Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 11/2022

Ausgabe 25. März 2022

Lesedauer: 16 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Ukraine-Krieg: EU, NATO und G7 verurteilen Angriffe – Wirtschaft benötigt Sicherheit bei Energieversorgung

Die europäische und die ukrainische Flagge verbunden
© European Union, 2022

Ein nie zuvor dagewesener Gipfelmarathon beherrschte Ende dieser Woche Brüssel: Der Startschuss fiel am Donnerstagmorgen mit dem NATO-Krisentreffen, gefolgt vom EU-Gipfel und dem G7-Gipfeltreffen der größten Industrienationen. Im Zentrum dieser hochrangigen Gespräche standen der Ukraine-Krieg und seine Auswirkungen. Die anhaltenden Angriffe insbesondere auch auf zivile Einrichtungen wurden scharf verurteilt, weitere Strafmaßnahmen gegen Russland diskutiert. Konkrete zusätzliche Sanktionen wurden nicht beschlossen. Allerdings sollen die Hilfen für die Ukraine weiter ausgebaut werden. Aber auch die europäische Wirtschaft benötigt Unterstützung: Die EU-Kommission hat diese Woche Energie-Preisdeckel und Verpflichtungen zur Gasspeicherung vorgeschlagen, um gegen die steigenden Energiepreise vorzugehen.

Aus Sicht der Wirtschaft sind für die heimischen und europäischen Betriebe und die Aufrechterhaltung der Produktion weitere Erleichterungen unabdingbar. Die Versorgungssicherheit muss auch für die kommenden Monate gewährleistet werden, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Um das zu schaffen, stehen auf europäischer Ebene Diskussionen zu einem gemeinsamen Gas-, Flüssiggas- und Wasserstoff-Einkauf der EU-Staaten im Raum. Zudem soll die Abhängigkeit von Russland rasch durch Verträge mit neuen Lieferanten und einen schnelleren Umstieg auf erneuerbare Energien sinken. Einige EU-Mitglieder schlagen vor, Gaspreise zu deckeln oder sie von den Strompreisen abzukoppeln. Hier muss noch eine gemeinsame Lösung gefunden werden.

Als Basis sollten die Vorschläge der EU-Kommission dienen: Sie möchte die Betreiber von Europas Gasspeichern verpflichten, ihre Speicher im kommenden Winter zu mindestens 80 Prozent gefüllt zu haben. In den folgenden Jahren soll diese Vorratshaltung auf 90 Prozent der Speicherkapazität steigen (nationales Ziel). Zudem liegen Optionen auf dem Tisch, wie Mitgliedstaaten in das Funktionieren der Stromgroßhandelsmärkte eingreifen könnten: Einerseits könnten sie die Erzeuger von Strom aus fossilen Brennstoffen für einen Teil ihrer außerordentlich hohen Brennstoffkosten entschädigen. So könnten diese ihren Angebotspreis auf dem Großhandelsmarkt senken. Weiters wäre eine direkte Begrenzung des Großhandelsmarktpreises für Strom möglich. Die finale Absegnung der Mitgliedstaaten steht allerdings noch aus; auch der Europäische Rat konnte diese nicht erreichen.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


PEPP: Private Altersvorsorgeprodukte für alle Europäerinnen und Europäer

Altersvorsorge, Rente - Menschen und Geld
© pixabay, wir_sind_klein
Das PEPP (Pan-European personal pension product) soll Sparern bei ihrer Altersvorsorge eine größere Auswahlmöglichkeit bieten. Die Verordnung ist seit 23. März in Kraft. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten können ab sofort europaweit ein einheitliches und innovatives privates Produkt anbieten. Das PEPP ist ein wichtiger Teil des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Kapitalmarktunion. Aus Sicht der WKÖ ist für ein „echtes“ Rentenprodukt eine langfristige Orientierung notwendig, um die Rentenlücke zu schließen.

Laut EU-Kommission ist der europäische Markt für die private Altersvorsorge zersplittert und uneinheitlich. Anbietern von Altersvorsorgeprodukten soll das PEPP ermöglichen, ihre Reichweite auf Verbraucher in der gesamten Europäischen Union auszudehnen. Sie können somit ihre Gelder besser bündeln und Größenvorteile erzielen. Durch das neue PEPP sollen existierende gesetzliche, betriebliche und nationale private Altersvorsorgeprodukte ergänzt, aber keinesfalls ersetzt oder harmonisiert werden.

Das PEPP soll zudem dazu beitragen, Ersparnisse in die Kapitalmärkte zu lenken sowie Investitionen und Wachstum in der EU zu fördern. Aus Sicht der WKÖ muss einerseits ein Schwerpunkt auf der Sicherheit der individuellen Ersparnisse im Pensionsbereich liegen. Für Anbieter braucht es Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt fördern. 

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Ukraine-Krieg: EU-Kommission verabschiedet befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen

Ein Handschlag
© pixabay, adamr
Der Befristete Krisenrahmen ergänzt das bestehende rechtliche EU-Instrumentarium für staatliche Beihilfen durch die EU-Mitgliedstaaten um weitere Möglichkeiten. So können Unternehmen, die von der derzeitigen Krise oder den deshalb verhängten Sanktionen und Gegensanktionen betroffen sind, begrenzte staatliche Beihilfen erhalten. Weiters dürfen die EU-Länder Unternehmen für die Mehrkosten entschädigen, die ihnen aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise entstehen. Der Befristete Rahmen gilt vorläufig bis 31. Dezember 2022.

Die nun möglichen Maßnahmen sollen auch Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten offenstehen. Diese verzeichnen nach der COVID-19-Pandemie unter Umständen einen akuten Liquiditätsbedarf. Diese Möglichkeiten gelten nicht für von Russland kontrollierte Unternehmen, die mit Sanktionen belegt wurden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren, enthält der neue Befristete Krisenrahmen eine Reihe von Vorkehrungen. Die Mitgliedstaaten werden zudem aufgefordert, Nachhaltigkeitskriterien für die Gewährung von staatlichen Beihilfen für die Energiemehrkosten infolge der hohen Gas- und Strompreise aufzunehmen.

Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission vor dem Stichtag 31. Dezember 2022 prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus wird die Kommission Inhalt und Anwendungsbereich des Rahmens vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf den Energie- und anderen Inputmärkten sowie der allgemeinen Wirtschaftslage fortlaufend überprüfen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


EU-Zukunftskonferenz: Vierter Zwischenbericht zur digitalen Plattform zeigt Ideen zur Stärkung der Wirtschaft

Auf der digitalen Plattform der Konferenz zur Zukunft Europas sind mittlerweile über 16.000 Ideen zur Weiterentwicklung der Europäischen Union eingetragen. Der vor kurzem veröffentlichte vierte Zwischenbericht zu den Beiträgen auf der digitalen Plattform enthält auch Ideen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europas. Er weist beispielsweise auf Ideen der Wirtschaftskammer Österreich zur Förderung der digitalen Bildung, Dekarbonisierung des Verkehrs, Schaffung einer Gesundheitsunion unter Einbindung der Unternehmen, Stärkung der europäischen Cybersicherheitswirtschaft sowie zur Verfolgung einer glaubwürdigen Erweiterungsstrategie hin.

Weitere wirtschaftsrelevante Ideen im vierten Zwischenbericht betonen die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren des Binnenmarktes sowie eine stärkere Unterstützung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Bereich der Schlüsseltechnologien, wie zum Beispiel Energie- und Mobilitätstechnologien. EUROCHAMBRES fordert in einer Idee, die Unternehmensperspektive bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in allen EU-Politikbereichen zu berücksichtigen. 

Nächste Schritte: Beim Plenum der EU-Zukunftskonferenz am 25./26. März werden die Vorsitzenden der neun thematischen Arbeitsgruppen über ihre Tätigkeiten berichten. Anschließend findet eine Diskussion im Plenum statt. Im Frühjahr wird das Plenum seine finalen Vorschläge vorlegen. Dabei ist essentiell, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraumes in den Fokus zu nehmen und überbordende Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.

Ansprechpartnerin: Yasmin Soetopo


Nachhaltigkeit


EU-Kommission schnürt Paket zur weltweiten Ernährungssicherheit

Hände voller Korn
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Die Europäische Kommission hat eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit vorgelegt. Sie sagt damit steigenden Nahrungsmittelpreisen bzw. Kosten für Betriebsmittel wie Energie und Düngemittel den Kampf an. Ziel ist, dass die EU als Netto-Lebensmittelexporteur und führender Agrar- und Lebensmittelerzeuger zur weltweiten Ernährungssicherheit beiträgt. 

Die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in der EU ist derzeit laut Kommission nicht gefährdet. Der Kontinent sei bei vielen landwirtschaftlichen Erzeugnissen weitgehend autark. Die Landwirtschaft ist jedoch ein Nettoimporteur bestimmter Produkte, zum Beispiel Eiweißfuttermittel. 

Die Kommission unterstützt die Ukraine bei der Entwicklung und Umsetzung einer kurz- und mittelfristigen Ernährungssicherungsstrategie. Dies soll gewährleisten, dass die Betriebsmittel landwirtschaftliche Betriebe erreichen und Transport- und Lagereinrichtungen weiter genutzt werden können. Ein mit 330 Millionen Euro ausgestattetes EU-Soforthilfeprogramm für die Ukraine soll dazu beitragen, den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Darüber hinaus wird sich die EU weiterhin nachdrücklich gegen Ausfuhrbeschränkungen und -verbote für Lebensmittel und für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt einsetzen. 

Um Lebensmittel erschwinglicher zu machen können Mitgliedstaaten auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze erlassen und Wirtschaftsbeteiligte dazu veranlassen, den Anstieg der Verbraucherpreise möglichst gering zu halten. Im Rahmen des neu eingerichteten Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM) wird eine gründliche Bestandsaufnahme der Risiken und Schwachstellen der EU-Lebensmittelversorgungskette durchgeführt. Empfehlungen und geeignete Abhilfemaßnahmen folgen. Für den Agrarsektor wurde ein Hilfspaket von 500 Millionen Euro geschnürt. Es soll die vom Ukraine-Krieg am stärksten betroffenen Erzeuger unterstützen. Höhere Vorschüsse für Direktzahlungen gelten ab 16. Oktober 2022.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Kurz & bündig


Recover.EU Webinar: Jetzt anmelden und Gelder aus Prag und Bratislava abholen!

Aus der Corona Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Kommission können die EU-Staaten mehr als 725 Milliarden Euro erhalten. Ein großer Teil der Gelder fließt in den grünen beziehungsweise digitalen Übergang. Damit heimische Unternehmen nicht nur von den EU-Wiederaufbauhilfen für Österreich, sondern auch von den europäischen Unterstützungen für alle anderen EU-Länder profitieren, hat die WKÖ Recover.EU gestartet. Die EU Representation der Wirtschaftskammer informiert in unserer Webinar-Reihe gemeinsam mit den Wirtschaftsdelegierten und Experten direkt aus den EU-Hauptstädten. Am 31. März melden wir uns aus Prag und Bratislava!

» Alle Informationen


Ukraine-Krieg: Erklärung zur Anwendung des Wettbewerbsrechts im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine

Die Europäische Kommission, die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU sowie die EFTA-Überwachungsbehörde („European Competition Network“; ECN) haben eine gemeinsame Erklärung zur Anwendung des Wettbewerbsrechts veröffentlicht. Die Erklärung betont, dass die aktuellen Krisenbedingungen zu schwerwiegenden Störungen im Binnenmarkt führen könnten. Ursachen könnten die Auswirkungen des Krieges selbst und/oder Sanktionen sein. Unternehmen könnten zum Beispiel zusammenzuarbeiten, um den Kauf, die Lieferung und die faire Verteilung knapper Produkte und Rohstoffe sicherzustellen. Diese Art der Zusammenarbeit würde aber entweder keine Wettbewerbsbeschränkung darstellen oder zu Effizienzgewinnen führen, die eine solche Beschränkung aufwiegen würden. In diesem Zusammenhang erklärte das ECN, dass es nicht aktiv gegen solche strikt notwendige und zeitlich befristete Initiativen vorgehen wird. Unternehmen können sich jederzeit an die Mitglieder des ECN wenden, um eine informelle Beratung über die Vereinbarkeit ihrer Initiativen mit dem Wettbewerbsrecht der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums zu erhalten


Jobs+Jobs+Jobs


EMSA sucht Project Officer for Regulatory Compliance

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for Regulatory Compliance (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EMSA/AD/2022/02, Deadline for applications: 19/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Financial Officer 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for Regulatory Compliance (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EMSA/AD/2022/02, Deadline for applications: 19/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Financial Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm mit Sitz in Prag sucht:

  • Financial Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference EUSPA/2022/AD/002, Deadline for applications: 13/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht IT Assistant 

Die Europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki sucht:

  • IT Assistant (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference ECHA/CA/III/2022/001, Deadline for applications: 20/04/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Eurojust sucht HR Legal Officer

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit mit Sitz in Den Haag sucht:

  • HR Legal Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference 22/EJ/03, Deadline for applications: 28/03/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 30. März: 

  • Kreislaufwirtschaftspaket I 
    • Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik, einschließlich einer Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie 
    • Überarbeitung der Bauprodukteverordnung 
    • Strategie für nachhaltige Textilien 
    • Befähigung der Verbraucher für den grünen Übergang 


Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

28. März - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Gedankenaustausch mit Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission 
  • Psychische Gesundheit in der digitalen Welt der Arbeit 

28. März - Ausschuss für konstitutionelle Fragen 

  • Die Konferenz über die Zukunft Europas und die Rolle des Europäischen Parlaments

28. März - Gemeinsame Sitzung Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten mit dem Ausschuss für Menschenrechte und dem Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung 

  • Strukturierter Dialog zu dem Arbeitsprogramm der Kommission: Aussprache mit Josep Borrell Fontelles, Vizepräsident der Kommission und Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik

28. März - Steuerunterausschuss 

  • Öffentliche Anhörung zum Thema "Informationsaustausch mit erscheinenden Gerichtsbarkeiten in den Pandora Papers eine wichtige Rolle spielen (z. B. Crown Dependencies, British Überseeterritorien und einige US-Bundesstaaten)"

28. März - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen 
  • Bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) 
  • Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 
  • Verbraucherkredite 
  • Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ 
  • Aktueller Stand des Binnenmarktes und seiner Widerstandsfähigkeit angesichts der russischen Aggression

28.März - Ausschuss für Entwicklung mit dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Vorschlag für einen Rat zur Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)

31. März – Gemeinsame Sitzung Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 

  • Hin zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen im Bereich Pflege und Betreuung

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen

28. März 

29. März 

  • Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Gesundheit) 
    • Ukraine: Gesundheitszustand und humanitäre Lage 
    • Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Aufnahme von Verhandlungen im Namen im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf ein internationales Übereinkommen über Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei Pandemien und zusätzlicher Änderungen der Gesundheitsvorschriften international (2005) 
    • Von der französischen Präsidentschaft organisierte Ministertreffen 
    • Legislativvorschläge, die derzeit geprüft werden (Öffentliche Beratung gemäß Artikel 16 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union)

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 29. März 2022 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑132/20 Getin Noble Bank

Unabhängigkeit der Justiz in Polen

Das Oberste Gericht Polens hat einen Rechtsstreit über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen zu entscheiden, also in einem Bereich, in dem Unionsrecht anwendbar ist. Dem Verfahren vor dem Obersten Gericht liegt eine Kassationsbeschwerde gegen ein Urteil einer Kammer des Berufungsgerichts Breslau zugrunde. Dieser Kammer gehörte ein Richter an, der noch zu Zeiten des kommunistischen Systems zum Richter ernannt wurde; außerdem gehörten ihr zwei weitere Richter an, die während der Jahre 2000 bis 2017 auf Vorschlag des Landesjustizrats zum Richter am Berufungsgericht ernannt wurden, einer Zeit, in der der Landesjustizrat laut einer Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2017 verfassungswidrig zusammengesetzt war.

Das Oberste Gericht ersucht den EuGH um Klärung, ob eine so zusammengesetzte Kammer als unabhängig im Sinne des Unionsrechts angesehen werden kann und ob es dies in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen prüfen muss, sei es abstrakt oder im Hinblick auf etwaige konkrete Auswirkungen auf die Entscheidung der Kammer. Außerdem möchte es wissen, ob nationales Verfassungsrecht der Feststellung einer fehlenden Unabhängigkeit nach den Maßstäben des Unionsrecht entgegenstehen kann.

Generalanwalt Bobek hat in seinen Schlussanträgen vom 8. Juli 2021 die Ansicht vertreten, dass die vom Obersten Gericht Polens geschilderten Umstände nicht geeignet seien, Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit womöglich aller vor 2018 ernannten polnischen Richter aufkommen zu lassen (siehe Pressemitteilung Nr. 123/21).

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Donnerstag, 31. März 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-96/21 CTS Eventim 

Konzertkarten – Widerrufsrecht

Am 24. März 2020 sollte in Braunschweig ein Konzert von Peter Maffay & Band stattfinden. Aufgrund der behördlichen Einschränkungen für Großveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie musste es jedoch abgesagt werden.

Eine Verbraucherin, die bei Eventim Karten für dieses Konzert gekauft hatte, verlangt vor dem Amtsgericht Bremen von Eventim Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung der Versandkosten, nachdem Eventim ihr im Auftrag des Konzertveranstalters lediglich einen Gutschein übersandt hatte. 

Für das Amtsgericht stellt sich die Frage, ob die Verbraucherin den mit Eventim geschlossenen Vertrag widerrufen konnte. 

Es bittet den Gerichtshof um Klärung, ob der in der Richtlinie 2011/83 über die Rechte der Verbraucher vorgesehene Ausschluss eines Widerrufsrechts bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einen spezifischen Termin erbracht werden sollen, in einem Fall wie dem vorliegenden greift, in dem der Unternehmer dem Verbraucher gegenüber nicht unmittelbar eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringe, sondern ein Zutrittsrecht zu einer solchen Dienstleistung verkaufe. Ohne Schlussanträge.

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Donnerstag, 31. März 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-472/20 Lombard Lízing 

Missbräuchliche Klauseln – Fremdwährungskredite 

Das ungarische Finanzunternehmen Lombard Lízing hat einen seiner Kunden vor einem ungarischen Gericht verklagt, nachdem er mit der Ratenzahlung für einen Autokredit in Rückstand geraten war. Der Kunde macht geltend, dass der Kreditvertrag, den er im Jahr 2009 abgeschlossen hatte und auf Schweizer Franken mit variablem Zinssatz lautet, unwirksam sei, weil die Klausel, mit dem ihm das Wechselkursrisiko auferlegt worden sei, missbräuchlich sei. Im Wege der Widerklage verlangt er seinerseits von Lombard Lízing die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge.

Der Hauptstädtische Gerichtshof ersucht den EuGH in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln hinsichtlich der Möglichkeiten, den Kreditvertrag trotz der Unwirksamkeit der missbräuchlichen Wechselkursklausel aufrechtzuerhalten. Ohne Schlussanträge.

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Donnerstag, 31. März 2022 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-18/21 Uniqa Versicherungen

Unterbrechung nationaler Verfahrensfristen wegen Covid-19 – Europäischer Zahlungsbefehl

Das österreichische Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz sieht vor, dass in Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen alle verfahrensrechtlichen Fristen, deren fristauslösendes Ereignis nach dem 21. März 2020 eintritt oder die bis dahin noch nicht abgelaufen sind, bis zum Ablauf des 30. April 2020 unterbrochen werden und mit 1. Mai 2020 neu zu laufen beginnen. 

Der österreichische Oberste Gerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob diese Fristunterbrechung auch bei Europäischen Zahlungsbefehlen angewendet werden kann. Die Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens sieht vor, dass gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl binnen 30 Tagen Einspruch erhoben werden kann. 

In dem Verfahren vor dem OGH macht die Uniqa Versicherungen AG geltend, dass der Einspruch ihres in Deutschland ansässigen Schuldners gegen den ihm zugestellten Europäischen Zahlungsbefehl als verspätet zurückzuweisen sei, weil er nicht innerhalb der 30-tägigen Einspruchsfrist erhoben worden sei. Käme die in Österreich angesichts COVID-19 eingeführte Fristunterbrechung zur Anwendung, wäre der Einspruch rechtzeitig erhoben worden. 

Generalanwalt Collins legt heute seine Schlussanträge vor.

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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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