Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 7/2020

Ausgabe 28. Februar 2020

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 21.09.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt

Länderbericht 2020 für Österreich: Wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit im Fokus

Österreich-Karte
© pixabay

Österreichs Steuersystem ist nach wie vor zu komplex, die heimischen Pensions-, Gesundheits- und Pflegesysteme müssen langfristig tragbar werden, mehr Investitionen in Forschung, Innovation und Digitalisierung fließen und Bürokratie ist konsequent abzubauen: Die Europäische Kommission greift in ihrem neuen Länderbericht für Österreich einige zentrale Forderungen der WKÖ auf.

Die von der Kommission veröffentlichten Länderberichte im Rahmen des Europäischen Semesters analysieren die länderspezifischen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Der Fokus liegt heuer erstmals auf Nachhaltigkeit: Das Kapitel im Österreich-Bericht analysiert die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Klima- und Energiewende für Österreich ergeben (z.B. CO2-Emissionen, ökosoziale Steuerreform). Nach Ansicht der Kommission sollen in Österreich prioritär zwei Regionen Gelder aus dem neuen Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fund) erhalten, und zwar die östliche Obersteiermark und das Traunviertel.

Die Empfehlung der Kommission, mehr Geld in Forschung, Innovation und Digitalisierung zu stecken, wird von der WKÖ stark unterstützt: Die Digitalisierungsstrategie braucht messbare Ziele, der Breitbandausbau in ländlichen Gegenden und die Digitalisierung von KMU müssen vorangetrieben werden.

Die Verlängerung des Programms „KMU DIGITAL“ ist im Länderbericht als wichtige Maßnahme zur Digitalisierung von KMU hervorgehoben. Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet zügig voran und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bringt sie enorme Innovationschancen. Gleichzeitig benötigen KMU maßgeschneiderte Unterstützung. KMU Digital ist eine Erfolgskombination, die betriebsnah Beratung und Umsetzung fördert und die Verlängerung ein wichtiges Signal, um kleine und mittlere Unternehmen auf diesem Weg zu begleiten.

Im Länderbericht werden zudem „angemessene Ressourcen“ für das österreichische SOLVIT-Netzwerk gefordert, das unseren Unternehmen beim Kampf gegen Hindernisse im Binnenmarkt hilft. Das Enterprise Europe Network in der WKÖ ist offizieller SOLVIT-Partner und kann jeden Fall direkt in das Online-System eingeben. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Binnenmarkt

Brexit: Verhandlungsmandat umfasst für Wirtschaft wichtige Bereiche

Entfernung der britischen Flagge im Gebäude des Europäischen Rates
© European Union, 2020 Entfernung der britischen Flagge im Gebäude des Europäischen Rates

Die EU-Europaminister haben das Mandat für die Verhandlungen mit Großbritannien über die Beziehungen nach dem Brexit angenommen. Die österreichische Wirtschaft begrüßt, dass die EU darin umfassende und ausgewogene Verhandlungen vorschlägt, die für die Wirtschaft wichtige Bereiche wie den Handel von Waren und Dienstleistungen, Investitionen, Finanzdienstleistungen, Verkehr, Datenschutz oder Umweltthemen wie Luft und Klima umfassen.

Auch das Vereinigte Königreich hat seine Leitlinien für die Verhandlungen mit der EU veröffentlicht. Die britische Regierung fordert deutliche Fortschritte bei den Verhandlungen bis Ende Juni. Die Verhandlungen starten voraussichtlich am 2. März. Ein Abkommen mit umfassendem gegenseitigem Marktzugang ist wichtig für die heimische Wirtschaft, aber nur unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und Einhaltung der hohen EU-Standards.

Die Wirtschaftskammer Österreich ist besorgt, dass der Zeitrahmen bis Ende 2020 nicht für die Verhandlung einer weitreichenden Partnerschaft ausreicht. Aus diesem Grund wäre es wichtig, wenn die Verlängerungsmöglichkeit der Übergangsphase genutzt wird. Sollte dies politisch nicht umsetzbar sein, so müssen zumindest für die Wirtschaft wesentliche Teile bis Jahresende geregelt werden.

Ein harter Brexit – also gar keine vertragliche Regelung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bis Ende 2020 – wäre auch für unsere Unternehmen das schlechteste aller Szenarien. Bei Fragen rund um den Brexit steht der WKÖ Brexit Infopoint weiter allen österreichischen Betrieben mit Rat und Tat unter der Telefonnummer 0590900 5590 sowie unter brexit@wko.at zur Seite.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Innovation / Digitalisierung

Innovations- und Technologieinstitut soll in Zukunft mehr Geld für mehr Aktivitäten haben

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) soll in Zukunft mit mehr Geld noch mehr Aktivitäten fördern. Das EIT hat seit Dezember 2019 auch Büroräumlichkeiten in der Wiener Seestadt Aspern. Dort wird ein Netzwerk zur Erforschung der Zukunft der industriellen Produktion aufgebaut. Auch die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung der Industrie auf Arbeitsplätze werden dabei beleuchtet.

Die Minister für Wettbewerbsfähigkeit legten am Freitag ihren Standpunkt für die kommenden Verhandlungen zum EIT fest. Das EIT soll an das nächste Forschungs- und Innovationsprogramm der EU Horizont Europa angepasst werden und noch mehr Aktivitäten der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) finanzieren. Die KIC bringen Unternehmen, Hochschulen und Forschungszentren in grenzübergreifenden Partnerschaften zusammen. Die für 2021-2027 vorgeschlagene Strategische Innovationsagenda hat das Ziel, zwei neue KIC zu gründen.

Die erste neue KIC soll sich auf die Kultur- und Kreativwirtschaft konzentrieren, was von der WKÖ sehr begrüßt wird. Anlaufen soll diese wahrscheinlich erst im Jahr 2023. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein Sektor mit hohem Wachstumspotenzial. Die Kreativwirtschaft steht oft im Schatten anderer Branchen, dabei ist sie innovativer Leuchtturm der heimischen Wirtschaft.

Jedes zehnte Unternehmen in Österreich ist der Kreativwirtschaft zu zuordnen. Mit insgesamt 153.000 Beschäftigten in 42.300 Unternehmen ist der Bereich auch ein wichtiger Arbeitgeber. Der Bereich einer zweiten neuen KIC, die 2025 anlaufen soll, wird noch festgelegt.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit

Nicht-finanzielle Berichterstattung soll besser über soziale und ökologische Auswirkungen informieren

Die EU-Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung verpflichtet bestimmte große Unternehmen von ‚öffentlichem Interesse‘, die über 500 Mitarbeiter beschäftigen, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Aufgrund dieser Kriterien gibt es in Österreich ca. 120 Unternehmen, die berichten müssen. Im Lagebericht sind entsprechende Angaben offenzulegen. Die nationale Umsetzung der Richtlinie erfolgte 2016 im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz

Die Kommission wird die Richtlinie nun im Jahr 2020 überprüfen. Unternehmen und Finanzinstitute sollen ihre Offenlegung nicht-finanzieller Informationen über soziale und ökologische Auswirkungen verbessern. Die Nutzer nicht-finanzieller Informationen, vor allem Investoren und Organisationen der Zivilgesellschaft, verlangen laut Kommission von den Unternehmen mehr und bessere Informationen. Dies spiegelt auch globale Trends wider, wobei unterschiedliche Organisationen und Interessengruppen einen neuen regulatorischen Ansatz fordern.

Die Verfasser von Berichten, die nicht-finanzielle Informationen enthalten, sowie Endnutzer dieser Informationen können bis 14. Mai mittels öffentlicher Konsultation ihre Meinungen abgeben. Insbesondere Institutionen des Finanzsektors, Investoren, Organisationen der Zivilgesellschaft, Aufsichtsbehörden, Versicherungsanbieter sind zur Teilnahme aufgerufen. Die WKÖ wird sich an der jetzt laufenden Konsultation beteiligen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Kurz & bündig

NÖ-Sozialpartner-Duo diskutiert in Brüssel Industriepolitik und Lohn- und Sozialdumping

Menschen bei Besprechung
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WK-Niederösterreich Präsidentin Sonja Zwazl und AK-/ÖGB-Niederösterreich-Präsident Markus Wieser reisten gemeinsam mit ihrer Delegation vergangene Woche nach Brüssel, um mit Vertretern der EU-Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie EU-Parlamentsabgeordneten für beide Organisationen relevante Themen zu diskutieren.

Neben ihren Forderungen für die Bereiche Lohn- und Sozialdumping, Industriepolitik und Besteuerung im Online-Handel präsentierten die beiden Präsidenten das Ausbildungsprojekt für Lehrlinge „Let’s Walz“ und den Beta-Campus Waidhofen an der Ybbs. Bei ihren Terminen betonten sie darüber hinaus die Wichtigkeit des Sozialpartnerschaftsmodells.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser

EU will Beziehungen mit Afrika vertiefen

Die EU und die Afrikanische Union (AU) wollen ihre Zusammenarbeit bei Herausforderungen wie nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung, dem grünen Übergang, der digitalen Transformation sowie der Migration verstärken. Das war das Ergebnis des 10. Treffens zwischen hochrangigen Vertretern der EU und der AU in Addis Abeba. Am 4. März wird die EU-Kommission ihre neue Afrika-Strategie präsentieren. Kommissionschefin von der Leyen möchte die Beziehungen zu Afrika weiter ausbauen.

Afrika ist ein dynamischer Hoffnungsmarkt für heimische Unternehmen. Die österreichischen Afrika-Exporte haben sich seit 1995 zwar beinahe verdoppelt, entsprechen mit rund 1,7 Milliarden Euro vom Volumen her aber nur in etwa jenen nach Schweden. Afrika bietet heimischen Betrieben in vielen Bereichen Perspektiven, etwa in der Infrastruktur, Umwelttechnik, Wasserwirtschaft oder Medizintechnik.

EU-Haushalt: Rasches Ergebnis essentiell für nahtlosen Übergang u.a. bei Förderprogrammen

EU-Ratspräsident Charles Michel sucht mit den EU-Spitzen weiter eine rasche Einigung auf das nächste langjährige EU-Budget. Nachdem der Sondergipfel kein Ergebnis gebracht hatte, dürfte im März ein weiterer stattfinden.

Von Seiten der WKÖ ist eine schnelle Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 wünschenswert, da nur durch diese ein nahtloser Übergang der Förderprogramme sichergestellt werden kann. Eine ausreichende Dotierung des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe ist zentral: Wünschenswert wären hier zumindest 120 Milliarden Euro statt der von der Kommission geplanten knapp 100 Milliarden.


Jobs+Jobs+Jobs


CEDEFOP sucht Assistant Media Officer

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) sucht:

  • Assistant Media Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST 4, Ref.: Cedefop/2020/01/AST

Bewerbungen sind bis zum 19. März möglich, weitere Informationen online abrufbar.


EASO sucht Head of Sector MedCOI 

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sucht:

  • Head of Sector MedCOI (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.: EASO/2020/TA/003

Bewerbungen sind bis zum 30. März möglich, weitere Informationen online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 04.03.2020: 

  • Europäisches Klimarecht
  • Europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter
  • Afrikastrategie

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

4. März – Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Europäisches Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 

5. März - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Update der Kommission zur COVID-19 Situation (Coronavirus)

Tagungen des Rates

5. März – Umwelt

  • Nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten
    • Der Europäische Grüne Deal
    • (ggf.) Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC): Vorlage der langfristigen Strategie
    • Ökologisierung des Europäischen Semesters
    • Schlussfolgerungen zur Luftqualität
    • Bewertung der Wassergesetzgebung
  • Sonstiges
    • (ggf.) Europäisches Klimagesetz
    • Mechanismus für einen gerechten Übergang einschließlich eines Fonds für einen gerechten Übergang
    • Einführung der vollständigen Versteigerung für den Luftverkehr im Rahmen des EU-EHS

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes


Dienstag, 3. März: Urteile des Gerichtshofs (Große Kammer) in den Rechtssachen C-75/18 Vodafone Magyarorzág und C‑323/18 Tesco-Global Áruházak 

Ungarische Sondersteuer für Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen 

Aufgrund eines Sondersteuergesetzes aus dem Jahr 2010 unterlagen in Ungarn von 2010 bis 2012 Unternehmen bestimmter Branchen, insbesondere Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen, einer umsatzbasierten Sondersteuer, die eine stark progressive Steuersatzstruktur aufwies. Die ungarische Tochtergesellschaft des niederländischen Telekommunikationsanbieters Vodafone (C‑75/18) sowie die ungarische Gesellschaft Tesco-Global Áruházak, die u.a. Ladeneinzelhandel betreibt und zur britischen Tesco-Gruppe gehört (C‑323/18), beanstanden vor einem ungarischen Gericht Steuerbescheide, mit denen von ihnen Steuern aufgrund dieses Sondersteuergesetzes nachgefordert werden. Das ungarische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese Sondersteuer, die aufgrund ihrer progressiven Steuersätze in erster Linie die umsatzstarken multinationalen Unternehmen treffe, mit dem Unionsrecht vereinbar ist 

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen vom 13. Juni 2019 bzw. 4. Juli 2019 die Ansicht vertreten, dass die aus einem progressiven Tarif folgende unterschiedliche Besteuerung wie sie hier in Rede stehe weder eine mittelbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstelle noch eine staatliche Beihilfe zugunsten umsatzschwächerer Unternehmen. Da die streitige Steuer nicht den Charakter einer Umsatzsteuer aufweise, stehe ihr auch die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie nicht entgegen.

Weitere Informationen C-75/18

Weitere Informationen C-323/18


Dienstag, 3. März: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑482/18 Google Ireland 

Ungarische Werbesteuer 

Unternehmen, die mit ungarischer Werbung im Internet Geld verdienen, unterliegen in Ungarn einer umsatzbasierten, progressiven Werbesteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob das Werbeunternehmen in Ungarn oder im Ausland sitzt. Ist das Unternehmen nicht bereits als Steuerpflichtiger in Ungarn registriert, muss es sich binnen 15 Tagen nach Aufnahme einer solchen Werbetätigkeit bei der ungarischen Steuerbehörde anmelden. Kommt es dieser Pflicht nicht nach, können Bußgelder von bis zu 3 Mio. Euro gegen das Unternehmen verhängt werden. Die in Irland ansässige Google Irland Ltd wehrt sich vor einem ungarischen Gericht gegen einen solchen Bußgeldbescheid über insgesamt 3 Mio. Euro. Das ungarische Gericht hat den Gerichtshof nach der Vereinbarkeit dieser Werbesteuer mit dem Unionsrecht befragt. 

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen vom 12. September 2019 die Ansicht vertreten, dass das Unionsrecht der Einführung einer an die offizielle Landessprache des betreffenden Mitgliedstaates anknüpfenden Ertragsteuer im vorliegenden Fall nicht entgegenstehe. Auch eine besondere Registrierungspflicht zur Durchführung und Durchsetzung der Werbesteuer verstoße als solche nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Allerdings stelle die konkrete Art und Weise der Verhängung von Zwangsmitteln gegenüber Unternehmen mit Sitz außerhalb Ungarns eine mittelbare Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar, die aufgrund ihrer Unverhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt sei. Auch die Einschränkungen der Rechtsschutzmöglichkeiten in Hinblick auf die besonders hohen Zwangsgelder stellten eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar. 

Weitere Informationen


Dienstag, 3. März: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑125/18 Gómez del Moral Guasch 

An Referenzindex geknüpfter variabler Zinssatz für Immobilienkredit 

Herr Gómez del Moral Guasch nahm 2001 bei der spanischen Bankia, einen hypothekengesicherten Kredit zur Finanzierung einer Wohnung auf. Der Vertrag sieht einen variablen Zinssatz vor, der an dem IRPH Cajas (Referenzindex für Hypothekendarlehen der Sparkassen) geknüpft ist. Nach Ansicht von Herrn Gómez del Moral Guasch ist diese Zinsklausel missbräuchlich, weil für die meisten Hypothekenkredite als Referenzindex üblicherweise der Euribor vereinbart werde, der in der Regel günstiger sei. Das spanische Gericht, an das sich Herrn Gómez del Moral Guasch gewandt hat, um die Nichtigkeit dieser Klausel feststellen zu lassen, hat den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln ersucht. 

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 10. September 2019 u.a. die Ansicht vertreten, dass eine Zinsklausel wie die hier streitige einer Transparenz- und Missbrauchskontrolle unterzogen werden können.

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Donnerstag, 5. März: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C‑766/18 P Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi / EUIPO 

Markenstreit um Halloumi 

Seit 2014 läuft ein Verfahren zur Schaffung einer geschützten Herkunftsbezeichnung, die die Verwendung der Bezeichnung Halloumi für Käse zypriotischen Herstellern vorbehalten würde, doch die Kommission hat es bislang nicht abgeschlossen. Gleichzeitig versuchen Zypern und andere Körperschaften, die markenrechtliche Verwendung der Bezeichnung Halloumi durch bestimmte Unternehmen zu verhindern.

Die Stiftung für den Schutz des traditionellen zypriotischen Käses namens Halloumi hat sich die Bezeichnung HALLOUMI als Unionskollektivmarke für Käse gesichert. Darauf gestützt versucht sie, ein bulgarisches Unternehmen daran zu hindern, für Käse eine Bildmarke zu erwerben, die das Wort BBQLOUMI enthält.

Bislang waren die Bemühungen der Stiftung erfolglos, weil das EUIPO und das Gericht der EU davon ausgehen, dass der Bezeichnung HALLOUMI nur geringe Unterscheidungskraft zukomme, da sie den genannten Käse beschreibe. Daher sei bei der Verwendung des BBQLOUMI trotz einer gewissen Ähnlichkeit nicht zu befürchten, dass die maßgebliche Öffentlichkeit eine Verbindung mit den in der Stiftung vereinigten Erzeugern herstelle.

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen vom 17. Oktober 2019  dem Gerichtshof vorgeschlagen, das Rechtsmittel zurückzuweisen.

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Donnerstag, 5. März: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑135/19 Pensionsversicherungsanstalt 

Exportierbarbarkeit des österreichischen Rehabilitationsgelds 

Eine österreichische Bürokauffrau zog nach ihrer Heirat mit einem Deutschen im Jahr 1990 nach Deutschland, wo sie seitdem wohnt und bis 2013 berufstätig war. Seit ihrer Übersiedlung unterliegt sie nicht mehr der österreichischen Kranken- und Pensionsversicherung und bezog auch keine Leistungen aus Österreich. 2015 beantragte sie in Österreich das sog. Rehabilitationsgeld. Der Oberste Gerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob es sich dabei um eine Leistung bei Krankheit (dann wäre Deutschland zuständig, das eine solche Leistung allerdings nicht kenne) oder um eine Leistung bei Invalidität oder Arbeitslosigkeit handelt. Außerdem möchte er wissen, ob ein Mitgliedstaat als ehemaliger Wohn- und Beschäftigungsstaat verpflichtet ist, Leistungen wie das österreichische Rehabilitationsgeld an eine Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat zu zahlen, wenn diese Person den Großteil der Versicherungszeiten aus den Zweigen Krankheit und Pension als Beschäftigte in diesem anderen Mitgliedstaat (zeitlich nach der vor Jahren stattgefundenen Verlegung des Wohnsitzes dorthin) erworben hat und seitdem keine Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung des ehemaligen Wohn- und Beschäftigungsstaats bezogen hat. 

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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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