Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 26/2021

Ausgabe 16. Juli 2021

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


WKÖ-Spitze: EU muss Druck für weltweiten Klimaschutz aufbauen

Berlaymont-Gebäude
© European Union, 2021 Das Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission, anlässlich des Europäischen Green Deals grün beleuchtet.

Mit dem Fit for 55-Paket wurde diese Woche das größte Legislativpaket in der Geschichte der EU geschnürt. Es hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Dementsprechend groß werden auch die Veränderungen sein, die das Gesetzespaket vor allem für die Wirtschaft mit sich bringt. „Die Europäische Kommission hat für 2030 zwar ein sehr ambitioniertes Klimaziel beschlossen. Die Vorschläge zur Erreichung dieses 55-Prozent-Ziels sind allerdings ungleich weniger ambitioniert“, erklärte WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Denn viel zu wenig sei die Rede davon, dass die CO2-Betreibung für die wichtigsten Sektoren schrittweise auch außerhalb der EU eingeführt werden muss. „Der Klimawandel macht an den EU-Grenzen nicht Halt. Daher darf es der Klimaschutz auch nicht tun.“ Vielmehr sollte die EU im Interesse des globalen Klimaschutzes und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit Druck für weltweit gültige Klimaschutzmaßnahmen aufbauen.

Das Fit for 55-Paket enthält 13 Legislativvorschläge. Acht sind Überarbeitungen bereits bestehender Gesetzestexte, fünf sind komplett neue Vorschläge. „Den Schutz der Arbeitsplätze vor Abwanderung können Klimazölle erst dann leisten, wenn sie auch auf unseren relevanten Exportmärkten außerhalb der EU wirksam werden“, so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Es gelte, sich für einen globalen CO2-Mindestpreis stark zu machen sowie Energiepartnerschaften zu schließen. Um die Transformation aller Sektoren zu erreichen, muss Europa die verfügbare Technologievielfalt voll ausschöpfen. Bei den neuen CO2-Zielen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ist wichtig, alle Methoden der Emissionsreduktion und -vermeidung als Optionen zuzulassen. Der Wirtschaft sollte die Auswahl der Technologien überlassen werden.

Nun heißt es die Verhandlungen im Europäischen Parlament und Rat zu verfolgen, die gemeinsame Kompromisslösungen erzielen sollen. Da die Ansichten der Mitgliedstaaten sowie der EU-Institutionen teils sehr unterschiedlich sind, wird es bis zu einer Einigung noch einige Zeit dauern. Eine Verhandlungsdauer von zwei Jahren für die strittigsten Dossiers ist durchaus realistisch.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


NextGenerationEU: Erste Gelder können fließen

Heaser NextGenEu: Laying the Foundations for recovery: Austria
© European Union, 2021

Der Rat der EU hat grünes Licht für zwölf nationale Corona-Aufbaupläne gegeben. Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, die Slowakei und Spanien können die Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nun einsetzen, um ihre Volkswirtschaften anzukurbeln und die Folgen der COVID-19-Pandemie zu überwinden. Mit ihrem Zukunftsprogramm „Wirtschaft.Wachstum.Wohlstand.“ zeigt die Wirtschaftskammer Österreich in fünf Handlungsfeldern auf, wie der Aufschwung am besten unterstützt und Wachstum und Wohlstand nachhaltig gesichert werden können.

Österreich erhält rund 3,5 Milliarden Euro aus dem insgesamt rund 750 Milliarden Euro umfassenden europäischen Wiederaufbaufonds. Positiv ist, dass der österreichische Aufbauplan in weiten Bereichen wirtschaftsaffine Maßnahmen vorsieht. Rund 40 Prozent der vorgesehenen Mittel sollen für Projekte rund um das Thema Digitalisierung aufgewendet werden, z.B. Breitbandausbau. Klar ablesbar ist auch ein Fokus auf Forschung und Innovation, u.a. im Bereich der Wasserstofftechnologie. Es ist erfreulich, dass sich in dieser Gewichtung die Lösungsansätze und der Input der Wirtschaftskammer widerspiegeln. Rund 13 Prozent der zugesagten Mittel sollen bereits in den nächsten Monaten fließen. „Es ist wichtig, dass die Unterstützungen zügig und zielgerichtet fließen – dann kann unser Aufbau- und Resilienzplan die beste Basis bieten für einen nachhaltigen Aufschwung, der alle im Land erreicht“, betonte Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der WKÖ.

Das Zukunftsprogramm für „Wirtschaft.Wachstum.Wohlstand.“ umfasst die fünf Handlungsfelder "Kapital & Investitionen“, "Menschen & Arbeitsplatz“, "Digitalisierung & Innovation“, "Technologie & Umwelt“, sowie "Internationalisierung & Märkte“. Je mehr Maßnahmen auf Schiene gebracht werden, desto besser stehen die Chancen, dass der Standort Österreich nicht nur gut aus der Krise kommt, sondern sich nachhaltig zu einem globalen Zukunftsmodell etablieren kann.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Innovation / Digitalisierung


Praktisch bezahlen mit dem digitalen Euro

Hand hält einen digitalen Euro
© janeb13/pixabay, WKÖ EUREP
Der Rat der Europäischen Zentralbank hat die Untersuchungsphase zum Projekt „Digitaler Euro“ gestartet. In einer ersten Phase werden Gestaltungsoptionen und Nutzeranforderungen untersucht. Zentral ist auch die Frage, wie Finanzintermediäre Dienstleistungen auf der Grundlage eines digitalen Euro anbieten könnten. Der digitale Euro soll Verbrauchern und Unternehmen in Situationen, in denen physisches Bargeld nicht verwendet werden kann, das Leben erleichtern. 
Die Europäische Kommission hat die Entscheidung des EZB-Rates begrüßt und unterstützt sie. Ein digitaler Euro würde auf neue Zahlungsbedürfnisse in Europa reagieren. In Anbetracht der Digitalisierung, der raschen Veränderungen in der Zahlungsverkehrslandschaft und des Aufkommens von Krypto-Vermögenswerten wäre er eine Ergänzung zum Bargeld. Scheine und Münzen sollen weiterhin im Umlauf bleiben: Das Bargeld würde nicht abgeschafft.

Die EZB will in den kommenden Monaten eng mit dem Europäischen Parlament und anderen europäischen Entscheidungsträgern zusammenarbeiten und sie regelmäßig über die Fortschritte informieren. Bürger, Unternehmen und die Zahlungsverkehrsbranche werden ebenfalls in das Projekt einbezogen. 

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Supercomputer machen EU fit für digitalen Übergang

Die EU will die Finanzierung von High Performance Computing weiter fördern. Ein gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen soll die Forschungs- und Innovationstätigkeiten für neue Technologien, Systeme und Produkte ankurbeln. Der Rat hat das Vorhaben diese Woche abgesegnet. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas im digitalen Bereich weiter zu steigern, muss die europäische Zusammenarbeit bei hochstrategischen Technologien weiter ausgebaut werden.

Die gebilligte Verordnung ebnet den Weg für die Entwicklung der nächsten Generation von Supercomputern in Europa. Supercomputer und Quanteninformatik sind die Motoren der Datenwirtschaft. Sie sind eine Voraussetzung für den Übergang zu einer digitalen Wirtschaft in Europa. Die wichtigsten Punkte für die Wirtschaft sind: 

  1. Erhaltung und Ausbau der führenden Rolle Europas in den Bereichen Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik;
  2. Unterstützung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten;
  3. Mobilisierung von Investitionen von 8 Milliarden Euro für die nächste Supercomputer-Generation;
  4. mehr Dynamik in den Themenbereichen Massendatenanalyse (Big Data), Künstliche Intelligenz, Cloud-Technik, Cybersicherheit.

Das Vorhaben soll u.a. aus den Programmen Horizon EuropaDigitales Europa und der Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt werden.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Umweltrecht: Aarhus-Regelung soll erweitert werden

EU-Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Aarhus-Verordnung erzielt. Diese regelt die EU-Umsetzung der internationalen Aarhus-Konvention zum Recht der Öffentlichkeit auf Überprüfung von Verwaltungsakten.

Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag zur Änderung der Aarhus-Verordnung sowie eine Mitteilung zum Zugang zu Gerichten vorgelegt. Es soll damit einfacher werden, eine Überprüfung von Rechtsakten im Umweltbereich zu verlangen. Während derzeit ein Überprüfungsverfahren nur bei „individuellem Interesse“ beantragt werden kann, können künftig auch NGOs die Überprüfung von Verwaltungsakten von „allgemeinem Interesse“ beantragen. In Zukunft kann zudem jeder Verwaltungsakt, der gegen das EU-Umweltrecht verstößt, einer Begutachtung unterzogen werden.

Nationale und lokale Behörden treffen relevante Entscheidungen bei der Anwendung des EU-Umweltrechts, zum Beispiel bei der Erteilung von Genehmigungen für Infrastrukturprojekte oder Industrieanlagen, die Natur und Boden, Luft oder Wasser verschmutzen könnten. Die öffentliche Kontrolle über diese Entscheidungen soll mit der Neufassung verbessert und der Zugang zu Gerichten (vor allem für NGOs) erleichtert werden.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


Coronakrise: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind befristet mehrwertsteuerbefreit

Waren und Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens, die die EU kostenlos an die Mitgliedstaaten übergibt, stehen vorübergehend auf der Liste der steuerfreien Umsätze der Mehrwertsteuerrichtlinie. Der Rat hat eine entsprechende Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie angenommen. Die Befreiung soll eine unbürokratischere und damit schnellere Beschaffung ermöglichen. Damit auch bereits laufende Maßnahmen erfasst werden, wird die Richtlinie rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten. Sie läuft bis zum Ende der Pandemie. Für unsere Unternehmen bedeutet weniger Verwaltungsaufwand bessere Geschäftsmöglichkeiten.


Europäischer Forschungsrat fördert 1.100 Wissenschaftler und schafft 8.000 Arbeitsplätze

Logo: ERC
© European Union, 2021
Die Europäische Kommission hat das Arbeitsprogramm des Europäischen Forschungsrats (ERC) für das Jahr 2022 abgesegnet. Das Arbeitsprogramm umfasst über 2,4 Milliarden Euro an Fördermitteln. Diese gehen in einer Reihe von Förderwettbewerben an 1.100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der EU und den assoziierten Ländern. Damit werden u.a. Projekte unterstützt, die die interdisziplinäre Forschung fördern und den Geförderten helfen, das gesellschaftliche oder kommerzielle Potenzial ihrer Entdeckungen zu nutzen. In den Teams der ERC-Geförderten dürften rund 8.000 Arbeitsplätze für Postdoktoranden, Doktoranden und anderes Forschungspersonal entstehen.

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EU-LISA sucht Senior Corporate Services Officer 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • Senior Corporate Services Officer – Project Management (m/w)
    Temporary Agent, eu-LISA/21/TA/AD7/7.1, Grade: AD 7

Bewerbungen sind bis zum 30. Juli möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


Europäische Bankenaufsichtsbehörde sucht Policy Experts 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy Expert (Loss Absorbency) (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: PRSP LILLAC TA 6/2021 Repl
  • Policy Expert (Retail Conduct Supervision) (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ICC CPC TA 7/2021 Repl

Bewerbungen sind bis zum 2. August möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Assistants, Scientific Officer und Business Analyst 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Financial Assistant (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST 2, Ref.: ECHA/TA/2021/006, Deadline: 16. August
  • Regulatory Assistant (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST 2, Ref.: ECHA/TA/2021/007, Deadline: 30. August
  • Scientific Officer (m/w)
    Contract Agent, Grade: Function Group IV, Ref.: ECHA/CA/IV/2021/001, Deadline: 23. August
  • Business Analyst (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: ECHA/TA/2021/005, Deadline: 9. August

Weitere Informationen zu diesen Stellenangeboten sind online abrufbar.


Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit sucht Trainee 

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sucht:

  • Trainee (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST 6, Reference: ENISA-STAGE-2021-02

Deadline: 30.05.2022, Alle weiteren Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 20. Juli: 

  • Jahresbericht 2021 zur Rechtsstaatlichkeit 
  • Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche 
  • Eigenmittel-Paket 
    • Mitteilung über die nächste Generation der Eigenmittel 
    • Vorschlag zur Überarbeitung des Eigenmittelbeschlusses
    • Vorschlag für die Überarbeitung der MFR-Verordnung 2021-2027 

Ausgewählte Tagungen des Rates

19. Juli 

20. Juli –21. Juli 

22. Juli 

23. Juli


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Vom 19. Juli bis 27. August 2021 sind Gerichtsferien, es finden keine EuGH-Sitzungen statt. 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung

Bank- und Finanzdienstleistungen

Binnenmarkt

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Handel 

Haushalt 

Inneres 

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Öffentliches Gesundheitswesen 

Regionalpolitik 

Steuern, Zoll

Verbraucherschutz

Verkehr 

Wettbewerb 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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