Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 31/2022

Ausgabe 30. September 2022

Lesedauer: 11 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Energierat schnürt Maßnahmenpaket gegen hohe Strompreise

Europäische Energieminster:innen - darunter Ministerin Gewessler
© European Union

Die EU-Energieminister:innen haben bei ihrem Sonderrat das Notfallpaket der EU-Kommission zur Senkung der hohen Energiepreise grundsätzlich festgezurrt. Dieses soll ein erster Schritt zur Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Kostenexplosion sein und versuchen Ruhe in den volatilen Strommarkt zu bringen. Ein Gaspreisdeckel wird weiter diskutiert. Die Spitzen von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung forderten bereits im Vorfeld Entlastungsmaßnahmen auf EU- und nationaler Ebene. Die Energiepreisentwicklung ist existenzgefährdend für Betriebe und Arbeitsplätze. Am Mittwoch hatte die Kommission außerdem ihr achtes Sanktionspaket gegen Russland vorgelegt. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Maximalpreis für russisches Öl.

Aus Sicht der Wirtschaft braucht es jetzt dringend einen temporären Ausgleich für Extremspitzen beim Gaspreis und eine Begrenzung des Strompreises, damit Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig produzieren können. Gleichzeitig sollte die EU einen gemeinsamen Gaseinkauf anstreben, um mit mehr Marktmacht die Verhandlungsposition zu verbessern. Konkret braucht es aus Sicht der Wirtschaft Unterstützung bei allen Energieträgern, ob Strom, Gas oder Öl, um die Belastungslawine zumindest bremsen zu können.

Das geschnürte EU-Paket besteht im Wesentlichen aus drei Vorschlägen. Erzeugerfirmen sollen mit einer befristeten Erlösobergrenze belegt werden. Dies betrifft Firmen, die Strom zu geringen Kosten produzieren, aber aufgrund des Merit-Order-Prinzips hohe Einnahmen erwirtschaften. Die Obergrenze soll bei 180 Euro pro Megawattstunde festgesetzt werden. Die abgeschöpften Gewinne sollen die Mitgliedstaaten an die Verbraucher:innen weitergeben. Außerdem sollen Erzeuger fossiler Energieträger einen befristeten Solidaritätsbeitrag leisten. Nutznießer sollen besonders vulnerable Haushalte und Unternehmen sein.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Neue Haftungsvorschriften für Produkte und künstliche Intelligenz 

Roboter bzw. KI
© pixabay geralt

Die EU-Kommission hat zwei Vorschläge angenommen, um die EU-Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und die Auswirkungen globaler Wertschöpfungsketten anzupassen. Die Vorschriften über die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte (von intelligenten Technologien bis hin zu Arzneimitteln) sollen dabei ausgeweitet werden. Zweitens schlägt die Kommission erstmals eine gezielte Harmonisierung der nationalen Haftungsvorschriften für künstliche Intelligenz (KI) vor.

Im Zentrum des Vorschlags zur Überarbeitung der Produkthaftungs-Richtlinie stehen die Modernisierungen der Haftungsvorschriften für kreislauforientierte Geschäftsmodelle bzw. für Produkte im digitalen Zeitalter sowie die Schaffung einheitlicherer Wettbewerbsbedingungen für Hersteller in der EU und in Nicht-EU-Ländern.

Die KI-Haftungs-Richtlinie soll den Zugang zu Informationen und die Beweislast im Zusammenhang mit durch KI-Systeme verursachten Schäden erleichtern. Es soll ein umfassender Schutz für Opfer eingeführt werden. Die Vorschläge werden jetzt dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Diskussion vorgelegt.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Russland-Ukraine-Krieg: EU schnürt achtes Sanktionspaket

Visualisierung der Importverobte russischer Rohstoffe
© European Union 2022

Die EU-Kommission hat nach einer weiteren Eskalation Russlands in der vergangenen Woche das achte Sanktionspaket präsentiert. Der erste Teil betrifft russische Personen und Einrichtungen, die neu auf die Sanktionsliste gesetzt werden. Darunter sind diejenigen, die an der russischen Besatzung und der rechtswidrigen Annexion von Gebieten der Ukraine beteiligt waren. Der zweite Teil der Sanktionen soll den Handel weiter einschränken. Der dritte Teil betrifft russisches Öl: Eine Ölpreisobergrenze soll dazu beitragen, Russlands Einnahmen zu verringern. Zudem soll sie die globalen Energiemärkte stabil halten.

Die EU-Kommission schlägt weitreichende neue Einfuhrverbote für russische Produkte vor. Dies soll russische Produkte von den europäischen Märkten fernhalten und Russland zusätzliche Einnahmen in Höhe von 7 Milliarden Euro entziehen. Zudem soll die Liste der Produkte erweitert werden, die nicht mehr nach Russland exportiert werden dürfen. Damit wird darauf abgezielt, dem Militärapparat des Kremls Schlüsseltechnologien vorzuenthalten. Dies betrifft beispielsweise weitere Produkte für die Luftfahrt oder elektronische Komponenten und spezielle chemische Grundstoffe.

Russland nutzt die Gewinne aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe, um seinen Krieg zu finanzieren. Für die Einfuhr von russischem Rohöl auf dem Seeweg in die Europäische Union gilt bereits ab dem 5. Dezember ein Verbot. Da bestimmte Entwicklungsländer weiterhin auf preisgünstige russische Öllieferungen angewiesen sind, haben sich die G7 auf die Einführung einer Preisobergrenze für russisches Öl für Drittländer geeinigt. Das neue Paket enthält die Rechtsgrundlage für diese Ölpreisobergrenze.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Hemmnisse im Binnenmarkt müssen effizienter bekämpft werden

Kommissare vor dem Rednerpult
© European Union 2022, Claudia Centonze

Nach der Präsentation des Binnenmarkt-Notfallinstruments (Single Market Emergency Instrument; SMEI) legt die EU-Kommission diese Woche weitere Informationen für einen effizienteren Binnenmarkt vor: Sie hat einen Bericht über die Umsetzung der Binnenmarkt-Transparenzrichtlinie (STMD) veröffentlicht. Dieser zeigt, dass die Mitgliedstaaten beim Erlass nationaler Vorschriften für Produkte und Dienste der Informationsgesellschaft transparenter werden. Weiters traf sich die Task Force zur Durchsetzung des Binnenmarkts. Sie wurde geschaffen, um konkrete Hemmnisse im Binnenmarkt anzugehen.

Lösungsvorschläge für einen effizienteren Binnenmarkt sind z.B. die Verwendung moderner elektronischer Tools zum Austausch von Dokumenten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Aus dem Bericht über die Umsetzung der Transparenzrichtlinie geht hervor, dass die Mitgliedstaaten von 2016-2020 insgesamt 3500 nationale Entwürfe von Vorschriften für technische Produkte und IT-Dienste übermittelt haben. Der größte Anteil davon entfiel auf den Bausektor, gefolgt von Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fischerei, Aquakultur und andere Lebensmittel.

Ziel des Binnenmarkt-Notfallinstruments ist, den Binnenmarkt für künftige Krisen zu wappnen. Bedrohungen für den Binnenmarkt sollen effizient ermittelt und dessen reibungsloses Funktionieren gewährleistet werden. Gerade in Krisenzeiten ist der Binnenmarkt das wichtigste Asset für Europas Wirtschaft. Neue Initiativen müssen den Unternehmen helfen, dürfen aber keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen. Der Fokus sollte zudem auf Freiwilligkeit liegen.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


20 Jahre SOLVIT – Netzwerk unterstützt Unternehmen und Bürger:innen bei Problemen im Binnenmarkt

Enterprise Europe Network
© EEN

Seit bereits 20 Jahren liefert das Netzwerk SOLVIT zahlreiche Lösungen bei der Anwendung der Binnenmarktvorschriften. Ein Bericht zum Jubiläum zeigt die fast 29.000 Fälle bearbeiteten Fälle auf. 85 Prozent der Fälle wurden direkt gelöst. SOLVIT hilft Unternehmen regelmäßig dabei, Vorteile aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Beispiele sind Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern, zum Straßentransport, zur Mehrwertsteuererstattung oder bei der Erbringung von Dienstleistungen oder der Vermarktung von Waren. 

Das EU-weite SOLVIT-Netzwerk bietet eine schnelle und kostenlose Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Es erspart Unternehmen nicht nur Geld, sondern auch Zeit, da es bemüht ist, innerhalb von zehn Wochen eine praktische Lösung zu erarbeiten. In jedem Mitgliedstaat der EU (und auch in Island, Liechtenstein und Norwegen) ist eine öffentliche SOLVIT-Stelle eingerichtet, um so die Rechtsdurchsetzung im Binnenmarkt zu fördern. Das Enterprise Europe Network in der WKÖ ist offizieller SOLVIT-Partner und unterstützt Unternehmen bei ihren Anliegen.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


Mindesteinkommen sollen Beschäftigung fördern und Armut verringern

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Mindesteinkommensregelungen mit dem Ziel der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa zu modernisieren. Mit ihrer Ausgestaltung sollten sie auch einen Beitrag zur Nutzung des Potenzials des ökologischen und digitalen Wandels leisten. Sie sollen Arbeitsmarktübergänge und eine aktive Teilhabe benachteiligter Menschen unterstützen. Mindesteinkommensleistungen gibt es in allen Mitgliedstaaten. Ihre Reichweite und Wirksamkeit sind laut Kommission jedoch sehr unterschiedlich.


Paket für besseren Schutz gegen Asbest-Risiken geschnürt

Die Europäische Kommission hat ein Paket zum besseren Schutz der Menschen vor Asbest vorgestellt. Es beinhaltet die nicht-legislative Mitteilung „Working towards an asbestos-free future for all” sowie einen Legislativvorschlag für einen strengeren Expositionsgrenzwert im Rahmen der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. So soll der derzeitige Expositionsgrenzwert von 0,1 0,01 Fasern/cm3 verschärft werden. Weiters schlägt die Kommission unter anderem aktualisierte Leitlinien vor, um Mitgliedstaaten und Sozialpartner bei der Umsetzung der zu unterstützen. Eine gemeinsame Sensibilisierungskampagne mit dem Ausschuss hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) ist geplant. Der effektive Kampf gegen die Risiken durch Asbest ist Teil des Europe’s Beating Cancer Plans, der Null Schadstoffe Strategie sowie des Strategischen Rahmens für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2021-2027. Der Vorschlag eines strengeren Expositionsgrenzwertes ist das Ergebnis eines mehrstufigen Konsultationsverfahrens mit den Sozialpartnern, sowie wissenschaftlichen und sozio-ökonomischen Gremien, an dem sich die WKÖ aktiv beteiligt hat.


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission 

4. Oktober

  • Aktionsplan Jugend im auswärtigen Handeln der EU

Plenum des Europäischen Parlaments 

3. Oktober

  • Gemeinsame Aussprache - Europäische Gesundheitsunion
  • Auswirkungen neuer Technologien auf die Besteuerung von Kryptowerten und der Blockchain-Technologie 

4. Oktober

  • Richtlinie über Funkanlagen: einheitliches Ladegerät für Elektronikgeräte
  • Abstimmung über Anträge auf Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens: Vorschriften für die Nutzung von Zeitnischen an Flughäfen der Gemeinschaft: vorübergehende Entlastung
  • Single-Window der EU für den Zoll 

5. Oktober

  • Reaktion der EU auf die steigenden Energiepreise in Europa
  • Ergebnis der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung durch die Kommission 

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

3. Oktober – Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • UN-Klimakonferenz 2022 in Sharm-el-Sheikh, Ägypten (COP27)
  • Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
  • zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 hinsichtlich der REPowerEU-Kapitel in Wiederherstellungs- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060, der Verordnung (EU) 2021/2115, der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814

3. Oktober – Ausschuss für Transport und Tourismus

  • Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Aktionsplan zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs und des grenzüberschreitenden Personenverkehrs
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit 

3. Oktober – Ausschuss für Kultur und Bildung

  • Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter resilienter EU-Haushaltsplan

4. Oktober – Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

  • Gedankenaustausch mit Frau Kadri Simson, Kommissarin für Energie, über den den Stand der Dinge auf den Energiemärkten und die jüngsten und künftigen Energie Vorschläge 

Ausgewählte Tagungen des Rates 

3. Oktober

  • Eurogruppe
    • makroökonomische Lage im Euro-Raum und politische Reaktion auf die hohen Energiepreise und den Inflationsdruck, einschließlich eines Gedankenaustauschs mit dem Generalsekretär der OECD
    • Prioritäten des Euro-Raums im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne und Umsetzung der Empfehlungen für den Euro-Raum

4. Oktober

  • Rat „Wirtschaft und Finanzen“
    • Verordnung über REPowerEU-Kapital in den Aufbau- und Resilienzplänen
    • Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen
    • Wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine
    • Hohe Energiepreise und Finanzmärkte: Sachstand
    • Wirtschaftliche Erholung in Europa
    • Vorbereitung der Tagung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 am 12./13. Oktober 2022 und der Jahrestagungen des IWF: EU-Mandat und Erklärung für den Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (IMFC)
    • Fiskalische und nichtfiskalische Rolle der EU-Zollbehörden
    • Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen 

6. Oktober

7. Oktober


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 6. Oktober 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-436/21 flightright (Flugbeförderung von Stuttgart nach Kansas City)

Fluggastrechte bei Verspätung eines Anschlussflugs in einem Drittstaat 

Flightright verlangt für eine USA-Reisende von American Airlines (AA) eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro, weil die Betroffene mit mehr als vier Stunden Verspätung an ihrem Endziel Kansas City ankam. Die Betroffene hatte die Flugverbindung mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit AA nach Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug in den USA.

Der mit dem Rechtsstreit befasste deutsche Bundesgerichtshof möchte insbesondere wissen, ob direkte Anschlussflüge im Sinne der Fluggastrechteverordnung schon dann vorliegen, wenn ein Reisebüro Teilflüge von unterschiedlichen Fluglinien zu einem Beförderungsvorgang zusammenfasst, dem Fluggast hierfür einen Gesamtpreis in Rechnung stellt und ein einheitliches elektronisches Ticket ausgibt. 

Weitere Informationen


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-300/21 Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten)

Voraussetzungen für Schadensersatz bei unzulässiger Datenverarbeitung 

Die österreichische Post hat im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Adresshändlerin (mit dem Ziel, ihren werbetreibenden Kunden den zielgerichteten Versand von Werbung zu ermöglichen) Informationen zu den Parteiaffinitäten der gesamten österreichischen Bevölkerung erhoben. Ein von dieser Datenverarbeitung Betroffener verlangt von der österreichischen Post immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro. Die Daten des Betroffenen hatte die Post zwar verarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. 

Der OGH möchte vom EuGH insbesondere wissen, ob der Zuspruch von Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung zusätzlich zu einer Verletzung von Bestimmungen der Verordnung auch erfordert, dass der Betroffene einen Schaden erlitten hat. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt am 6. Oktober seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Statistiken

Binnenmarkt

Wettbewerb

Verbraucherschutz

Steuern

Verkehr

Umwelt



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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