Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 28/2021

Ausgabe 3. September 2021

Lesedauer: 18 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Herbstausblick: Kräftig durchstarten in den Herbst der Herausforderungen

Zwei Menschen High Five
© European Union, 2021

Nach einem durchwachsenen Brüsseler Sommer wird jedenfalls der Herbst heiß werden: Zahlreiche große Dossiers stehen auf der europäischen Agenda. Wohin es gehen soll, wird gleich im September klargemacht: Kommenden Mittwoch präsentiert die EU-Kommission ihren Annual Strategic Foresight Report 2021. Die strategische Vorausschau soll Europa in herausfordernden Zeiten widerstandsfähiger und stärker machen. 

Am 15. September hält Kommissionspräsidentin von der Leyen ihre jährliche Rede zur Lage der Union. Die Wirtschaft möchte im Herbst ohne weitere Lockdowns richtig Fahrt aufnehmen. Dazu hat die Wirtschaftskammer Maßnahmen vorgelegt, um die Ausbreitung der Corona-Infektionen einzudämmen. 

70 Prozent der erwachsenen europäischen Bevölkerung sind inzwischen vollständig geimpft. Damit haben über 256 Millionen Europäerinnen und Europäer ihre Impfungen und ihr Corona-Zertifikat erhalten. Die Kommissionschefin appellierte diese Woche nochmals an alle, die sich impfen lassen können, dies auch zu tun. Auch die heimische Wirtschaft unterstützt diesen Appell: Vertreter des Tourismus sowie des Handels betonten erneut die Wichtigkeit der Impfungen im Restart.

Es gilt, mit vereinten Kräften sowohl Lockdown-Maßnahmen jeglicher Art zu vermeiden als auch die Anzahl an Long-Covid-Patienten, die mittel- bis langfristig nicht aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen können, niedrig zu halten. Die Wirtschaftskammer leistet seit Beginn der Pandemie ihren Beitrag: beispielsweise durch das betriebliche Testen, das betriebliche Impfen und umfangreiche Service-, Beratungs- und Informationsangebote.

Um die Folgen der Krise abzufedern und neu durchzustarten, sind die Gelder aus NextGenerationEU essentiell für unsere Unternehmen. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie sind 750 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2027 reserviert. Österreich erwartet 3,5 Milliarden Euro. Die WKÖ konnte viele der von uns vorgeschlagenen Prioritäten im nationalen Aufbauplan verankern. Der Fokus auf Forschung und Innovation wird ausdrücklich begrüßt. In den kommenden Monaten geht es nun darum, die Gelder rasch unter die Unternehmer zu bringen.

Dies und die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie werden unserer Wirtschaft in der verbleibenden Zeit dieses herausfordernden Jahres helfen, nachhaltig gestärkt in die Zukunft nach Corona zu starten.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


NextGenerationEU: Erste Gelder fließen in die Unternehmen 

Text-Bild: Recovery and resilience facility -> Infos zur Grafik im folgenden Text
© European Union, 2021
Im Rahmen des Corona-Aufbaupakets NextGenerationEU sollen bis 2027 rund 750 Milliarden Euro in die Ankurbelung der europäischen Wirtschaft fließen. Dies ist ein Vielfaches des bisher berühmtesten Konjunkturprogramms für Europa, dem Marshallplan nach dem Zweiten Weltkrieg. Das wichtigste Instrument von NextGenerationEU ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) mit 672,5 Milliarden Euro an Darlehen und Zuschüssen. Sie gehen vor allem an von der Krise am stärksten betroffene Länder wie Spanien oder Italien. Österreich erwartet rund 3,5 Milliarden Euro aus Brüssel. Die ersten Gelder fließen diesen Herbst.

Mindestens 37 Prozent der Mittel der Aufbaupläne sind für klimarelevante Maßnahmen und mindestens 20 Prozent für Digitalisierung zu verwenden. Die Gelder fließen in Zukunftsbereiche wie grünen und digitalen Übergang sowie intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Weitere Schwerpunkte sind der soziale und territoriale Zusammenhalt, Gesundheit und Resilienz. Damit soll der Weg für den Wirtschaftsaufschwung nach Covid-19 geebnet werden. Sie brauchen individuelle Beratung, wie Sie die Mittel aus dem österreichischen Plan optimal für Ihr Unternehmen nutzen können? Das European Enterprise Network der WKO hilft gerne weiter! 

Bisher wurde neun Mitgliedstaaten eine Vorfinanzierung in Höhe von 13 Prozent der genehmigten Mittel gewährt. In Summe sind das 48,52 Milliarden Euro, die in den kommenden Monaten in der EU investiert werden und somit der europäischen Wirtschaft zugute kommen. Jedenfalls ergeben sich damit auch neue Chancen für österreichische Exporteure im EU-Binnenmarkt. 

Ansprechpartner: Matthias Koch


Günstige Regeln für KMU-Finanzierung müssen beibehalten werden

Die Europäische Kommission plant für das kommende Quartal zahlreiche Initiativen und Vorschläge im Finanz- und Steuerbereich: Ein Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Umsetzung der neuen Basel IV-Eigenkapitalanforderungen für Banken soll noch im September kommen. Wichtig ist den drohenden Anstieg der Eigenkapitalanforderungen für Banken möglichst niedrig zu halten, sodass Kredite finanzierbar bleiben. Die Erholung der europäischen Wirtschaft nach Covid-19 darf nicht behindert werden.

Im Bereich Kapitalmarktunion sollen Anfang Oktober die überprüften Rechtsvorschriften über Kapitalanforderungen vorgestellt werden. Eine europäische zentrale Anlaufstelle für die Veröffentlichung finanzieller und nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen wird vorgeschlagen. Der ELTIF-Rahmen für langfristige Investmentfonds wird in den kommenden Monaten überarbeitet. Am 22. Dezember werden eine Initiative zur Bekämpfung der Nutzung von Briefkastenfirmen und ein Rahmen für Investitionsschutz und –erleichterung erwartet.

Schließlich soll bis Ende des Jahres ein Vorschlag für neue Eigenmittel veröffentlicht werden, u.a. für eine Digitalabgabe. Geplant sind weitere neue Eigenmittel, zu denen eine Finanztransaktionssteuer, ein an den Unternehmenssektor gebundener Finanzbeitrag oder eine neue gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage gehören könnten.

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Konferenz zur Zukunft Europas nimmt Fahrt auf – machen Sie mit!

Ein Baby liegt auf der Europäischen Flagge
© European Union, 2021

Jede Bürgerin und jeder Bürger bekommt die Chance im Herbst die Debatten um die Zukunft Europas mitzugestalten: Insbesondere junge Menschen fordert die EU-Kommission zum Mitmachen auf. Ziel ist, Europa fit und widerstandsfähig für die Zukunft nach Corona zu machen. Die Konferenz wird von zahlreichen Events umrahmt. 

Die Konferenz bietet Europas Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmern und Sozialpartnern die Möglichkeit, ihre Ideen auf einer digitalen Plattform einzubringen. Vier Europäische Bürgerforen, bestehend aus je 200 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, werden ab Mitte September über diese Ideen beraten und Empfehlungen für Folgemaßnahmen der EU-Institutionen vorlegen. Im Dezember wird die Plenarversammlung über die Empfehlungen zu Themen wie stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung, Bildung und digitaler Wandel diskutieren. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2022 vorliegen. Konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene folgen.

Aus Sicht der Wirtschaft ist essentiell, die Unternehmen in diesem Prozess mitzudenken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraumes in den Fokus zu nehmen. Die Beiträge der WKÖ für einen wettbewerbsfähigen & resilienten, nachhaltigen, digitalen & innovativen Wirtschaftsstandort Europa können Sie hier auf der digitalen Plattform unterstützen. Dafür ist eine Anmeldung mit dem EU-Login erforderlich.

Ansprechpartnerin: Yasmin Soetopo


Gesundheit und Beschäftigung: Initiativen in den Bereichen Krisenmanagement, legale Migration & Plattformen

Die Europäische Kommission will diesen Herbst ihren Vorschlag zur Errichtung einer EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) vorlegen. Im Bereich Beschäftigung wird die Kommission unter anderem Vorschläge zu legaler Migration aus Drittstaaten bringen, darunter ein Kompetenz- und Talentpaket. Auch bei Arbeitsbedingungen auf Plattformen will die Kommission tätig werden, sollten die europäischen Sozialpartner nicht miteinander in Verhandlungen treten. 

Im November 2020 legte die Brüsseler Behörde ihre Mitteilung zur Schaffung einer Europäischen Gesundheitsunion vor. Ein Verordnungsvorschlag für die Health Emergency Preparedness and Response Authority, genannt HERA, folgt. Unternehmen spielen bei der Schaffung der Europäischen Gesundheitsunion eine wichtige Rolle: Sie stärken mit Forschung und Entwicklung sowie der Produktion von Medikamenten, Impfstoffen und innovativen Gesundheitsprodukten den Standort Europa und schaffen hochwertige Arbeitsplätze.

Der im September 2020 vorgelegte neue Migrations- und Asylpakt sieht im Bereich legale Migration ein Paket zu Kompetenzen und Talenten sowie begleitende Legislativvorschläge vor, die im Herbst präsentiert werden sollen. Was legale Zuwanderungsmöglichkeiten in die EU betrifft: Die Sicherung von qualifizierten Arbeitskräften ist in vielen Unternehmen ein zentrales Thema. Je besser unsere Unternehmen ihren Fachkräftebedarf decken können, desto höher sind Wettbewerbsfähigkeit und Marktchancen.

Die Europäischen Sozialpartner können bis 15. September an die Kommission rückmelden, ob sie Verhandlungen zum Bereich Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit aufnehmen möchten. Aus Sicht der WKÖ besteht keine Notwendigkeit für eine Initiative auf europäischer Ebene – diese könnte lediglich dazu führen, dass Plattformen in Drittstaaten ausweichen. Eine EU-Initiative müsste jedenfalls die Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten und Autonomie der Sozialpartner achten.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Binnenmarkt


Heimische Wirtschaft profitiert von EU-Handelsabkommen

Beladenes Frachtschiff mit Containern wird auf offenem Meer von zwei weiteren Schiffen begleitet
© tawatchai1990 | stock.adobe.com
Ganz oben auf der EU-Agenda stehen diesen Herbst auch wieder die EU-Handelsabkommen: Die Verhandlungen mit Chile, Australien und Neuseeland treten in ihre entscheidende Phase. Eine Einigung mit Chile könnte noch heuer zustande kommen. Auch das Investitionsabkommen mit China könnte nach der politischen Einigung bis Ende 2021 finalisiert werden. Ein möglichst ungehinderter Zugang zu Auslandsmärkten ist für Unternehmen und Konsumenten gleichermaßen von entscheidender Bedeutung. Handelsabkommen bestimmen die Rahmenbedingungen für die internationalen Wirtschaftsaktivitäten heimischer Unternehmen.

Seit 16. November 2017 verhandelt die EU mit Chile über die Modernisierung des bestehenden Abkommens. Der politische Dialog und die Zusammenarbeit sowie die Handelsbestimmungen sollen auf den Stand der modernen Abkommen der EU gebracht werden. Der Austausch mit Australien und Neuseeland soll mittels Handelsabkommen angekurbelt werden. Am 30. Dezember 2020 haben die EU und China nach siebenjährigen Verhandlungen eine politische Einigung über ein umfassendes Investitionsabkommen (ohne Bestimmungen zum Investitionsschutz) erzielt.

Österreich braucht heute den internationalen Handel mehr denn je. Als wirtschaft­lich hoch entwickelte kleine Volkswirtschaft sind wir einerseits von Importen für Produktion und Konsum abhängig. Andererseits benötigen wir Exportmärkte, um unsere Waren und Dienstleistungen absetzen zu können. Ein möglichst ungehinderter Zugang zu Auslandsmärkten ist vor allem für KMU entscheidend. Für sie ist es beson­ders herausfordernd, in neue Märkte vorzudringen, da damit häufig bürokrati­sche Hindernisse verbunden sind. EU-Handelsabkommen schaffen neue Chancen und beseitigen Hürden.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation / Digitalisierung


Data Act muss Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit fördern

Dem Artificial Intelligence Act folgt diesen Dezember der Data Act. Die WKÖ begrüßt das Ziel der Data Act-Initiative, eine fairere und wettbewerbsfähigere Datenwirtschaft in Europa zu schaffen. Ein europäischer Datenraum ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit europäischer und österreichischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb.

Im Vergleich zu großen Technologieunternehmen aus Drittstaaten verfügen heimische (europäische) Unternehmen oft nicht über umfangreiche Datenbanken. Es besteht die Gefahr von Standortnachteilen und Innovationshemmnissen. Die effiziente Nutzung vorhandener Daten kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der heimischen Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes EU leisten. Entscheidend ist jedoch, dass der Datenaustausch sicher und transparent erfolgt (z.B. in einer europäischen Cloud). Der neue Rahmen muss die gemeinsame Nutzung von Daten wirksam unterstützen.

Auf keinen Fall dürfen den Unternehmen zusätzliche administrative Anforderungen und Belastungen auferlegt werden. Die Herausforderung bei der Umsetzung der Europäischen Datenstrategie und des Data Act besteht darin, die angestrebten Ziele einer einfacheren und effizienteren Datennutzung mit einem gleichbleibend hohen Schutzniveau zu verbinden. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Fit for 55: Wettbewerbsfähig auf dem Weg zur Klimaneutralität

EU-Gebäude mit Text: Fit for 55
© European Union, 2021

Im Rahmen des European Green Deal - konkret mit dem kürzlich vorgelegten Fit for 55 Paket - wird die Energie- und Klimagesetzgebung der EU umfassend überarbeitet. In den kommenden Monaten laufen die Arbeiten dazu auf Hochtouren. Das EU-Klimagesetz bildet den politischen und rechtlichen Rahmen, um das übergeordnete Ziel Klimaneutralität 2050 bzw. CO2-Reduktion von mindestens -55 Prozent bis 2030 zu erreichen. Das „Fit-for-55”-Paket zeigt den Weg der Umsetzung. Die WKÖ will dazu beitragen, dass am Ende ein Paket steht, das den Klimaschutzzweck erfüllt und für die Wirtschaft praktikabel und verträglich ist.

Der European Green Deal ist mehr als ein Umweltschutzprogramm: Er umfasst Wirtschaft und Gesellschaft. Der Fokus auf Energie und Klima ist dabei prägend. Das „Fit-for-55”-Paket bringt für die europäischen bzw. österreichischen Unternehmen weitreichende Neuerungen und Veränderungen: Es beeinflusst die Qualität Europas als Industriestandort. Es schafft neuen Bedarf, aus dem neue Märkte entspringen können. Auch das Verhältnis zu anderen Wirtschaftsräumen und Ländern wird auf die Probe gestellt. Insgesamt wird das Paket weitere Verpflichtungen für betroffene Stakeholder, Mitgliedstaaten und insbesondere auch Unternehmen bedeuten. Darunter sind Verpflichtungen zur weiteren Emissionsreduktion, Energieeffizienz oder der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.

Die WKÖ fordert, dass mit dem Klimaziel gleichrangig das Ziel der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie verfolgt wird. Dazu braucht es Planungs- und Rechtssicherheit, Technologieoffenheit und innovative Förderinstrumente. Die EU muss sich verstärkt für einen globalen CO2-Preis, der die Carbon Leakage Problematik entschärfen würde, engagieren. Denn die EU-Klima- und Energiepolitik muss Hand in Hand mit dem Erhalt internationaler Wettbewerbsfähigkeit gedacht werden. Dann wird Europa die angestrebte Rolle eines Schrittmachers des globalen Klimaschutzes tatsächlich ausfüllen können. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Sustainable Corporate Governance: Gesetzgebung mit Augenmaß gefragt

Richterhammer
© European Union, 2021

Die EU-Kommission plant für Ende Oktober die Veröffentlichung von Gesetzesvorschlägen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Die Initiative ist im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal bzw. der Green Finance Initiative zu sehen. Im April 2021 wurde bereits ein Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen veröffentlicht.

Sustainable Corporate Governance umfasst die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft. Die Thematik und insbesondere die Verantwortung für Lieferketten hat an Bedeutung gewonnen. Ursprünglich eher ein freiwilliges Managementkonzept, entwickelt sich das Thema in Richtung rechtsverbindliche Instrumente. 

In Frankreich und den Niederlanden bestehen bereits umfangreiche Regelungen. Das deutsche Lieferkettengesetz wurde im Juni verabschiedet. Auch in Österreich existieren Initiativen.

Die aktuellen Diskussionen auf EU-Ebene beinhalten die Themen Menschenrechte, Arbeitsrecht, Ausbeutung, fairer Handel, Kinderarbeit oder Umweltstandards. Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in den Lieferketten sollen verbessert werden. Global operierende Unternehmen aus Europa sollen für ihre Lieferketten und Produktionsstandorte außerhalb Europas Verantwortung übernehmen. Im Zuge der Director’s Duty of Care soll der Einfluss von Stakeholdern bei Geschäftsentscheidungen von Unternehmen erhöht werden. Das Prinzip der Nachhaltigkeit soll der Gewinnmaximierung gegenüberstehen. 

Die Wirtschaftskammer Österreich bekennt sich zu nachhaltigem, verantwortungsvollem und zukunftsfähigem Wirtschaften und anerkennt in diesem Sinne die Intentionen der Initiativen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten dürfen Unternehmen jedoch nicht durch unverhältnismäßige administrative Belastungen Wettbewerbsnachteile erfahren. Die WKÖ plädiert daher für eine praktikable und realistische Herangehensweise mit Augenmaß. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Jobs+Jobs+Jobs


EUROJUST sucht Head of Sector – Digital Infrastructure und Human Resources Officer

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Head of Sector - Digital Infrastructure (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: 21/EJ/06, Bewerbung bis 7. September
  • Human Resources Officer (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: 21/EJ/08, Bewerbung bis 15. September

Weitere Informationen zu beiden Stellen sind online abrufbar.


EMSA sucht Maritime Support Services Duty Officers 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht für die Erstellung einer Reserveliste:

  • Maritime Support Services Duty Officer (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, EMSA/CA/2021/06

Bewerbungen sind bis zum 8. September möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


ETF sucht Head of Project Management, Tools and Dissemination Unit 

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) mit Sitz in Turin (Italien) sucht:

  • Head of Project Management, Tools and Dissemination Unit (m/w)
  • Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: ETF/REC/21/03

Bewerbungsende ist der 9. September 2021, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUSPA sucht Temporary Agents und Operator at the Galileo Security Monitoring Centre 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Legal and Procurement Officer (m/w), Temporary Agent, AD5, EUSPA/2021/AD/032
  • Security Engineer (m/w), Temporary Agent, AD6, EUSPA/2021/AD/031
  • Operator at the Galileo Security Monitoring Centre (GSMC) (m/w), Contract Agent, FG IV, EUSPA/2021/CA/002

Bewerbungen sind bis zum 9. September möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


ESMA sucht Supervision & Convergence Officer 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Supervision & Convergence Officer (m/w)
  • Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ESMA/2021/VAC09/FGIV

Bewerbungen sind bis zum 20. September möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


Europäische Bankenaufsichtsbehörde sucht Security Expert 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Security Expert (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: OPER IT TA 11/2021 Repl

Bewerbungen sind bis zum 27. September möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 8. September: 

  • Jährlicher Bericht zur strategischen Vorschau 2021

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

6. September - Ausschuss für regionale Entwicklung 

  • Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise

6. September – Ausschuss zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU, einschließlich Desinformation 

  • Meinungsaustausch mit Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, zuständig für ein Europa fit für das digitale Zeitalter und Wettbewerb, Europäische Kommission 

9. September – Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung 

  • Die Entwicklung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS)
  • Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Ausgewählte Tagungen des Rates

6. September 2021 

  • Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“ 

10. September 2021 

  • Euro-Gruppe
  • Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Wirtschaft und Finanzen, 10/11. September 2021

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 2. September 2021 

Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-854/19 Vodafone, C-5/20 Vodafone und C-34/20 Telekom Deutschland 

Roaming, Tethering und Datengeschwindigkeit bei kostenlos zubuchbaren Mobilfunk-Optionen 

C-854/19: Das Verwaltungsgericht Köln hat Zweifel an der Vereinbarkeit der von Vodafone kostenlos angebotenen Mobilfunk-Option „Vodafone Pass“ mit der Roaming-Verordnung Nr. 531/2012. Bei dieser Option wird das durch die Nutzung der Dienste von Partnerunternehmen verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivdatenvolumen des jeweiligen Mobilfunktarifs angerechnet. Dies gilt allerdings nur im Inland. Im Ausland wird die Nutzung der betreffenden Dienste hingegen auf das Datenvolumen angerechnet.

C-5/20: Das Oberlandesgericht Düsseldorf möchte in einer Rechtsache, in der es ebenfalls um die Vodafone-Pässe geht, vom Gerichtshof zunächst wissen, ob nach der Verordnung 2015/2120 über den Zugang zum offenen Internet das Recht der Endnutzer, für ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen, auch Tethering umfasst. Sollte das zu bejahen sein, möchte es ferner wissen, ob es eine unzulässige Einschränkung der Endgerätewahl darstellt, wenn das über Tethering genutzte Datenvolumen anders als das ohne Tethering genutzte Datenvolumen auf das Basisvolumen angerechnet und bei Überschreitung gesondert berechnet wird.

C-34/20: Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Reduzierung der Datenübertragungsrate für Videostreaming bei der Zubuchoption „StreamOn“ hat das Verwaltungsgericht Köln den Gerichtshof um Auslegung der Verordnung 2015/2120 über den Zugang zum offenen Internet ersucht. Bei Buchung dieser kostenlosen Option wird das auf Audio- und Videostreaming so genannter Contentpartner entfallende Datenvolumen nicht auf das mit dem jeweiligen Mobilfunktarif vertraglich vereinbarte Inklusivdatenvolumen für die Nutzung der per Mobilfunk bereitgestellten Internetverbindung angerechnet.

Weitere Informationen C-854/19 

Weitere Informationen C-5/20 

Weitere Informationen C-34/20 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-718/18 Kommission / Deutschland 

Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie 2009/72 und der Erdgasrichtlinie 2009/73 

Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland die Elektrizitätsrichtlinie 2009/72 und die Erdgasrichtlinie 2009/73, die Teil des dritten Energiepakets sind, nicht ordnungsgemäß umgesetzt und daher eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof erhoben.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-570/19 Irish Ferries 

Fahrgastrechte im Schiffsverkehr 

Der irische High Court ersucht den Gerichtshof um erstmalige Auslegung der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Der High Court hat über eine Klage von Irish Ferries Ltd gegen die irische Transportbehörde zu entscheiden, die Irish Ferries verpflichtet hatte, Passagiere, die im Jahr 2018 wegen Annullierung ihrer Fahrten auf der Strecke Dublin - Cherbourg (F) Umwege und Verspätungen in Kauf nehmen mussten, zu entschädigen. Irish Ferries macht neben zahlreichen anderen Argumenten geltend, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen habe, der sie von einer etwaigen Entschädigungspflicht befreie: die vorgesehene Fähre sei nämlich zu spät von der Werft ausgeliefert worden.

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen u.a. die Ansicht vertreten, dass die Vorschriften der Verordnung über anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung bei annullierten oder verspäteten Abfahrten sowie über die Entschädigung durch Fahrpreisnachlass bei verspäteter Ankunft gültig seien. Außerdem stelle die verspätete Auslieferung des Schiffes keinen außergewöhnlichen Umstand dar. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-932/19 OTP Jelzálogbank u.a. 

Missbräuchliche Klauseln in Fremdwährungskreditverträgen 

2014 erließ Ungarn ein Devisenkreditgesetz, wonach vorformulierte Klauseln in Fremdwährungskreditverträgen mit Verbrauchern, die vorsehen, dass bei Auszahlung des Kredits der Ankaufkurs, für die Tilgung hingegen der Verkaufskurs oder ein anderer abweichender Wechselkurs zur Anwendung kommt, nichtig sind. An die Stelle der nichtigen Klausel tritt eine gesetzliche Regelung, wonach sowohl bei Auszahlung als auch für die Tilgung der amtliche Devisenkurs der ungarischen Nationalbank Anwendung findet. Das Tafelgericht Győr möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese Regelung, mit der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln vereinbar ist. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-169/20 Kommission / Portugal 

Zulassungssteuer für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Gebrauchtwagen 

Die Kommission hat eine Vertragsverletzungsklage gegen Portugal vor dem Gerichtshof erhoben, weil es Gebrauchtwagen, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, höher besteuere als auf dem portugiesischen Markt erworbene Gebrauchtwagen. Die beanstandeten portugiesischen Vorschriften berücksichtigten den Wertverlust der eingeführten Pkw nicht in vollem Umfang, so dass diese Fahrzeuge fast immer höher besteuert würden.

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshofs in der Rechtssache C-151/20 Nordzucker u.a. 

Verbot der Doppelbestrafung in Kartellsachen 

Der österreichische Oberste Gerichtshof ersucht den EuGH um Klärung, ob gegen Unternehmen, gegen die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat wegen kartellrechtswidriger Absprachen nach EU-Wettbewerbsrecht eine Geldbuße verhängt wurde, aufgrund der selben Absprachen auch in Österreich Geldbußen verhängt werden können, bzw. ob einem Kronzeugen gegenüber festgestellt werden darf, dass er gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde beantragte beim österreichischen Kartellgericht, gegen an einer mehrere Mitgliedstaaten betreffenden verbotenen Kartellabsprache teilnehmende Unternehmen Geldbußen zu verhängen (und zwar gegen die deutsche Südzucker AG) bzw. gegenüber dem als Kronzeuge auftretenden Unternehmen (deutsche Nordzucker AG) die verbotene Teilnahme festzustellen. Da das Kartellgericht ihren Antrag auch unter Hinweis auf das Doppelbestrafungsverbot abwies, wandte sich die Bundeskartellbehörde an den Obersten Gerichtshof. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung 

Bank- und Finanzdienstleistungen 

Binnenmarkt

Handel

Haushalt 

Inneres

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Regionalpolitik

Verbraucherschutz

Verkehr

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung