Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 35/2022

Ausgabe 4. November 2022

Lesedauer: 15 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Weitere Leitzinserhöhung soll Preise stabilisieren

Ein Papierschiffchen aus Papiergeld
© Pixabay

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat die dritte große Leitzinserhöhung in Folge beschlossen. Sie erhöht die drei Leitzinsen der EZB um 75 Basispunkte. Demnach wurden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit 2. November 2022 auf 2,00 Prozent, 2,25 Prozent bzw. 1,50 Prozent angehoben. Der EZB-Rat geht davon aus, dass er die Zinssätze weiter anheben wird. Das mittelfristige Inflationsziel von 2 Prozent muss wieder erreicht werden. Betriebe und Bürger:innen leiden unter der unerwartet hohen Inflation.

Der EZB-Rat beschloss außerdem, die Bedingungen für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) zu ändern. Während der akuten Phase der Pandemie spielte dieses Instrument eine Schlüsselrolle für die Preisstabilität. Jetzt soll es angesichts des Anstiegs der Inflation neu bewertet werden. Dies soll unter anderem die Übertragung von Leitzinserhöhungen auf die Kreditkonditionen der Banken verstärken. Zudem sollen das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und das Pandemie-Notkaufprogramm (PEPP) länger laufen. Die Kapitalzahlungen aus fällig werdenden Wertpapieren sollen reinvestiert werden. Diese Maßnahmen sollen eine ausreichende Liquidität garantieren, und die Wirtschaft stützen.

Die Inflation ist nach wie vor sehr hoch und wird für längere Zeit über dem Zielwert bleiben. Im September erreichte die Inflation im Euroraum 9,9 Prozent. In den letzten Monaten haben steigende Energie- und Lebensmittelpreise, Versorgungsengpässe und die Erholung der Nachfrage nach der Pandemie zu einer Ausweitung des Preisdrucks und zu einem Anstieg der Inflation geführt. Die Geldpolitik des EZB-Rats zielt darauf ab, die Unterstützung der Nachfrage zu verringern und dem Risiko einer anhaltenden Verschiebung der Inflationserwartungen nach oben vorzubeugen.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Unternehmertum & Industriepolitik


Sofortzahlung: Kommission will europäischen Zahlungsverkehr beschleunigen

Grafik einer Sofortüberweisung von einem Handy zu einem anderen
© pixabay kreatikar

Die Europäische Kommission möchte die geltende Verordnung über einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum modernisieren. Sie schlägt die flächendeckende Einführung von Sofortzahlungen im EU- und EWR-Raum vor. Die Gebühren für derartige Zahlungen sollen nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen in Euro. Damit erhofft sich die Kommission vor allem für KMU eine Verbesserung des Cashflows und geringere Kosten. Sofortzahlungen dauern rund zehn Sekunden und werden derzeit bei ebenso viel Prozent aller Euro-Überweisungen genutzt. 

Sofortige Zahlungen sollen es den Menschen ermöglichen, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, innerhalb von zehn Sekunden Geld zu überweisen. Dies ist wesentlich schneller als herkömmliche Überweisungen, die nur während der Geschäftszeiten bei den Zahlungsdienstleistern eingehen. Sie landen erst am nächsten Werktag auf dem Konto des Empfängers, was bis zu drei Kalendertage dauern kann. Geld, das derzeit im Finanzsystem blockiert ist - der sogenannte "Zahlungsspielraum" - wird freigegeben und kann früher für Konsum oder Investitionen verwendet werden. Das sind fast 200 Milliarden Euro, die an jedem beliebigen Tag gesperrt sind.

Es wird erwartet, dass KMU zu den Nettogewinnern dieser Initiative gehören werden, sei es als Nutzer (zum Beispiel Händler oder gewerbliche Nutzer) oder als Anbieter (kleinere Zahlungsdienstleister/Fintechs/Start-ups). KMU könnten einen erheblichen Teil der geschätzten Effizienzgewinne in Höhe von 1,34 bis 1,84 Milliarden Euro pro Jahr realisieren, die sich aus der Verringerung des Zahlungsflusses ergeben. Sobald der Text von den Mitgesetzgebern angenommen ist, wird die Verpflichtung, den Dienst zum Empfang solcher Zahlungen anzubieten, nach sechs Monaten in Kraft treten. Die Verpflichtung, den Dienst zum Senden solcher Zahlungen anzubieten, tritt nach 12 Monaten in Kraft. Die Texte werden vom Europäischen Parlament und Rat der EU geprüft.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Martha Schultz übergibt EWN-Vorsitz nach fünf erfolgreichen Jahren

Gruppenbild mit Martha Schulz ganz links
© WKÖ

Martha Schultz, Vizepräsidentin der WKÖ und Eurochambres-Vizepräsidentin übergab den Vorsitz des Eurochambres Women Network (EWN) nach fünfjähriger Tätigkeit an die Kroatin Marina Rožić. Als Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft bleibt sie dem erfolgreichen Netzwerk selbstverständlich treu. "Ich bin stolz, das Eurochambres Women Network mitgestaltet zu haben und freue mich, an Marina als eine starke Europäerin zu übergeben," erklärte Martha Schultz bei der Übergabe in Brüssel. Ihr Dank ergeht auch an EWN-Initiator und WKÖ-Ehrenpräsidenten Christoph Leitl und Eurochambres-Präsidenten Luc Frieden für die Unterstützung.

Obwohl Frauen 52 Prozent der europäischen Gesamtbevölkerung ausmachen, stellen sie nur 34,4 Prozent der Selbständigen in der EU und 30 Prozent der Start-Up-Unternehmer. Das unternehmerische Potenzial von Frauen ist daher eine zu wenig genutzte Quelle für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die weiter ausgebaut werden sollte. Das Ziel des EWN ist es, zur Erschließung dieses Potenzials beizutragen und Unternehmerinnen in Europa eine starke Stimme zu verleihen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Russland-Ukraine-Krieg: Befristeter Krisenrahmens für staatliche Beihilfen wird erneut angepasst 

Thierry Breton, Margrethe Vestager und Agnes Pannier-Runacher am Podium
© European Union Thierry Breton, Margrethe Vestager und Agnes Pannier-Runacher

Die von der EU-Kommission angenommene Änderung sieht einige Anpassungen des befristeten Krisenrahmens vor. Alle Maßnahmen werden bis 31. Dezember 2023 verlängert. Die Höchstbeträge für begrenzte Beihilfen werden auf bis zu 300.000 Euro für Unternehmen in Landwirtschaft und Fischerei und bis zu 2 Millionen Euro für Unternehmen aller anderen Wirtschaftszweige angehoben. Ziel der Maßnahmen ist, die von den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges getroffene Wirtschaft zu unterstützen.

Weiters vorgesehen sind eine Erhöhung der Flexibilität von Liquiditätshilfen für Energieversorgungsunternehmen sowie flexiblere und erweiterte Unterstützungsmöglichkeiten für von steigenden Energiekosten betroffene Unternehmen - unter bestimmten Bedingungen: Die Mitgliedstaaten dürfen die Höhe der Unterstützung künftig entweder auf Grundlage des früheren oder des aktuellen Verbrauchs berechnen. Darüber hinaus können die Länder Förderungen flexibler gestalten, auch für besonders betroffene energieintensive Wirtschaftszweige. Voraussetzung dafür sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Überkompensation.

Für Unternehmen, die höhere Beihilfebeträge erhalten, sieht der befristete Krisenrahmen Verpflichtungen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks ihres Energieverbrauchs und zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vor. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob eine weitere Verlängerung erforderlich ist. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Innovation / Digitalisierung


Digital Markets Act ist in Kraft

Die EU-Verordnung über digitale Märkte (DMA) befasst sich mit der Rolle von sogenannten Big-Tech-Firmen. Die Regelung soll mehr Fairness vor allem für kleinere Unternehmen auf dem digitalen Markt sicherstellen. Der DMA führt eine neue ex ante Regulierung auf EU-Ebene ein. Sie zielt darauf ab, die großen international tätigen digitalen Plattformen als „Gatekeeper“ stärker in die Pflicht zu nehmen.

Digitale Dienste sind der Angelpunkt der Online-Wirtschaft. Ziel des DMA und des Digital Services Act (DSA; Gesetz über digitale Dienste) ist, dass Nutzer und Unternehmen weiterhin von digitalen Entwicklungen profitieren und einen sicheren digitalen Raum vorfinden. Ein fairer Wettbewerb zur Förderung von Innovation und Wachstum soll gewährleistet sein. In den Anwendungsbereich des DSA fallen alle Onlinedienste, die in der EU Waren, Dienstleistungen oder sonstige Inhalte vermitteln und gewerblichen Nutzern beziehungsweise Verbrauchern zur Verfügung stellen.

Mit seinem Inkrafttreten wird der DMA in seine entscheidende Umsetzungsphase eintreten. Die Regelung wird in sechs Monaten, ab dem 2. Mai 2023, zur Anwendung kommen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Nachhaltigkeit


Null-Schadstoff-Paket bringt strengere Vorschriften für bessere Umwelt und Gesundheit

Die Europäische Kommission hat ein weiteres Null-Schadstoff-Paket (Zero Pollution Package) vorgestellt. Strengere Vorschriften für Luftschadstoffe, Oberflächen- und Grundwasserschadstoffe und die Behandlung von kommunalem Abwasser sollen Umwelt- und Gesundheitsschutz vorantreiben. Als Teil des Null-Schadstoff-Ziels der EU werden die Vorschläge als Schlüsselelement des Green Deals angesehen. Sie sollen auch spezifischen Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas entsprechen.

Die neuen Zwischenziele für EU-Luftqualitätsnormen 2030 sind enger an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation ausgerichtet. Eine regelmäßige Überprüfung soll die Luftqualitätsnormen im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen bewerten. Der Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff Feinstaub (PM2,5) soll um mehr als die Hälfte sinken. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sind sauberere Flüssen, Seen, Grundwasser und Meere sowie eine kostengünstigere Abwasserbehandlung. Darüber hinaus soll der Sektor bis 2040 energieneutral werden.

Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen durch Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Umweltqualitätsstandard-Richtlinie 25 Stoffe mit gut dokumentierten problematischen Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit in die Wasserschadstoff-Listen aufgenommen werden. Alle Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geprüft. Nach ihrer Annahme treten sie schrittweise in Kraft, mit unterschiedlichen Zielen für 2030, 2040 und 2050.

Ansprechpartnerin: Sophia Yhedegho


Kurz & bündig


Besserer Schutz gegen grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren

Mit der Annahme von drei Verordnungen hat der Rat den letzten Schritt hin zur „Europäischen Gesundheitsunion“ unternommen. Mit diesen Rechtsakten wird eine Bereitschaftsplanung und ein stärker integriertes Überwachungssystem geschaffen sowie ein eigener Gesundheitskrisenausschuss eingerichtet. Darüber hinaus wird das Mandat des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erweitert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Europa künftig besser abgestimmt und wirksamer auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren reagieren kann.


Neuzugelassene Autos ab 2035 emissionsfrei

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf geeinigt, dass ab 2035 alle neuzugelassenen PKWs und Kleintransporter emissionsfrei sein müssen. Pünktlich vor der diesjährigen COP27-Klimakonferenz in Ägypten steht somit der erste Legislativvorschlag des „Fit-for-55“-Pakets vor seiner formalen Verabschiedung. Die Kommission begrüßt diese Einigung. Sie sieht darin ein wichtiges Signal an die Hersteller und einen Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2050.


Veranstaltungshinweise


Diskussionsveranstaltung "Die Zukunft des europäischen Bausektors": Jetzt anmelden!

In der EU werden 38 % der CO2-Emissionen durch den Bau und die Nutzung von Gebäuden verursacht. Daher sieht der neueste Vorschlag im Rahmen der „Fit-for-55“-Strategie der Europäischen Kommission vor, die Emissionen der Bauindustrie bis 2030 um 60 % gegenüber dem Stand von 2015 zu senken. Aus der gegenwärtig angespannten Situation auf den Energiemärkten resultiert eine massive Strompreisteuerung, die für nicht wenige europäische Unternehmen der Baubranche ein Kampf ums Überleben bedeutet. Vor diesem Hintergrund soll u.a. diskutiert werden, durch welche Innovations- bzw. Einsparungspotenziale die europäische Baubranche zur Reduktion von Energieabhängigkeiten Europas beitragen kann. Wir freuen uns, diese und weitere Fragen mit Ihnen und hochrangigen, europäischen Vertretern aus der Baustoffbranche und dem Immobiliensektor am 8. November 2022 bei der Podiumsdiskussion zur Zukunft des europäischen Bausektors in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU gemeinsam zu erörtern. Der Fachverband Steine und Keramik und das Centre for European Policy Studies (CEPS) freuen sich auf Ihr Kommen und bitten Sie vorab um entsprechende Registrierung


10. Münchner Datenschutz-Tag "EU-Datenstrategie und Datenschutz - Kommt die Wirtschaft damit klar?"

Die Europäische Datenstrategie zielt auf eine datengesteuerte Gesellschaft. Eine EU-weite und branchenübergreifende Datenweitergabe soll möglich sein. Wie verträgt sich das mit dem Datenschutz und wie kommt die Wirtschaft mit diesem Spannungsfeld klar. Damit beschäftigt sich der 10. Münchner Datenschutz-Tag am 1. Dezember 2022. Die Veranstaltung wird als Webinar abgehalten und ist kostenfrei (aus derzeitiger Sicht ist keine Aufzeichnung geplant). Der Anmeldelink wird direkt nach Anmeldung versendet.

» Informationen über die Veranstaltung und zum Anmeldebutton


Jobs+Jobs+Jobs


EUROJUST sucht Business Analyst und National Desk Assistant

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Business Analyst (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: 22/EJ/16, Deadline for applications: 11/11/2022
  • National Desk Assistant (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: 22/EJ/18, Deadline for applications: 21/11/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EuroHPC Joint sucht Head of Sector 

Das gemeinsame Unternehmen für europäische Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Head of Sector (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EuroHPC/2022/07, Deadline for applications: 16/11/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU LISA Joint sucht Senior Information Technology Officer – Infrastructure Product Management

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn sucht: 

  • Senior Information Technology Officer – Infrastructure Product Management(m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: eu-LISA/EXT/22/TA/AD7/10.1, Place of employment: Straßburg, Deadline for applications: 28/11/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission 

9. November

  • Sicherheits- und Verteidigungspaket Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität
    • Neuer Aktionsplan zur militärischen Mobilität
    • Vorschlag für eine Cyberverteidigungspolitik der EU
  • Entwicklung von Post-Euro 6/VI-Emissionsnormen für Pkw, Transporter, Lkw und Busse


Plenum des Europäischen Parlaments

9. November

  • REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen
  • Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
  • Gemeinsame Aussprache - Digitales Finanzwesen
    • Digitales Finanzwesen: Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (DORA)
    • Digitales Finanzwesen: Änderung der Richtlinie hinsichtlich der Anforderungen an die Betriebsstabilität digitaler Systeme
  • Vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Kroatien

10. November

  • Ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union
  • Abkommen EU-Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
  • Abkommen EU-Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
  • Den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen


Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments

7. November – Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

  • Gedankenaustausch mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission über den Wiederaufbau der Ukraine 

7.November – Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich des Beitrags des Luftverkehrs zum wirtschaftsweiten Emissionsreduktionsziel der Union Ziel der Verringerung der gesamtwirtschaftlichen Emissionen und der angemessenen Umsetzung einer globalen marktorientierten Maßnahme
  • zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 hinsichtlich der Verschärfung der CO2-Emissions Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den verstärkten Klimaschutzzielen der Union
  • Meinungsaustausch mit Herrn Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, über das Paket "Null Umweltverschmutzung - Neue Vorschläge für saubere Luft und sauberes Wasser
  • Gedankenaustausch mit Dr. Bernhard Url, Geschäftsführender Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
  • Meinungsaustausch mit der Kommission über die anstehende Überarbeitung der Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden

7./8. November – Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Berichterstattung über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen
  • Wirtschaftspolitischer Dialog und Aussprache mit Adrian Câciu, rumänischer Finanzminister
  • Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge
  • Europäische Zentralbank – Jahresbericht 2022
  • Anhörung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanktionen der EU auf Russland und die Wirtschaft der EU
  • Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz)

7./8. November – Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

  • Aussprache mit Anna Diamantopoulou (Vorsitzende und Mitglied der hochrangigen Gruppe für die Zukunft des Sozialschutzes und des Wohlfahrtsstaates in der EU)
  • Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen
  • Ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
  • Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

7./8. November – Gemeinsame Sitzung Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten mit dem Entwicklungsausschuss

  • Geopolitischer Dialog auf hoher Ebene über die Umsetzung des NDICI-Global Europa-Instruments
  • Geopolitischer Dialog mit
    • Olivér Várhelyi, Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung 

8. November – Gemeinsame Sitzung Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten mit dem Ausschuss für internationalen Handel

  • Öffentliche Anhörung zu den außen- und handelspolitischen Aspekten der strategischen Autonomie der EU Autonomie der EU

Ausgewählte Tagungen des Rates

6.- 8. November

7. November

  • Euro-Gruppe
    • Wirtschaftliche Entwicklungen und Aussichten für den Euroraum
    • Finanzpolitik im Euroraum: Aktuelle Informationen zu den Entwürfen für die Haushaltspläne, Prozess und das weitere Vorgehen bei der politischen Koordinierung
    • Haushaltsmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der hohen Energiepreise: Aktuelle Informationen der Kommission
    • Banking Union Update: einschließlich Berichterstattung über operative Aspekte
      • Sechzehnte Anhörung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates
      • Berichterstattung über die jüngsten Aktivitäten des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung

8. November

  • Rat „Wirtschaft und Finanzen“
    • Umsetzung von Basel III
    • Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge für den Bereich Finanzdienstleistungen
    • Wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine
    • Jahresbericht 2022 des Europäischen Fiskalausschusses
    • Vorgehen im Anschluss an das Treffen der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 vom 12./13. Oktober 2022 und die Jahrestagung des IWF
    • Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Dienstag, 8. November 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑873/19 Typgenehmigung von KFZ

Klagebefugnis von Umweltvereinigungen ‒ Thermo-Fenster bei Dieselmotoren 

Die Deutsche Umwelthilfe beanstandet vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einen Bescheid des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. Juni 2016, mit dem dieses gegenüber Volkswagen feststellte, dass bei Fahrzeugen des Modells VW Golf Plus TDI nach dem Aufspielen eines Software-Updates keine unzulässigen Abschalteinrichtungen mehr vorhanden seien.

Zur Erinnerung : Mit Urteilen vom 14. Juli 2022, GSMB Invest u.a., hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringere, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle.

Das Verwaltungsgericht möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof wissen, ob es Umweltvereinigungen möglich sein muss, einen Bescheid wie den streitigen gerichtlich anzufechten.

Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass anerkannte Umweltvereinigungen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können müssen. Ein sog. „Thermofenster“ könne nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein. 

Weitere Informationen


Donnerstag, 10. November 2022

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-163/21 PACCAR u.a.

Erlangung von Beweismitteln für Schadensersatzklagen wegen kartellbedingt überhöhter Preise

Käufer von Lastwagen, die möglicherweise von dem LKW-Preiskartell betroffen waren, das die Kommission mit Beschluss vom 19. Juli 2016 festgestellt hatte, verlangen von der PACCAR Inc., der DAF TRUCKS NV und der DAF Trucks Deutschland GmbH Zugang zu Beweismitteln, die sich in deren Händen befänden, um die künstliche Preiserhöhung zu ermitteln, insbesondere um die empfohlenen Preise vor, während und nach dem Kartellzeitraum vergleichen zu können. Die drei Unternehmen halten dem Auskunftsbegehren entgegen, einige der verlangten Dokumente müssten eigens zu diesem Zweck erstellt werden, wozu sie nicht verpflichtet seien. 

Das mit dem Rechtsstreit befasste Handelsgericht Barcelona ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der Richtlinie 2014/104 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der EU. 

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen u.a. die Ansicht vertreten, dass sich die in der Richtlinie vorgesehene Offenlegung von „relevanten Beweismitteln“ auch auf Dokumente beziehe, die derjenige, gegen den sich der Auskunftsantrag richte, unter Umständen neu erstellen müsse, indem er Informationen, Kenntnisse oder Daten, die sich in seiner Verfügungsgewalt befänden, zusammenstelle oder klassifiziere. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Steuern

Lebensmittelsicherheit

Binnenmarkt

Wettbewerb

Verbraucherschutz

Verkehr

Umwelt



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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