Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 7/2021

Ausgabe 19. Februar 2021

Lesedauer: 20 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Neue EU-Handelsstrategie bis 2030: Internationaler Handel trägt zu Wiederaufbau, digitalem und nachhaltigem Wandel bei

Multilateralismus
© European Union, 2021

 

Eu-Handel
© European Union, 2021
Die effektive Umsetzung von Handelsabkommen stellt einen der handelspolitischen Schwerpunkte der EU für die nächsten Jahre dar. Auch Reformen für faire und nachhaltige globale Handelsregeln rücken in den Mittelpunkt. Die WKÖ hat fünf Forderungen an die zukünftige EU-Handelspolitik. Zu den Prioritäten der österreichischen Wirtschaft zählen der zielgerichtete Abbau von ungerechtfertigten Handelshemmnissen, eine Modernisierung der WTO und der Ausbau der EU-Handelsabkommen.


Mit dem Ansatz der „offenen strategischen Autonomie“ will die EU-Kommission den Multilateralismus weiter stärken. Darüber hinaus wird eine umfassende Reform der WTO angestrebt. Die wichtigsten wirtschaftsrelevanten Prioritäten des am Donnerstag veröffentlichten Trade Policy Review sind:

  1. Offene strategische Autonomie: Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit für eine stärkere europäische Wirtschaft.
  2. Externe Offenheit des Binnenmarkts als Stärke begreifen und Potenzial voll ausschöpfen.
  3. Widerstandsfähige und nachhaltige Wertschöpfungsketten: Ermittlung strategischer Abhängigkeiten von sensiblen industriellen Bereichen.
  4. Unterstützung der geopolitischen Interessen der EU: Transatlantische Beziehungen stärken; engere Beziehungen zu Ländern der Nachbarschaft, Strategie im Hinblick auf China und Afrika
  5. Reform der Welthandelsorganisation.
  6. Ökologischer Wandel und verantwortungsvolle Wertschöpfungsketten.
  7. Digitaler Wandel und Handel mit Dienstleistungen.
  8. Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen.

Diese Woche in Kraft getretene Trade Enforcement Rules stärken die Durchsetzung der EU-Handelsbestimmungen. Sie ermächtigen die EU, zum Schutz ihrer Handelsinteressen in der WTO und im Rahmen bilateraler Abkommen tätig zu werden, wenn ein Handelsstreit trotz Streitbeilegung blockiert wird. Die Mitteilung zur Trade Policy Review wird in den nächsten Wochen von den EU-Institutionen und der Zivilgesellschaft diskutiert.

Die WKÖ hat fünf Forderungen an die zukünftige EU-Handelspolitik. Eine Priorität ist der Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen für Waren, Dienstleistungen und Investitionen auf den internationalen Exportmärkten. Gut funktionierende, weltweit anerkannte Handelsregeln, die durch eine Modernisierung der WTO und den Ausbau von EU-Handelsabkommen erreicht werden, sind dafür eine wichtige Voraussetzung.

Die COVID-Krise stellt auch den internationalen Handel vor große Herausforderungen: Staatliche Handels- und Exportbeschränkungen vergrößern Versorgungsengpässe. Aufträge internationaler und europäischer Handelspartner bleiben aus. Exporte und Importe brechen ein. Ein Teil des COVID-Wiederaufbaufonds
NextGenerationEU sollte daher international tätigen Unternehmen zugutekommen. Ein „European Diversification Fund“ sollte Wachstum fördern und bedenkliche Abhängigkeiten der europäischen Wirtschaft von einzelnen Drittstaaten verhindern. Ausführlichere Informationen finden Sie im Beitrag der WKÖ zur Konsultation im Vorfeld des Trade Policy Review.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


WKÖ-Spitze: Weitere Unterstützungen für Wirtschaft auf Schiene – weiter Liquidität sichern und Jobs erhalten

Euroschein-Schiffchen
© Pixabay
Dringende Forderungen der Wirtschaft wurden auf Schiene gebracht: Auf EU-Ebene wurde von der EU-Kommission beim Fixkostenzuschuss II der Förderdeckel von 800.000 auf 1,8 Millionen Euro angehoben, und der Verlustersatz ist nunmehr mit zehn Millionen (zuvor drei Millionen) Euro gedeckelt. „Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Krise sind noch nicht ausgestanden. Mit flexiblen, möglichst raschen Unterstützungen ist unseren Betrieben jetzt am meisten geholfen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Liquidität in den Betrieben zu erhalten, sodass sie wo es möglich ist weiterarbeiten und Beschäftigung erhalten können“, betonen WKÖ-Präsident Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Kopf.

„Alle diese Maßnahmen braucht es jetzt sehr dringend, weil unsere Unternehmen nach wie vor unmittelbar durch die Corona-Pandemie und ihre Eindämmung betroffen sind. Einerseits tragen Ausfallsbonus und Umsatzersatz II für indirekt Betroffene dazu bei, die Liquiditätslücken in den Betrieben abzudecken. Andererseits kommt die Anhebung der Förderdeckel durch die EU-Kommission keinen Tag zu früh. Hier konnte das BMF letztendlich erreichen, dass staatliche Unterstützungen für unsere Betriebe in einer angemessenen Dimension fließen können“, sagt WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzt: „Der Corona-Leidensdruck in der Wirtschaft ist nach wie vor immens groß. Daher ist es unabdingbar, dass die Politik die Palette an Unterstützungsleistungen für Betriebe laufend adaptiert und ausweitet.“ Betroffene Betriebe können aus einer Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen wählen. Die Wirtschaftskammer hat dazu eine Online-Anlaufstelle mit einer Vielzahl von konkreten Fall-Beispielen sowie einen Online-Ratgeber entwickelt, die unter wko.at/corona-unterstuetzungen zur Verfügung stehen. Die EU-Kommission hat den Befristeten EU-Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen am 28.01. erneut verlängert und erweitert. Alle Bestimmungen werden bis 31.12.2021 verlängert.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Bericht zeigt: Maßnahmen zur Kreditvergabe haben Krise abgemildert

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) analysiert in einem Bericht die Auswirkungen der Unterstützungsmaßnahmen für die Realwirtschaft auf die Finanzstabilität. Der Bericht zeigt, dass die fiskalischen Maßnahmen die Kreditvergabe in der Coronakrise stabilisiert haben und dass das Finanzsystem weiterhin funktioniert hat. Da jedoch noch Risiken bestehen, werden in dem Bericht auch Prioritäten für Ausgestaltung und Dauer der Maßnahmen, eine verbesserte Transparenz und Berichterstattung sowie die Vorbereitung auf weitere ungünstige Szenarien genannt.

In der ersten Phase der Pandemie wurde laut Bericht eine Liquiditätskrise vermieden und das Finanzsystem funktionierte weiterhin. Bis zu einem Drittel der neuen Bankkredite an Unternehmen unterlagen krisenbedingten fiskalischen Maßnahmen. Das prompte Handeln der Regierungen war entscheidend, um die Auswirkungen der Krise auf Haushalte und Unternehmen abzumildern. Darüber hinaus habe ein flexibler Ansatz innerhalb des bestehenden regulatorischen Rahmens diese Maßnahmen unterstützt. Bislang sei der Anstieg der notleidenden Kredite geringer als in einer solchen Krise erwartet, und die Auswirkungen auf das Finanzsystem hielten sich in Grenzen.

Je länger die Krise anhält und je schwächer die wirtschaftliche Erholung ausfällt, desto größer ist laut Bericht jedoch das Risiko, dass Verluste im Nicht-Finanzsektor auf den Finanzsektor übergreifen. In dieser Phase der Pandemie sollten sich die Staaten auf fiskalische Maßnahmen für am stärksten betroffene Sektoren konzentrieren und sich auf ein Szenario verstärkter Notlagen im Unternehmenssektor vorbereiten. Die Staaten müssen auch Ausgestaltung und Dauer der Maßnahmen sorgfältig abwägen: Das Ausmaß künftiger Liquiditätsprobleme hängt von der Entwicklung der Pandemie, der Leistung der verschiedenen Sektoren und den politischen Maßnahmen ab.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Coronakrise: Flughafenslots-Ausnahmeregelung und Gültigkeit wichtiger Dokumente im Verkehrssektor verlängert

Die diese Woche beschlossene Verlängerung der Ausnahmeregelung erlaubt Fluggesellschaften, bis zur Hälfte der ihnen zugewiesenen Flughafen-Slots vor Beginn der Sommersaison 2021 zurückzugeben. Sie verlieren damit nicht ihre Zeitnischen, auch wenn sie diese in der Pandemie nicht voll nutzen. Auch die Gültigkeit von bestimmten Zertifikaten, Überprüfungen etc. im Verkehrssektor kann verlängert werden, wenn dies pandemiebedingt notwendig wird.

Fluggesellschaften müssen sonst mindestens 80 Prozent ihrer Zeitnischen für An- und Abflug bedienen, um sie im Folgejahr zu behalten. Nach der diese Woche vom Rat angenommenen Verlängerung der Ausnahmeregelung müssen sie nur mehr mindestens 50 Prozent nutzen. Die Europäische Kommission darf diese Regelung im Bedarfsfall bis 2022 verlängern und die erforderliche Nutzungsrate auf 30 bis 70 Prozent festlegen.

Auch der Vorschlag der EU-Kommission zur erneuten Verlängerung der Gültigkeit von bestimmten Zertifikaten, Lizenzen, Überprüfungen etc. im Straßen-, Schienen-, Binnenschifffahrts- sowie Seeverkehr wurde angenommen: Dokumente, die zwischen 1. September 2020 und 30. Juni 2021 auslaufen, können um zehn Monate länger gültig bleiben, wenn im Mitgliedstaat aufgrund von COVID‑19-Beschränkungen eine reguläre Verlängerung nicht möglich ist. Die Regelungen treten nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in den nächsten Tagen in Kraft.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Innovation / Digitalisierung


„HERA-Inkubator“ soll Europa gegen COVID-19-Varianten wappnen

Logo HERA incubator
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Der Bioabwehrplan „HERA-Inkubator“ der EU-Kommission soll Forscher, Biotech-Unternehmen und Behörden in der EU und weltweit zusammenbringen. Ziele sind, neue COVID-19-Varianten zu erkennen und Anreize für die Entwicklung und rasche Zulassung neuer und angepasster Impfstoffe zu schaffen. Für heimische Firmen hat das Thema Impfung insgesamt hohe Priorität.

HERA Incubator umfasst drei „key actions“: 

  1. Neue Varianten erkennen, analysieren und bewerten: Darunter fallen u.a. Entwicklung von spezialisierten Tests; Genom-Sequenzierung von 5 Prozent aller positiven Testresultate. 
  2. Beschleunigung der behördlichen Zulassung von angepassten Impfstoffen: Basierend auf dem Vorbild der jährlichen Grippe-Impfung soll eine EU-weite Zulassung schneller erteilt werden können. Auch eine neue Kategorie von Notfallszulassungen wird angedacht.
  3. Produktion von COVID-19-Impfstoffen hochfahren: u.a. Abschluss/ Aktualisierung von Advanced Purchase Agreements (APAs); engere Zusammenarbeit mit Impfstoffherstellern; Entwicklung eines freiwilligen Lizenzierungsmechanismus.

Der neue europäische Bioabwehrplan stellt ab sofort die Grundlage für die Maßnahmen dar und bereitet die Arbeit der zukünftigen EU-Behörde HERA (European Health Emergency Preparedness and Response Authority) vor. Diese hat die Kommission in ihrem Legislativpaket „Building a European Health Union“ im November vorgestellt, um eine permanente Struktur für die Abwehr von und Vorbereitung für künftige Pandemien zu schaffen.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


Eurobarometer: Europäer vertrauen auf EU-Aufbauplan

Männchen auf Schiff
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Die Covid-19-Pandemie hat die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zur EU gestärkt. Fast drei von vier Befragten einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Europäischen Parlaments (EU 72 Prozent, Österreich 68 Prozent) glauben, dass der Europäische Aufbauplan „NextGenerationEU“ eine schnellere wirtschaftliche Erholung von der Corona-Pandemie bringen wird. Die Anzahl der Europäer, die sich positiv über die EU äußern, ist um zehn Prozentpunkte im Vergleich zum Herbst 2019 gestiegen. Zwei Drittel (EU 66 Prozent, Österreich 59 Prozent) aller Befragten sehen die Zukunft der Europäischen Union optimistisch. 
Dennoch bleibt der individuelle Ausblick angesichts der anhaltenden Pandemie pessimistisch: Mehr als die Hälfte der Europäerinnen und Europäer schätzen die wirtschaftliche Situation in ihrem Land in einem Jahr schlechter ein als derzeit (Österreich: 48 Prozent). Nur jede/r fünfte Befragte in der EU (Österreich 29 Prozent) glaubt, dass sich die nationale Wirtschaftslage im kommenden Jahr verbessern wird. Die Umfrage wurde im November und Dezember 2020 durchgeführt.

ÖGfE-Umfrage zeigt: Hälfte der Österreicher für europaweiten Corona-Impfnachweis

Die Hälfte der Befragten einer aktuellen Umfrage der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) spricht sich für einen gemeinsamen EU-Impfnachweis aus. Ein Drittel ist dezidiert dagegen. 42 Prozent denken, dass es besser gewesen wäre, wenn jedes EU-Mitgliedsland auf eigene Faust Impfstoffe bestellt hätte. 37 Prozent meinen, dass die gemeinsame Impfstoffbeschaffung über die EU richtig gewesen ist. In der im Februar 2021 durchgeführten Umfrage sprechen sich zwei Drittel der Befragten dafür aus, dass Österreich Mitglied der Europäischen Union bleibt. 18 Prozent plädieren für einen Austritt aus der Union. Seit Beginn der Corona-Krise ist die Zustimmung zur EU-Mitgliedschaft leicht rückläufig: So lag die Zahl der Befürworter der Union vor einem Jahr bei 73 Prozent.


Jobs+Jobs+Jobs


Europäische Agentur für Grundrechte sucht Human Resources Assistant 

Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) mit Sitz in Wien sucht:

  • Human Resources Assistant (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG III, Ref.: CA-HRA-FGIII-2021

Bewerbungen sind bis zum 15. März möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sucht Senior Supervision Officer (IT Profile)

Die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Senior Supervision Officer (IT Profile) (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Ref.: ESMA/2021/VAC02/AD7

Bewerbungen sind bis zum 21. März möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 24. Februar:

  • Neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattform-Arbeitern
  • Überarbeitung der Roaming-Verordnung

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

22. Februar – Rechtsausschuss 

  • Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
  • Die digitale Zukunft Europas gestalten: Hindernisse für das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts beseitigen und die Nutzung von KI für europäische Verbraucher verbessern
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
  • Regulierungseignung der Europäischen Union sowie Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit - Bericht über bessere Rechtsetzung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 

22.-23. Februar - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Leitlinien für den Haushaltsplan 2022 – Einzelplan III
  • Bewertung der Geoblocking-Verordnung
  • Gestaltung der digitalen Zukunft Europas: Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt und Verbesserung des Einsatzes von KI für europäische Verbraucher
  • Erläuterung der Studie der Fachabteilung über die Auswirkungen von COVID-19 auf den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz
  • Öffentliche Anhörung: Wirksamer Schutz der europäischen Verbraucher im digitalen Binnenmarkt (noch zu bestätigen)
  • Aussprache mit Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission mit Zuständigkeit für ein Europa für das digitale Zeitalter
    • Erläuterung der Vorschläge für das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte
    • Strukturierter Dialog
  • Eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem 

22.-23. Februar - Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten 

  • Gedankenaustausch über die Beziehungen zwischen der EU und Mexiko: Die Modernisierung des Globalabkommens EU-Mexiko
  • Bericht über die Kommissionsberichte 2019-2020 zum Kosovo
  • Bericht über die Kommissionsberichte 2019-2020 über Serbien
  • Meinungsaustausch mit dem stellvertretenden EAD-Geschäftsführer für MENA, Carl Hallergard, über die Gemeinsame Mitteilung zur erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft - Eine neue Agenda für den Mittelmeerraum

22.-25. Februar - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Bodenschutz
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
  • Europäisches Semester zur wirtschaftspolitischen Koordinierung: Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021
  • Eine verstärkte Rolle für die Europäische Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
  •  Gemeinsame Anhörung von ENVI und PETI zum Thema "Kunststoffe und Abfallwirtschaft in der Kreislaufwirtschaft"
  • Gemeinsame ENVI-ITRE-Anhörung zum Thema "Wie kann die Kapazität der COVID 19-Impfstoffproduktion erhöht und die Auslieferung verbessert werden" 

23. Februar - Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • GameStop und ähnliche aktuelle Marktereignisse: Aussprache mit Vertretern der Kommission und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
  • Aussprache mit Mariana Kozewa, Generaldirektorin von Eurostat
  • Aussprache mit der Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager über die Legislativvorschläge für das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste 

23. Februar - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
  • Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas
  • Schaffung der Fazilität „ConnectingEurope“
  • Eine europäische Datenstrategie
  • Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)
  • Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas
  • Aussprache mit Roberto Viola, Generaldirektor der GD CONNECT
  • Aussprache mit Ditte Juul Jørgensen, Generaldirektorin der GD ENER, über Nord Stream 2 

23. Februar - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungs-und sozialpolitische Aspekte in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021
  • Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
  • Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Allgemeine und berufliche Bildung
  • Aussprache mit Ana Mendes Godinho (Ministerin für Beschäftigung, Solidarität und soziale Sicherheit) 

24. Februar - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 

  • Die digitale Zukunft Europas gestalten: Hindernisse für das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts beseitigen und die Nutzung von KI für europäische Verbraucher verbessern
  • Meinungsaustausch mit Herrn Wolfgang Burtscher, Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), über das Arbeitsprogramm 2021 der EU-Agrarförderpolitik und die anstehende Überprüfung der Politik 

24.-25. Februar - Ausschuss für internationalen Handel 

  • Stand der Durchsetzung der EU-Handelspolitik
  • Transparenz-und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen
  • Aussprache mit Vertretern der Kommission über das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China
  • Aussprache mit Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen und für Handel zuständiges Mitglied der Kommission
    • Strukturierter Dialog –Vorstellung der Mitteilung über die Überprüfung der Handelspolitik
  • Öffentliche Anhörung zum Handelsabkommen EU-Mercosur 

24.-25. Februar - Ausschuss für Verkehr und Tourismus 

  • Umsetzungsbericht über die Aspekte der Straßenverkehrssicherheit im Paket zur Verkehrssicherheit
  • Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus
  • Eine europäische Wasserstoffstrategie
  • Eine europäische Strategie für die Integration der Energiesysteme
  • Gestaltung der digitalen Zukunft Europas: Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt und Verbesserung des Einsatzes von KI für europäische Verbraucher
  • Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien: Richtlinie 2004/107/EG und Richtlinie 2008/50/EG
  • Aktuelle Informationen zu den Sonderspuren für den Transport während der COVID-19-Pandemie – Erläuterungen durch die Kommission
  • Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung)
  • Allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030
  • Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge 

24.-25. Februar - Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 

  • Meinungsaustausch mit Helena Dalli, Kommissarin für Gleichstellung
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT) in Bildung und Beruf 

25. Februar – Haushaltsausschuss 

  • Digitale Besteuerung: OECD-Verhandlungen, steuerliche Ansässigkeit von digitalen Unternehmen und eine mögliche europäische Digitalsteuer 

25. Februar - Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport 

  • Öffentliche Anhörung zu Langstreckentransporten von Lebendtieren innerhalb der Europäischen Union 

25.-26. Februar - Ausschuss für Kultur und Bildung 

  • Aussprache mit Mariya Gabriel, Mitglied der Kommission, über die Bauhaus-Initiative
  • Gestaltung der digitalen Zukunft Europas: Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt und Verbesserung des Einsatzes von KI für europäische Verbraucher
  • Rolle der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe der EU bei der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie
  • Informationen über das Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Tagungen des Rates

22. Februar

25. Februar

26. Februar


Plenum des EWSA 

Ausgewählte Themen der Sitzung vom 24.-25. Februar:

  • Debatte zur Konferenz zur Zukunft Europas mit Dubravka Šuica, für Demokratie und Demografie zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission

Link zu den Meeting-Dokumenten


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Mittwoch, 24. Februar 2021 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-940/19 Les Chirurgiens-Dentistes de France u. a.

Partieller Zugang zu Gesundheitsberufen in anderen Mitgliedstaaten 

Nach der Richtlinie 2005/36 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gilt in der EU für Tätigkeiten des Arztes mit Grundausbildung und des Facharztes, der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und Fachzahnarztes, der Hebamme und des Apothekers der Grundsatz der automatischen Anerkennung. Verschiedene Verbände dieser Berufsstände beanstanden vor dem französischen Staatsrat, dass in Frankreich auch ein partieller Zugang zu diesen Berufen gewährt werden kann.

Die Möglichkeit, auf Einzelfallbasis einen partiellen Zugang zu einem reglementierten Berufen zu gewähren, wurde im Jahr 2013 in die Richtlinie aufgenommen. Damit sollte die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen ermöglicht werden bei Berufen, bei denen die Unterschiede zwischen den Tätigkeitsfeldern im Herkunftsmitgliedstaat des Berufsangehörigen und dem Aufnahmestaat so groß sind, dass der Berufsangehörige ein vollständiges Ausbildungsprogramm absolvieren müsste, um die Lücken auszugleichen. 

Die französischen berufsständischen Verbände sind jedoch der Meinung, dass die Richtlinie es nicht gestatte, einen partiellen Zugang zu Berufen zu gewähren, für die der Grundsatz der automatischen Anerkennung gelte. Der französische Staatsrat hat hierzu den Gerichtshof um Klärung ersucht. 

Weitere Informationen 


Donnerstag, 25. Februar 2021 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-129/20 Caisse pour l'avenir des enfants (Beschäftigung bei Geburt)

Voraussetzungen für Elternurlaub in Luxemburg 

Nach der Richtlinie 96/34 über den Elternurlaub können die Mitgliedstaaten und/oder die Sozialpartner das Recht auf Elternurlaub insbesondere „von einer bestimmten Beschäftigungsdauer und/oder Betriebszugehörigkeit (höchstens ein Jahr) abhängig machen“. Nach der für luxemburgische Beamte geltenden Regelung setzt der Anspruch auf Elternurlaub nicht nur voraus, dass man in den zwölf Monaten vor dem Elternurlaub in Luxemburg beschäftigt war, sondern auch zum Zeitpunkt der Geburt. 

Der luxemburgische Kassationshof möchte vom EuGH wissen, ob die Voraussetzung der Beschäftigung im Zeitpunkt der Geburt mit der Richtlinie vereinbar ist. 

Weitere Informationen


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-857/19 Slovak Telekom

Verbot der Doppelbestrafung wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung? 

Die Slovak Telekom beanstandet vor dem Obersten Gericht der Slowakei einen Beschluss der slowakischen Wettbewerbsbehörde, mit dem ihr eine Geldbuße von etwa 17,5 Mio. Euro auferlegt wurde wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Die EU-Kommission erließ ihrerseits einen Beschluss, mit dem sie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Deutsche Telekom und die Slovak Telekom feststellte und u.a. eine gesamtschuldnerische Geldbuße in Höhe von über 38 Mio. Euro gegen die beiden Unternehmen verhängte. Dieser Beschluss ist Gegenstand eines Rechtsmittels von Slovak Telekom vor dem Gerichtshof (C‑165/19 P). 

Das Oberste Gericht der Slowakei ist der Ansicht, dass sich die Sachverhalte, die diesen beiden Beschlüssen zugrunde liegen, überschneiden. Da es Zweifel hat, ob diese zweifache Sanktionierung mit dem in der EU-Grundrechtecharta enthaltenen Verbot der Doppelbestrafung vereinbar ist, hat es den Gerichtshof um Vorabentscheidung hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU-Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden und der Geltung dieses Verbots ersucht. 

Weitere Informationen


Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtsmittelsache C-458/19 P ClientEarth / Kommission

Zulassung des Weichmachers DEHP 

Mit Beschluss vom 16. Juni 2016 erteilte die Kommission drei Recyclingunternehmen auf der Grundlage der REACH–Verordnung Nr. 1907/2006 die Zulassung für die Verwendung des Weichmachers DEHP. Einer solchen Zulassung bedarf es seit dem Jahr 2011 wegen der reproduktionstoxischen Eigenschaften dieser organischen Verbindung. 2014 wurde DEHP auch wegen seiner endokrinen Eigenschaften als besonders besorgniserregend eingestuft und hinsichtlich dieser Eigenschaften in die sog. Kandidatenliste (für die etwaige spätere Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe) aufgenommen. 

Die Umweltschutzorganisation ClientEarth wandte sich wegen der Zulassung an den Gerichtshof.Generalanwältin Kokott legt am 25. Februar ihre Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑804/18 WABE und C-341/19 MH Müller Handel

Neutralitätsgebot / Kopftuchverbot in Kita und Drogeriemarkt 

C-804/18 (Arbeitsgericht Hamburg): Eine Mitarbeiterin muslimischen Glaubens einer überparteilich und überkonfessionell ausgerichteten Kindertagesstätte entschied sich während ihrer Elternzeit, ein Kopftuch zu tragen. Kurz vor ihrer Rückkehr aus der Elternzeit wurde ihr eine inzwischen erlassene „Dienstanweisung zur Einhaltung des Neutralitätsgebots“ zur Kenntnis gebracht, wonach die Kita-Mitarbeiter gegenüber Eltern, Kindern und Dritten am Arbeitsplatz keine sichtbaren Zeichen ihrer politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen. tragen dürfen.

Das Arbeitsgericht Hamburg möchte vom EuGH wissen, ob eine Weisung des Arbeitgebers, die das Tragen jeglicher sichtbarer Zeichen u.a. religiöser Überzeugungen verbietet, eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion oder eine mittelbare Benachteiligung wegen der Religion und/oder des Geschlechts darstellt.

C-341/19 (Bundesarbeitsgericht): Eine Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts, die muslimischen Glaubens ist, trug bei ihrer Rückkehr aus der Elternzeit – anders als zuvor – ein Kopftuch. Sie erfüllt damit ein islamisches Bedeckungsgebot, das sie als zwingend empfindet. Der Aufforderung ihres Arbeitgebers, das Kopftuch am Arbeitsplatz abzulegen, kam sie nicht nach. Der Arbeitgeber beruft sich auf seine für alle Verkaufsfilialen geltende Kleiderordnung, wonach das Tragen auffälliger großflächiger religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Zeichen am Arbeitsplatz verboten ist.

Das Bundesarbeitsgericht möchte vom EuGH wissen, ob eine allgemeine Anordnung in der Privatwirtschaft, die auch das Tragen auffälliger religiöser Zeichen verbietet, aufgrund der von der EU-Grundrechte-Charta geschützten unternehmerischen Freiheit diskriminierungsrechtlich stets gerechtfertigt ist oder ob die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin berücksichtigt werden kann, die von der Charta, der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und dem Grundgesetz geschützt werde.

Generalanwalt Rantos legt am 25. Februar seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen C-804/18 

Weitere Informationen C-341/19


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Beschäftigung und Soziales

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, institutionelle Angelegenheiten

Inneres

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Lebensmittelsicherheit

Öffentliches Gesundheitswesen

Steuern

Wettbewerb

Verkehr



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung