Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 39/2021

Ausgabe 19. November 2021

Lesedauer: 16 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


„Fit for 55“-Paket muss klimafreundliche Innovationen und Investitionen unterstützen

Sprösslinge aus Erde wachsend
© artrachen | stock.adobe.com

Bei der 26. Klimakonferenz COP26 wurden weitere Schritte in Richtung Erreichung des Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 gesetzt. Vorsichtig optimistisch stimmt dabei, dass neben der EU auch andere wichtige Wirtschaftsräume weitere Zielsetzungen in Richtung Klimaneutralität angekündigt haben. Die USA und China haben am Rande der Konferenz eine gemeinsame Deklaration für mehr Klimaschutz veröffentlicht. Indien bekannte sich zur Klimaneutralität bis 2070. Diesen Ankündigungen müssen nun Taten folgen. Denn der Klimawandel macht an den EU-Grenzen nicht Halt. Daher darf es der Klimaschutz auch nicht tun. Vielmehr muss die EU im Interesse des globalen Klimaschutzes und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit Druck für weltweit gültige Klimaschutzmaßnahmen aufbauen.

„Das Fit for 55-Paket der EU-Kommission bringt für unsere Unternehmen weitreichende Neuerungen und Veränderungen. Die WKÖ hat wesentliche Aspekte identifiziert, die für eine gesamthafte, technologieoffene und investitionsfördernde Transformationsstrategie noch anzupassen sind“, betonte Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ, bei einem Pressegespräch in Brüssel. Klimaschutz und Wirtschaftswachstum müssen Hand in Hand gehen: Die klimapolitischen Zielsetzungen müssen Unternehmen in der Transformation zur Low-Carbon Economy bestmöglich unterstützen. 

Dazu braucht es konkrete Maßnahmen, wie die weitere Aufrechterhaltung des Carbon-Leakages Schutzes für europäische Unternehmen und eine global abgestimmte Strategie zur CO2-Reduktion. Anstatt auf unilaterale CO2-Zölle zu setzen, ist die Schaffung einer internationalen Allianz für Klima, Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Insgesamt muss die Reduktion der CO2-Intensität in Summe im Fokus stehen - anstatt Technologieverboten braucht es technologieoffene Kriterien.

Gleichzeitig spielt auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität der Umbau unseres Energiesystems eine zentrale Rolle. Nur mit einem breiten Bündel an Technologien und klimaneutralen Energieformen ist die Transformation zu schaffen. Die Wirtschaft ist dabei Teil der Lösung. „Wir bringen proaktiv Ideen und Vorschläge in die Debatte ein, damit klimafreundliche Investitionen möglich werden. Nun geht es darum, die Weichen so zu stellen, dass der Weg zur Klimaneutralität eine Chance für uns alle wird“, so Streitner. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Freier Handel ist Garant für Wohlstand und Schlüssel zu mehr Arbeitsplätzen

Grafik mit Menschen und einem Zahnrad
© European Union, 2021
Ein neuer Bericht der EU bestätigt die Bedeutung einer offenen Handelspolitik für die Wirtschaft in Europa. Der Fokus liegt dabei auf Jobs. Als kleines Land ist Österreich auf den Handel mit anderen Ländern angewiesen. Ein möglichst ungehinderter Zugang zu Auslandsmärkten ist für Konsumenten und Unternehmen gleichermaßen von Bedeutung. Gerade in der jetzigen Situation ist es essenziell, über alle Kanäle Wachstumsimpulse zu erzeugen. Märkte müssen offengehalten und die Umsetzung von Regeln garantiert werden.

Der Bericht der EU-Kommission liefert Daten im Zeitverlauf und enthält Statistiken nach Wirtschaftszweig, Qualifikationsniveau, Geschlecht usw. So zeigt er beispielsweise, dass über 38 Millionen Arbeitsplätze in der EU durch EU-Ausfuhren gesichert werden. Das sind 11 Millionen mehr als vor zehn Jahren. Diese Stellen sind durchschnittlich um 12 Prozent besser bezahlt als Arbeitsplätze in der Wirtschaft insgesamt. Die Zunahme der exportgestützten Arbeitsplätze folgt auf einen noch stärkeren Anstieg der EU-Ausfuhren: Diese wuchsen zwischen 2000 und 2019 um 130 Prozent.

Aus den Daten geht laut Bericht eindeutig hervor, dass mehr Handel mehr Arbeitsplätze bedeutet. Neue Möglichkeiten durch Handelsabkommen und deren sorgfältige Durchsetzung sind dafür eine Grundvoraussetzung. Da 93% aller EU-Exporteure kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, sind vor allem sie beim grenzüberschreitenden Tätigwerden zu unterstützen. Dazu tragen EU-Handelsabkommen mit wichtigen Nicht-EU-Staaten maßgeblich bei. Sie verbessern die Rahmenbedingungen für österreichische und europäische Unternehmen auf Drittlandsmärkten und helfen damit auch, den negativen Auswirkungen der Coronakrise entgegenzuwirken, Resilienz aufzubauen und Lieferketten zu diversifizieren und zu sichern.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


EU-Kommission erlaubt mehr staatliche Beihilfen für Restart unserer Unternehmen

Taschenrechner und Tabellen
© Pixabay
Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Befristeten Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise ein weiteres Mal bis 30. Juni 2022 zu verlängern. Zudem wird der Anwendungsbereich erweitert und ausgebaut. Somit haben die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit, zielgerichtete und verhältnismäßige staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bereitzustellen. Die WKÖ hatte sich für eine deutlich höhere Grenze für Beihilfen auf nationaler und europäischer Ebene eingesetzt. Vor allem in der aktuellen Erholungsphase sind aus Sicht der Wirtschaft substantielle Anreize für private Investitionen und faire Wettbewerbsbedingungen von großer Bedeutung. 

Neben der Verlängerung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen hat die Kommission zur Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise zwei neue Instrumente eingeführt. Diese sollen während eines befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Förderungen und Solvenzhilfen bieten:

  1. Mit einem Instrument zur Investitionsförderung können die Mitgliedstaaten Anreize für Investitionen von Unternehmen schaffen und den grünen und den digitalen Wandel beschleunigen. Es steht bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung.
  2. Ein Instrument für befristete Solvenzhilfen soll private Mittel für Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Start-ups mobilisieren. Diese kämpfen oft besonders mit Finanzierungsproblemen. Die Mitgliedstaaten können damit privaten Intermediären Garantien gewähren und dadurch Anreize für Investitionen schaffen. Es läuft bis 31. Dezember 2023.

Weitere wichtige Änderungen im Beihilfenrahmen:

  1. Die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, rückzahlbare Instrumente (wie Garantien, Darlehen oder rückzahlbare Vorschüsse) in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln, wurde um ein Jahr bis 30. Juni 2023 verlängert.
  2. Höchstbeträge wurden für bestimmte Beihilfearten im Verhältnis zur verlängerten Laufzeit angepasst.
  3. Bei der kurzfristigen Exportkreditversicherung wurde die Geltungsdauer der Länderliste mit nicht marktfähigen Risiken um weitere drei Monate (bis 31. März 2022) verlängert.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Moderne Wettbewerbspolitik soll künftige Herausforderungen besser meistern

Die EU-Kommission hat Leitlinien für die künftige europäische Wettbewerbspolitik festgelegt. Ziel ist es, unter Einhaltung fairer und flexibler Regeln den grünen und digitalen Wandel voranzutreiben und gleichzeitig die Vorteile des Binnenmarkts voll auszuschöpfen. Wichtig ist, dass Europas Wirtschaft wettbewerbsfähiger und krisenfester wird, bei gleichen Chancen für Unternehmen jeder Größe.

Die Mitteilung zur zukünftigen Wettbewerbspolitik ist eine Zusammenfassung der laufenden Revisionen. Sie enthält das Bekenntnis, dass die Wettbewerbspolitik natürlich auch ihren Beitrag zur „Twin Transition“ Richtung grün und digital leisten muss. Auch die Vorteile des Binnenmarkts müssten noch mehr ausgeschöpft werden. Mehr Resilienz und weniger Abhängigkeiten (z.B. Thema Halbleiter) sind ebenfalls wiederkehrende, relevante Themen. Hinzu kommt die derzeit laufende Überprüfung zentraler Wettbewerbsinstrumente wie der Fusions-, Kartell- und Beihilfekontrolle.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Innovation / Digitalisierung


DESI 2021: Europa erlebt Digitalisierungsschub

Grafik zu Desi, die im Folgetext erklärt wird
© Background: European Union, 2021

Der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2021 (Digital Economy and Society Index, DESI) zeigt deutliche Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der digitalen Wettbewerbsfähigkeit. Österreich steht im DESI-Index 2021 unter den 27 EU-Mitgliedstaaten an zehnter Stelle. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Impulsgeber und Treiber für den heimischen Wirtschaftsstandort, gerade jetzt im Re-Start. Die Wirtschaftskammer Österreich hilft Unternehmen bei der Digitalisierung sowohl online als auch offline durch ein vielfältiges Serviceangebot.

Das Gesamtbild in den EU-Mitgliedstaaten bleibt laut DESI 2021 uneinheitlich. Trotz einer gewissen Annäherung besteht nach wie vor eine große Kluft zwischen den Vorreitern der EU und den Ländern mit den niedrigsten Werten. Der DESI 2021 wurde angepasst, um wichtigen Politikinitiativen wie dem Digitalen Kompass 2030 Rechnung zu tragen. Die Ziele der Initiative „Weg in die digitale Dekade“ wurden dem DESI zugewiesen: Die DESI-Indikatoren sind nun an den vier Kernpunkten des digitalen Kompasses (Kompetenzen, Infrastrukturen, digitaler Umbau der Unternehmen und öffentliche Dienste) ausgerichtet. 

Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, mindestens 20% ihrer nationalen Mittel aus ihrem Aufbau- und Resilienzplan für die Digitalisierung auszugeben. Die DESI-Länderberichte enthalten einen zusammenfassenden Überblick über diese Investitionen und Reformen für die angenommenen 22 Pläne. Die DESI-Berichte 2021 enthalten vor allem Daten aus dem ersten und zweiten Quartal 2020. Die Auswirkungen von COVID-19 werden daher erst in der Ausgabe 2022 deutlicher sein.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


European Startup Village Forum fördert innovative Ideen im und für den ländlichen Raum

Die Europäische Kommission hat das „European Startup Village Forum“ gelauncht: Das Forum soll dazu dienen, Erkenntnisse über die Herausforderungen und das Potenzial ländlicher Startup-Unternehmen zu sammeln. Ziele sind, Forschung und Innovation in ländlichen Gebieten zu fördern und ein innovativeres Unternehmertum aufzubauen. Dies solle mehr junge und talentierte Menschen anziehen.

Das Forum soll ein offener Raum werden, in dem sich lokale, regionale, nationale und europäische Institutionen und Interessenvertreter treffen und Maßnahmen gestalten. Die übergeordneten Ziele des Startup Village Forums sind:

  • Weiterentwicklung ländlicher Innovationsökosysteme.
  • Identifizierung und Analyse der Auslöser für Innovation in ländlichen Gebieten.
  • Vernetzung ländlicher Innovationsakteure in der gesamten EU mit Schwerpunkt auf Startups.
  • Vermittlung eines gemeinsamen Verständnis des Konzepts des Startup Villages und der Verbindung zum Konzept der Smart Villages.

Auch heimische ländliche Startups können vom Forum profitieren und ihre Ideen und Innovationen auch europaweit umsetzen. Die WKO-Innovationsstrategie unterstützt heimische Unternehmen dabei, selbst innovativ zu werden und Österreich im internationalen Innovations-Wettbewerb nachhaltig zu stärken.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig


COVID-Zertifikat: EU-Kompatibilität erleichtert weltweites Reise

Die COVID-Zertifikate Georgiens, Moldawiens, Serbiens und Neuseelands werden ab sofort in der EU anerkannt, und umgekehrt. Dies macht das Reisen einfacher und sicherer. Mittlerweile verfügen damit insgesamt 49 Länder in fünf Kontinenten über eine technische Anbindung an das EU-System. Allen Drittstaaten steht die Teilnahme offen; insgesamt haben mehr als 60 ihr Interesse bekundet. Ein Bericht belegt, dass das digitale COVID-Zertifikat ein entscheidendes Element im Kampf gegen die Pandemie ist. Das Zertifikat umfasst Corona-Geimpfte, -Genesene und -Getestete. Die Wirtschaftskammer war mit der EU Representation über die europäischen Dachverbände Eurocommerce und EUROCHAMBRES in die Entstehung des Passes eingebunden.


Brexit: Neues Webinar informiert über Ursprungsregelungen und Präferenzen

Brexit: Infoservice für Betriebe
© WKÖ

Großbritanniens Abgang aus Binnenmarkt und Zollunion hat – trotz Handels- und Kooperationsabkommens - im Geschäftsverkehr mit britischen Partnern vieles verändert. Das Vereinigte Königreich bleibt dennoch der unverzichtbare zweitgrößte Markt Europas. Die Bewegung von Waren über die neue EU-Außengrenze ist aber zum zeitraubenden und kostspieligen Hürdenlauf geworden. In mehreren Webinaren haben Expertinnen und Experten des AußenwirtschaftsCenters London und des WKÖ Brexit Infopoints über die Problemzonen Zoll, Steuern, Entsendung und Dienstleistungserbringung im Detail informiert (hier zum Nachschauen). Aufgrund des großen Interesses wird die Veranstaltungsreihe „Brexit – Hürdenlauf für Fortgeschrittene“ nun fortgesetzt: 

Mittwoch, 1.12.2021, 14.00 Uhr
Brexit - Ursprung und Präferenzen im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens

Aktueller Lagebericht aus London | Teil I: Einführung in die wichtigsten Bestimmungen zur Ursprungserzielung | Teil II: Vertiefung Ursprungserzielung und Ursprungskumulierung

Programm | Anmeldung


Jobs+Jobs+Jobs


EU Representation der WKÖ sucht eine Assistentin / einen Assistenten 

Die EU Representation der Wirtschaftskammer Österreich sucht ab Januar 2022 für den Standort Brüssel (Belgien): 

  • Assistentin/Assistent (m/w)
    für allgemeine Sekretariatsaufgaben und administrative Assistenz, Erstellung von Infoprodukten und Präsentationen, grafische Aufbereitung und Aussendung von Newslettern, Social Media Assistenz. Abgeschlossene Ausbildung (bevorzugt kaufmännischer Natur, z.B.: HAS, HAK, HBLA etc.) oder entsprechende Berufserfahrung erwünscht. Fundierte PC-Kenntnisse, ausgezeichnete Deutschkenntnisse sowie sehr gute Englisch- und idealerweise Französischkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung.

    Arbeiten Sie gerne in einem jungen, dynamischen Team? Sind Sie ein kreativer, offener und sorgfältiger Multitasker? Sind Sie ein flexibles Organisationstalent und suchen Sie lieber Lösungen als Probleme? Dann suchen wir genau Sie. 

Weitere Informationen sind online abrufbar, Bewerbungen gerne über unser Bewerberportal oder per E-Mail, z.Hd. Frau Désirée Bussi.


ESMA sucht Senior Policy Officers 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Senior Policy Officer (Investor Protection and Intermediaries Profile) (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ESMA/2021/VAC11/AD7, Bewerbung bis 29.11.2021
  • Senior Policy Officer (Sustainability Reporting Profile) (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference ESMA/2021/VAC13/AD7, Bewerbung bis 17.12.2021

Weitere Informationen zu beiden Stellen sind online abrufbar.


EBA sucht Policy expert - credit risk und Lead Developer 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy expert - credit risk (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: PRSP RBM TA 14/2021 Repl, Bewerbung bis 29.11.2021
  • Lead Developer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: OPER IT TA 13/2021 Repl, Bewerbung bis 10.12.2021

Weitere Informationen zu beiden Stellen sind online abrufbar.


GEREK-Büro sucht ICT Service Assistant 

Das GEREK-Büro (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) mit Sitz in Riga (Lettland) sucht:

  • ICT Service Assistant (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG II, Reference: BEREC/2021/07 ICT Service Assistant

Bewerbungen sind ausschließlich online bis zum 3. Dezember 2021 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


Europäische Stiftung für Berufsbildung sucht Communication Specialist 

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) mit Sitz in Turin (Italien) sucht:

  • Communication Specialist (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ETF/REC/21/04

Bewerbungen sind bis zum 8. Dezember 2021 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Legal Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: 21/EJ/09

Bewerbungen sind bis zum 9. Dezember 2021 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EASO sucht ICT Assistant – Customer Care and Communication 

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • ICT Assistant - Customer Care and Communication (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG III, Ref.: EASO/2021/CA/006

Bewerbungen sind bis zum 17. Dezember möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-LISA sucht Human Resources Officer– Recruitment 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • Human Resources Officer– Recruitment (m/w)
    Contract Agent, FG IV, Reference: eu-LISA/21/CA/FGIV/12.1

Bewerbungen sind bis zum 4. Januar 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 23. November: 

  • Herbstpaket des Europäischen Semesters 
  • Kapitalmarktunion 
    • Mitteilung "Die Kapitalmarktunion - Umsetzung ein Jahr nach dem Aktionsplan” 
    • Kapitalmarktunion-Vorschlag für eine Richtlinie/Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine einheitliche europäische Anlaufstelle für die Veröffentlichung finanzieller und nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen (ESAP) 
    • Überprüfung des Rahmens für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) 
    • Überprüfung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) 
    • Überprüfung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) 
  • Paket zur Stärkung der Demokratie und der Integrität der Wahlen


Plenum des Europäischen Parlaments 

22. November 

  • Multilaterale Verhandlungen im Vorfeld der 12. WTO-Ministerkonferenz vom 30. November bis zum 3. Dezember 2021 in Genf - Erklärung der Kommission 
  • Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer mit einem persönlichen Arbeitsausweis - Anfrage zur mündlichen Beantwortung 
  • Europäische Strategie für kritische Rohstoffe
  • Arzneimittelstrategie für Europa

23. November 

  • Gemeinsame Aussprache - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 
    • Änderung der GMO-Verordnung und weiterer Verordnungen 
  • Politik und Gesetzgebung für legale Migration 
  • Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP): Basisinformationsblatt. Verlängerung der Übergangsregelung 
  • Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW): Verwendung von Basisinformationsblättern

24. November 

  • Ein europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung seltener Krankheiten 
  • Die Rolle der EU bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie: Wie kann man die Welt impfen? 
  • Überarbeitung der Haushaltsordnung in Anbetracht des Inkrafttretens des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 


Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

22. November - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung der innovativen und intelligenten Transformation und der regionalen IKT-Konnektivität 
  • Herausforderungen für städtische Gebiete in der Post-COVID-19-Ära 
  • Demokratie am Arbeitsplatz: Ein europäischer Rahmen für die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und die Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat 

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen 

23. November 2021 

  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)
    • Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2021 
    • Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Krisenvorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber künftigen Krisen 
    • Erweiterung sowie Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess 
    • (ggf.) Beziehungen EU-Vereinigtes Königreich 
    • Jährlicher Rechtsstaatlichkeitsdialog – länderspezifische Aussprache

25. November 2021 

26. November 2021 

  • Asien-Europa-Treffen (ASEM), 25./26. November 2021
  • Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Forschung und Raumfahrt) 
    • Nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten 
      • Schlussfolgerungen zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums (EFR) 
      • Empfehlung des Rates zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa 
      • Forschung und Innovation zur Erreichung bereichsübergreifender Ziele 
    • Sonstiges 
      • Institutionalisierte europäische Partnerschaften 
      • Veranstaltungen und Tätigkeiten unter slowenischem Vorsitz 
      • ESFRI-Fahrplan 2021, eine strategische Agenda für Forschungsinfrastrukturen 
      • Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes - Informationen der französischen Delegation 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 25. November 2021 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑233/20 job‑medium 

Finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub 

Ein früherer Arbeitnehmer der Firma job-medium verlangt von dieser eine finanzielle Abgeltung für die Urlaubstage, die er noch nicht genommen hatte, als er das Arbeitsverhältnis selbst ohne wichtigen Grund vorzeitig beendete. Der Arbeitgeber lehnt eine Abgeltung unter Verweis auf das österreichische Urlaubsgesetz ab. Denn danach gebührt eine Ersatzleistung nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Der österreichische Oberste Gerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob ein solcher Ausschluss mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

Generalanwalt Hogan hat seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 und das in der EU-Grundrechte-Charta verbürgte Grundrecht auf bezahlten Jahresurlaub einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, nach der keine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr geschuldet wird, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ohne wichtigen Grund einseitig das Arbeitsverhältnis beendet.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-102/20 StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz 

Inbox-Werbung

StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz beanstanden vor den deutschen Gerichten eine Werbemaßnahme des konkurrierenden Stromlieferanten eprimo. Dieser hatte die Werbeagentur Interactive Media damit beauftragt, Werbeeinblendungen in E‑Mail-Postfächern von Nutzern des kostenlosen E‑Mail-Dienstes T‑Online zu schalten. Diese Werbetechnik unterscheidet sich zwar vom technischen Modell der E‑Mail, ist aber vom Empfängerhorizont aus der unerbetenen E‑Mail (Spam) zum Verwechseln ähnlich. Nach Ansicht der Städtischen Werke verstößt diese Werbemaßnahme gegen die Vorschriften über unlauteren Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof hat den EuGH hierzu um Auslegung des einschlägigen Unionsrechts ersucht.

Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 24. Juni 2021 die Auffassung vertreten, dass die in Rede stehende Werbenachricht eine unerbetene Nachricht im Sinne der Datenschutzrichtlinie 2002/58 für elektronische Kommunikation darstelle. Zudem könne sie unter den Begriff „hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen über … E‑Mail“ im Sinne der Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken fallen.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-488/20 Delfarma 

Parallelimport von Arzneimitteln

Das polnische Unternehmen Delfarma betreibt den Parallelimport von Arzneimitteln nach Polen. Es verfügte u.a. über eine Genehmigung seitens des polnischen Gesundheitsministers für den Parallelimport des Arzneimittels Ribomunyl aus der Tschechischen Republik. Diese Genehmigung wurde auf der Grundlage erteilt, dass Ribomunyl in Polen bereits für Pierre Fabre Medicament Polska zugelassen war. Diese Zulassung des Referenzarzneimittels erlosch jedoch am 25. September 2018, was nach polnischem Recht zur Folge hat, dass auch die Parallelimportgenehmigung, wenn auch erst ein Jahr später, automatisch erlisch.

Das von Delfarma angerufene polnische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob das automatische Erlöschen einer Genehmigung für den Parallelimport nach Ablauf eines Jahres ab dem Erlöschen der Genehmigung für das Inverkehrbringen des Referenzarzneimittels mit dem freien Warenverkehr vereinbar ist.

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bank- und Finanzdienstleistungen 

Beschäftigung und Soziales

Handel

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Lebensmittelsicherheit 

Öffentliches Gesundheitswesen

Statistiken

Verkehr



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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