Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 29/2022

Ausgabe 16. September 2022

Lesedauer: 12 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


State of the Union: von der Leyen legt politische Prioritäten fest

Ursula von Leyen bei ihrer Rede zur Lage der Union
© European Union

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer jährlichen „Rede zur Lage Union“ die politischen Leitlinien für die kommenden Monate vorgestellt. Im Mittelpunkt standen das Verhältnis zur Ukraine, die hohen Energiepreise sowie die Versorgungssicherheit und der Fachkräftemangel.

In Anwesenheit der Präsidentengattin Olena Zelenska unterstrich von der Leyen einmal mehr ihre uneingeschränkte Solidarität mit der Ukraine und forderte deren vollständige Integration in den EU-Binnenmarkt. Das Land soll auch Teil der gemeinsamen Roamingzone werden. Weiters sollen 100 Millionen Euro in den Wiederaufbau von Schulen fließen. Ganz oben auf der Agenda steht für die Kommission auch die Senkung der galoppierenden Preise für Strom und Gas. Die polyglotte Deutsche skizzierte ihre Pläne und sprach sich für Gewinnobergrenzen von stromerzeugenden Unternehmen aus, die vom geltenden Merit-Order-Prinzip profitieren. Die Pläne werden weiters von einer Reform des Strommarktdesigns und Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung flankiert. 

Von den Strompreisen sind große sowie kleine und mittlere Unternehmen gleichermaßen betroffen. Für letztere soll es ein eigenes KMU-Paket geben, das den Verwaltungsaufwand reduziert, steuerliche Vorgaben EU-weit harmonisiert und Zahlungsverzögerungen künftig effektiver vermeidet. Um beim weitverbreiteten Fachkräftemangel Abhilfe zu schaffen, sollen Qualifikationen von Menschen aus Drittstaaten schneller anerkannt werden. Um Schnelligkeit geht es auch beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Diversifizierung unserer Handelsbeziehungen. Aus diesem Grund soll eine neue Europäische Bank die Entwicklung der Wasserstofftechnologie finanziell unterstützen, ein Rohstoffgesetz die Versorgungssicherheit fördern und die Abkommen mit Chile, Mexiko und Neuseeland zeitnah ratifiziert werden. Für Überraschung sorgte von der Leyens Wunsch nach einem Europäischen Konvent, der den Reformbedarf der europäischen Verträge eruieren soll. 

Weitere Einblicke und ein Stimmungsbild aus Brüssel bietet Ihnen unser aktueller LOOKAUT-Beitrag.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Unternehmertum & Industriepolitik


EU-Notfallpaket soll Folgen hoher Strompreise abfedern

Intervention
© European Union Factsheet EU Emergency Intervention

Die Europäische Kommission hat als Antwort auf die hohen Energiepreise ein Notfallpaket vorgestellt. Dieses soll die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Kostenexplosion abmildern und Ruhe in den volatilen Strommarkt bringen. Das Paket besteht im Wesentlichen aus drei Vorschlägen. Einerseits sollen Erzeugerfirmen, die Strom zu geringen Kosten produzieren aber aufgrund des Merit-Order-Prinzips hohe Einnahmen erwirtschaften, mit einer befristeten Erlösobergrenze belegt werden. Die Obergrenze soll bei 180 Euro pro Megawattstunde festgesetzt werden. Die abgeschöpften Gewinne sollen die Mitgliedstaaten an die Verbraucher:innen weitergeben. 

Andererseits sollen Erzeuger fossiler Energieträger einen befristeten Solidaritätsbeitrag leisten. Der Beitrag würde von den Mitgliedstaaten auf Gewinne im Jahr 2022 erhoben, die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Gewinnen der vorangegangenen drei Jahre liegen. Nutznießer sollen besonders vulnerable Haushalte und Unternehmen sein. Darüber hinaus beinhaltet das Paket einen Vorschlag zur verpflichtenden Verbrauchsreduktion während ausgewählter Spitzenpreiszeiten von mindestens fünf Prozent. Mitgliedstaaten sollen zudem die Gesamtnachfrage nach Strom bis zum 31. März 2023 um mindestens zehn Prozent senken. Die Verringerung der Nachfrage soll sich positiv auf das Ungleichgewicht auf dem Strommarkt auswirken. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft ist es erfreulich, dass angesichts der dramatischen Situation nun Bewegung auf EU-Ebene sichtbar wird. Allerdings sind die aktuellen Vorschläge der Kommission nicht ausreichend, um tatsächlich eine systemische Entlastung für alle Haushalte und Betriebe zu erwirken. 

Ansprechpartnerin: Paul Ploberger


Binnenmarkt


Zwangsarbeit: EU will problematische Produkte verbieten

Zwangsarbeit
© unsplash, Airam Dato-on

Die Europäische Kommission hat diese Woche einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, der das Inverkehrbringen von Produkten, die auf Zwangsarbeit beruhen, unterbinden soll. Die geplante Verordnung zielt nicht auf konkrete Firmen oder Sektoren ab. Vielmehr nimmt sie das Produkt selbst in den Fokus. Künftig soll es in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen, die notwendigen Hintergrundrecherchen und Inspektionen durchzuführen. 

Mit dieser Initiative will die Kommission menschenverachtende Arbeit global bekämpfen. Ob sich dieses Instrument tatsächlich als wirksames Mittel gegen Zwangsarbeit erweist, hängt von der konkreten Umsetzung ab. Die detaillierte Ausgestaltung der Verordnung wird im Zuge von Verhandlungen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament erörtert. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation / Digitalisierung


Cyber Resilience Act: Vernetzte Geräte sollen sicherer werden

TheDigitalArtist
© pixabay TheDigitalArtist

Produkte mit digitalen Elementen sollen in der EU künftig verpflichtenden Cybersicherheitsanforderungen gerecht werden, so ein Vorschlag der Kommission. Das Konzept ist „integrierte Cybersicherheit“. Hersteller müssen dafür sorgen, dass Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, mit den Sicherheitsanforderungen übereinstimmen. 

Die neuen Vorschriften sollen für alle Produkte gelten, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem Netz verbunden sind. Es gibt einige Ausnahmen für Produkte, die bereits unter bestehende EU-Vorschriften für Cybersicherheit fallen. Hersteller werden auch verpflichtet, Unterstützung und Softwareaktualisierungen bereitzustellen, um festgestellte Schwachstellen zu beheben. Verbraucher sollen über die Cybersicherheit der Produkte ausreichend informiert werden. 

Der Vorschlag für eine Verordnung baut auf der EU-Cybersicherheitsstrategie von 2020 auf und wird nun im Europäischen Parlament und Rat geprüft und verhandelt. Nach der Verabschiedung sollen Wirtschaft und Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Abweichend davon soll die Meldepflicht der Hersteller in Bezug auf aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle bereits ein Jahr ab dem Inkrafttreten gelten. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Nachhaltigkeit


Klimapaket: Richtungsweisende Abstimmungen im Europäischen Parlament

Klima
© European Union 2015 Cristof Echard
Das Parlament hat Mitte dieser Woche seine Position zu zwei Kerndossiers des Fit-for-55-Pakets der Kommission festgelegt. Der Zielanteil an erneuerbaren Energien wurde auf 45 Prozent des Bruttoendverbrauchs nachgeschärft (vormals 32 Prozent). Strom aus Primärbiomasse wird allerdings nicht mehr zu dieser Zielmarke beitragen, da dessen Status als erneuerbare Energie deutlich eingeschränkt wurde. Gleichzeitig sollen die Förderungen in diesem Bereich grundsätzlich reduziert werden. Auch für die Herstellung grünen Wasserstoffs wurden Änderungen beschlossen.

Zum Zweiten hat sich das Parlament auf ein Energieeinsparungsziel von 14,5 Prozent geeinigt, was den Kommissionsvorschlag von 13 Prozent nochmals strafft. Die Abgeordneten fordern überdies nationale Einsparungsziele sowie eine jährliche Reduktion des Energieverbrauchs in öffentlichen Einrichtungen von 2 Prozent. 

Nachdem der Rat bereits Ende Juni seine Ausrichtung bekanntgegeben hat, steht nun die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen bevor. 

Ansprechpartnerin: Stefanie Weissensteiner


Kurz & bündig


Europäisches Parlament stimmt über neues Gesetz für entwaldungsfreie Produkte ab

Das Plenum hat am Dienstag in Straßburg seine Verhandlungsposition zum Verordnungsvorschlag über entwaldungsfreie Produkte angenommen. Das neue Gesetz wird Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auferlegen. Sie sollen weltweit überprüfen, dass in der EU verkaufte Waren nicht auf abgeholzten Flächen hergestellt wurden. Dies soll garantieren, dass Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern, insbesondere auch Tropenwäldern, beitragen. Der Kommissionsvorschlag bezieht sich auf Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz. Betroffen sind auch Leder, Schokolade und Möbel. Das Parlament will den Anwendungsbereich weiter ausdehnen und auch Schweinefleisch, Schafe und Ziegen, Geflügel, Mais und Kautschuk sowie Holzkohle und bedruckte Papierprodukte einbeziehen. Menschenrechte und die Rechte indigener Völker sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Es fordert außerdem zusätzliche Auflagen für Finanzinstitute, damit deren Aktivitäten nicht zur Entwaldung beitragen. Das Parlament wird nun mit den EU-Mitgliedstaaten Trilogverhandlungen über den endgültigen Text der Verordnung aufnehmen.


Freie Bahn: EU vergibt 35.000 Travel-Pässe an junge Menschen

Die Europäische Kommission ruft alle Europäerinnen und Europäer des Jahrgangs 2004 dazu auf, sich ab dem 11. Oktober für einen der insgesamt 35.000 Travel-Pässe, welche durch das Programm DiscoverEU vergeben werden, zu bewerben. Mit ein bisschen Glück und einem erfolgreich absolvierten Quiz können die Ausgewählten zwischen 1. März 2023 und 29. Februar 2024 bis zu 30 Tage innerhalb Europas kostenlos mit der Bahn reisen. Eine zusätzliche DiscoverEU-Rabattkarte bietet mehr als 40.000 Ermäßigungen in ganz Europa. Die Bewerbungsfrist endet am 25. Oktober um 12 Uhr.


Parlament gibt grünes Licht zu Mindestlohn-Richtlinie

Am Mittwoch haben die Abgeordneten in Straßburg die Rechtsvorschriften über Mindestlöhne in der EU angenommen. Der mit dem Rat im Juni vereinbarte Kompromisstext legt Kriterien für die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne fest und soll Kollektivvertragsverhandlungen in allen Mitgliedstaaten fördern. Jene Mitgliedsländer, in denen weniger als 80 Prozent der Erwerbstätigen Kollektivverträgen unterliegen, müssen unter Einbeziehung der Sozialpartner Aktionspläne erstellen. Österreich ist mit einer kollektivvertraglichen Abdeckung von 98 Prozent europaweit führend. Die finale Richtlinie muss nun noch formell von Rat bestätigt und binnen zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. 


Jobs+Jobs+Jobs


ENISA sucht Senior Threat Analyst and Vulnerability Response Manager 

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sucht:

  • Senior Threat Analyst and Vulnerability Response Manager (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: ENISA-TA06-AD-2022-04, Deadline for applications: 04/10/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission 

21. September 

  • Überarbeitung der Verordnung über Feuerwaffen
  • Empfehlung zur Krebsvorsorge

Ausgewählte Tagungen des Rates 

20. September 


Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 

21./22. September

  • Die Rolle der Städte und der organisierten Zivilgesellschaft bei der Stärkung der Resilienz und beim Wiederaufbau im Fall asymmetrischer und unvorhergesehener Krisen
  • Eine wirksame, zugängliche und zukunftstaugliche Gesundheits- und Pflegepolitik in der EU
  • KMU in Europa – Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
  • Menschenwürdige Arbeit weltweit 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Dienstag, 20. September 2022 

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑793/19 SpaceNet und C‑794/19 Telekom Deutschland

Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Die SpaceNet AG und die Telekom Deutschland GmbH, die Internetzugangsdienste und - im Fall der Telekom - auch Telefondienste anbieten, haben vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Feststellung geklagt, dass sie nicht verpflichtet sind, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Das deutsche Telekommunikationsgesetz in der Fassung vom 10. Dezember 2015 sieht eine solche Pflicht ab dem 1. Juli 2017 vor.

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln festgestellt hat, dass die beiden Unternehmen nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet seien, weil eine solche Pflicht gegen Unionsrecht verstoße, hat die in jenen Verfahren beklagte Bundesrepublik, Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.  

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 18. November 2021 wiederholt, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt sei. 

Weitere Informationen C-793/19

Weitere Informationen C-794/19


Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-252/21 Meta Platforms u. a. (Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks)

Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen

Mit Entscheidung vom 6. Februar 2019 untersagte das deutsche Bundeskartellamt Facebook (jetzt Meta Platforms), Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Nach Ansicht des Bundeskartellamts stellt der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammle, dem Nutzerkonto zuführe und verwerte einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung dar.

Facebook hat diese Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf angefochten, das dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Befugnis des Bundeskartellamts, im Bereich des Datenschutzes tätig zu werden, sowie zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden Verarbeitung personenbezogenen Daten mit der Datenschutzgrundverordnung zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.

Generalanwalt Rantos legt am 20.09. seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Donnerstag, 22. September 2022 

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtsache C-290/21 AKM (Satelliten-Bouquet-Angebot in Österreich)

Grenzüberschreitende Satellitenübertragung mit Signalverschlüsselung

Die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM wirft Canal+ Luxembourg vor, für die in ihren Bouquet-Angeboten enthaltenen Pay- und Free-TV-Programme Signale zur Weitersendung in Österreich zu nutzen, ohne eine Bewilligung eingeholt zu haben.

Der OGH hat den EuGH um Auslegung der Richtlinie 93/83 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung ersucht. Er möchte wissen, ob bei einer grenzüberschreitenden Satellitenübertragung mit Signalverschlüsselung ein Rechteinhaber im Empfangsstaat gegen einen Satellitenbouquet-Anbieter Ansprüche aus konsenslosen Verwertungshandlungen stellen kann.

Generalanwalt Szpunar legt am 22.09. seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑518/20 Fraport und C-727/20 St. Vincenz-Krankenhaus

Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit bzw. voller Erwerbsminderung

Das BAG möchte vom EuGH wissen, ob das Unionsrecht den Verfall des Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten (oder ggfs. einer längeren Frist) auch dann gestattet, wenn der Arbeitnehmer im Verlauf des Urlaubsjahrs erkrankt und seitdem ununterbrochen arbeitsunfähig ist bzw. im Verlauf des Urlaubsjahrs die vollständige Erwerbsminderung eingetreten ist und der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt hat, obwohl der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. der vollen Erwerbsminderung zumindest teilweise hätte nehmen können. 

Weitere Informationen C-518/20

Weitere Informationen C-727/20 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-120/21 LB (Verjährung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub)

Verjährung von Urlaubsansprüchen

Eine Arbeitnehmerin verlangt von ihrem früheren Arbeitgeber die Abgeltung von Urlaubstagen aus dem Jahr 2017 und den Vorjahren. Der frühere Arbeitgeber hält dem entgegen, dass die Urlaubsansprüche verjährt seien. Seiner Ansicht nach gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB). Diese 3-Jahresfrist sei bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelaufen.

Das Bundesarbeitsgericht möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob es mit der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 und der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der aufgrund unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers (nämlich mangels konkreter Aufforderung, den Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu nehmen, und mangels Hinweises, dass der Urlaub andernfalls verfallen kann) nicht bereits nach dem Bundesurlaubsgesetz verfallen konnte, der Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 194 ff.) unterliegt. 

Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Arbeitszeitrichtlinie und die Charta einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der, wenn der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten in Bezug auf die Urlaubsnahme durch den Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist. 

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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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