Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 36/2022

Ausgabe 11. November 2022

Lesedauer: 12 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Mehr erneuerbare Energie soll Energiepreise senken

Infografik von REPowerEU - die wichtigsten Punkte im Schaubild
© European Union

Die Europäische Kommission hat eine vorübergehende Notverordnung vorgeschlagen. Ziel ist, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen. Zusammen mit der Diversifizierung der Versorgung und dem Einsparen von Energie ist der Einsatz von mehr erneuerbarer Energie Teil des REPowerEU-Plans. Übergeordnetes Ziel ist, Europas Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu beenden. Steigende Energie- und Rohstoffpreise belasten auch die heimische Wirtschaft. Ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien ist von entscheidender Bedeutung, um die Energiekosten künftig zu senken. „Der Ausbau zusätzlicher Erzeugungskapazitäten ist eine Grundvoraussetzung, um die Versorgung in Europa zu gewährleisten“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ. „Aber dieser geht einfach nicht schnell genug voran. Ein wesentlicher Engpassfaktor sind die Genehmigungsverfahren, welche die Umsetzung von Projekten über Jahre verzögern.“

Der EU-Vorschlag sieht vor, dass für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ein übergeordnetes öffentliches Interesse gilt. Dadurch könnten neue Genehmigungsverfahren von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen (laut EU-Umweltrecht) profitieren. Auch die Frist für Genehmigungsverfahren für Solarenergieanlagen soll höchstens einen Monat ausmachen, wenn diese Anlagen nicht auf natürlichem Boden installiert sind. Das Repowering bestehender sauberer Energieanlagen soll zur raschen Steigerung der Stromerzeugung aus allen erneuerbaren Energiequellen führen. Auch hier sind raschere Genehmigungsverfahren vorgesehen. Heimische Unternehmen zählen zu den Spitzenreitern bei erneuerbaren Technologien. Für sie könnten die Vorschläge neue Geschäftschancen bringen.

„Allerdings geht der Entwurf nicht weit genug“, betont der Generalsekretär. „Eine Ausweitung auf weitere Teilbereiche der Energieinfrastruktur ist notwendig. Eine Lösung der aktuellen Energiekrise und eine Transformation unseres Energiesystems ist nur möglich, wenn auch Netze und Speicher schnellstmöglich ausgebaut werden können.“ Der Vorschlag greift zudem in Bereiche ein, zu deren Überarbeitungen bereits Verhandlungen laufen (REDIII, REPowerEU, oder RENATURE). Um für planbare Rahmenbedingungen zu sorgen, sollten mögliche Zielkonflikte verhindert werden. Da es sich um eine Notverordnung handelt, ist das Europäische Parlament von den Verhandlungen ausgeschlossen. Bei Annahme durch den Rat tritt die Verordnung zunächst für ein Jahr in Kraft. Der Vorschlag steht zusammen mit dem bereits präsentierten Gas-Verordnungsvorschlag beim nächsten Energierat am 24. November ganz oben auf der Agenda. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Neuer Vorschlag für effizienteren Datenaustausch bei kurzfristiger Vermietung von Unterkünften

Würfel mit Abbildungen von Häusern
© fernandozhiminiaicela

Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften angenommen. Die neuen Vorschriften sollen Erhebung und Austausch von Daten von Gastgebern und Online-Plattformen verbessern. Sie sollen laut Kommission außerdem dazu beitragen, die Transparenz hinsichtlich der Identifizierung und der Tätigkeit der Gastgeber zu verbessern. Sie sollen weiters helfen illegale Angebote zu verhindern. 

Der Rahmen soll eine Harmonisierung der Anforderungen an die Registrierung von Gastgebern und ihren für die kurzfristige Vermietung bestimmten Unterkünfte bringen, wenn diese Anforderungen von den nationalen Behörden eingeführt werden: Die Registrierungssysteme sollen dann vollständig online und benutzerfreundlich sein. Geplant ist auch eine Präzisierung der Vorschriften. Dies soll sicherstellen, dass Registrierungsnummern angezeigt und kontrolliert werden. Online-Plattformen sollen Daten über die Zahl der gemieteten Übernachtungen und der Gäste einmal monatlich automatisch an die Behörden weitergeben. Für kleine Plattformen und Kleinstplattformen sind vereinfachte Möglichkeiten vorgesehen.

Die im Rahmen dieses Vorschlags generierten Daten sollen in aggregierter Form zu den von Eurostat erstellten Tourismusstatistiken beitragen und in den künftigen europäischen Datenraum für den Tourismus einfließen. Diese Informationen sollen die Entwicklung innovativer, tourismusbezogener Dienstleistungen unterstützen. Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach seiner Annahme und seinem Inkrafttreten sollen die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren haben, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Bankensektor: Rat findet Standpunkt zur Umsetzung der Basel-III-Reformen

Rat für Wirtschaft und Finanzen am 11. November 2022
© European Union Rat für Wirtschaft und Finanzen am 11. November 2022

Die EU möchte die Widerstandsfähigkeit der in der EU tätigen Banken und ihre Aufsicht und ihr Risikomanagement stärken. Dazu sollen die weltweit vereinbarten regulatorischen Reformen von Basel III dienen. Der ECOFIN-Rat hat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu den Vorschlägen zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie und der Eigenkapitalverordnung festgelegt. Unter anderem wurden erweiterte Proportionalitätsregeln für kleine Banken hinzugefügt.

Weiters vorgesehen ist eine Begrenzung der Variabilität des mit internen Modellen berechneten Kapitalniveaus der Banken durch den "Output Floor": Die Grenze soll sowohl auf Ebene der Bankengruppe als auch auf Ebene jeder einzelnen Bank gelten. Ein Rahmen soll die Beurteilung der Eignung von Mitgliedern der Leitungsorgane und Inhabern von Schlüsselfunktionen verbessern: Hier sollen nationale Besonderheiten und Praktiken stärker berücksichtigt werden. Ebenso wurde ein verhältnismäßigerer und zielgerichteterer Rahmen für Bedienstete und Mitglieder der Leitungsorgane der zuständigen Behörden festgelegt, bevor sie Positionen in beaufsichtigten Instituten einnehmen können.

Der Vorschlag zielt auch darauf ab, die Mindestanforderungen an Zweigstellen von Drittlandsbanken und die Beaufsichtigung ihrer Tätigkeiten in der EU zu harmonisieren. Aufsichtsinstrumente und -befugnisse sind zu vereinheitlichen, um den Rahmen besser an die spezifischen Marktbedingungen der Mitgliedstaaten anzupassen. Nachdem der Rat nun seinen Standpunkt zu den Vorschlägen festgelegt hat, ist er bereit, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Ziel ist, sich auf eine endgültige Fassung der Texte zu einigen.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Europäische Kommission will EU-Rahmen für wirtschaftspolitische Steuerung reformieren

Die vorgelegten Leitlinien zielen darauf ab, die Schuldentragfähigkeit der Union zu stärken und ein nachhaltiges und integratives Wachstum durch Investitionen und Reformen zu fördern. Der neue EU-Rahmen für wirtschaftspolitische Steuerung soll größere nationale Eigenverantwortung und bessere Durchsetzung bringen. Nationale mittelfristige Haushaltsstrukturpläne sind der Eckpfeiler. Den Mitgliedstaaten würde mehr Spielraum für die Gestaltung ihrer Haushaltspfade eingeräumt. Übergeordnetes Ziel ist, die EU-Staaten fit durch die multiplen Krisen zu bringen.

Die Leitlinien enthalten den Übergang zu einem transparenten, risikobasierten EU-Überwachungsrahmen. Dieser differenziert zwischen den einzelnen Ländern, indem er ihre Probleme mit der öffentlichen Verschuldung berücksichtigt. Nationale mittelfristige Finanz- und Strukturpläne würden die Haushalts-, Reform- und Investitionsziele in einen einzigen ganzheitlichen Plan integrieren. Ein einziger operativer Indikator - die Netto-Primärausgaben - würde als Grundlage für die Festlegung des finanzpolitischen Anpassungspfads und die jährliche finanzpolitische Überwachung dienen.

Gleichzeitig sollen auch strengere EU-Durchsetzungsinstrumente eingeführt werden. Das defizitbasierte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit würde beibehalten. Die Anwendung finanzieller Sanktionen würde durch eine Senkung ihrer Beträge wirksamer. Ziel ist, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission noch vor den Haushaltsverfahren für 2024 einen Konsens über die Reform des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens erzielen.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Nachhaltigkeit


Vorläufige politische Einigung über strengere Emissionsreduktionsziele erreicht

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über strengere Emissionsreduktionsziele für die Mitgliedstaaten im Rahmen der sogenannten Lastenteilungsverordnung erzielt. Sie bekräftigen das Ziel, für nicht unter das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) fallende Sektoren die Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene gegenüber 2005 um 40 Prozent zu senken. Dazu gehören der inländische Straßen- und Seeverkehr, Gebäude, die Landwirtschaft, die Abfallwirtschaft und kleine Gewerbebetriebe.

Zudem ist geplant, dass die jedem Mitgliedstaat zugewiesenen höheren nationalen Ziele beibehalten werden. Wie die Mitgliedstaaten die bestehenden Flexibilitätsmöglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Ziele nutzen können, wird angepasst. Die für jeden Mitgliedstaat festgelegten Emissionsminderungspfade im Jahr 2025 werden flexibilisiert. Dies soll Unsicherheiten im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen Rechnung tragen. Die jährlichen Emissionszuweisungen für den Zeitraum 2026-2030 können nach oben oder unten angepasst werden.

Der Vorschlag zur Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung ist Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission. Das Paket hat zum Ziel, die Nettotreibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die österreichische Wirtschaft unterstützt das Pariser Klimaabkommen und das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas darf dabei allerdings nicht auf der Strecke bleiben.

Ansprechpartnerin: Sophia Yehdegho


Kurz & bündig


EU-Kommission schnürt 18 Milliarden Euro-Unterstützungspaket für Ukraine

Die Finanzhilfe – durchschnittlich 1,5 Milliarden Euro pro Monat – soll dazu beitragen, einen erheblichen Teil des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs der Ukraine für 2023 zu decken. Die ukrainischen Behörden und der Internationale Währungsfonds schätzen diesen auf 3 bis 4 Milliarden Euro pro Monat. Die von der EU vorgeschlagene Unterstützung müsste daher von anderen Gebern ergänzt werden. Das Paket soll der Ukraine ermöglichen, weiterhin Löhne und Renten zu zahlen und wichtige öffentliche Dienste am Laufen zu halten. Kritische Infrastruktur, die im Krieg zerstört wurde, soll damit wiederaufgebaut werden. Die Unterstützung wird von Reformen begleitet, um Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Betrugs- und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in der Ukraine weiter zu verbessern.


Neue Euro-7-Normen sollen Schadstoffemissionen von Fahrzeugen reduzieren

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verringerung der Luftverschmutzung durch in der EU verkaufte neue Kraftfahrzeuge vorgelegt. Ihr Ziel ist, eine emissionsfreie Nutzung zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu fördern. Die neuen Euro-7-Normen sollen für sauberere Fahrzeuge und eine verbesserte Luftqualität sorgen. Der Vorschlag befasst sich mit Emissionen aus Endrohren sowie aus Bremsen und Reifen.


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission 

16. November

  • Mitteilung zur Schengen-Erweiterung

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments

14. November – Ausschuss für Kultur und Bildung

  • Erläuterung einer Studie über die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
  • Europäisches Jahr der Jugend – Aussprachen mit Jugenddelegierten des Europarats
  • Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern
  • Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen 

14. November – Ausschuss für internationalen Handel

  • Stand internationaler Handelsverhandlungen
  • Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
  • Aussprache mit der Kommission über die Handelsziele der EU im Vorfeld des Gipfeltreffens EU-ASEAN im Dezember 2022 

14. November – Unterausschuss für Steuerfragen

  • Meinungsaustausch mit André Ebanks, Minister für Finanzdienstleistungen und Handel der Kaimaninseln
  • Aussprache mit Mitgliedern des Haushaltsausschusses des nationalen tschechischen Parlaments über die Steuerpolitik im Arbeitsprogramm der Kommission für die Jahre 2022 und 2023 und über die Prioritäten des tschechischen Ratsvorsitzes 

14. November – Sonderausschuss zur COVID-19-Pandemie: Erfahrungen und Empfehlungen für die Zukunft

  • Gedankenaustausch mit Lieve Verboven, Internationale Arbeitsorganisation
  • Gedankenaustausch mit Jan Willem Goudriaan, Europäischer Verband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes
  • Gedankenaustausch mit Claes-Mikael Ståhl, Europäischer Gewerkschaftsbund
  • Gedankenaustausch mit Gedankenaustausch mit Christina Sode Haslund, Verband der dänischen Arbeitgeber
  • Gedankenaustausch mit Véronique Willems, SMEunited 

14. November – Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

  • Meinungsaustausch mit Mechthild Wörsdörfer, stellvertretende Generaldirektorin der GD ENER, über die anstehende Strommarktreform
  • zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energien, der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz
  • zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens im Rahmen von Horizont Europa, in Bezug auf das Gemeinsame Unternehmen Chips
  • Meinungsaustausch mit Herrn Matthew Baldwin, stellvertretender Generaldirektor der GD ENER, über die Situation der Gasversorgung 

14. November – Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung

  • Hybride Kriegsführung: die Verwundbarkeit der unterseeischen Netze und anderer kritischer europäischer Infrastrukturen, mit- Camille MOREL, Research Fellow am Centre d'Études Stratégiques de la Marine (CESM), SciencesPo, Paris School of International Affairs - Dr. Angélique PALLE, Research Fellow, Institut für strategische Forschung (IRSEM), Verteidigungsministerium, Frankreich- Olivier ONIDI, Stellvertretender Generaldirektor, Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME) 

17. November – Ausschuss für die Rechte der Frauen und Gleichstellung

  • Geschlechterverhältnis unter den nicht geschäftsführenden Direktoren von börsennotierten Unternehmen börsennotierten Unternehmen 

17. November – Gemeinsame Sitzung Ausschuss für die Rechte der Frauen und Gleichstellung mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

  • European added value assessment (EAVA) in Action briefing : "Was wäre, wenn Pflegearbeit als Motor für nachhaltiges Wachstum anerkannt würde?"

Ausgewählte Tagungen des Rates

14. November

15. November

15./16. November

18. November

  • Rat „Allgemeine Angelegenheiten“
    • Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Dezember 2022: Kommentierter Entwurf der Tagesordnung
    • Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
    • Werte der Union in Ungarn: Artikel 7 Absatz 1 EUV (begründeter Vorschlag)
    • Legislative Planung: Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 Präsentation der Kommission


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 24. November 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑691/21 Cafpi und Aviva assurances

Haftung für Überspannungen im Stromverteilernetz

Das französische Unternehmen Cafpi und sein Versicherer verlangen von dem Betreiber (Enedis) des Stromverteilernetzes, an das Cafpi angeschlossen ist, Schadensersatz, weil Überspannungen im Netz zu Funktionsstörungen bei Cafpi geführt hätten.

Enedis macht geltend, dass die Regeln über Produkthaftung anzuwenden seien und danach der etwaige Haftungsanspruch jedenfalls verjährt sei. 

Die mit dem Rechtsstreit befasste französische Cour de cassation ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie 85/374. Sie möchte wissen, ob der Betreiber eines Stromverteilernetzes als „Hersteller“ im Sinne der Richtlinie angesehen werden kann, wenn er die Spannungsebene des Stroms des Versorgers im Hinblick auf die Verteilung an den Endkunden ändert.

Weitere Informationen


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑575/21 WertInvest Hotelbetrieb

Neugestaltung des Heumarkt Areals im historischen Zentrum Wiens

Die WertInvest Hotelbetriebs GmbH beantragte Ende 2018 beim Magistrat der Stadt Wien eine Baubewilligung für eine Neugestaltung des Heumarkt Areals.

Da der Magistrat der Stadt Wien den Ausgang eines anderweitig laufenden Verfahrens betreffend die Frage, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf, abwarten wollte, brachte WertInvest beim Verwaltungsgericht Wien eine Säumnisbeschwerde ein, in deren Rahmen sie das Verwaltungsgericht um Erteilung der Baubewilligung (unter impliziter Verneinung der UVP-Pflicht) ersucht.

Für das Verwaltungsgericht stellt sich die Frage, ob das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz den Vorgaben des Unionsrechts entspricht, oder ob die Schwellenwerte und Kriterien so hoch angesetzt wurden, dass in der Praxis eine ganze Klasse von Projekten von vornherein von der Pflicht zur Untersuchung ihrer Auswirkungen ausgenommen wurde. Es hat dem Gerichtshof daher eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Generalanwalt Collins legt am 24. November seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Steuern

Lebensmittelsicherheit

Binnenmarkt

Wettbewerb

Verbraucherschutz

Verkehr

Umwelt



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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