Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 9/2021

Ausgabe 5. März 2021

Lesedauer: 14 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Gemeinsam mit Akutmaßnahmen jetzt Weichen für Arbeitsmarkt auf dem Weg aus COVID-19-Krise stellen

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Unternehmen und Beschäftigte in ganz Europa sind schwer von der Corona-Krise getroffen. Zahlreiche Maßnahmen zur akuten Unterstützung laufen derzeit auf Hochtouren. Wichtig ist, den Übergang zu zukunftsgerichteten Maßnahmen für eine beschäftigungsintensive Erholung zu schaffen. Die EU-Kommission hat diese Woche ein umfangreiches Sozialpaket geschnürt. Der Schwerpunkt liegt auf Arbeitsplätzen und Kompetenzen für die Zukunft. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf fordert für Österreich neben kurzfristigen Kriseninstrumenten auch grundlegende Reformen des Arbeitsmarktes. 

Solange in Österreich noch einige Branchen im Lockdown sind, wird es weiterhin kurzfristig wirksame Maßnahmen wie die Kurzarbeit und den Neustartbonus brauchen. „Wichtig ist jedenfalls, die Reformen rasch anzugehen und jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen“, so WKÖ-Generalsekretär Kopf. Nur so wird einerseits eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit verhindert und andererseits dem Fachkräftemangel von morgen vorgebeugt. Ziel des WKÖ-Generalsekretärs ist es, bestehende Jobchancen besser sichtbar zu machen. 

Der EU-Aktionsplan zur Umsetzung der Säule sozialer Rechte schlägt Kernziele für die EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz vor. Diese sollen bis 2030 erreicht werden. Die Empfehlung der EU-Kommission für eine aktive Beschäftigungsförderung nach der COVID-19-Krise soll den Mitgliedstaaten konkrete Orientierungshilfen bieten. Ziel ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigungsübergang von schrumpfenden in expandierende Branchen, insbesondere den digitalen bzw. grünen Sektor. 

Auf Basis der 20 Grundsätze der Säule sozialer Rechte hat die EU-Kommission weitere Vorschläge vorgelegt: Ein Richtlinienvorschlag für Lohntransparenz soll sicherstellen, dass Frauen und Männer in der EU gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit erhalten. Eine neue Strategie soll Menschen mit Behinderungen uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Laut aktueller Eurobarometer-Umfrage hat ein soziales Europa für neun von zehn Europäer Priorität. 84 Prozent der Befragten in Österreich ist ein soziales Europa wichtig. Beim für Mai 2021 geplanten EU-Sozialgipfel in Porto soll die Stärkung der sozialen Dimension Europas im Zentrum stehen. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


EU fördert 226 nationale Reformprojekte, darunter 7 aus Österreich

Die EU-Kommission hat 226 Projekte in allen 27 Mitgliedstaaten genehmigt, die nationale Reformen für mehr Wachstum unterstützen sollen. Für 2021 sind 102,6 Mio. Euro zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU vorgesehen. Die Projekte werden im Rahmen des Instruments für Technische Unterstützung umgesetzt.  

Das Instrument ist Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 und des Aufbauplans für Europa (NextGenerationEU). Es unterstützt die EU-Staaten auch bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne. Damit hilft es beim Comeback nach Corona.  Mit dem Instrument können Reformen u.a. in folgenden Bereichen finanziert werden: öffentliche Verwaltung, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Steuerpolitik, Finanzsektor, Arbeitsmarkt, Bildung, grüner Wandel und digitale Dienste.  

In der ersten Runde wird die Kommission 7 Projekte aus Österreich fördern. Beispiele sind Projekte zur Stärkung der digitalen Kompetenzen von Lehrerausbildern oder für digitalisierte Betriebsprüfungen. Unternehmen und Beschäftigte in ganz Europa sind schwer von der Corona-Krise getroffen. Die EU leistet mit diesen Förderungen einen wichtigen Beitrag, um der europäischen Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit wieder auf die Beine zu helfen. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Haushaltspolitik muss Aufbau unterstützen, ohne öffentliche Finanzen zu gefährden

EU-Leitlinien warnen vor einer verfrühten Rücknahme der staatlichen Unterstützungen. Sobald die Pandemie nachlässt, sollte die Haushaltspolitik auf zukunftsorientierte Maßnahmen umschwenken. Unternehmen und Beschäftigte in ganz Europa sind schwer von der Corona-Krise getroffen. Staatliche Hilfspakete sind eine wichtige Unterstützung. Darüber hinaus braucht es aber auch Maßnahmen, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft langfristig stärken. 

Die Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken ist von zentraler Bedeutung, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Ziel sei eine robuste und nachhaltige Erholung. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten die Gestaltung ihrer Stabilitäts- und Konvergenzprogramme erleichtern. Bis April übermitteln die Länder der EU-Kommission darin ihre wichtigsten wirtschaftspolitischen Ziele für 2021.   

In einer Mitteilung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten grobe Leitlinien für ihre Haushaltspolitiken. Thema ist auch die sogenannte Ausweichklausel: Sie ist als Reaktion auf die Corona-Pandemie seit März 2020 aktiviert. Die Mitgliedstaaten dürfen für Corona-Krisenmaßnahmen von den geltenden haushaltspolitischen EU-Regeln abweichen. Die Kommission analysiert, in welchen Fällen die Klausel deaktiviert oder verlängert werden sollte. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl

Eurochambers
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COVID-19 bringt besondere Herausforderungen für Unternehmerinnen

Laut neuer Umfrage des EUROCHAMBRES Women Network (EWN) haben die COVID-19-Maßnahmen eine Reihe bereits bestehender Hindernisse für Unternehmerinnen noch verschärft. Die Vorsitzende des EWN, WKÖ-Vizepräsidentin Martha Schultz, fordert gezielte Unterstützung: „Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen in ganz Europa. Unternehmerinnen brauchen Digitalisierungskompetenzen, einen angemessenen Zugang zu Finanzmitteln und eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Nur dann können sie ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung schaffen.“ 

Die Ergebnisse der Umfrage beruhen auf dem Feedback von über 500 Befragten in 20 Ländern. Sie zeigen, dass die Krise bei Geschäftspraktiken und -modellen vieler Unternehmerinnen einen Wandel bewirkt hat: 

  1. 46% der Befragten haben digitalen Verkauf bzw. Dienstleistungen gestartet.
  2. Die Hälfte gab an, dass die Pandemie ihre Work-Life-Balance stark beeinflusst.
  3. Die finanzielle Liquidität wurde als großes Problem genannt. Die Pandemie hat aber keine signifikanten Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln, der für Unternehmerinnen eine anhaltende Herausforderung bleibt.
  4. Zwei Drittel der Unternehmerinnen haben ihr Geschäftsmodell geändert, und erwarten langfristige Auswirkungen auf die Unternehmensvision.
  5. 75 % benötigen Schulungen und Unterstützung, um ihre digitalen Fähigkeiten zu verbessern. 

Das EWN trägt dazu bei, das Potenzial des weiblichen Unternehmertums zu erschließen und den Unternehmerinnen in Europa eine stärkere Stimme zu geben. Martha Schultz ist seit 2017 Vorsitzende des europäischen Netzwerks. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Erasmus for Young Entrepreneurs (EYE) Global geht in die nächste Runde

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Erasmus for Young Entrepreneurs (EYE) Global fördert weltweiten Erfahrungsaustausch. Das EU-Pilotprogramm gibt neuen oder angehenden Unternehmern aus der EU die Möglichkeit, mit erfahrenen Unternehmern aus den USA, Singapur und Israel zusammenzuarbeiten. Es basiert auf dem beliebten Programm „Erasmus für Jungunternehmer“, das seit 2009 in Europa läuft. 


Wichtige Info: Das Programm läuft auch während der Pandemie weiter und Bewerbungen sind möglich. Jedoch sind die Austausche an mögliche Reisebeschränkungen gebunden; bzw. finden teilweise remote statt. 

Angesichts der positiven Ergebnisse des ersten Pilotprojekts im Rahmen von EYE Global wurde das Projekt erweitert. Der Austausch ist ab sofort mit USA (NY State und Kalifornien), Israel, Singapur, Kanada (Ontario, Quebec, British Columbia), Taiwan und Südkorea möglich. Um die Fortsetzung des Projekts zu feiern, wurde am 2. März 2021 ein Webinar organisiert. Alle Interessierten können es sich auch jetzt noch ansehen. Das Webinar bietet wertvolle Infos und Erfahrungsberichte von EU-Kommission, Parlament, Gastgebern und Absolventen des Programmes. 

Auf JW International finden sich alle Möglichkeiten zum internationalen Erfahrungsaustausch und Weiterbildung durch verschiedene Programme für Jungunternehmer. Darunter auch Erasmus für Jungunternehmer, wo Jungunternehmer bei einem Austausch in einem Gastunternehmen wertvolle Erfahrungen im EU-Ausland für ihr eigenes Unternehmen  und die Zukunft sammeln können. Erasmus für Jungunternehmer unterstützt dabei, einschlägige Kompetenzen zu erwerben und ein internationales Netzwerk aufzubauen. Auch für Start-Ups gibt es einige Möglichkeiten für einen internationalen Austausch.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Innovation / Digitalisierung


Digitale Bildung essentiell auf dem Weg aus der Krise

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Die EU-Politik zur digitalen Bildung muss stärker auf die durch die Pandemie angetriebene Nutzung von Telearbeit und Online-Lernen reagieren. Abgeordnete des EU-Parlaments unterstützen in einer Resolution die Pläne für „Digital Education Hubs“. Diese sollen die nationalen Bildungspolitiken der Mitgliedstaaten besser vernetzen. Die Coronakrise hat die Digitalisierung Europas in zahlreichen Gebieten vorangetrieben. Viele Betriebe haben einen Digitalisierungsschub erlebt. Digitale Kompetenzen sind unverzichtbar in der beruflichen Aus- und Weiterbildung geworden. 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung im EU-Parlament begrüßt in einer Resolution den Aktionsplan der EU-Kommission zur digitalen Bildung für 2021-2027. Die Abgeordneten betonen, dass der digitale Wandel im Bildungswesen ohne erhebliche Investitionen nicht möglich sein wird. Sie appellieren an die EU-Länder, mindestens 10 % der Mittel der Corona-Aufbau- und Resilienzfazilität für Bildung zu verwenden. Zudem sollten die staatlichen Ausgaben für digitale Bildung steigen. 

Die Resolution fordert auch mehr öffentliche Investitionen in Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich. Der Mangel an KI-spezifischen Hochschulprogrammen und Forschung bedeute einen Wettbewerbsnachteil für die EU. Die Wirtschaftskammer unterstützt die heimischen Unternehmen aktiv bei der digitalen Transformation, indem sie allen Mitgliedern Service- und Bildungsangebote im Bereich Digitalisierung anbietet. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig


Country-by-Country-Reporting: Wettbewerbsnachteile vermeiden

Die EU-Wettbewerbsminister unterstützen den Vorschlag zum Country-by-Country-Reporting (CbC). Die neue Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen ab einem jährlichen Umsatz von 750 Mio. Euro ihre Gewinne und Steuern pro EU-Land veröffentlichen müssen. Bislang ist nur eine Meldung an die nationalen Finanzbehörden verpflichtend, die diese Daten austauschen. Als nächsten Schritt werden Trilogverhandlungen zwischen den EU-Institutionen aufgenommen. Die WKO steht der Veröffentlichungspflicht kritisch gegenüber, weil der Austausch bereits gut funktioniert. Eine Veröffentlichungspflicht könnte zu Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteilen für unsere Unternehmen führen.


Ist die Pauschalreise-Richtlinie noch effizient?

Frau schaut auf Abflugzeiten in einer Wartehalle im Flughafen
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Die EU-Kommission wird den Rechtsrahmen für Pauschalreisen bis 2022 eingehend analysieren. Ein Bericht zur Pauschalreise-Richtlinie sieht mögliche Probleme bei der Anwendung sowie in Bezug zur COVID-19-Pandemie. Die Kommission wird überprüfen, ob der Rechtsrahmen z.B. beim Insolvenzschutz noch effizient ist. Die Analyse dient nicht dem Ziel, den Verbraucherschutz zu verringern. 


Vielmehr wird die Kommission u.a. prüfen, wie eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Wirtschaftsakteuren entlang der Wertschöpfungskette zum Verbraucherschutz beitragen könnte. Dabei werden die in der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität angekündigten Maßnahmen berücksichtigt. 


Österreichischer Software-Innovator profitiert von EIB-Darlehen

Die Europäische Investitionsbank (EIB) vergibt ein Darlehen über 7,5 Mio. Euro an die österreichische Cortical.io AG. Das Unternehmen entwickelt innovative Software auf Basis künstlicher Intelligenz (KI). Die Software kann von Menschen verfasste Texte deuten und verarbeiten. Das Darlehen der Bank der EU wird im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa vergeben. Ihre wichtigste Säule ist der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Ziel ist, die Investitionstätigkeit anzukurbeln und mehr Beschäftigung und Wachstum zu schaffen.


Jobs+Jobs+Jobs


Das Europäische Unterstützungsbüro sucht

Head of International Cooperation Sector 

Temporary Agents, Grade AD 8, Reference No: Ref.: EASO/2021/TA/002 Bewerbungen sind bis 29. März ausschließlich online möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.  


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 9. März: 

  • Europas digitales Jahrzehnt: 2030 digitale Ziele

Plenum des Europäischen Parlaments 

Montag, 8. März 2021  

17:00 - 22:30 Aussprachen 

  • Ein mit den WTO-Regeln zu vereinbarendes CO2-Grenzausgleichssystem
  • Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung 
  • Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen 
  • Umsetzung der Bauprodukteverordnung 
  • Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung der VN-BRK 

Dienstag, 9. März 2021 

  • Programm „InvestEU“ 
  • Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021–2027) (Programm „EU4Health“)  

Mittwoch, 10. März 2021

  • Gemeinsame Aussprache - Europäisches Semester 
    • Europäisches Semester: Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021
    • Europäisches Semester: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 
  • Gemeinsame Aussprache - Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte: Anpassungen am Verbriefungsrahmen 

Donnerstag, 11. März 2021  

14:30 - 16:30 Aussprachen 

  • Langfristige Vision für ländliche Gebiete - Anfrage zur mündlichen Beantwortung (O-000005/2021) 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Dienstag, 9. März 2021 

Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-344/19 Radiotelevizija Slovenija (Bereitschaftszeiten an einem entlegenen Ort) und C‑580/19 Stadt Offenbach am Main (Bereitschaftszeiten bei der Feuerwehr)

Bereitschaftszeit = Arbeitszeit? 

C-344/19: Ein Sendetechniker, der jeweils in Sendeanlagen auf dem Gipfel des slowenischen Pohorje-Gebirges (1050 m) bzw. später auf dem Gipfel Krvavec (1740 m) eingesetzt war, verlangt vor den slowenischen Gerichten, dass die Bereitschaftszeiten, die er zusätzlich zur Arbeitsschicht und zu Ruhezeiten angesichts der Unzugänglichkeit der Sendeanlagen ebenfalls dort habe verbringen müssen, als Arbeitszeit vergütet werden, und zwar zum Überstundensatz. An beiden Standorten sind die Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten begrenzt. Einer der Standorte ist so weit vom festen Wohnsitz des Technikers entfernt, dass es selbst bei günstigsten Wetterbedingungen keine theoretische Möglichkeit zur Rückkehr nach Hause gab. Der slowenische Oberste Gerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob unter den vorliegenden Umständen der Bereitschaftsdienst auf Ruf erreichbar und erforderlichenfalls innerhalb von einer Stunde am Arbeitsplatz sein muss, als Arbeitszeit anzusehen ist. 

C-580/19: Ein Feuerwehrmann streiten vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt darüber, ob Bereitschaftszeiten eines Einsatzleiters als Arbeitszeit zu qualifizieren sind. Das Verwaltungsgericht möchte vom EuGH wissen, ob nach der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Bereitschaftszeiten, während deren ein Arbeitnehmer der Verpflichtung unterliegt, in Einsatzkleidung mit dem Einsatzfahrzug innerhalb von zwanzig Minuten die Stadtgrenze seiner Dienststelle zu erreichen, als Arbeitszeit anzusehen sind, obwohl der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Aufenthaltsort vorgegeben hat, aber der Arbeitnehmer gleichwohl in der Ortswahl und in den Möglichkeiten, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, erheblich eingeschränkt ist. 

Generalanwalt Pitruzzella hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass für die Einstufung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit oder Ruhezeit der entscheidende Faktor die Intensität der Einschränkungen sei, die sich aus der Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungen des Arbeitgebers ergäben, insbesondere die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers.

Die Rufbereitschaft des Sendetechnikers sei wohl eher nicht als Arbeitszeit einzustufen, die des Feuerwehrmanns möglicherweise schon, was letztlich die jeweils vorlegenden Gerichte zu entscheiden hätten. 

Weitere Informationen C-344/19

Weitere Informationen C-580/19 


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C-392/19 VG Bild-Kunst

Urheberrechtsverletzung durch Framing? 

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bietet eine Online-Plattform für Kultur und Wissen an, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Diese Bibliothek verlinkt auf ihrer Website digitalisierte Inhalte, die in den Webportalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek selbst nur Vorschaubilder (Thumbnails), d. h. verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße. 

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst macht den Abschluss eines Vertrags mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz über die Nutzung ihres Repertoires von Werken in Form von Vorschaubildern davon abhängig, dass eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen wird, wonach sich die Lizenznehmerin verpflichtet, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen gegen Framing der im Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek angezeigten Vorschaubilder dieser Werke oder dieser Schutzgegenstände durch Dritte anzuwenden. 

Der Bundesgerichtshof ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2001/293, nach der die Mitgliedstaaten vorsehen, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten. 

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Einbettung von von anderen Websites stammenden Werken in eine Webseite mittels automatischer Links der Erlaubnis des Inhabers der Rechte an diesen Werken bedürfe. Dagegen bedürfte die Einbettung mittels anklickbarer Links unter Verwendung der Framing-Technik keiner solchen Erlaubnis, von der angenommen werde, dass sie der Rechteinhaber bei der ursprünglichen Zugänglichmachung des Werks erteilt habe.

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bank- und Finanzdienstleistungen 

Beschäftigung und Soziales

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, institutionelle Angelegenheiten

Inneres

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Lebensmittelsicherheit

Öffentliches Gesundheitswesen

Steuern

Verkehr

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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