Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 41/2022

Ausgabe 16. Dezember 2022

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Highlight


ASEAN-Staaten: EU stärkt Allianz gegen China | LOOKAUT


Im Brennpunkt


ASEAN-Region bietet Europas Unternehmen gewaltige Marktchancen

EU-ASEAN Summit Family Photo, 14/12/2022
© European Union EU-ASEAN Summit Family Photo, 14/12/2022

Zwei Wochen vor Jahresende sind die Spitzen der EU und der asiatischen Gemeinschaft ASEAN in Brüssel zu ihrem 45. Gipfeltreffen zusammengekommen. Zu den zentralen Themen des hochrangigen Treffens zählten vor allem die strategische Partnerschaft in den Bereichen Konnektivität, grüne und digitale Transformation sowie bilateraler Handel. Für österreichische Unternehmen eröffnen sich in der ASEAN-Region gewaltige Marktchancen. Dies bestätigen die Exporte auf hohem Niveau und die Zunahme an rot-weiß-roten Niederlassungen vor Ort. Die angestrebte Vertiefung der Partnerschaft zwischen EU und ASEAN ist für die österreichische Wirtschaft ein Schritt in die richtige Richtung.

Aktuell richten immer mehr Unternehmen ihre Lieferketten neu aus. Nicht zuletzt deshalb spielen die ASEAN-Länder für die europäische Wirtschaft eine immer größere Rolle. Die Diversifizierung der Absatz- und Beschaffungsmärkte ist und bleibt ein Gebot der Stunde. Neue EU-Handelsabkommen würden den Unternehmen vor allem dabei helfen, ihre Lieferketten weiter zu diversifizieren und den Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sichern. Die EU hat das langfristige Ziel, ein umfassendes Abkommen mit dem gesamten ASEAN abzuschließen. Das Abkommen soll bestehende Handelshemmnisse beseitigen.

Bis die Zeit dafür reif ist, sollen bilaterale Abkommen Abhilfe schaffen. Die Handelsabkommen der EU mit Vietnam und Singapur haben sich bisher als Erfolgsgeschichte für Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand auf beiden Seiten erwiesen. Die Verhandlungen mit Indonesien sollten daher rasch zu einem Abschluss gebracht werden. Auch die Verhandlungen mit Malaysia, den Philippinen und Thailand sollten mit dem Ziel einer schnellen Einigung rasch wiederaufgenommen werden.

Mit ihren mehr als 660 Millionen Einwohner:innen zählt die ASEAN-Region zu den dynamischsten und innovativsten Wachstumszentren der Welt. Gemeinsam sind die 10 ASEAN-Mitgliedsländer für die EU drittgrößter Handelspartner nach den USA und China. 2021 war die EU der zweitgrößte Anbieter ausländischer Direktinvestitionen im ASEAN.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


EU erzielt Einigkeit bei Mindeststeuer großer Unternehmen

Grafik eines Mannes, der vor einem großen Clipboard sitzt, auf dem Tax steht
© pixabay Mohamed Hassan
Die EU-Botschafter einigten sich rechtzeitig vor dem Europäischen Rat auf die Umsetzung der Richtlinie für die Mindestbesteuerung großer multinationaler und inländischer Unternehmen (OECD-Säule 2). Der einstimmige, informelle Beschluss wurde möglich, nachdem Ungarn seine Blockadehaltung im Rahmen eines komplexen Interessensabtauschs aufgegeben hatte. Der tschechische Ratsvorsitz spricht von einem „Megadeal“. Die formelle Annahme erfolgt über ein schriftliches Verfahren.

Konkret bedeutet der Durchbruch, dass nun auch die rechtliche Grundlage für die Teilnahme der EU an der zweiten Säule der Reform der internationalen OECD-Körperschaftsteuervorschriften geschaffen wurde – gemeinsam mit mehr als 100 weiteren Staaten. 

Die zweite Säule sieht vor, dass für Unternehmen mit einem Jahresmindestumsatz von insgesamt 750 Millionen Euro in Zukunft ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent gilt. Dies soll das gegenseitige Unterbieten mit nationalen Steuersätzen unterbinden und das Risiko von Gewinnverlagerungen minimieren.

Die beschlossene Richtlinie sieht auch Vorschriften zur Verhinderung von Schlupflöchern vor. Demnach kann ein Mitgliedstaat gegenüber der heimischen Muttergesellschaft eine „Top-up-Steuer“ einheben, falls die Tochtergesellschaft in einem anderen Staat keiner Mindestbesteuerung unterliegt. Gleiches gilt für Tochtergesellschaften, deren Muttergesellschaft in einem Niedrigsteuerland angesiedelt ist. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die neuen Vorschriften spätestens am 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt haben.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Vorläufige Einigung auf Lohntransparenzregeln erzielt

Kleine Menschenfigürchen neben einem Stapel Münzen - auf einer Europaflagge
© Europäische Kommission

Rat und Europäisches Parlament haben eine vorläufige Einigung zur Lohntransparenz-Richtlinie erzielt. Das neue EU-Gesetz soll dafür sorgen, den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit durch eine Reihe verbindlicher Maßnahmen durchzusetzen. Der legislative Text konzentriert sich auf zwei Kernelemente: Maßnahmen zur Gewährleistung von Lohntransparenz sowie den Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung.

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten leichten Zugang zu ihren Kriterien zur Festlegung des Entgelts sowie Informationen zu individuellem und durchschnittlichem Lohnniveau je Geschlecht bei zumindest gleichwertiger Arbeit geben. Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in ihrem Unternehmen vorlegen. Diese sind je nach Größe des Unternehmens jährlich oder alle drei Jahre vorzulegen.

Nun müssen die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarung billigen. Danach folgt das übliche Annahmeverfahren im Rat und im Europäischen Parlament. Umsetzungsfrist sind zwei Jahre nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Das Recht auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist im EU-Vertrag verankert und wurde in weiteren Rechtstexten konkretisiert. Dieses Prinzip ist aus WKÖ-Sicht unabdingbar. Die geschlechtsneutralen Gehaltstabellen in Kollektivverträgen sorgen für flächendeckende Gleichstellung in Österreich.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Binnenmarkt


WKÖ-Kühnel zu EU-Kandidat Bosnien: Wichtiges Signal für die gesamte Westbalkan-Region

Ein Puzzlestein wird in die europäische Flagge eingesetzt
© Europäisches Parlament

„Für die österreichische Wirtschaft ist die offizielle Verleihung des EU-Kandidatenstatus an Bosnien und Herzegowina ein sehr begrüßenswerter Schritt“, betonte die stellvertretende WKÖ-Generalsekretärin Mariana Kühnel anlässlich des Europäischen Rates in Brüssel. „Der EU-Kandidatenstatus für Bosnien ist ein Signal an alle Westbalkan-Länder: Wer seine Aufgaben macht, kann zur europäischen Familie gehören. Denn wir dürfen nicht auf die anderen Westbalkanländer vergessen, die schon seit vielen Jahren im europäischen Warteraum sind.“

Österreich verbindet mit Bosnien und Herzegowina enge Wirtschaftsbeziehungen: Heimische Unternehmen sind hier kumuliert größter ausländischer Direktinvestor. Rund 200 österreichische Niederlassungen sind im Land aktiv. Im Vorjahr konnte mit einem Handelsvolumen von mehr als 1,25 Milliarden Euro ein Rekordergebnis erzielt werden. Dieser positive Trend hat sich in den ersten drei Quartalen 2022 fortgesetzt.

Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft, die wirtschaftlich eng mit allen Beitrittskandidaten des Westbalkans verbunden ist und zu den größten Investoren in der Region zählt, sollten die Beitritts-Verhandlungen mit allen Westbalkanländern so rasch als möglich aufgenommen werden. Von größter Bedeutung ist daher eine glaubwürdige und machbare Erweiterungsstrategie.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation/Digitalisierung


EU-Investitionen in Forschung und Entwicklung wieder auf Wachstumskurs

Ein Button mit der Aufschrift "EU loves Science"
© Europäisches Parlament
Aus dem neuesten von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Anzeiger für FuE-Investitionen der Industrie 2022 geht hervor, dass die europäische Industrie bei den Investitionen in Forschung und Entwicklung wieder auf Kurs ist. Dies belegt der Anstieg von 8,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. Im Zuge der Pandemie war es 2020 zu einem Rückgang um 2,2 Prozent gekommen. Die EU ist nach wie vor weltweit führend bei FuE-Investitionen der Automobilindustrie. Hier schreitet der Wandel hin zu Elektrofahrzeugen und die Digitalisierung sowohl in etablierten als auch in neu gegründeten Unternehmen kräftig voran. 

Der Anzeiger zeigt in der EU eine breite Verteilung der FuE-Investitionen über viele Sektoren, insbesondere im Vergleich zu den USA. Hier konzentrieren sie sich in hohem Maße auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). 

Im Anzeiger wird die Intensivierung des globalen Technologiewettlaufs in den vier Schlüsselsektoren, auf die mehr als drei Viertel der gesamten FuE-Abgaben der Unternehmen entfallen, hervorgehoben: IKT-Hersteller (22,6 Prozent), Gesundheitswesen (21,5 Prozent), IKT-Dienstleistungen (19,8 Prozent) und Automobilindustrie (13,9 Prozent). In vielen EU-Mitgliedstaaten engagieren sich FuE-Akteure auch in großem Umfang in Bereichen wie Luft- und Raumfahrt, Verteidigungsindustrie und chemische Industrie. Zu den 1000 führenden Unternehmen in der EU gehören eine beträchtliche Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Gesundheits- und IKT-Sektor. Dies ist ein erfreuliches Signal für wichtige Zielgruppen der neuen europäischen Innovationsagenda.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


EU-Rat und -Parlament einigen sich vorläufig auf EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM)

Luftaufnahme eines Kraftwerks - es steigt Dampf auf
© unsplash Marcin Jozwiak

Gemäß der vorläufigen Vereinbarung der EU-Institutionen würde der CBAM mit Beginn des Übergangszeitraums ab Oktober 2023 gelten. Der Kompromiss muss noch formell bestätigt werden. Die österreichische Wirtschaft unterstützt das Pariser Klimaabkommen und das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas darf dabei allerdings nicht auf der Strecke bleiben. Angesichts der multiplen Krisen müssen alle Maßnahmen und Instrumente Unternehmen bestmöglich bei der Transformation Richtung Low-Carbon-Economy unterstützen.

Der Mechanismus wird zunächst eine Reihe spezifischer Produkte in einigen der CO2-intensivsten Sektoren abdecken: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom und Wasserstoff wie einige Vorprodukte und eine begrenzte Anzahl nachgelagerter Produkte. CBAM soll verhindern, dass die Bemühungen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch die Verlagerung der Produktion in Nicht-EU-Länder ausgeglichen werden.

Aus derzeitiger Sicht bietet der von der EU-Kommission vorgeschlagene Klimazoll keinen äquivalenten Schutz vor Abwanderungsgefahr. Eine Zuteilung der Gratiszertifikate aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) für CBAM-Sektoren muss daher weiterhin möglich sein, bis dessen Wirkung bewiesen ist. Die Frage des Zeitplans für die schrittweise Abschaffung der freien Zertifikate für CBAM-Sektoren und möglicher Maßnahmen zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen bei EU-Exporten wird noch im Rahmen der laufenden EU-Emissionshandel-Verhandlungen verhandelt.

Ansprechpartnerin: Sophia Yehdegho


Kurz & bündig


Neue Vorschriften zur Nutzung von Fluggastdaten vorgeschlagen

Die EU-Kommission hat ein neues Sicherheitspaket vorgestellt, das zwei neue Vorschläge zur Nutzung von Fluggastdaten (Advance Passenger Information, API) enthält. Das Paket ist eines der Kernelemente der EU-Sicherheitsstrategie. Ziel ist, die allgemeine Sicherheitsarchitektur in der EU zu stärken. Die neuen Regeln werden alle Passagiere betreffen, die in die EU einreisen und innerhalb der EU reisen (1 Milliarde Passagiere pro Jahr). Das Sicherheitspaket enthält einen Vorschlag über die Erfassung und Übermittlung von erweiterten Fluggastdaten (API) zur Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen bzw. einen Vorschlag zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Vorgesehen ist u.a. die verpflichtende API-Datenerhebung für Strafverfolgungszwecke bei allen Flügen innerhalb der EU. Die Fluggesellschaften dürfen diese API-Daten nur mehr automatisiert erfassen. Die Vorschläge müssen nun erst durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gehen.


EU-Botschafter folgen Kommissionsempfehlung: Reformen Ungarns gehen nicht weit genug

Wegen Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit sollen 7,5 Milliarden Euro an Förderungen für Ungarn weiterhin nicht fließen. Der formelle Beschluss durch die EU-Staaten dürfte rasch erfolgen. Mit dem neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus können Zahlungen aus dem EU-Haushalt zurückgehalten werden. Betroffen sind Länder, in denen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Die WKÖ begrüßt den Mechanismus, da dadurch die Rechtssicherheit erhöht und die Einhaltung gemeinsamer EU-Prinzipien und -Werte gestärkt wird. Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundprinzip wirtschaftlichen Handelns und wichtig als Standortfaktor für Investoren und Geschäftstreibende. 


Jobs+Jobs+Jobs


EC sucht Security Officer und IT Project Officer 

Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel sucht:

  • Local Informatics Security Officer (LISO) (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: SG/TA/02, Deadline for applications: 10/01/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.

  • IT Project Officer - Digital Solutions (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: SG/TA/03, Deadline for applications: 10/01/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECA sucht Security Specialist 

Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Security Specialist (m/w/d)
    Official, Grade: AST1/AST9, Reference: ECA/2022/26, Deadline for applications: 06/01/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht ICT Officer und Accounting correspondent 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm mit Sitz in Prag sucht:

  • ICT Officer - Corporate Systems Security (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2022/AD/039, Deadline for applications:

10/01/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.

  • Accounting correspondent (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2022/AD/040, Deadline for applications:

10/01/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Rail JU sucht Seconded National Expert 

Das Gemeinsame Unternehmen „Europe’s Rail“ mit Sitz sucht:

  • Seconded National Expert (m/w/d) within the System Pillar unit of EU-RAIL
    Agent, Grade: N/A, Reference: EURAIL.2022.10 SNE, Deadline for applications:

31/01/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Ausgewählte Tagungen des Rates

19. Dezember 

  • Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie) 
    • Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor 
    • Verordnungsvorschläge zu:
      • Messung, Meldung und Überprüfung von Methanemissionen 
      • Erkennung und Reparatur von Methanlecks 
    • Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien
    • Steigerung des Einsatzes von Solarenergieanlagen und Wärmepumpen 
    • Vorstellung des Fortschrittberichts über das Gaspaket
      • Umfasst gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff 
    • Ermöglichung einer Verlagerung weg von Erdgas 

20.Dezember 

  • Tagung des Rates „Umwelt“ 
    • Verordnung zur Wiederherstellung der Natur 
    • Festlegung von spezifischen rechtsverbindlichen Zielen und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in jedem der aufgeführten Ökosysteme 
    • Erstellung von nationalen Wiederherstellungsplänen 
    • Standbericht zu:
      • Fluorierte Gase 
      • Abbau der Ozonschicht 
      • Industrieemissionen 
      • Verbringung von Abfällen
    • Jüngste Vorschläge zu Null-Schadstoff-Paket 
    • Vorlegung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft
    • Vorlegung eines politischen Rahmens für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 22. Dezember 2022 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C‑148/21 und C‑184/21 Louboutin (Benutzung eines markenverletzenden Zeichens auf einem Online-Marktplatz) 

Markenschutz auf Online-Marktplätzen 

Christian Louboutin ist Inhaber der als „rote Sohle“ bekannten Positionsmarke für hochhackige Schuhe, die u.a. als Unionsmarke für die gesamte EU geschützt ist. Er hat verschiedene Gesellschaften des Amazon-Konzerns vor dem Bezirksgericht Luxemburg bzw. dem Französischsprachigen Unternehmensgericht Brüssel auf Unterlassung der Benutzung seiner Marke erhoben. Er macht geltend, dass Amazon auf seinen Websites regelmäßig Werbung für Schuhe mit roten Sohlen betreibe, die ohne seine Zustimmung in Verkehr gebracht worden seien. 

Das Bezirksgericht Luxemburg und das Französischsprachige Unternehmensgericht Brüssel ersuchen den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Klärung, unter welchen Umständen die Benutzung eines markenverletzenden Zeichens in einer Werbung dem Betreiber eines Online-Marktplatzes, der zugleich selbst Händler sei, zugerechnet werden kann.

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die die Funktionsweise von Amazon prägenden Besonderheiten nicht den Schluss zuließen, dass ein Zeichen im Sinne des Unionsrechts benutzt werde. Obwohl dieser im Internet agierende Vermittler eine Gesamtheit von Diensten anbiete, die von der Veröffentlichung von Verkaufsangeboten bis zum Versand der Waren reichten, könne er nicht unmittelbar für Verletzungen der Rechte von Markeninhabern durch Angebote Dritter auf seiner Plattform verantwortlich gemacht werden. 

Weitere Informationen C-148/21 

Weitere Informationen C-184/21


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-83/21 Airbnb Ireland und Airbnb Payments UK 

Steuerrechtliche Pflichten bei Vermittlung von Kurzzeitmiete in Italien

In Italien sind die Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung, die den Abschluss von Kurzzeitmietverträgen erleichtern und im Stadium der Zahlung des Mietzinses tätig werden – einschließlich derjenigen, die nicht in Italien ansässig sind, aber dort mittels Internetportalen tätig werden – verpflichtet, die Daten über die geschlossenen Verträge zu erheben und den Steuerbehörden zu übermitteln. Außerdem sind sie verpflichtet, einen Steuerabzug von den Zahlungen vorzunehmen und, sofern sie nicht in Italien ansässig sind, einen zur Abführung der Steuer verpflichteten steuerlichen Vertreter zu benennen. Airbnb Ireland und Airbnb Payments UK beanstanden diese Regelung vor den italienischen Gerichten. Ihrer Ansicht nach verstößt sie gegen Unionsrecht. Zum einen habe sie eine „technische Vorschrift“ der Informationsgesellschaft eingeführt, ohne dass die in der Richtlinie 2015/1535 vorgesehene Pflicht zur vorherigen Notifizierung an die EU‑Kommission beachtet worden wäre. Zum anderen verstoße sie gegen EU-Wettbewerbsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr. 

Der italienische Staatsrat hat den Gerichtshof hierzu um Vorabentscheidung ersucht.

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 7. Juli 2022 die Ansicht vertreten, dass der freie Dienstleistungsverkehr weder der Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegenstehe. Die Pflicht, einen steuerlichen Vertreter zu benennen, stelle hingegen eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziale 

Forschung und Innovation 

Inneres 

Steuern 

Lebensmittelsicherheit 

Binnenmarkt 

Verbraucherschutz 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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