Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 33/2021

Ausgabe 8. Oktober 2021

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Westbalkan-Länder brauchen klare EU-Perspektive
Überblick der Unterstützungen Westbalkan
© European Union, 2021

Der EU-Gipfel mit allen sechs Westbalkan-Ländern diesen Mittwoch hat einmal mehr gezeigt: Mit der Brdo-Erklärung bekräftigte die EU zwar die EU-Perspektive ihrer Partnerländer und betonte den Erweiterungsgedanken. Konkrete Umsetzungen stehen so rasch aber nicht auf der Tagesordnung. Für die heimische Wirtschaft zählen die Länder des Westbalkans zum erweiterten Heimmarkt. Österreich gehört zu den Topinvestoren in der Region.

Die Entwicklung Südosteuropas ist für die österreichische Wirtschaft wesentlich. Damit sich diese positiv fortsetzt, muss es aus Sicht der Wirtschaftskammer eine klare und verlässliche EU-Perspektive für die Länder der Region geben. Auch wenn 2020/21 coronabedingt sowohl Exporte als auch Importe aus der Region um rund 10 Prozent sanken, erzielte Österreich weiterhin mit allen Ländern des Westbalkans bis auf Bosnien-Herzegowina einen Handelsbilanzüberschuss. In Summe beliefen sich die rot-weiß-roten Ausfuhren in die Region 2020 auf rund 1,37 Milliarden Euro.

Trotz des wachsenden Einflusses von Ländern wie China und Russland ist die EU nach wie vor der größte Geldgeber der Region. Dies wurde auch in der Brdo-Erklärung der Staats- und Regierungsspitzen herausgestrichen. Allein im Kampf gegen die Coronakrise machte die EU 3,3 Milliarden Euro an zusätzlichen Geldern locker.

Zusätzliche Geschäftschancen eröffnet heimischen und europäischen Firmen der EU-Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan. Er sieht für 2021-2027 Investitionen von insgesamt rund 30 Milliarden Euro vor - vor allem für Infrastruktur, Energie, Umwelttechnologie, Tourismus sowie im Bereich Agrartechnologie. Geschäftsfelder, in denen österreichische Firmen besonders punkten.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl 


Unternehmertum & Industriepolitik


ALMA bietet jungen Menschen europaweite Perspektiven

Werkhandschuhe und -brille im Vordergrund, im Hintergrund Arbeiter
© European Union, 2021

Das neue Mobilitätsprogramm ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve) soll jungen Menschen neue Perspektiven bei der Jobsuche bieten. Ziel ist ihre raschere (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Senkung der Arbeitslosigkeit, die gerade unter jungen Menschen europaweit zu hoch ist. Auch dem Fachkräftemangel, der gerade im Corona-Wiederaufbau immer mehr zum Problem wird, soll damit entgegengewirkt werden.

An ALMA können benachteiligte junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren teilnehmen, die nicht in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Ziel: Integration dieser jungen Menschen in Bildung, Berufsausbildung oder Beschäftigung in ihren Heimatländern durch Verbesserung ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse und Praktika in anderen EU-Ländern. Gefördert werden betreute Auslandspraktikum von 2 bis 6 Monaten in Unternehmen. Dazu gehören auch intensive Vor- und Nachbereitungen der Teilnehmer in den Heimatländern.

Das Programm wird von den Mitgliedstaaten unter Verwendung von ESF+-Mitteln durchgeführt. Es wird bestehende Austauschprogramme wie das Europäische Solidaritätskorps ergänzen. Zusätzlich zur Förderung können die Unternehmer auch Gehälter auszahlen.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Innovation / Digitalisierung


Besserer Datenzugang und stärkere Datennutzung eröffnen heimischen Betrieben wirtschaftliche Chancen
Schriftzug Sharing Data to benefit us all im Hintergrund violette Matrix
© European Union, 2021

Der Data Governance Act hat zum Ziel, die von öffentlichen Stellen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern erzeugten Datenmengen für europäische Datenräume zu nutzen, die allen zugutekommen. Die Schaffung eines gesamteuropäischen Datenraums ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit europäischer und österreichischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Der Rat der EU hat jetzt seinen Standpunkt zum Data Governance Act der EU-Kommission bestimmt. Wie aus internationalen Vergleichen ersichtlich, hat Österreich bei datengetriebenen Anwendungen noch Aufholpotenzial. Dabei liegen die Wachstums- und Innovationspotenziale der Datenökonomie auf der Hand: Denn Unternehmen, die ihre eigenen und/oder externe Daten nutzen, erzielen höheres Wachstum und eine höhere Profitabilität.

Die Wirtschaftskammer unterstützt die heimischen Unternehmen aktiv bei der digitalen Transformation, indem sie allen Mitgliedern Service- und Bildungsangebote im Bereich Digitalisierung anbietet. Die WKO-Innovationsstrategie definiert neue Technologien und Datennutzung als ein wesentliches Handlungsfeld, um Österreich im internationalen Innovations-Wettbewerb nachhaltig zu stärken.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


EU muss Druck für weltweiten Klimaschutz aufbauen

Abstrakte Weltkugel mit Schriftzug UN Climate Change Conference UK 2021
© ukcop26.org (OGL), 2021

Der EU-Umweltrat hat den Standpunkt der EU für die Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP26) in Glasgow festgelegt. Der Rat fordert, die globalen Maßnahmen zu verstärken. Der Klimawandel macht an den EU-Grenzen nicht Halt. Daher darf es der Klimaschutz aus Sicht der WKÖ auch nicht tun. Vielmehr sollte die EU im Interesse des globalen Klimaschutzes und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit Druck für weltweit gültige Klimaschutzmaßnahmen aufbauen.

In den EU-Schlussfolgerungen wird betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weltweit den größten Beitrag zur Klimafinanzierung leisten. Die anderen Industrieländer sollten ihre Beiträge im Rahmen des gemeinsamen Klimaziels erhöhen. Die COP26 hat zum Ziel, die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens und des UN-Rahmenübereinkommens über den Klimawandel zu beschleunigen.

Die EU muss bei der Bekämpfung des Klimawandels Verbündete finden. Es gilt, sich für einen globalen CO2-Mindestpreis stark zu machen, Klimaallianzen und Energiepartnerschaften zu schließen. Um die durch den EU Green Deal vorgegebene Transformation aller Sektoren zu erreichen, müssen wir zudem die uns zur Verfügung stehende Technologievielfalt voll ausschöpfen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann 


Umweltrecht: Aarhus-Regelung soll erweitert werden

EU-Umweltrat und EU-Parlament haben diese Woche die Überarbeitung der Aarhus-Verordnung final abgesegnet. Diese regelt die EU-Umsetzung der internationalen Aarhus-Konvention zum Recht der Öffentlichkeit auf Überprüfung von Verwaltungsakten. Durch den erweiterten Anwendungsbereich ist mit weitreichenden Auswirkungen auf die Wirtschaft zu rechnen.

Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag zur Änderung der Aarhus-Verordnung sowie eine Mitteilung zum Zugang zu Gerichten vorgelegt. Es soll damit einfacher werden, eine Überprüfung von EU-Rechtsakten zu verlangen. Während derzeit ein Überprüfungsverfahren nur bei „individuellem Interesse“ beantragt werden kann, können künftig auch NGOs die Überprüfung von Verwaltungsakten von „allgemeinem Interesse“ beantragen. In Zukunft kann somit jeder Verwaltungsakt, der im weitesten Sinn gegen das EU-Umweltrecht verstößt, unter bestimmten Voraussetzungen einer Begutachtung unterzogen werden. Verwaltungsakte, die staatliche Beihilfen betreffen sind explizit ausgenommen.

Nationale und lokale Behörden treffen relevante Entscheidungen bei der Anwendung des EU-Umweltrechts, zum Beispiel bei der Erteilung von Genehmigungen für Infrastrukturprojekte oder Industrieanlagen, die Natur und Boden, Luft oder Wasser verschmutzen könnten. Die öffentliche Kontrolle über diese Entscheidungen soll mit der Neufassung verbessert und der Zugang zu Gerichten (vor allem für NGOs) erleichtert werden. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


EU-KMU-Definition bringt maßgeschneiderte Unterstützung

Schriftzug KMU=? auf blauem Hintergrund mit EU-Sternen
© WKÖ EUREP
Die EU-Kommission behält ihre gültige KMU-Definition bei. Diese soll garantieren, dass kleinere und mittlere Unternehmen von speziell auf sie zugeschnittenen Politiken profitieren können. Die Kommission definiert ein KMU als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einer Umsatzsumme bis 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Gerade im Corona-Wiederaufbau sind KMU besonderen Herausforderungen ausgesetzt, z.B. dem Zugang zu zusätzlichen Krediten und Finanzierungen, bzw. Chancen, wie der zunehmenden Digitalisierung.


Staatliche Beihilfen zur Förderung des grünen und digitalen Wandels sollen schneller fließen

Ziel der geplanten Überarbeitung ist, Änderungen an mehreren Beihilfeleitlinien zu berücksichtigen. Die EU-Länder sollen noch mehr Beihilfen nicht mehr bei der EU-Kommission zur Genehmigung anmelden müssen. Interessierte Stakeholder können bis 8. Dezember 2021 ihre Meinungen zu den geplanten EU-Vorschriften abgeben. Diese sollen Europa im Aufschwung nach Corona unterstützen und die Grundlagen für eine nachhaltige Wirtschaft schaffen. Um langfristig wettbewerbsfähig und fit für die Herausforderungen der Zukunft zu sein, muss der Wiederaufbau mit der Modernisierung des Standorts Europa verknüpft werden.


Liste der Steueroasen schrumpft

Die Finanz- und Wirtschaftsminister bewilligten bei einem Treffen in Luxemburg am 5.10. eine gekürzte Liste der Steueroasen: Das britische Überseegebiet Anguilla sowie die Inselstaaten Dominica und Seychellen wurden gestrichen. Neun Länder sollen weiter auf der EU-Liste nicht-kooperativer Gebiete stehen: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 13. Oktober:

  • Mitteilung über Energiepreise 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

11. Oktober - Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Die Wirtschaftspolitik der Eurozone 2021

11. Oktober - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

  • Gemeinsame Aktionswoche der Kampagne für Saisonarbeitskräfte, organisiert von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)

11. Oktober – Ausschuss für Kultur und Bildung

  • Der Europäische Bildungsraum: ein gemeinsamer ganzheitlicher Ansatz 

11. Oktober – Haushaltsausschuss

  • In camera: 
    • Briefing der Kommission über die Anleihestrategie für NextGenerationEU

11. Oktober - Unterausschuss für Steuerangelegenheiten

  • Umsetzung der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie: Was fehlt noch, um die Mehrwertsteuerlücke in der EU zu verringern? 
  • Gerechte und einfachere Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie (EP-Folgemaßnahmen zum Aktionsplan der Kommission vom Juli und ihren 25 Initiativen im Bereich der Mehrwertsteuer, der Unternehmens- und der Individualbesteuerung) 
  • Öffentliche Anhörung zum Thema "Die Auswirkungen der nationalen Steuerreformen auf die EU-Wirtschaft" 
  • Die Auswirkungen der nationalen Steuerreformen auf die EU-Wirtschaft

11.-12. Oktober - Ausschuss für Umweltfragen, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Eine pharmazeutische Strategie für Europa 
  • Bericht über die Umsetzung des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben  
  • Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität 
  • 2021 UN-Klimakonferenz in Glasgow, UK (COP26) 
  • Bericht über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen 
  • Gedankenaustausch mit dem Europäischen Rechnungshof über die Überprüfung 04/2021: EU-Maßnahmen und bestehende Herausforderungen im Bereich Elektronikschrott 
  • Gedankenaustausch mit der Kommission über die Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit 
  • Gedankenaustausch mit Herrn Bjorn Hansen, Exekutivdirektor der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) 
  • Verordnung über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1020

11.-12. Oktober - Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

  • Die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen durch Unternehmertum und Selbständigkeit erreichen

11.-12. Oktober - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

  • Resilienz von kritischen Einrichtungen 
  • Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der gesamten Union, Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 
  • Wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) 
  • Die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission im Neuen Pakt zu Migration und Asyl - Studie der Abteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten

11. + 14. Oktober - Ausschuss für Rechtsfragen & Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

  • Stärkung der Demokratie, der Medienfreiheit und des Pluralismus in der EU: Unzulässiger Einsatz von zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen, um Journalisten, NGOs und die Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen

14. Oktober – Ausschuss für internationalen Handel

  • Multilaterale Verhandlungen im Hinblick auf die 12. WTO-Ministerkonferenz in Genf,  
    30. November bis 3. Dezember 2021 
  • Aktivitäten der Überwachungsgruppen 
  • Aktueller Stand der internationalen Handelsverhandlungen

14. Oktober - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

  • Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Europäischen Union (Neufassung) 
  • Präsentation von Frau Kadri Simson, Kommissarin für Energie, über Maßnahmen zur Bekämpfung des Energiepreisanstiegs 
  • Vorstellung der Vorschläge und Folgenabschätzungen der Kommission zur Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 
  • Präsentation der Kommission zur Leistungsüberprüfung von KMU 
  • Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

14. Oktober – Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Die Wirtschaftspolitik der Eurozone 2021

14. Oktober – Rechtsausschuss

  • Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittstaaten zum Binnenmarkt der Union für öffentliche Aufträge und Verfahren zur Unterstützung der Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge

14. Oktober - Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung

  • Stärkung Europas im Kampf gegen den Krebs - auf dem Weg zu einer umfassenden und koordinierten Strategie

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen  

11. Oktober

12. Oktober

14. Oktober

15. Oktober


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 14. Oktober 2021

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑233/20 job‑medium

Finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub (österreichisches Urlaubsgesetz)

Der OGH möchte vom EuGH wissen, ob eine nationale Vorschrift, die den Ausschluss einer finanziellen Abgeltung für nicht genommenen Urlaub, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet, vorsieht, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Generalanwalt Hogan hat seinen Schlussanträgen vom 15. April 2021 die Ansicht vertreten, dass die Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 und das in der Charta der Grundrechte der EU verbürgte Grundrecht auf bezahlten Jahresurlaub einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, nach der keine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr geschuldet wird, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ohne wichtigen Grund einseitig das Arbeitsverhältnis beendet.

Weitere Informationen


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-231/20 Landespolizeidirektion Steiermark u. a. (Glückspielautomaten)

Strafbemessung bei Verstößen gegen staatliches Glücksspielmonopol 

Über einen Geschäftsführer einer Gesellschaft, die verbotene Ausspielungen mit zehn Glücksspielautomaten unternehmerisch zugänglich gemacht hat, wurden zehn Geldstrafen zu jeweils 4.000 € sowie zehn Ersatzfreiheitsstrafen zu je einem Tag verhängt.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Strafbemessung (Kumulierung der Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafen ohne absolute Höchstgrenze) mit dem Unionsrecht.

Es stelle sich zunächst die Frage, ob das nationale Gericht in einem zum Schutz des staatlichen Glücksspielmonopols geführten Verfahren die Strafbemessung im Lichte der Dienstleistungsfreiheit zu prüfen habe, auch wenn es bereits die Vereinbarkeit der Monopolregelung selbst mit der Dienstleistungsfreiheit geprüft und das Monopol in diesem Sinne als gerechtfertigt erachtet habe. 

Bejahendenfalls stelle sich die Frage, ob die anzuwendende Strafsanktionsnorm des österreichischen Glücksspielgesetzes sowie die Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes mit der Dienstleistungsfreiheit bzw. verneinendenfalls mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Strafe nach der EU-Grundrechtecharta im Einklang stehen.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑45/20 Finanzamt N und C‑46/20 Finanzamt G

Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Vermögen

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) ersucht den EuGH um Klarstellungen zu seiner Rechtsprechung in Bezug auf die Zuordnung von Investitionsgütern, speziell von Immobilien die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden. Konkret geht es um die Folgen der Zuordnungsentscheidung für das Recht auf Vorsteuerabzug nach der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112.

Generalanwalt Tanchev ist in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis gelangt, dass unter den Umständen des Ausgangsverfahrens eine Auslegung mitgliedstaatlicher Rechtsvorschriften in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach ein Steuerpflichtiger das Recht auf Vorsteuerabzug verliere, wenn er eine Zuordnungsentscheidung für gemischt genutztes Vermögen nicht innerhalb der im nationalen Recht vorgesehenen Frist mitteile, gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie verstoße. Sie sei nicht mit den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität und der Verhältnismäßigkeit vereinbar; die Verfahrensakten enthielten keine Anhaltspunkte für Bedenken in Bezug auf eine Steuerhinterziehung. Das Gleiche gelte für die Vermutung der Zuordnung zum Privatvermögen des Steuerpflichtigen, wenn sie zum Verlust des Abzugsrechts führe.

Weitere Informationen C-45/20


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bank- und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt

Handel

Haushalt 

Inneres

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Öffentliches Gesundheitswesen

Regionalpolitik

Statistiken



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung