Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 38/2021

Ausgabe 12. November 2021

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Europas Wirtschaft erholt sich schneller als erwartet – Bleibende Risikofaktoren erfordern weitere Unterstützung für unsere Unternehmen

Europäische Konjunkturprognose Herbst 2021
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Die Wirtschaft der EU erholt sich laut der aktuellen Herbstprognose der EU-Kommission schneller als erwartet. „Unsere Unternehmer in ganz Europa tun alles, um sowohl den Aufschwung als auch den grünen und digitalen Übergang erfolgreich zu schaffen. Hohe Energie- und Rohstoffpreise und der immer gravierende Mangel an Fachkräften sind große Hindernisse auf ihrem Weg. Europa muss diese schnell beseitigen, damit der Restart weiter gelingen kann“, erklärte EUROCHAMBRES-Präsident Christoph Leitl bei der Präsentation der EUROCHAMBRES-Wirtschaftsumfrage 2022 (EES2022).

Die EU-Wirtschaft dürfte in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eine Wachstumsrate von 5 %, 4,3 % bzw. 2,5 % erreichen. Für Österreich werden 4,4 %; 4,9 % bzw. 1,9 % vorhergesagt. Als Grund für die Erholung werden in der Herbstprognose der EU-Kommission die fortschreitenden Impfkampagnen und Aufhebungen der Corona-Beschränkungen genannt. Um heimische Unternehmen im Aufschwung zu unterstützen, hat die WKÖ das Onlinetool „Recover.MAP“ entwickelt. Damit können sie nicht nur von den EU-Wiederaufbauhilfen für Österreich, sondern auch von den europäischen Unterstützungen für alle anderen EU-Länder profitieren.

Für die EUROCHAMBRES Economic Survey wurden über 52.000 Unternehmen in 26 Ländern – darunter Österreich - befragt. Heimische Betriebe nannten den Fachkräftemangel als Hindernis Nummer Eins im Restart. Die EES2022 zeigt, dass Europas Unternehmer nach den schwierigen Jahren 2020 und 2021 für das kommende Jahr optimistisch sind. Sie erwarten einen Anstieg des Binnenhandels in Europa und einen noch stärkeren Anstieg der Exporte. „Die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarktes wurde in der Pandemie auf eine harte Probe gestellt. Die Unternehmen sind jedoch trotz aller Schwierigkeiten bereit, ihren Teil zum Aufschwung Europas beizutragen“, betonte EUROCHAMBRES-Präsident Leitl. Auch bei Investitionen und Beschäftigung zeigen sich positive Trends.

Die Pandemie und globale Risikofaktoren wird jedoch auch in den kommenden Jahren noch Herausforderungen für Europas Unternehmer bringen: Dazu wurden in der Umfrage Unterbrechungen der Lieferketten und grundlegende Veränderungen im Verbraucherverhalten, Stichwort Onlinehandel, genannt.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


EU-Beschäftigungsausschuss stimmt für europäische Mindestlohnrichtlinie

Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments (EMPL) will EU-weite Kriterien für Mindestlöhne durchsetzen. Aus Sicht der WKÖ darf es keine Kompetenzüberschreitung der europäischen Ebene geben. Eine europäische Neuregelung muss die österreichische Tradition der Festlegung von Mindestlöhnen durch Kollektivverträge jedenfalls unangetastet lassen.

Mit der von den EMPL-Abgeordneten abgeänderten Richtlinie will die EU-Kommission einen Rahmen für angemessene Mindestlöhne schaffen. Dieser soll die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten sowie Autonomie und Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Bereich der Löhne berücksichtigen. Derzeit gibt es sechs Länder – darunter Österreich - die keinen gesetzlichen Mindestlohn haben. Die Kommission hält fest, dass Länder mit einer höheren kollektivvertraglichen Deckungsrate (etwa Österreich: 98 Prozent) tendenziell einen geringeren Anteil an gering bezahlten Arbeitskräften aufweisen.

Europäische Arbeitgeberverbände – darunter der WKÖ-KMU-Dachverband und europäischer Sozialpartner SMEunited - hatten sich in der zweiten Phase der Sozialpartnerkonsultation bereit erklärt, über eine Ratsempfehlung zu Mindestlöhnen zu verhandeln. Wichtig ist die Stärkung der Rolle der nationalen Sozialpartner in den Mitgliedstaaten, in denen Mindestlöhne gesetzlich festgelegt sind.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Innovation / Digitalisierung


EU investiert 2022 knapp zwei Milliarden Euro für Europas Digitale Dekade

Das Programm Digitales Europa zielt darauf ab, Europas technologische Souveränität zu stärken und digitale Lösungen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Verwaltungen auf den Markt zu bringen. Bis Ende 2022 wird u.a. in künstliche Intelligenz (KI), fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie Cybersicherheit investiert. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Impulsgeber und Treiber für den heimischen Wirtschaftsstandort, gerade jetzt im Re-Start. Die Wirtschaftskammer Österreich hilft Unternehmen bei der Digitalisierung sowohl online als auch offline durch ein vielfältiges Serviceangebot.

Die Kommission hat drei Arbeitsprogramme für das Programm Digitales Europa angenommen: Das Hauptarbeitsprogramm hat ein Budget von 1,38 Milliarden Euro. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in KI, Cloud und Datenräume, Quantenkommunikationsinfrastruktur, digitale Kompetenzen sowie die breite Nutzung digitaler Technik bis Ende 2022. Ergänzend wurden zwei spezifische Arbeitsprogramme veröffentlicht: Das erste dient der Finanzierung im Bereich der Cybersicherheit mit einem Budget von 269 Millionen Euro bis Ende 2022. Aus dem zweiten werden bis Ende 2023 329 Millionen Euro in Einrichtung und Betrieb des Netzes europäischer Zentren für digitale Innovation fließen. 

Die WKO bietet Online Ratgeber zu Themen wie Blockchain-TechnologieIT-SecurityE-Rechnung oder Social Media im Unternehmen. Mit dem Online Status Check kann die digitale Ausgangslage des Unternehmens geprüft werden. Nach Abschluss gibt es konkrete Tipps für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen. Das umfangreiche KMU DIGITAL Förderprogramm führt mit zertifizierte Digitalisierungsberatern in wenigen Schritten an die Digitalisierung heran.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Klimaneutralität: WKÖ drängt auf raschen Start der Transformation

Windräder auf einer grünen Wiese
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Der letzte Entwurf der Abschlusserklärung für die COP26 hat zum Ziel, den Pariser Klimavertrag zum Laufen zu bringen. Der Text fokussiert sich auf drei Dinge: Neue Klimaziele, mehr Geld und ein rascherer Ausstieg aus der fossilen Energie (Die Konferenz lief zu Redaktionsschluss noch). Die WKÖ hat vier wichtige Rahmenbedingungen identifiziert, die Unternehmen für ihre grünen Investitionen brauchen. Diese lauten neue, innovative Finanzierungsmodelle, ein besserer Zugang zu klimaneutralen Energien, eine Infrastrukturoffensive sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Mit den bisherigen Klimazielen würde immer noch eine Erderwärmung von 2,4 Grad ins Haus stehen, betont der Entwurf der COP26. Um diese Lücke zu schließen, fordert der Textentwurf die Länder auf, ihre Emissionsreduktionspläne für 2030 bis Ende 2022 zu aktualisieren. Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen ist der Weg zur Klimaneutralität vorgezeichnet. Das erfordert eine Transformation in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. „Die Betriebe sind bereit für die Transformation und wollen investieren – sei es in Energieeffizienzmaßnahmen, in innovative, klimafreundliche Produkte oder neue Produktionstechnologien. Sie scharren sozusagen in den Startlöchern, aber sie brauchen noch die entsprechenden Rahmenbedingungen“, sagte Karlheinz Kopf, WKÖ-Generalsekretär, bei einem Pressegespräch mit dem neuen Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ, Jürgen Streitner in Wien.

Eine wichtige Voraussetzung, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, seien globale Ansätze, die zudem die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Eine Dekarbonisierung kann nur gelingen, wenn die Unternehmen nicht durch ungleichen internationalen Wettbewerb aus dem Markt gedrängt werden. „Die deutsche Bundesregierung hat daher eine internationale Allianz für Klima, Wettbewerbsfähigkeit und Industrie vorgeschlagen. Diese soll einen CO2-Zoll einheben, wenn Länder Wettbewerbsvorteile durch geringe CO2-Kosten lukrieren. Diesen Vorschlag sollte auch Österreich auf europäischer Ebene unterstützen, anstatt auf unilaterale CO2-Zölle zu setzen“, betonte Streitner.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Rat nimmt Reform der Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette) an

Der Rat hat grünes Licht für weiterreichende Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignetten-Richtlinie) gegeben. Sie sollen Anreize für umweltfreundlichere und effizientere Verkehrsdienste bringen. Das überarbeitete Gesetz umfasst ein neues System zur Verringerung der CO2-Emissionen. Ziel ist, denn CO2-Fußabdruck des Verkehrs im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Pariser Klimaabkommen zu reduzieren.

Die Kernpunkte der überarbeiteten Vorschriften sind:

  1. Zeitabhängige Vignetten für schwere Nutzfahrzeuge im TEN-V-Kernnetz werden innerhalb von acht Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie stufenweise abgeschafft. Wenn Mitgliedstaaten ein gemeinsames Vignettensystem wie den Eurovignetten-Vertrag anwenden, haben sie zwei weitere Jahre Zeit, um dieses System anzupassen oder aufzuheben.
  2. Die Mitgliedstaaten können ein kombiniertes Gebührensystem für schwere Nutzfahrzeuge oder für bestimmte Arten schwerer Nutzfahrzeuge einrichten, und dabei sowohl entfernungsabhängige als auch zeitabhängige Elemente verwenden.
  3. Ein neues EU-weites Instrument für die Differenzierung der Infrastruktur- und Benutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge aufgrund der CO2-Emissionen wird eingeführt. Grundlage sind die geltenden CO2-Normen.
  4. Einnahmen aus fakultativen Staugebühren oder deren finanzieller Gegenwert sind von den Mitgliedstaaten in der Regel für nachhaltigen Verkehr bzw. Mobilität einzusetzen.

Die neuen Regeln treten 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Zuvor muss noch das Europäische Parlament zustimmen, was für Februar erwartet wird.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


Bürgerinnen und Bürger aus 18 Drittstaaten dürfen derzeit in EU einreisen

Nach einer erneuten Überprüfung hat der Rat der EU die Liste der Drittländer, für die Corona-bedingte Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, aktualisiert. Singapur und die Ukraine wurden aufgrund der veränderten epidemiologischen Lage gestrichen. Die Liste umfasst nun 18 Staaten. Die Kriterien zur Bestimmung der Drittländer beziehen sich neben der Lage auf die Reaktion auf COVID-19 sowie auf die Zuverlässigkeit der verfügbaren Informationen und Datenquellen. Auch die Reziprozität spielt eine Rolle.


Erfolgreiche Executive Mission zum zweitwichtigsten Exportmarkt heimischer Betriebe

Recover EU
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Bei ihrer Executive Mission in Italien scouteten Vertreter der WKÖ Geschäftschancen durch die nationalen EU Recovery Pläne. Damit heimische Unternehmen nicht nur von den EU-Wiederaufbauhilfen für Österreich, sondern auch von den europäischen Unterstützungen für alle anderen EU-Länder profitieren, hat die WKÖ das Onlinetool „Recover.MAP“ entwickelt. Die Corona-Wiederaufbaugelder werden so gewinnbringend mit der grünen und digitalen Transformation verknüpft. 

„Besonders beim Thema Nachhaltigkeit wollen wir mit #madeinaustria überzeugen“, betonte die stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, Mariana Kühnel, bei ihrer Reise in den zweitwichtigsten Exportmarkt heimischer Betriebe. So gab der Umweltminister der Lombardei Raffaele Cattaneo Einblicke in die Pläne der Lombardei und zeigte potentielle Kooperationen auf. Das AC Mailand steht allen Unternehmen vor Ort als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 17. November: 

  • Natur: Boden, Entwaldung, Abfall 
    • Bodenstrategie 
    • Abfallverbringung 
    • Minimierung des Risikos der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden 
  • Überprüfung der Wettbewerbspolitik: Fit für neue Herausforderungen (tbc) 
  • Global Gateway Initiative (Konnektivität) 


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

15. November - Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Berichterstattung über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen 
  • Währungspolitischer Dialog mit Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank 

15. November – Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr 

  • Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach COVID-19 
  • Präsentation der Studie "Alternative Kraftstoffinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge" 
  • Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen für den Güterkraftverkehr 
  • Luftverkehrsabkommen EG-USA 

15. November – Ausschuss für Kultur und Bildung 

  • Gedankenaustausch mit der Kommission über die Kulturhauptstädte Europas 
  • Europäisches Jahr der Jugend 2022

15. November - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten & Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 

  • Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen Männern und Frauen durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen

15. November – Rechtsausschuss 

  • Anhörung zum internationalen Privatrecht
  • Auf die Drittwirkung von Forderungsabtretungen anwendbares Recht 

18. November - Ausschuss für Umweltfragen, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Bericht über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen 
    • Eine verstärkte Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement für Arzneimittel und Medizinprodukte 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten 
  • Meinungsaustausch mit der Kommission über die Vorschläge für Arzneimittel sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen des Protokolls Irland/Nordirland 
  • Meinungsaustausch mit Kommissar Sinkevičius über den Legislativvorschlag zur Minimierung des Risikos der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf den Unionsmarkt gebracht werden 


Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen

15. November 

16. November 

18. November 

  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten) (Kohäsion)
    • Der Beitrag der kohäsionspolitischen Programme zu Erholung, wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit, ökologischem und digitalem Wandel, Resilienz und wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Kohäsion - Herausforderungen und Chancen in den kommenden Jahren

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 18. November 2021 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑793/19 SpaceNet und C‑794/19 Telekom Deutschland 

Vereinbarkeit der im deutschen Telekommunikationsgesetz vormals vorgesehenen Vorratsdatenspeicherungspflicht mit der Datenschutzrichtlinie 2002/58 für elektronische Kommunikation 

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln festgestellt hat, dass die SpaceNet AG und die Telekom Deutschland GmbH, die Internetzugangsdienste und Telefondienste anbieten, nicht zur Vorratsspeicherung verpflichtet seien, weil eine solche Pflicht gegen Unionsrecht verstoße, wurde Revision eingelegt und die Frage der Vereinbarkeit mit dem seinerseits gültigen Telekommunikationsgesetz, insb. mit Blick auf allfällige Schadenersatzforderungen, dem EuGH vorgelegt. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt am 18.11 seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-793/19 

Weitere Informationen C-794/19


Ausgewählte laufende Konsultationen

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt

Handel

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Lebensmittelsicherheit

Öffentliches Gesundheitswesen

Statistiken 

Verkehr 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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