen Branchen abgerufen werden. Das Online-Analysetool wird durch maßgeschneiderte persönliche Beratung durch das Enterprise Europe Network und WKÖ-Wirtschaftsdelegierte ergänzt. Zusätzliche Informationen aus den interessantesten Märkten gibt eine eigene Webinar-Reihe. Zum Kick-Off mit Italien, Spanien und Portugal am 14. März 2022 können sich interessierte Unternehmen hier anmelden.

Ansprechpartner: Matthias Koch


Binnenmarkt


Neue EU-Konditionalitätsregelung erhöht Rechtssicherheit für unsere Unternehmen

pixabay, geralt
© pixabay, geralt
Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien für die Konditionalitätsregelung angenommen. Sie ist Teil des neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus: Damit können Zahlungen aus dem EU-Haushalt zurückgehalten werden. Betroffen sind Länder, in denen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Die Leitlinien stellen unter anderem klar, dass die Rechte der Endempfänger und Begünstigten von EU-Mitteln zu schützen sind, weil die Mitgliedstaaten unter allen Umständen weiterhin Zahlungen im Rahmen von EU-Programmen oder -Fonds leisten sollten.

In den kommenden Monaten erarbeitet nun die Kommission die Details der Anwendung des Mechanismus in den Fällen Polen und Ungarn. Danach wird sie dem Rat geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen vorschlagen. Die WKÖ begrüßt den Mechanismus, da dadurch die Rechtssicherheit erhöht und die Einhaltung gemeinsamer EU-Prinzipien und -Werte gestärkt wird. Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundprinzip wirtschaftlichen Handelns und wichtig als Standortfaktor für Investoren und Geschäftstreibende. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Haushaltspolitik: Kommission präsentiert Empfehlungen für 2023

pixabay, julientromeur
© pixabay, julientromeur
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die nationale Haushaltspolitik 2023 vorgestellt und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. In ihren Empfehlungen hebt die Kommission hervor, dass angesichts des instabilen Umfelds eine starke Koordinierung der Finanzpolitik notwendig ist, um einen nachhaltigen Wachstumspfad zu beschreiten. Sie rät den Mitgliedstaaten ab 2023 mit einer schrittweisen Haushaltsanpassung zum Abbau der hohen Staatsverschuldung zu beginnen und gleichzeitig die Risiken einer zu abrupten Konsolidierung nicht außer Acht zu lassen. Darüber hinaus plädiert sie dafür, den Fokus auf qualitativ hochwertige Investitionen zu setzen, die den grünen und digitalen Wandel vorantreiben.


Im Gesamtjahr 2022 soll die „allgemeine Ausweichklausel“ des Stabilitäts- und Wachstumspaktes weiterhin in Kraft bleiben und erst auf Basis der Konjunkturprognose vom Winter dieses Jahres ab 2023 deaktiviert werden. Die Deaktivierung der Ausweichklausel sowie die Leitlinien selbst können jedoch jederzeit neu bewertet und angepasst werden. Grund dafür sind die bestehenden Unsicherheiten wie etwa die Entwicklung der Pandemie oder die Folgen des Kriegs in der Ukraine.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Innovation / Digitalisierung


Konferenz zur Zukunft Europas: Wirtschaft, Beschäftigung und digitaler Wandel

Vergangenes Wochenende hat das Europäische Bürgerforum 1 als letztes der insgesamt vier Europäischen Bürgerforen seine Empfehlungen in den Bereichen stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit, Beschäftigung, Bildung und digitaler Wandel angenommen. Wirtschaftsrelevant sind u.a. folgende der insgesamt 48 Empfehlungen des EU-Bürgerforums 1: 

  1. Förderung der digitalen Kompetenzen durch ein EU-Zertifikat in Schulen; Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer
  2. Förderung der Bekanntheit von digitalen Plattformen wie EURES, die Arbeitssuchende und Arbeitgeber zusammenbringen
  3. Unterstützung für F&I-Maßnahmen, um neue nachhaltige Materialien zu entwickeln
  4. Investitionen in innovative digitale Infrastrukturen und in die Verbesserung der Qualität elektrischer Infrastruktur und Stromnetze 

Ein wettbewerbsfähiges Europa braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Aus WKÖ-Sicht soll daher eine Fachkräftesicherungsstrategie für Europa die innereuropäische Mobilität fördern sowie einen Schwerpunkt auf die Aus- und Weiterbildung legen. Insbesondere die Förderung digitaler Kompetenzen ist für die Wirtschaft von höchster Priorität. Für die wirtschaftliche Erholung und die technologische Souveränität Europas sind Forschung und Innovation essenzielle Bausteine. Forschungs- und Innovationstätigkeiten sind vor allem in Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Mikroelektronik, neue Materialien (z.B. Graphen) sowie Energie- und Mobilitätstechnologie zu forcieren. Die Beiträge der WKÖ für einen wettbewerbsfähigen und resilienten, nachhaltigen, digitalen und innovativen Wirtschaftsstandort Europa können Sie auf der digitalen Plattform der Zukunftskonferenz unterstützen. 

Nächste Schritte: Am 11. und 12. März diskutiert das Plenum der Zukunftskonferenz die Empfehlungen der EU-Bürgerforen 1 und 4. Die endgültigen Vorschläge des Plenums werden im Frühjahr vorgelegt. 

Ansprechpartnerin: Yasmin Soetopo


Kurz & bündig


Preisgeld für urbane Innovationen: EU ruft Städte zur Bewerbung auf

Die Europäische Kommission hat die jährlichen Preise für die Europäische Innovationshauptstadt 2022 (iCapital) ausgeschrieben. Damit sollen vor allem jene Städte ausgezeichnet werden, die mit innovativen Ideen und Projekten einen wertvollen Beitrag für das lokale Ökosystem leisten und die grüne Transformation vorantreiben. Der Hauptpreis ist mit einer Million Euro dotiert, jeweils 100.000 Euro erhalten die zweit- und drittplatzierten Städte. Teilnahmeberechtigt sind alle Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern. Die Preise werden heuer zum achten Mal verliehen. Zu den drei jüngsten Gewinnern zählen Dortmund, Löwen und Nantes. Für Bewerbungen in der neuen Kategorie “Rising Innovative City“ dürfen Bewerberstädte nicht mehr als 250.000 Einwohner zählen. Die Preisgelder liegen bei 500.000 beziehungsweise 50.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni. Der Wettbewerb wird vom Europäischen Innovationsrat (EIC) im Rahmen des Programms Horizon Europe unterstützt.


Das europäische Wachstumsmodell für eine grüne, digitale und resiliente Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat heute ihre Prioritäten für das Wachstumsmodell vorgelegt. Im Zentrum stehen der grüne und der digitale Wandel und eine widerstandsfähigere Union. Die Umgestaltung der europäischen Wirtschaft stützt sich auf zwei Säulen: Investitionen und Reformen. Diese stehen auf der Agenda der informellen Tagung der EU-Spitzen kommende Woche. Europa muss gemeinsam, stark und mit Blick in die Zukunft agieren. Ein zukunftsorientiertes Wachstum, das die grüne und digitale Transformation unterstützt, muss im Zentrum der Anstrengungen stehen.


Jobs+Jobs+Jobs


Eurojust sucht National Desk Assistent 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • National Desk Assistent (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST 2, Reference: 22/EJ/02 Deadline for applications: 15/03/2022

Bewerbungen sind bis 15. März 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 8. März: 

  • Gemeinsame europäische Aktion für mehr erschwingliche, sichere und nachhaltige Energie 
  • Vorschlag zur Verhinderung und zur Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt 

Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg    

7. März 

  • Das Erfordernis einer ambitionierten EU-Strategie für nachhaltige Textilien 
  • Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (kodifizierter Text) 
  • Ein neuer strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für die Zeit nach 2020 

8. März 

  • Aussprache über die Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU 
  • Aussprache über auswärtige Angelegenheiten in Anwesenheit des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (noch festzulegen) 

9. März 

  • Gemeinsame Aussprache - Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: 
    • Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2022 
    • Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2022 
  • Rechtsstaatlichkeit und die Konsequenzen des Urteils des EuGH 
  • Batterien und Altbatterien 
  • Allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030 

10. März 

  • Umsetzung der Kohäsionspolitik 2021–2027 

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments    

7. März - Gemeinsame Sitzung Haushaltsausschuss und Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Dialog über Erholung und Resilienz mit:  
    • Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für "an economy that works for people” 
    • Paolo Gentiloni, Kommissar für Wirtschaft  

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen  

8./9. März 

10./11. März 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes    

Dienstag, 8. März 2022 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑205/20 BH Hartberg-Fürstenfeld 
Arbeitnehmerentsendung – Sanktionen bei Meldeverstößen 
 

Auf Ersuchen des LVwG-Stmk hat der EuGH am 19. Dezember 2019 entschieden, dass die Entsenderichtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehe, die bei Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (Meldung von AN und die Bereithaltung von Lohnunterlagen) hohe Geldstrafen vorsehe, die je betroffenem Arbeitnehmer kumulativ und ohne Beschränkung verhängt werden.  

Das LVwG hat sich erneut an den EuGH mit der Frage gewandt, ob das in der Richtlinie und vom EuGH ausgelegte Erfordernis der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen unmittelbar anwendbar sei.   

Weitere Informationen 


Donnerstag, 10. März 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑177/20 „Grossmania“

Nießbrauchsrechte an Grundstücken in Ungarn 

Die ungarische Handelsgesellschaft Grossmania (der Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten angehören) hielt Nießbrauchsrechte an Grundstücken in Ungarn. 2013 führte Ungarn jedoch eine gesetzliche Regelung ein, nach der nur nahe Angehörige des Eigentümers ein Nießbrauchsrecht halten dürfen. Die Rechte von Grossmania wurden daher im Grundbuch gelöscht. Gegen diese Löschung legte Grossmania keinen Rechtsbehelf ein. 

Ein von anderen Betroffenen angerufenes ungarisches Gericht ersuchte den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der fraglichen Regelung mit dem Unionsrecht.    

Mit Urteil vom 6. März 2018 stellte der Gerichtshof fest, dass sie eine mittelbar diskriminierende Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstelle, die nicht gerechtfertigt sei. Grossmania beantragte daraufhin die Wiedereintragung ihrer Nießbrauchsrechte, was die zuständigen Behörden jedoch ablehnten. Gegen diese Ablehnung hat Grossmania Klage vor einem ungarischen Gericht erhoben. 

Dieses möchte vom Gerichtshof wissen, ob ein Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine nationale Vorschrift für unionsrechtswidrig erklärt worden ist, der Anwendung der betreffenden Vorschrift auf Sachverhalte entgegensteht, die mit denjenigen, die Anlass zu dem Urteil gaben, vergleichbar, jedoch nicht identisch sind.  

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

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Beschäftigung und Soziales 

Verbraucherschutz 

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Justiz und Grundrechte 

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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
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