Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 19/2022

Ausgabe 3. Juni 2022

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


EU-Spitzen schnüren sechstes Sanktionspaket gegen Russland

Metsola bei einer Pressekonferenz
© European Union 2022
Der Europäische Rat hat bei seinem Sondertreffen in Brüssel neue weitreichende Sanktionen beschlossen. Dazu zählt auch ein viel diskutiertes Öl-Embargo. Der Embargobeschluss dürfte die russischen Ölimporte bis Jahresende um 90 Prozent reduzieren. Ziel ist, eine wichtige Einnahmequelle Russlands auszutrocknen. WKÖ-Präsident Harald Mahrer fordert eine Senkung der Mineralölsteuer und mehr Ehrlichkeit ein, wenn es um die Frage der Auswirkungen eines Gas- und Ölstopps auf die Preise für die Konsumenten geht. Mahrer sprach sich abermals gegen ein Verbot von Gasimporten aus. Dieses hätte verheerende Folgen für die heimische Wirtschaft.

Das sechste Sanktionspaket sieht ein abgestuftes Öl-Embargo vor: Vorerst wird nur die Einfuhr von per Schiff transportiertem Öl gestoppt. Nach Übergangsfristen von sechs Monaten für Rohöl und acht Monaten für raffinierte Produkte wie Diesel und Benzin soll auf dem Seeweg kein russisches Öl mehr in die EU kommen. Teil des Pakets ist auch der Ausschluss der staatlichen russischen Sberbank aus dem Bankenkommunikationssystem SWIFT. Sie hat am russischen Markt einen Anteil von 35 Prozent. Die EU-Botschafter haben das Paket am Donnerstagabend abgesegnet. Die entsprechenden Rechtsakte werden in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht.

Die bisher von der EU gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen haben bereits enorme Auswirkungen. Schlupflöcher sollen geschlossen werden. Drittländer sollen überzeugt werden, denselben Ansatz zu verfolgen. Die EU will der Ukraine auch eine neue außerordentliche Makrofinanzhilfe von bis zu neun Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Wirtschaftskammer unterstützt heimische Unternehmen, die in der Ukraine und Russland aktiv sind, mit Informationen und Beratung. Ein Überblick über den aktuellen Stand der EU-Maßnahmen gegen Russland findet sich hier.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Kroatien ist reif für den Euro!

Euro-Banknoten
© pixabay, martaposemuckel
In ihrem Konvergenzbericht 2022 kommt die EU-Kommission zum Schluss, dass Kroatien zur Euro-Einführung mit 1. Jänner 2023 bereit ist. Damit erhöht sich die Zahl der Mitgliedstaaten des Euroraums auf zwanzig. Im Bericht werden zudem die Fortschritte Bulgariens, Polens, Rumäniens, Schwedens, der Tschechischen Republik und Ungarns auf ihrem Weg zum Euroraum bewertet. Die nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten sind (mit Ausnahme von Dänemark) grundsätzlich rechtlich verpflichtet, die Währung einzuführen. Sie müssen dazu die Konvergenzkriterien erfüllen. 

Laut Bericht erfüllen nur Kroatien und Schweden das Kriterium der Preisstabilität. Alle Länder außer Rumänien schaffen die Hürde bei den öffentlichen Finanzen. Bulgarien und Kroatien sind die beiden Mitgliedstaaten, die das Wechselkurskriterium erfüllen. Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik und Schweden bestehen das Kriterium der langfristigen Zinssätze. Die Bewertung der Kommission wird durch den Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank ergänzt.

Der Rat wird in der ersten Julihälfte nach den Beratungen in Eurogruppe und Europäischem Rat sowie nach der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der EZB die endgültige Entscheidung über die Einführung des Euro in Kroatien fällen. Mit einem bilateralen Außenhandelsvolumen von knapp 2 Milliarden Euro, einem Dienstleistungsaustausch von rund 1,8 Milliarden Euro und österreichischen Direktinvestitionen in Kroatien von rund 4,8 Milliarden Euro sind Kroatien und Österreich wirtschaftlich stark verflochten. Chancen für österreichische Unternehmen bieten sich in praktisch allen Bereichen. Insbesondere gilt das für die mit EU-Mitteln geförderten Schwerpunkt-Sektoren Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur, Energieeffizienz, Ökologisierung der Wirtschaft, Digitalisierung, Landwirtschaft und - als besonderer Fokus - der Wiederaufbau nach den schweren Erdbeben 2020. 

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Binnenmarkt


Notfallplan soll Verkehrssektor in Krisenzeiten stärken

Autos im Stau
© pixabay, 0532-2008
Der Notfallplan für den Verkehrssektor der EU-Kommission zieht die Lehren aus der COVID-19-Pandemie. Weiters geht er die Herausforderungen an, vor denen der EU-Verkehrssektor seit Ausbruch des Russland-Ukraine-Kriegs steht. Beide Krisen hatten schwerwiegende Folgen für den Personen- und den Güterverkehr. Eine gesteigerte Resilienz und eine verbesserte Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten können die negativen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend abmildern.

Die EU-Kommission hat zehn Aktionsbereiche für einen resilienteren europäischen Verkehrssektor identifiziert. Die wichtigste Erkenntnis aus den Krisen der letzten Jahre sei, dass Krisenreaktionsmaßnahmen unbedingt koordiniert werden müssen. Leitprinzipien sollen sicherstellen, dass sie im Einklang mit den EU-Verträgen verhältnismäßig, transparent und diskriminierungsfrei sind. Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts muss garantiert sein. Ein Beispiel dafür ist die Stärkung des Netzes der Kontaktstellen in nationalen Verkehrsbehörden.

Die zehn Aktionsbereiche des Notfallplans sind:

  1. EU-Verkehrsrecht krisentauglich machen
  2. Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung für den Verkehrssektor
  3. Gewährleistung des freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs
  4. Steuerung von Flüchtlingsströmen sowie Rückführung gestrandeter Fahrgäste und Beschäftigter des Verkehrssektors
  5. Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verbindungen und Fahrgastschutz
  6. Austausch verkehrsbezogener Informationen
  7. Stärkung der verkehrspolitischen Koordinierung
  8. Stärkung der Cybersicherheit
  9. Verkehrsnotfallübungen
  10. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern

Kommission und Mitgliedstaaten werden im nächsten Schritt gemeinsam Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Verkehrssektor treffen. Die Ausarbeitung dieses Plans geht auf eine Aufforderung des Rates zurück und wurde bereits in der Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität angekündigt. 

Ansprechpartnerin: Paul Ploberger


Europäisches Semester: Orientierung in Krisenzeiten

Im Rahmen des jährlichen Europäischen Semester Zyklus hat die Europäische Kommission am 23. Mai 2022 ihr Frühjahrespaket vorgelegt, das die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-Pandemie und des Russland-Ukraine-Krieges unterstützen soll. Die Länderspezifischen Empfehlungen betreffen heuer auch die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Einklang mit den RePowerEU-Prioritäten. Die Schuldenvorgaben der EU sollen angesichts der Ukraine-Krise um ein weiteres Jahr ausgesetzt bleiben. Im Hinblick auf hohe Energiepreise und Teuerungseffekte brauchen Europas Unternehmen rasch spürbare, sinnvolle Entlastungsmaßnahmen.

Die Länderspezifischen Empfehlungen sind heuer in engem Zusammenhang mit den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten zu sehen. Sowohl der Länderbericht als auch die länderspezifischen Empfehlungen für Österreich sind dieses Jahr aus WKÖ-Sicht überwiegend positiv zu bewerten. Erfreulich ist, dass die für die österreichische Wirtschaft zentralen Themen Energiepreise für Unternehmen und Energieversorgungssicherheit aufgenommen wurden. Auch konnte das Thema Fachkräftemangel unter Zitierung einer WKO-Studie im IT-Bereich verankert werden. Damit verbunden wird ein einfacherer Arbeitsmarktzugang für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte gefordert.

Zudem wird explizit auf die Wichtigkeit einer systematischen Einbeziehung der Sozialpartner sowohl für eine erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans als auch für andere wirtschafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen hingewiesen. Im nächsten Schritt werden sich nun Eurogruppe und der Rat mit dem Paket und den Empfehlungen auseinandersetzen und diese annehmen. 

Ansprechpartnerin: Paul Ploberger


Kurz & bündig


Europäischer Verteidigungsfonds: 1 Milliarde Euro zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten der EU und für Verteidigungsinnovationen

Im Rahmen des zweiten Jahresarbeitsprogramms des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) fließen insgesamt bis zu 924 Millionen Euro an Fördermitteln. Die EU-Kommission setzt neue Mittel frei, um gemeinsam und besser in strategische Verteidigungsfähigkeiten zu investieren. Darüber hinaus starten eine Reihe neuer Instrumente zur Förderung von Verteidigungsinnovationen. Wir als Wirtschaftskammer setzen uns gezielt dafür ein, dass auch österreichische Hightech-Unternehmen ihre Chance bekommen.


Zwei Konsultationen zu EU-Vorschriften für erneuerbaren Wasserstoff gestartet

Die erste Konsultation betrifft erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs. Die zweite Befragung schlägt ein detailliertes Schema zur Berechnung der Lebenszyklusemissionen von erneuerbarem Wasserstoff sowie von recycelten Kohlenstoffbrennstoffen vor. Interessierte Stakeholder können bis 17. Juni ihre Meinungen einbringen. Der EU-Plan für die Produktion von grünem Wasserstoff für Treibstoffe ist nach Ansicht der WKÖ ernüchternd. Der Weg zu einer europäischen Führerschaft im Wasserstoffbereich wird damit drastisch erschwert. Die Wirtschaftskammer fordert hier deutlich mehr Flexibilität, um erfolgreiche Wirtschaftszweige der Zukunft aufbauen zu können.


Jobs+Jobs+Jobs


EBA sucht Macro-financial Analyst

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Macro-financial Analyst (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ERA CA 2/2022 Repl, Deadline for applications: 20/06/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Head of Training and Learning Technologies Sector

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta sucht:

  • Head of Training and Learning Technologies Sector (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUAA/2022/TA/011, Deadline for applications: 21/06/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Lead Technical Coordinator

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Lead Technical Coordinator (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: OPER IT TA 5/2022 Repl, Deadline for applications: 30/06/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Data Engineer 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Data Engineer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: OPER IT TA 6/2022, Deadline for applications: 30/06/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ESMA sucht Policy Officer 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ESMA/2022/VAC8/AD5, Deadline for applications: 20/06/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EuroHPC sucht Programme Officers Infrastructure 

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Programme Officers Infrastructure (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EuroHPC/2022/04, Deadline for applications: 26/06/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Operator 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Operator at the Galileo Security Monitoring Centre (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EUSPA/2022/CA/001, Deadline for applications: 15/06/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 7. Juni 

  • Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2023 
  • 2021 Jährlicher Verwaltungs- und Leistungsbericht für den EU-Haushalt 

Ausgewählte Tagungen des Rates 

9.-10. Juni 

  • Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ 
    • Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Halbleiter-Verordnung) 
    • Richtlinie über Verbraucherkredite 
    • Richtlinie, zur Stärkung der Verbraucher im ökologischen Wandel

9.-10. Juni 

  • Rat „Justiz und Inneres“ 
    • Richtlinie über den Schutz der Umwelt durch das Umweltrecht Strafrecht
    • Beschluss des Rates zu Hassrede und Hassverbrechen
    • Schlussfolgerungen zur EU-Strategie für die Rechte des Kindes 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Mittwoch, 8. Juni 2022 

Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T‑26/21, T‑27/21, und T‑28/21 Apple / EUIPO - Swatch (THINK DIFFERENT) 

Markenstreit um THINK DIFFERENT 

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte zugunsten von Apple das Wortzeichen THINK DIFFERENT als Unionsmarken (drei verschiedene) für Computer und andere elektronische Geräte eingetragen. 

Auf Antrag der Schweizer Swatch AG erklärte das EUIPO die Marken jedoch mit Wirkung vom 14. Oktober 2016 mangels ernsthafter Benutzung für verfallen. Insbesondere vertrat das EUIPO die Ansicht, dass die von Apple geltend gemachte Verwendung der Marken auf Verpackungen von iMac–Computern nicht ausreiche, um eine ernsthafte Verwendung nachzuweisen. 

Apple hat die Entscheidungen des EUIPO vor dem Gericht der EU angefochten, das heute seine Urteile verkündet. 

Weitere Informationen T-26/21 

Weitere Informationen T-27/21 

Weitere Informationen T-28/21 


Donnerstag, 9. Juni 2022 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-154/21 Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) 

Auskunftsrecht bei Weitergabe personenbezogener Daten zu Marketingzwecken 

Ein Betroffener verlangt vor österreichischen Gerichten von der Österreichische Post AG Auskunft u.a. darüber, ob sie personenbezogene Daten über ihn an Dritte weitergegeben habe und falls ja, wer die konkreten Empfänger gewesen sind. 

Die Österreichische Post teilte dem Betroffenen letztlich mit, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Adressverlag Daten von ihm zu Marketingzwecken verarbeitet und an Geschäftskunden weitergegeben habe, darunter werbetreibende Händler, IT-Unternehmen, Adressverlage und Vereine wie Spendenorganisationen, NGOs oder Parteien. Konkrete Empfänger nannte sie jedoch nicht. 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) ersucht den EuGH, das Auskunftsrecht betroffener Personen nach der Datenschutzgrundverordnung 2016/679 zu präzisieren. Der OGH möchte konkret wissen, ob sich der Anspruch auf die Auskunft über Empfängerkategorien beschränkt, wenn konkrete Empfänger bei geplanten Offenlegungen noch nicht feststehen, der Auskunftsanspruch sich aber zwingend auch auf Empfänger dieser Offenlegungen erstrecken muss, wenn Daten bereits offengelegt worden sind.

Generalanwalt Pitruzzella legt am 9. Juni seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Beschäftigung und Soziales 

Verbraucherschutz 

Binnenmarkt 

Klimaschutz/Energie/Umwelt 

Wettbewerb 

Verkehr

Allgemeine und berufliche Bildung, Migration und Asyl, Regionalpolitik, Forschung und Innovation 

Inneres 

Steuern 

Lebensmittelsicherheit 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

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