Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 12/2022

Ausgabe 1. April 2022

Lesedauer: 16 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Ukrainische Kriegsflüchtlinge: Koordinierte Aufnahme und Integration am Arbeitsmarkt

Die Flaggen der EU und der Ukraine vor dem Europäischen Parlament
© PIXABAY, DUSAN, CVETANOVIC

Die EU-Innenminister und die Europäische Kommission haben diese Woche entschieden, die Modalitäten für die Aufnahme und Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine besser aufeinander abzustimmen zu wollen. Grundlage für diesen Beschluss ist ein 10-Punkte-Aktionsplan. Darin sind kurz- und langfristige Maßnahmen festgehalten, die eine effiziente und rasche Abwicklung sicherstellen sollen. Dazu zählen vor allem die Schaffung einer EU-Registrierungsplattform zum Informationsaustausch über Schutzsuchende, ein einheitliches Konzept für Transportknotenpunkte und eine Bestandsaufnahme der Aufnahmekapazitäten. Hinzu kommen die Erarbeitung von nationalen Notfallplänen, der Kampf gegen Menschenhandel und die flexible Verwendung von Finanzmitteln.  

Mittlerweile haben mehr als vier Millionen Flüchtlinge die Ukraine verlassen. Davon wurden bislang 35.000 Menschen für einen längeren Aufenthalt in Österreich registriert. Möglich macht das die Aktivierung der europäischen Massenzustromrichtlinie. Ihre Umsetzung in nationales Recht beinhaltet neben einem Aufenthaltsrecht und dem Recht auf Sozialleistungen und medizinische Versorgung vor allem den Zugang zum Arbeitsmarkt. Nach erfolgter Registrierung und Ausstellung der „blauen Karte“ (Ausweis für Vertriebene) können Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen und Förderangebote nutzen. Ersten Schätzungen zufolge werden sich einige zehntausend Personen um die Integration auf dem heimischen Arbeitsmarkt bemühen. Dabei handelt es sich tendenziell um Menschen mit einem durchschnittlich hohen Bildungsniveau. Laut Eurostat verfügen 57 Prozent der ukrainischen Bevölkerung zwischen 30 und 34 Jahren über eine tertiäre Ausbildung. Einen Überblick über die konkreten Qualifikationen werden, die vom Arbeitsmarktservice Österreich durchzuführenden Kompetenzfeststellungen ermöglichen. 

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Österreich ist es wichtig, motivierte und qualifizierte Neuankömmlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt rasch und möglichst unbürokratisch zu unterstützen. Die Anerkennung ukrainischer Zeugnisse gehört da ebenso dazu wie die Bereitstellung bedarfsgerechter Beratungsangebote. Kriegsgebeutelte Menschen bekommen dadurch eine neue Perspektive und können einen wertvollen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung leisten. Dadurch rückt die Ukraine näher an Österreich und näher an Europa. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet umfangreiche Informationen und liefert Antworten auf die Fragen rund um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Unternehmertum & Industriepolitik


EU-China-Gipfel: Russland und bilateraler Handel auf der Agenda

Unternehmertum
© European Union 2022

Heute trafen die Spitzen aus Brüssel und Peking auf ihrem insgesamt 23. bilateralen Gipfel aufeinander. Im Zentrum des virtuellen Austauschs standen der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und Chinas strategische Positionierung in diesem Konflikt. Die Volksrepublik nimmt bei der aktuellen geopolitischen Gemengelage eine Sonderrolle ein. Sie unterhält weiterhin gute Beziehungen zu Russland und kritisiert die Sanktionen des Westens. Aus Sicht der EU und G7 sollte China seine Position jedoch grundlegend überdenken. Weit oben auf der Agenda standen auch die bilateralen Handelsbeziehungen und das ausverhandelte aber wegen diplomatischer Verstimmungen „eingefrorene“ Investitionsabkommen. Gegenseitige personenbezogene Sanktionen verhindern derzeit die Ratifizierung des Abkommens. 

Weitere Aspekte des Treffens waren der Kampf gegen den Klimawandel, der Schutz von Menschenrechten sowie Fragen des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs und der regionalen Sicherheit. An dem virtuellen Gipfel nahmen Kommissionspräsidentin von der Leyen, Ratspräsident Michel und Außenbeauftragter Borrell teil sowie Chinas Präsident Xi Jinping und Premierminister Li Keqiang. Im Anschluss daran haben die EU-Spitzen die Ergebnisse des Gipfeltreffens im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. 

Ansprechpartnerin: Sebastian Köberl


Eurobarometer: KMUs machen Fortschritte bei ökologischer Nachhaltigkeit

Eurobarometer
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Neun von zehn europäischen Klein- und Mittelbetrieben haben bereits Maßnahmen zur Förderung umweltbezogener Nachhaltigkeit in ihrem Geschäftsgebaren getroffen. Das geht aus den am Montag veröffentlichten Ergebnissen des Eurobarometer hervor, der die Ressourceneffizienz europäischer KMUs genauer unter die Lupe nimmt. Zu diesen Maßnahmen zählen etwa der Einsatz erneuerbarer Energieträger, das Recyclen von Waren oder die Abfallminimierung. 

Ein Viertel der befragten KMUs haben bereits einen konkreten Plan, um ihre CO2-Bilanz zu verringern, während ein Drittel „grüne“ Waren in ihre Produktpalette integriert haben. Gegenüber dem letzten einschlägigen Eurobarometer aus dem Jahr 2018 stellen diese Zahlen eine schrittweise Verbesserung dar. Auf dem Weg zu mehr Ressourceneffizienz sind vor allem bessere Finanzierungsbedingungen für KMUs entscheidend. In der EU beschäftigen 23 Millionen KMUs rund 100 Millionen Menschen. Sie machen mehr als die Hälfte des EU-weiten Bruttoinlandsprodukts aus. Die Leitlinien für zukunftsfitte Klein- und Mittelbetriebe hat die EU-Kommission in ihrer KMU-Strategie definiert. 

Die am Montag veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage fußt auf einer telefonischen Befragung von mehr als 17 500 Unternehmen (sowohl KMUs als auch Großunternehmen). In Österreich haben insgesamt 53 Prozent der befragten Unternehmen angegeben, bereits eine konkrete Strategie zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks zu haben. Die Umfrage wird nun in die Bemühungen der EU-Kommission einfließen, KMUs dabei zu helfen, im Einklang mit der aktualisierten EU-Industriestrategie umweltfreundlicher zu werden. 

Ansprechpartnerin: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Digitales COVID-Zertifikat: Minderjährige von 270-Tage-Frist ausgenommen

Binnenmarkt
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Die allgemeine 270-Tage-Frist für die Gültigkeit von digitalen Covid-Zertifikaten nach Verabreichung der ersten Impfserie wird künftig nicht auf Minderjährige angewendet. Das hat am Dienstag die Kommission in einer neuen Verordnung beschlossen. Mitgliedstaaten müssen die dafür notwendigen technischen Anpassungen vor dem 6. April durchführen. Die Entscheidung fußt auf Gesprächen zwischen der Kommission und nationalen Gesundheitsexperten. Damit können Kinder und Jugendliche bis auf weiteres ohne Booster-Impfung oder Genesung uneingeschränkt reisen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 

Mit der Neuregelung wird verhindert, dass Minderjährige ihren Impfnachweis aufgrund einer nicht rechtzeitigen Auffrischungsdosis verlieren. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil derzeit nicht alle Mitgliedstaaten die Verabreichung von Auffrischungsimpfungen an Minderjährige empfehlen. Auffrischungsimpfungen sind aber auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für Personen ab dem zwölften Lebensjahr zugelassen.  

Ansprechpartnerin: Paul Ploberger


Corona-Wiederaufbau: Chancen für Österreichs Unternehmen in Tschechien und der Slowakei

Ganz Europa spürt die wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Pandemie. Deshalb werden die Mitgliedstaaten über die Aufbau- und Resilienzfazilität von NextGenerationEU durch die Wiederaufbaupläne in Milliardenhöhe unterstützt. Die Mittel fließen vorwiegend in den grünen und digitalen Wandel der Volkswirtschaften. Auch österreichische Exportbetriebe können davon profitieren. Die EU Representation der Wirtschaftskammer Österreich hat im Zuge des Projekts Recover.EU gemeinsam mit den Wirtschaftsdelegierten und Experten eine Webinar-Reihe gestartet, die direkt aus den betroffenen EU-Hauptstädten informiert.  

Das nunmehr zweite Webinar widmete sich am Donnerstag unseren beiden Nachbarländern Tschechien und der Slowakei. Beide zusammen erhalten bis 2026 ein Volumen von rund 14 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung. Auch wenn dies gemessen an den ungefähr 90 Milliarden für die südlichen Länder Italien, Spanien und Portugal einen eher geringen Teil ausmacht, betragen die Investitionen für Tschechien und Slowakei mehr als das Dreifache gegenüber den Wiederaufbauinvestitionen in Österreich mit seinen 4,5 Milliarden Euro. Für Überblick und Umsetzung bietet unser WKÖ-Analysetool Recover.MAP die passende Serviceleistung. Im Rahmen des Projekts Recover.EU sind vertiefte Unterstützungsleistungen über die Wirtschaftsdelegierten vor Ort sowie über das Enterprise Europe-Netzwerk der WKÖ abrufbar, die gerne durch Beratung weiterhelfen. 

Ansprechpartner: Matthias Koch


Europäische Straßensicherheit: Unfälle mit Todesfolge bleiben unter Vor-Pandemie-Niveau

Strassensicherheit
© pixabay, 0532-2008

Die Zahl der Todesopfer im EU-weiten Straßenverkehr ist 2021 gegenüber dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 um 13 Prozent gesunken, von 22.800 auf 19.800 Menschenleben. Gegenüber dem Pandemie-Jahr 2020 ist das ein Anstieg von fünf Prozent, jedoch hatten damals mehrere Lockdowns und flächendeckendes Homeoffice den Verkehrsalltag maßgeblich beeinflusst. Das geht aus aktuellen Zahlen hervor, die die EU-Kommission am Montag veröffentlicht hat. Mit 93 und 81 Todesfällen pro einer Million Einwohner zählen die Straßen in Rumänien und Bulgarien zu den gefährlichsten, während der Verkehr auf Malta (17) und in Schweden (18) als besonders sicher gilt. Mit 40 Todesfällen pro Million Einwohner liegt Österreich unter dem EU-Durchschnitt. Knapp mehr als die Hälfte aller Toten sind EU-weit auf Landstraßen zu beklagen. Vier von zehn Unglücken geschehen im städtischen Bereich und acht Prozent auf Autobahnen. In der Stadt ist die größte Opfergruppe jene der Fußgänger. Insgesamt machen Männer 77 Prozent aller verunglückten Menschen aus.

Mithilfe einer Reihe von Maßnahmen hat sich die EU das Ziel gesetzt, die Todesfälle bis 2030 zu halbieren. Dies hat die EU-Kommission in ihrem Strategischen Aktionsplan zur Straßenverkehrssicherheit festgelegt. Darin sind auch Pläne enthalten, die darauf abzielen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu senken ("Vision Zero"). Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Leistungsindikatoren für sichere Fahrzeuge, eine sichere Straßennutzung - einschließlich sicherer Geschwindigkeit, Nüchternheit am Steuer, Vermeidung von Ablenkung am Steuer und Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzausrüstung - sowie eine schnelle und wirksame Versorgung nach einem Unfall.

Die ersten Ergebnisse sollen am 18. Oktober 2022 auf der EU-Konferenz über die Ergebnisse im Bereich der Straßenverkehrssicherheit vorgestellt werden. Diese Veranstaltung findet alle zwei Jahre statt. Dort kommen politische Entscheidungsträger, Vertreter der Zivilgesellschaft und Fachleute aus dem Bereich der Straßenverkehrssicherheit zusammen, um den Stand der Straßenverkehrssicherheit in der EU zu erörtern und die nächsten Schritte zur Verwirklichung der "Vision Zero" festzulegen.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Nachhaltigkeit


Kreislaufwirtschaft: Nachhaltige Produkte werden künftig zur Norm

Kreislaufwirtschaft
© European Commission 2022

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein umfassendes Paket zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Im Mittelpunkt steht eine verbesserte Umweltverträglichkeit von physischen Waren. Diese sollen während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltiger, energieeffizienter und langlebiger sein. Für Textilwaren wurde eine neue Strategie für den umweltschonenden Umgang mit Bekleidungsartikeln entworfen. Ein weiteres Augenmerk legt die Kommission auf die Bauwirtschaft, die etwa mithilfe harmonisierter Rahmenbedingungen einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten kann. Hinzu kommen neue Regeln zur besseren Information von Konsumenten über den Nachhaltigkeitsgrad von Waren. Das heute präsentierte Paket ist Teil des Europäischen Grünen Deals und hat zum Ziel, nachhaltige Produkte langfristig zur Norm zu machen. 

Das neue Paket von Vorschlägen baut auf den bestehenden Ökodesign-Vorschriften auf. Diese haben zu einer deutlichen Verringerung des Energieverbrauchs in der EU und zu erheblichen Einsparungen für die Verbraucher geführt. Allein 2021 konnten sie dank der bestehenden Ökodesign-Anforderungen Energiekosten in Höhe von 120 Milliarden Euro einsparen. Die Vorschriften haben auch zu einem Rückgang des jährlichen Energieverbrauchs der betreffenden Produkte um zehn Prozent geführt. Bis 2030 können dank des neuen Rahmens 132 Millionen Tonnen an Primärenergie eingespart werden, was etwa 150 Milliarden Kubikmetern Erdgas entspricht. Das käme fast der Gesamtheit der russischen Erdgasimporte der EU gleich. Die legislativen Vorschläge werden nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von EU-Parlament und Rat bearbeitet.   

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz und Clemens Rosenmayr


Kurz & bündig


Urbane Mobilität: Auszeichnung für vier Städte mit nachhaltigen Ideen

Die Europäische Kommission hat vier europäische Städte für ihre herausragenden Anstrengungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität prämiert. Der „European Mobility Week Award“ für größere Kommunen ging an Kassel, während jener für kleinere Städte ins portugiesische Valongo wanderte. Tampere in Finnland wurde mit dem “Award for Sustainable Urban Mobility Planning” ausgezeichnet und das griechische Rethymno konnte sich über den „Urban Road Safety Award“ freuen. Im Mittelpunkt der prämierten Projekte standen die Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine bessere Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger sowie die Schaffung von Ruhezonen zur Steigerung der lokalen Lebensqualität. Die European Mobility Week ist eine europäische Initiative und findet jedes Jahr von 16. bis 22. September statt. Sie hat sich zum Ziel gesetzt die Bevölkerung für klimafreundliche Mobilität zu sensibilisieren. Gleichzeitig soll sie auf Verkehrsprobleme aufmerksam machen und umweltverträgliche Lösungen suchen. An der European Mobility Week können folgende Einrichtungen teilnehmen: Gemeinden, Regionen, Bildungseinrichtungen, Pfarren, Betriebe oder NGOs. Interessierte können sich hier anmelden.


Geografische Angaben: Mehr Schutz für Weine, Spirituosen und Agrarerzeugnisse

Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben für Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse veröffentlicht. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen die Verbreitung dieser Angaben fördern und einen besseren Schutz bieten. Dazu zählen etwa eine unbürokratischere Registrierung sowie eine einfachere Möglichkeit zur Produktaufwertung entlang sozialer und ökologischer Kriterien. Mit dieser Initiative will die Kommission die EU-weite Lebensmittelqualität stärken und die ländliche Wirtschaft unterstützen.


Jobs+Jobs+Jobs


EURH sucht Administrators in the field of Audit 

Der Europäische Rechnungshof (EURH) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Administrators in the field of Audit (m/w)
    Permanent Official, Grade: AD 7, Reference: EPSO/AD/399/22, Deadline for applications: 12/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.  

EUSPA sucht Financial Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Financial Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2022/AD/002, Deadline for applications: 13/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.   

EMSA sucht Project Officer for Regulatory Compliance 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for Regulatory Compliance (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EMSA/AD/2022/02, Deadline for applications: 19/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.   

ECHA sucht IT Assistant 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • IT Assistant (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: ECHA/CA/III/2022/001, Deadline for applications: 20/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission    

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 5. April: 

Paket Emissionen und Schadstoffe 

  • Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen und Aktualisierung des Europäischen Registers zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (E-PRTR) 
  • Überprüfung der EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase 
  • Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen 

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten 


Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg    

4. April 

  • Sechster Sachstandsbericht des Weltklimarats der Vereinten Nationen (IPCC) 
    Erklärungen des Rates und der Kommission 
  • Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve für das Emissionshandelssystem der EU 
  • Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr 
  • Umsetzung von Maßnahmen der politischen Bildung  

5. April 

  • Transeuropäische Energieinfrastruktur 
  • Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-China (1. April 2022)  

6. April 

  • Daten-Governance-Gesetz 
  • Der globale Ansatz für Forschung und Innovation – Europas Strategie für internationale Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt 
  • Laufende Anhörungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV zu Polen und Ungarn 
  • Der Schengen-Evaluierungsmechanismus  

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments    

4. April – Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 

  • Meinungsaustausch mit Kommissar Janusz Wojciechowski, zuständig für Landwirtschaft, im Rahmen des strukturierten Dialogs, einschließlich der Präsentation der Mitteilung über die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme  

4. April - Gemeinsame Sitzung Entwicklungsausschuss und Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 

  • Umsetzung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz und die humanitäre Hilfe für die Vertriebenen, insbesondere die Kinder, infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine  

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen   

4. April 

Ordentliche Sitzung 

  • Euro-Währungsgebiet: die gesamtwirtschaftliche Lage und die gesamtwirtschaftlichen Aussichten 
  • Krieg in der Ukraine: kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf das Euro-Währungsgebiet 
  • Vorbereitung internationaler Tagungen 
  • Gestaltung eines digitalen Euro: Kompromisse zwischen Datenschutz und anderen politischen Zielen 
  • Thematische Aussprache: Entwicklungen an den Wohnungsmärkten im Euro-Währungsgebiet und politische Auswirkungen  

Sitzung im Format „Bankenunion“ 

  • Bankenunion: Aktualisierung und Berichterstattung über operative Aspekte 
  • Fünfzehnte Anhörung des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums 
  • Berichterstattung über die jüngsten Tätigkeiten des Einheitlichen Abwicklungsausschusses  

4./5. April  

  • Rat „ (Bildung, Jugend, Kultur und Sport)” 
    • Schlussfolgerungen zur Verstärkung des interkulturellen Austauschs im digitalen Zeitalter durch die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden sowie durch Mehrsprachigkeit 
    • Schlussfolgerungen zum Thema „Entwicklung einer europäischen Strategie für das Ökosystem der Kultur- und Kreativbranche“ 
    • Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit 
    • Schlussfolgerungen zu einer europäischen Strategie zur Rüstung des Hochschulwesens für die Zukunft Europas 
    • Schlussfolgerungen zum Thema „Stärkung der Mobilität, insbesondere der europäischen Mobilität, von Lehrkräften und Ausbildern in Erstausbildung und Fortbildung“ 
    • Dritte hochrangige Tagung der Bildungsministerinnen und - minister im Rahmen der 9. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ 

5. April 

  • Rat „ (Wirtschaft und Finanzen)” 
    • Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union 
    • Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen 
    • Wirtschaftliche und finanzielle Aspekte der Krise in der Ukraine 
    • Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität 
    • Vorbereitung der Tagung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 und der Frühjahrstagung des IWF: EU-Mandat für das G20-Treffen, Erklärung für den Internationalen Währungs- und Finanzausschuss 
    • Europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung 
    • Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie der EU im Wirtschafts- und Finanzbereich 
    • Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen   

7. April 

  • Rat „ (Landwirtschaft und Fischerei)” 
    • Schlussfolgerungen zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen 
    • Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere nach der Invasion der Ukraine 
    • Mitteilung der Kommission "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Nahrungsmittelsystemen" 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes     

Donnerstag, 7. April 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-561/20 United Airlines 

Verspätung eines Anschlussflugs mit einer Drittstaats-Airline in einem Drittstaat 

Drei Flugreisende hatten bei Lufthansa einen Flug von Brüssel über New Jersey nach Kalifornien gebucht. Beide Teilflüge wurden nicht von Lufthansa selbst, sondern von United Airlines durchgeführt. Wegen eines technischen Problems beim zweiten Teilflug kamen die drei Reisenden in San José mit über drei Stunden Verspätung an. Sie verlangen deswegen von United Airlines je 600 Euro Verspätungsentschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. 

United Airlines ist der Meinung, dass die Verordnung auf einen solchen Fall – Verspätung eines Anschlussflugs, der von einer Fluglinie eines Drittstaats innerhalb eines Drittstaats durchgeführt wird – nicht anwendbar sei.  

Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Verordnung auf einen solchen Fall anwendbar und insoweit auch gültig sei. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-249/21 Fuhrmann‑2 

Verbindlichkeit von Online-Buchungen 

Ein Hotel verlangt von einem Kunden, der über booking.com vier Doppelzimmer für fünf Tage gebucht hatte, die Zahlung von Stornierungskosten in Höhe von 2 240 Euro, nachdem der Kunde nicht erschienen war. 

Das von dem Hotel angerufene Amtsgericht Bottrop hat Zweifel, ob im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. 

Im vorliegenden Fall erfolgte die Buchung über eine Schaltfläche, die mit den Worten „Buchung abschließen“ beschriftet war. Das Amtsgericht neigt zu der Auffassung, dass diese Beschriftung für sich genommen nicht hinreichend klar erkennen lässt, dass man eine Zahlungsverpflichtung eingeht.  

Das Amtsgericht möchte vor diesem Hintergrund vom Gerichtshof wissen, ob es nach der Richtlinie über den Schutz der Verbraucher ausschließlich auf die Kennzeichnung der Schaltfläche ankommt. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen       

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft  

Bank- und Finanzdienstleistungen  

Beschäftigung und Soziales 

Verbraucherschutz 

Binnenmarkt 

Justiz und Grundrechte  

Klimaschutz/Energie/Umwelt  

Wettbewerb 

Verkehr  

Strukturreformen 

Allgemeine und berufliche Bildung, Migration und Asyl, Regionalpolitik, Forschung und Innovation 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
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