Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 43/2021

Ausgabe 17. Dezember 2021

Lesedauer: 12 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


WKÖ-Kühnel zu EU-Gipfel: Eindämmung der Coronapandemie hat oberste Priorität – Kontrollen an Binnengrenzen nur als allerletztes Mittel

Karte Europs auf der Mundschutz und Impfspritze abgelegt ist
© Frauke Riether on pixabay

Die europaweit steigenden Infektionszahlen aufgrund der Omikron-Variante waren ein wichtiges Thema beim Treffen der EU-Spitzen in Brüssel. Einigkeit herrschte, dass generelle Reisebeschränkungen vermieden werden müssen. Auch das diese Woche vorgestellte neue Schengen-Paket setzt auf eine bessere Koordinierung der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene. Ziel ist, die Herausforderungen an den Binnen- und Außengrenzen des Schengenraums zukünftig besser zu bewältigen. Aus wirtschaftlicher Sicht besonders relevant sind die neuen Vorschläge für einen reibungslosen Binnengrenz-Übertritt. 

„Europa muss gemeinsam gegen die Coronakrise und ihre Auswirkungen kämpfen. Im Zentrum unserer Anstrengungen muss die Beschleunigung der Impfkampagnen stehen“, betonte Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, zum EU-Gipfel in Brüssel. „Weitere Lockdowns bzw. Schließungen sind jedenfalls zu vermeiden. Unsere Unternehmen müssen wieder arbeiten dürfen.“ Aus wirtschaftlicher Sicht besonders wichtig ist zudem, dass der EU-Binnenmarkt trotz Pandemie funktioniert. „Kontrollen an den Binnengrenzen - etwa von Grenzgängern, Transporteuren oder Handwerkern, die über die Grenze ihre Leistungen erbringen - sollen daher ausnahmslos nur als allerletztes Mittel zum Einsatz kommen. Der Fokus muss auf alternative Maßnahmen zu Grenzkontrollen gelegt werden“, fordert Kühnel. 

Zukünftig muss ein EU-Land laut Vorschlag der EU-Kommission bei der Wiedereinführung beziehungsweise Verlängerung von Binnenkontrollen verstärkte Rechenschafts- und Berichtpflichten erfüllen. Vor einer Verlängerung müssen zunächst alternative Maßnahmen (z.B.: gezielte Polizeikontrollen und eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit) geprüft werden. Die Vorschläge beruhen auf den Erfahrungen der COVID-Pandemie mit Kontrollen an den Binnengrenzen bzw. der Schließung der Außengrenzen. Die tatsächliche Umsetzung liegt allerdings weiterhin bei den jeweiligen Mitgliedstaaten. Das für das erste Quartal 2022 angekündigte Binnenmarkt-Notfallinstrument sollte hier konkretere Abhilfe schaffen.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl 


Unternehmertum & Industriepolitik


Finanzberichterstattung soll moderner und effizienter werden

Detailansicht Hände tippend auf Tastatur, im Vordergrund Statistiken aufsteigend
© Nattanan Kanchanaprat on pixabay

Ein neues System der Finanzberichterstattung soll den Aufsichtsbehörden auf EU- und nationaler Ebene genaue und zeitnahe Daten liefern. Zudem soll der Gesamtaufwand für alle Beteiligten minimiert werden. Dies entspricht den Bestrebungen der EU-Kommission für bessere Rechtsetzung, die von der WKÖ unterstützt werden.

Die Strategie zur Verbesserung und Modernisierung der Finanzberichterstattung soll zu den Zielen der europäischen Datenstrategie, dem Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors, der Kapitalmarktunion und zur Verwirklichung eines Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen beitragen. Sie steht auf vier Säulen:

  1. Kohärenz und Standardisierung von Daten auf der Grundlage gemeinsamer Terminologie, Formate und Regeln;
  2. Erleichterung des Austauschs und der Wiederverwendung gemeldeter Daten durch Beseitigung unnötiger rechtlicher und technologischer Hindernisse;
  3. Einfachere Meldeanforderungen durch Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung der Meldung zu Aufsichtszwecken und
  4. Einführung gemeinsamer Governance-Strukturen zur besseren Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und anderen Beteiligten.

Die Strategie stützt sich auf die Fitness-Checks der aufsichtlichen Meldepflichten in den EU-Rechtsvorschriften für den Finanzsektor. Bei diesen Checks wurden Ineffizienzen bei den Definitionen mehrerer Berichtspflichten und bei der Datenerhebung festgestellt.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Innovation / Digitalisierung


Digital Markets Act reguliert große Plattformen

Der Digital Markets Act (DMA) befasst sich mit der Rolle von sogenannten Big-Tech-Firmen bzw. großen Plattformen. Er soll mehr Fairness, vor allem auch für kleinere Unternehmen, auf dem digitalen Markt sicherstellen. Das EU-Parlamentsplenum hat diese Woche seine Position für die Trilogverhandlungen mit dem Rat festgelegt. Sinnvoll ist die Fokussierung auf die Betreiber zentraler Plattformdienste (Gatekeeper) und die Beseitigung von Wettbewerbsdefiziten.

Digitale Dienste sind der Angelpunkt der Online-Wirtschaft. Die beiden Verordnungsvorschläge Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) stellen eine zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für digitale Dienste und digitale Märkte dar. Der DMA führt eine neue ex ante Regulierung auf EU-Ebene ein. Sie zielt darauf ab, die großen international tätigen digitalen Plattformen als „Gatekeeper“ stärker in die Pflicht zu nehmen und unfairen Geschäfts­praktiken dieser Plattformen gegenüber Geschäftskunden entgegenzuwirken.

Viele Betriebe haben in der Coronakrise einen Digitalisierungsschub erlebt. Die WKO unterstützt unsere Unternehmen bei der Digitalisierung sowohl online als auch offline durch ein vielfältiges Serviceangebot

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Neue Vorschläge zu Lebenslangem Lernen veröffentlicht

Scrabblespielbrett Steine als Lifelong und Learning gelegt
© Jan Kosmowski on pixabay

Die Kommission hat zwei neue Vorschläge im Bereich Bildung zu Individuellen Lernkonten bzw. zu Microcredentials vorgestellt. Der Vorschlag zu Individuellen Lernkonten soll allen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter einen Anspruch auf Weiterbildung bieten. Microcredentials weisen Lernergebnisse aus, welche in einem kurzen Kurs oder Modul erworben werden. Wie genau sich diese Vorschläge in einem Land mit einem bereits bestehenden, guten dualen Ausbildungssystem auswirken, bleibt noch genau zu untersuchen.

Laut EU-Kommission kann der digitale und ökologische Wandel nur dann gelingen, wenn die Arbeitskräfte die richtigen Kompetenzen besitzen. Die Kommission ruft daher die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Individuellen Lernkonten (ILA) auf. Dies soll in Abstimmung mit den Sozialpartnern erfolgen. Microcredentials sollen den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen durch ein flexibles, zielgerichtetes Instrument unterstützen. Sie sollen institutions-, unternehmens-, branchen- und grenzübergreifend sein. Die EU-Staaten sollen sich auf eine gemeinsame Definition, Standardelemente sowie Schlüsselprinzipien einigen.

Nun starten die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Vorschläge. Sie müssen in den EU-Ländern so umgesetzt werden, dass alle Beteiligten profitieren können. Dabei muss maßvoll vorgegangen werden.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Zweites Fit for 55-Paket: Innovative Wege sind zu begrüßen

Gebäude mit grün leuchtender Fassade, Schriftzug Fit for 55
© European Union, 2021

Neben dem Gasmarkt stehen die Energieeffizienz von Gebäuden und die Entfernung von Kohlenstoff aus der Luft im Zentrum des zweiten Fit for 55-Pakets der EU. Gebäude sind die größten Energieverbraucher in der EU und für 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein. Der Vorschlag der EU-Kommission zielt auf verstärkte Renovierungen und den Umstieg auf umweltfreundliche Heiz- und Kühlsysteme ab. Die Renovierungswelle insgesamt ist ein wichtiger Baustein des Europäischen Grünen Deals: Dieser kann eine wichtige Rolle bei der Erholung der EU-Wirtschaft spielen und den Unternehmen wichtige Geschäftschancen eröffnen.  

Die Vorschriften für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden im Rahmen des Grünen Deals angepasst. Dies soll Gebäuderenovierungen in ganz Europa erleichtern, um Treibhausgasemissionen (und Energierechnungen) zu senken. Die in der Renovierungswelle angekündigten Initiativen werden damit in konkrete rechtliche Maßnahmen umgesetzt. Hintergrund ist, dass die meisten Gebäude in der EU nicht energieeffizient sind (mehr als 75 Prozent) und immer noch überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Für Renovierungen werden auf EU-Ebene neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vorgeschlagen: 15 Prozent des Gebäudebestands mit den schlechtesten Werten müssen demnach verbessert werden.

Die Strategie zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen zeigt, wie der Abbau von CO2 aus der Atmosphäre erhöht werden kann. Um die Auswirkungen unserer CO2-Emissionen auszugleichen, muss die EU ihre Abhängigkeit von fossilem Kohlenstoff drastisch verringern. Die Entfernung und Speicherung von mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre, den Ozeanen und den Küstenfeuchtgebieten ist von entscheidender Bedeutung, um bis 2050 klimaneutral zu werden. „Unternehmen müssen bei der Transformation zu einer Low-Carbon-Economy bestmöglich unterstützt werden. Wenn mit der Strategie neue innovative Wege beschritten werden, CO2 aus der Atmosphäre zu entnehmen und zu nutzen, ist das aus Sicht der WKÖ zu begrüßen“, betonte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


EU-Gaspaket setzt wichtige Impulse für Wasserstoff – ReFocusAustria im Zeichen von innovativen Projekten

Die Europäische Kommission präsentierte diese Woche im Rahmen des zweiten Fit for 55 Pakets ihren Vorschlag zur klimafreundlichen Gestaltung des Energiesystems, insbesondere des Gasmarkts. „Das Gaspaket ist ein wichtiger Schritt für den Markthochlauf des – für die Energiewende zentralen – Energieträgers Wasserstoff. Die Entwürfe sind ein wichtiger Baustein, um den Infrastrukturausbau im Bereich Wasserstoff voranzutreiben“, so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Vorgeschlagen wurden einige Gesetzesvorschläge. Ziel ist, im EU-Gasmarkt durch CO2-arme Gase - einschließlich Wasserstoff - die Emissionen zu reduzieren. Die Energieversorgungssicherheit Europas ist aber zu gewährleisten.

Mit den Verordnungs- und Richtlinienvorschlägen sollen die Voraussetzungen für einen Übergang von fossilem Erdgas zu erneuerbaren und CO2-armen Gasen, insbesondere Biomethan und Wasserstoff, geschaffen und die Resilienz des Gassystems gestärkt werden. Die  Hauptziele bestehen im Aufbau eines Wasserstoffmarkts, eines günstigen Investitionsumfelds und der Entwicklung spezieller Infrastrukturen, auch für den Handel mit Drittländern. Neben der Festlegung von Definitionen, der Einführung eines Zertifizierungssystems und Regulierungsprinzipien ist damit die Infrastrukturplanung ein wesentliches Element. Die Wirtschaftskammer begrüßt, dass die Europäische Kommission die zentrale Bedeutung der Modernisierung des bestehenden Gasnetzes für die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit anerkennt. Damit sich die neuen Marktregelungen auch entfalten können, darf die Erzeugung von grünen Gasen nicht hinterherhinken. „Österreich muss mit einem Rechtsrahmen für die Erzeugung von Wasserstoff und grünem Gas rasch nachziehen und Voraussetzungen schaffen, die die Energiewende beschleunigen“, fordert Kopf. Auch an Partnerschaften für Wasserstoffimporte solle gearbeitet werden.

Internationale Wasserstoff-Projekte mit österreichischer Beteiligung standen auch im Fokus einer am Donnerstag gemeinsam von der EU Representation der WKÖ und dem Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMEIA) organisierten Online-Veranstaltung. Sie erfolgte im Rahmen von ReFocusAustria, das Österreichs Unternehmen im Restart nach der Corona-Krise neu positionieren soll und auch in Brüssel eine Bühne für unsere Unternehmen bietet. Ziel ist, der österreichischen Wirtschaft im Ausland Türen zu öffnen und zukunftsgerichtete Ideen zu fördern. In der Ständigen Vertretung Österreichs diskutierten Vertreter der WKÖ, aus Unternehmen sowie der Europäischen Kommission vor zahlreichen live zugeschalteten Teilnehmern. Wasserstoff bietet zahlreiche neue Chancen, aber es gibt für die innovativen Projekte auch Hindernisse beispielsweise bei Marktzugang, Zertifizierung oder Finanzierungsfragen. Eine intelligente Nutzung der bestehenden Gasinfrastruktur bringt eine Win-Win-Situation für heimische Wasserstoffprojekte gerade in den EU-Nachbarregionen.  

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


2022 wird Jahr der Jugend – Junge Menschen vermehrt in Zukunft Europas einbeziehen

Das EU-Parlament hat zugestimmt, das Jahr 2022 der Jugend Europas zu widmen. Die Prioritäten der Jugend sollen bei allen EU-Entscheidungsprozessen besonders Beachtung finden. In allen EU-Ländern werden Initiativen und Events organisiert. Das europäische Jahr der Jugend ist aus Sicht der WKÖ der richtige Fokus: Der Entwicklungsprozess, in dem sich Europa befindet, muss von den Jugendlichen weitergetragen werden. Die Ideen der europäischen Jugend müssen auch bei der Konferenz zur Zukunft Europas verstärkt Niederschlag finden. 


Coronakrise: Flughafenslots-Ausnahmeregelung nochmals bis Sommersaison 2022 verlängert

Die Regelung erlaubt Fluggesellschaften, einen Teil der ihnen zugewiesenen Flughafen-Slots bis zum Ende der Sommersaison (29. Oktober 2022) ungenützt zu lassen. Um ihren Anspruch auf die Zeitnischen nicht zu verlieren, müssen Airlines normalerweise mindestens 80 Prozent nutzen. Mit der Ausnahmeregelung verringert sich der Prozentsatz auf 64 %. Die Fortführung der Ausnahmeregelung soll den schwer von der Krise getroffenen Luftfahrtsektor im beginnenden Aufschwung unterstützen. Das Flugverkehrsaufkommen hat sich zwar noch nicht vollständig erholt, erreichte aber in der zweiten Hälfte der Sommerflugplanperiode 2021 ein Niveau von über 70 Prozent im Vergleich zu 2019.  


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 22. Dezember: 

  • Eigenmittelpaket
  • Initiative zur Bekämpfung der Nutzung von Briefkastenfirmen 
  • Vorschlag zur Umsetzung des OECD-Weltabkommens über die effektive Mindestbesteuerung

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen 

20. Dezember 2021 

  • Rat „Umwelt“
    • Paket “Fit for 55” 
    • Batterien und Altbatterien 
    • EU-Bodenstrategie für 2030 
    • Sonstiges


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Dienstag, 21. Dezember 2021 

Urteile des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑146/20 Corendon Airlines, C‑188/20 Azurair, C‑196/20 Eurowings und C‑270/20 Austrian Airlines sowie in den Rechtssachen C-263/20 Airhelp und C‑395/20 Corendon Airlines 

Fluggastrechte, u.a. bei Vorverlegung eines Flugs 

Das Landgericht Düsseldorf und das Landesgericht Korneuburg möchten vom Gerichtshof u.a. wissen, ob Fluggästen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch dann eine Entschädigung zustehen kann, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Insbesondere wird danach gefragt, ob die Vorverlegung als Annullierung anzusehen ist und ob es sich bei der Mitteilung der Vorverlegung um das Angebot einer anderweitigen Beförderung handelt. Außerdem geht es um die Frage, unter welchen Umständen ein Fluggast, der über ein Reiseunternehmen gebucht hat, über eine „bestätigte Buchung“ verfügt. Generalanwalt Pikamäe hat in seinen Schlussanträgen u.a. die Ansicht vertreten, dass eine Flugannullierung vorliege, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen den im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Flug um mindestens zwei Stunden vorverlege.

Weitere Informationen C-146/20 

Weitere Informationen C-188/20 

Weitere Informationen C-196/20 

Weitere Informationen C-270/20 

Weitere Informationen C-263/20 

Weitere Informationen C-395/20


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C-497/20 Randstad Italia

Rechtsschutz bei Ausschluss von Vergabeverfahren 

Das Unternehmen Randstad Italia beanstandet vor den italienischen Gerichten, dass es wegen Nichterreichens einer bestimmten Mindestpunktzahl (Sperrschwelle) von einem Vergabeverfahren der örtlichen Gesundheitsbehörde der Region Valle d'Aosta für die vorübergehende Bereitstellung von Personal ausgeschlossen wurde. Das nationale Gericht möchte vom EuGH wissen, ob ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, einen weiteren Rechtsbehelf vorzusehen, wenn ein Berufungsgericht seinerseits das Unionsrecht fehlerhaft ausgelegt oder unrichtig angewandt hat. Außerdem geht es um die Frage, welche andere Abhilfe dem Geschädigten zur Verfügung steht, falls ein solcher Rechtsbehelf nicht gegeben ist. 

Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen u.a. die Ansicht vertreten, dass die Richtlinie 89/665 über Nachprüfverfahren einer nationalen Verfassungsbestimmung nicht entgegenstehe, wonach eine Kassationsbeschwerde aus Gründen, die die Zuständigkeit beträfen, nicht zur Verfügung stehe. Die Lösung für die fehlerhafte Anwendung des Unionsrechts durch ein letztinstanzliches Gericht müsse in anderen Verfahrensarten gefunden werden, z. B. in einer Vertragsverletzungsklage oder in der Möglichkeit, den Staat haftbar zu machen, um Rechtsschutz für die durch das Unionsrecht anerkannten Rechte des Einzelnen zu erwirken.  

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung

Verbesserung der Grundkompetenzen Erwachsener („Empfehlung für Weiterbildungspfade“) – Evaluierung

22.11.2021 - 28.2.2022

Bank- und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt 

Handel

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Lebensmittelsicherheit

Öffentliches Gesundheitswesen

Statistiken

Verkehr



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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