Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 40/2020

Ausgabe 4. Dezember 2020

Lesedauer: 17 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Corona-sicher durch den Winter

Impfung
© European Union, 2020

Weihnachten und das Ende eines sehr herausfordernden Jahres nahen. Im Großen wie im Kleinen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, damit die schönste Zeit des Jahres auch heuer halbwegs genossen werden kann und auch nicht mit einem bösen Erwachen endet. Die Europäische Kommission hat diese Woche ihre neueste Strategie zur Bekämpfung der Pandemie in den Wintermonaten vorgelegt. Danach ist nicht nur aus meteorologischer Sicht Besserung angesagt: Zwei Impfstoffe gegen COVID-19 wurden diese Woche bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zur Zulassung angemeldet. Diese könnte schon in den nächsten Wochen erfolgen, und Impfen gegen Corona möglich machen. 

Die Strategie “Staying safe from COVID-19 during winter” empfiehlt aber weiterhin Wachsamkeit und Vorsicht. Ein koordiniertes EU-weites Vorgehen ist laut Kommission der Schlüssel, um ein Wiederaufflammen des COVID-19-Virus um die Feiertage zu vermeiden. Jede Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen sollte der Entwicklung der epidemiologischen Situation und ausreichenden Kapazitäten im Gesundheitssystem Rechnung tragen. Die Kommission wird 2021 weitere Leitlinien für eine koordinierte Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen vorlegen, sobald sichere und wirksame Impfstoffe auf den Markt kommen. 

Die EMA hat diesen Dienstag von den Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer sowie Moderna Anträge auf die bedingte Marktzulassung ihrer Impfstoffe gegen COVID-19 erhalten. Die EMA wird nun rasch unabhängige wissenschaftliche Bewertungen ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit durchführen. Kommt sie zum Schluss, dass der Nutzen eines Impfstoffs seine Risiken beim Schutz gegen COVID-19 überwiegt, wird sie eine positive Empfehlung aussprechen. Dann kann es sehr schnell gehen: Die EU-Kommission kann dann binnen weniger Tage die Impfstoffe europaweit zulassen, und die ersten Europäer geimpft werden. 

Bis es soweit ist, sollten allerdings europaweit die Empfehlungen der Strategie befolgt werden, wie Mindestabstände und wenige Sozialkontakte. Die wahrscheinliche Zunahme der Reisen in den kommenden Wochen erfordert ein koordiniertes Vorgehen: Die Transportinfrastruktur muss vorbereitet und geltende Quarantänebestimmungen klar kommuniziert werden, um sicheres Reisen über die Feiertage zu ermöglichen. Die ebenfalls diese Woche vorgelegten Empfehlungen für neue europäische Flugreise-Leitlinien betonen, dass Flugreisende nicht automatisch als potentielle Virus-Überträger gelten sollten, außer sie waren in Kontakt mit einem bestätigten positiven Fall. In der gegenwärtigen epidemiologischen Situation wird eine Quarantäne oder systematische Tests auf SARS-CoV-2 bei Flugreisenden nicht empfohlen; eine Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten wird angeraten. Die vorgelegten Empfehlungen sind jedoch nicht verbindlich.  

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Osnabrücker Erklärung: EU-Minister heben Berufsbildung auf die nächste Stufe

Die für Berufsbildung zuständigen EU-Minister sowie Vertreter der EU-Kommission und der EU-Sozialpartner haben am 30. November die Osnabrücker Erklärung für die berufliche Aus- und Weiterbildung bis 2025 angenommen. „Mit dem österreichischen Commitment zur Erklärung werden die Weichen für eine hochwertige europäische Berufsbildung gestellt“, freut sich Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und bietet Unterstützung an. „Jetzt gilt es, die zukunftsweisenden Vorhaben auf EU-Ebene in Österreich mit der Entwicklung einer berufspraktischen höherqualifizierenden Bildung so rasch wie möglich umzusetzen. Die Wirtschaftskammer wird die Bundesregierung dabei mit vollen Kräften unterstützen.“ 

Die Osnabrücker Erklärung hat vier Hauptziele, die mit konkreten Maßnahmen für Aktionen auf EU- und nationaler Ebene untermauert sind:

  1. Förderung von Widerstandsfähigkeit und Exzellenz durch eine qualitativ hochwertige, integrative und flexible Berufsbildung;
  2. Schaffung einer neuen Kultur des lebenslangen Lernens, die sich an die Digitalisierung anpasst;
  3. Einbeziehung von Nachhaltigkeit und Ökologisierung in die Berufsbildung;
  4. Stärkung der internationalen Dimension der Berufsbildung und eines europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung.  

„Aus der Lehre, die heute schon entscheidend zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit beiträgt, sollen neue Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung mit anerkannten Abschlüssen kommen, die Teil einer nationalen und europäischen Gesamtstrategie für die kontinuierliche Weiterqualifikation im Laufe des Berufslebens sind. Österreich hat gute Voraussetzungen und passt die berufliche Ausbildung laufend an die Herausforderungen der Zukunft an. Jetzt gilt es, die nötigen Schritte zu setzen und die gesetzliche Grundlage für eine berufspraktische Höhere Bildung und eine Neuauflage der österreichischen Strategie zum Lebensbegleitenden Lernen zu setzen“, betont Kühnel.  

Ansprechpartnerin: Katja Schager


ECOFIN: Fortschritte bei (internationaler) Besteuerung, Kapitalmarkt- und Bankenunion

Die EU-Wirtschafts-und Finanzminister zogen bei ihrer letzten Sitzung unter deutscher Ratspräsidentschaft eine breite Bilanz über die wichtigsten laufenden wirtschafts- und finanzpolitischen Themen. Oberste Priorität der EU ist es, dafür zu sorgen, dass sich Europa von der durch das Coronavirus verursachten beispiellosen Wirtschaftskrise erholt. Die Entwicklung der EU-Kapitalmärkte und die Gewährleistung des Zugangs zu Marktfinanzierungen sowie faire, globale Lösungen im Steuerbereich werden bei dieser Aufgabe von entscheidender Bedeutung sein. 

Der deutsche Vorsitz informierte die EU-Wirtschafts-und Finanzminister über die auf technischer Ebene erzielte Einigung über Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 7). Nach den neuen Regeln werden die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ab 2023 automatisch Informationen über die von Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einkünfte austauschen. Es wird erwartet, dass der Rat die Richtlinie in den kommenden Wochen final verabschiedet. Die Minister erörterten zudem die künftige Architektur der Regelungen im Bereich der internationalen Besteuerung. Am 27. November 2020 verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen zur fairen und effektiven Besteuerung. Darin werden vor allem auch die bedeutenden Fortschritte, die auf OECD-Ebene im Bereich der Besteuerung der digitalen Wirtschaft und bei der Aktualisierung des internationalen Rahmens für die Unternehmensbesteuerung erzielt wurden, hervorgehoben. Die EU unterstützt diese Arbeiten, bei denen bis spätestens Mitte 2021 eine globale Lösung erzielt werden soll. 

Die Minister zogen des Weiteren Bilanz zur Arbeit des Rates zur Stärkung der Bankenunion. Hier wurden alle Elemente, die für eine robustere Bankenunion als wesentlich erachtet werden, erörtert, wie beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung des Krisenmanagements der Banken, eine verstärkte Integration des EU-Bankensektors und die regulatorische Behandlung von Risikopositionen gegenüber Staaten. Zu dem im Herbst erschienen neuen Aktionsplan der Kommission zur Kapitalmarktunion werden in Kürze Schlussfolgerungen des Rates verabschiedet, die die Ratsprioritäten zu den vorgestellten Maßnahmen widerspiegeln.  

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Eine neue EU-USA-Agenda für globalen Wandel

Überlagernde Flaggen der USA und der EU
© European Union, 2020
Die Vorschläge der EU für eine neue, zukunftsorientierte transatlantische Agenda für globale Zusammenar-beit konzentrieren sich auf vier übergreifende Prinzipien: Stärkung des multilateralen Handelns und multila-teraler Institutionen, Verfolgung gemeinsamer Interessen, Nutzung der kollektiven Stärke und Suche nach Lösungen, die gemeinsame Werte respektieren. Die Auswirkungen der protektionistischen Handelspolitik von US-Präsident Trump sind ein abschreckendes Beispiel für die USA selbst und ihre Handelspartner. 

Die EU will laut ihrer Mitteilung eng mit den USA zusammenarbeiten, um bilaterale Handelsstreitigkeiten am Verhandlungstisch zu lösen, die Reform der Welthandelsorganisation anzuführen und einen neuen EU-US-Rat für Handel und Technologie einzurichten. Darüber wird in der Agenda angeregt, einen eigenen Dialog mit den USA über Online-Plattformen und Big Tech einzurichten, bei fairer Besteuerung und Marktverzerrungen zusammenzuarbeiten und einen gemeinsamen Ansatz zum Schutz kritischer Technologien zu entwickeln. Künstliche Intelligenz, Datenflüsse und Zusammenarbeit bei Regulierung und Standards sind ebenfalls Teil der wirtschaftspolitischen Vorschläge der EU.  

Eine Analyse der Abteilung für Wirtschafts- und Handelspolitik der WKÖ untersucht die protektionistische US-Handelspolitik und deren Auswirkungen auf die USA unter Präsident Trump. Damit sollen auch Parallelen und Best Practices gegen protektionistische Tendenzen in anderen Ländern gezogen werden. Amerikanische Arbeiter haben, entgegen Trumps Ankündigung, nicht von den Handelsbeschränkungen profitiert. Es konnten keine „besseren“ Handelsabkommen erreicht und der Einfluss von Zöllen auf die nationale Sicherheit kann nicht nachgewiesen werden, im Gegenteil: die EU geht bei den US-Zusatzzöllen von rein wirtschaftlich motiviertem Protektionismus aus. Bei Handelskonflikten zahlen alle drauf – es gibt keine Gewinner.  

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


EU-Wirtschaftsclub mit Guntram Wolff: Kann die Coronakrise Europas Zusammenhalt nachhaltig stärken?

Brügel
© Guntram Wolff

"Das ist schwer in Real Time einzuschätzen. In einem Jahrzehnt werden wir sehen, wo wir stehen“, erklärte Guntram Wolff, Direktor des EU Think Tank Bruegel, am 2. Dezember im Online-Wirtschaftsclub der EU Representation der WKÖ. Die ersten Monate der Pandemie seien keine Sternstunde der europäischen Integration gewesen: „Jedes Land hat auf seine eigenen Interessen geguckt.“ Die COVID-19-Pandemie stellt nicht nur aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht eine immense, globale Herausforderung dar. Auch für die Zusammenarbeit und Solidarität innerhalb der Europäischen Union ist sie eine Bewährungsprobe. 

Der entscheidende Durchbruch sei im Mai mit dem Corona-Wiederaufbauinstrument Next Generation EU gelungen: „Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass diese Geld in großem Stil auf den Kapitalmärkten aufnimmt und in Form von nicht nur Darlehen, sondern Zuschüssen an die Mitgliedstaaten vergibt“, so der Ökonom. Damit wurde ein „Versicherungsmechanismus geschaffen: Die stärkeren Länder versichern die schwächeren. Wenn so ein Mechanismus erst einmal geschaffen ist, kann er potentiell wieder eingesetzt werden.“ 

Das gemeinsam aufgenommene Geld müsse nun sinnvoll genutzt werden: „Damit muss nicht nur der kurzfristige Wiederaufbau nach der Krise, sondern vor allem langfristige Strategien und Perspektiven gefördert werden“, so Wolff. „Die Frage ist: Geht das Geld in Jobs, oder auch in den grünen und digitalen Übergang?“ Das sei für die Erholung in den kommenden fünf Jahren von entscheidender Bedeutung. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Innovation / Digitalisierung


EU-Aktionsplan soll Erholung des von der Pandemie getroffenen Medien- und audiovisuellen Sektors unterstützen

European Commission, 2020
© European Commission, 2020
Der Aktionsplan zur Unterstützung der Medien und des audiovisuellen Sektors und ihres Wandels der EU-Kommission konzentriert sich auf drei Bereiche: Um rasch in und auf dem Weg aus der Krise zu helfen, soll der Zugang zu Finanzierung für den Sektor erleichtert und erweitert werden. Investitionen sollen den Sektor fit für den grünen und digitalen Wandel machen, sowie weitere Initiativen Unternehmen und Bürger stärken. Die drei Pfeiler des Aktionsplans umfassen insgesamt zehn konkrete Maßnahmen. In Österreich steht die Kreativwirtschaft Austria den heimischen Kreativen des Medien- und audiovisuellen Sektors zur Seite.  

Der Aktionsplan will die Erholung fördern mit:

1. Erleichterung des Zugangs zur EU-Hilfe dank eines eigens für Medienunternehmen bestimmten Instruments,

2. Förderung von Investitionen in den audiovisuellen Sektor über die neue Initiative MEDIA INVEST,

3. Start der Initiative „NEWS“ zur Bündelung von Maßnahmen und Unterstützung für den Nachrichtenmediensektor. 

Der ökologische und der digitale Wandel soll angekurbelt werden mittels:

4. Förderung europäischer Datenräume für Datenaustausch und Innovation,

5. Förderung einer Europäischen Industriekoalition für virtuelle und erweiterte Realität,

6. Erleichterung von Austausch und Maßnahmen, um die Branche bis 2050 klimaneutral zu machen. 

Der letzte Bereich ‚Befähigen und stärken‘ umfasst:

7. Aufnahme eines Dialogs mit dem audiovisuellen Sektor, um den Zugang zu audiovisuellen Inhalten und ihre Verfügbarkeit in der gesamten EU zu verbessern,

8. Förderung europäischer Medientalente,

9. Stärkung der Bürgerinnen und Bürger, u. a. durch Förderung der Medienkompetenz,

10. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden, um das reibungslose Funktionieren des EU-Medienmarkts zu gewährleisten. 

Da der Zeitfaktor für den EU-Mediensektor von entscheidender Bedeutung ist, werden die meisten der skizzierten Maßnahmen bereits in den ersten Monaten des Jahres 2021 anlaufen. Damit die Maßnahmen vor Ort bestmöglich umgesetzt werden können, werden Konsultationen mit Interessenträgern durchgeführt.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Forschung & Innovation sind zentrale Pfeiler für die Stärkung der Europäischen Wettbewerbsfähigkeit

Nach Ansicht des Rates sollte der neue Europäische Forschungsraum (EFR) Forschung und Innovation besser mit den relevanten Politikbereichen verknüpfen, insbesondere mit dem europäischen Bildungsraum und den verschiedenen industriellen Ökosystemen. Dies betont der Rat in Schlussfolgerungen zu einer grundlegenden Überarbeitung des EFR in den kommenden Jahren.  

Die Schlussfolgerungen sind zusammen mit der Mitteilung der EU-Kommission von Oktober zwei wichtige Schritte in Richtung eines gemeinsamen Forschungsraums, der für Forscher, Innovatoren und Bürger in ganz Europa greifbarer und effizienter werden soll. Besonders wichtig ist laut Rat für die Erreichung der Ziele des neuen EFR und die Förderung einer gewichtigen Rolle Europas in F&I eine starke internationale Zusammenarbeit, um so die besten Talente und Investitionen weiter anzuziehen. Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Jahr 2021 eine politische Agenda für den EFR zu entwickeln. 

Die Vorschläge der EU-Kommission zum Europäischen Forschungsraum adressieren den Übergang zu grünen und digitalen Technologien: So sollen fünf Prozent der nationalen Budgets in gemeinsame Forschung und Entwicklung (F&E) investiert werden. Aus Sicht der Wirtschaft besonders positiv zu bewerten sind neue Initiativen zur besseren Vermarktung der europäischen F&E-Ergebnisse durch gemeinschaftliche Technologiepläne sowie neue Netzwerke im Digitalen Bereich (Digital Innovation Hubs). Investitionen und Reformen im grünen und digitalen Bereich sollen Priorität haben. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig


Sicherung der Stabilität der EU-Finanzmärkte: Rat und Europäisches Parlament bereiten sich auf LIBOR-Ende vor

Vor dem Hintergrund des Übergangs zu neuen Referenzzinssätzen (Benchmarks) auf wichtigen Kapitalmärkten und vor allem angesichts der erwarteten Einstellung des LIBOR (London Inter-Bank Offered Rate) bis Ende 2021 haben sich EU-Parlament und Rat auf neue Bestimmungen geeinigt. Benchmarks sind Indizes, die zur Bewertung von Finanzinstrumenten und –kontrakten oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden. Sie sind damit wesentliche Bestandteile der Finanzmärkte. Die Änderung soll einen Rahmen für die Kommission schaffen, damit diese einen gesetzlichen Ersatzzinssatz einführen kann, um Störungen der EU-Finanzmärkte zu vermeiden. EU-Marktteilnehmer sollen zudem bis Ende 2023 Referenzwerte von Drittländern verwenden können. Der Text wird nun noch technischen Arbeiten und einer finalen Abstimmung unterzogen, bevor er in Kraft tritt.


Kredite: EBA reaktiviert Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien

Nach genauer Beobachtung der Entwicklungen zur COVID-19-Pandemie und insbesondere der Auswirkungen der zweiten Welle und der damit verbundenen staatlichen Restriktionen in vielen EU-Ländern hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA beschlossen, ihre Leitlinien für legislative und nicht-legislative Moratorien zu reaktivieren. Die überarbeiteten Leitlinien gelten bis zum 31. März 2021. Dies soll sicherstellen, dass Kredite, die bisher nicht von Zahlungsmoratorien profitierten, nun auch von diesen Gebrauch machen können. Die Rolle der Banken zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Kreditflusses bleibt für unsere Unternehmen von großer Bedeutung. 


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Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen sucht Contract Agents 

Das Europäische Unterstützungsbüro  für  Asylfragen (EASO) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Operations Officer – Legal Analysis and Assessments (m/w)
  • Field Support Officer (m/w)
  • Project Officer (m/w)
    Contract Agents, Grade:  FG IV, Ref.: EASO/2020/CA/009

Bewerbungen sind bis zum 21. Dezember möglich. Weitere Informationen sind online abrufbar. 

EMSA sucht Project Officer for Maritime Digital Services 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for Maritime Digital Services (m/w)
  • Temporary Agent, Grade: AD 7, Ref.: EMSA/AD/2020/23

Bewerbung bis zum 6. Januar, weitere Informationen sind online abrufbar.   

Innovative Medicines Initiative2 Joint Undertaking sucht Human Resources Assistant 

Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel“ (IMI2 JU) sucht:

  • Human Resources Assistant (m/w)
  • Temporary Agent, Grade: AST 2,Ref.: IMI2/2020/TA/003, für den Standort Brüssel

Bewerbungen sind bis 8. Januar möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.  

SRB sucht Senior Bank Resolution Expert 

Die Europäische Abwicklungsbehörde für die Bankenunion (SRB) mit Sitz in Brüssel sucht:

  • Senior Bank Resolution Expert (m/w)
  • TemporaryAgent, Grade: AD 8, Ref.: SRB/AD/2020/004

Bewerbungen sind bis zum 11. Januar möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Tagesordnungspunkte der Kommissionssitzung am 9. Dezember: 

  • Europäischer Klimapakt
  • Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität
  • Nachhaltigkeitsanforderungen für Batterien in der EU
  • Gesetz über digitale Dienste
  • Digitale Märkte handeln

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

7. Dezember - Haushaltskontrollausschuss  

  • ERH-Sonderbericht 10/2020 (Entlastung 2019) : EU-Verkehrsinfrastrukturen: Mehr Tempo bei der Umsetzung von Megaprojekten erforderlich, um Netzwerkeffekte rechtzeitig zu erreichen 

7. Dezember - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Wirtschaftsdialog und Meinungsaustausch über das Herbstpaket des Europäischen Semesters 2021 (Empfehlung zur Wirtschaftspolitik der Eurozone, zur jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum, zum Bericht über den Alarmmechanismus und zum Gemeinsamen Beschäftigungsbericht) mit
    - Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet
    - Paolo Gentiloni, Kommissar für Wirtschaft
    - Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte 

7. Dezember – Rechtsausschuss 

  • Präsentation der OECD über nachhaltige Unternehmensführung und Corporate Due Diligence 

7. Dezember - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 

  • Jahresbericht über die Funktionsweise des Schengen-Raums
  • Neue Wege für legale Arbeitsmigration
  • Austausch mit der EU-Task Force über das Ergebnis der Verhandlungen über eine Beziehung zwischen der EU und Großbritannien in Bezug auf LIBE-bezogene Angelegenheiten 

7. Dezember - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 

  • Stand der laufenden Trilogverhandlungen 
    • GMO-Verordnung 

7. Dezember - Unterausschuss für Steuerfragen 

  • Reform der EU-Liste über Steueroasen  

11. Dezember - Ausschuss für internationalen Handel 

  • Meinungsaustausch über das Abkommen über die Regionale Umfassende Wirtschaftspartnerschaft (RCEP)
  • Meinungsaustausch über den Stand des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur
  • Auf dem Weg zu einem WTO-kompatiblen EU-Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen

Tagungen des Rates

7. Dezember  

8. Dezember 

10.-11. Dezember - Europäischer Rat 

  • COVID‑19-Pandemie, u.a. Arbeiten zu Impfstoffen und Tests und der schrittweisen Aufhebung von Einschränkungen
  • Klimawandel - neues Emissionsreduktionsziel der EU für 2030

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 8. Dezember 2020 

Urteile des Gerichtshofs (Große Kammer) in den Rechtssachen C-620/18 Ungarn /, und C‑626/18 Polen / Parlament und Rat 

Nichtigkeitsklagen gegen Änderung der Entsenderichtlinie 

Die  Änderungs-RL der Entsende-RL von 2018 verlangt, dass auf entsandte AN praktisch die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wie auf die AN des Aufnahmemitgliedstaats Anwendung finden, wenn die AN für mehr als 12 Monate (oder ausnahmsweise mehr als 18 Monate) entsandt werden. Ungarn und Polen haben vor dem Gerichtshof erhoben und beantragen, die Änderungsrichtlinie insgesamt oder teilweise für nichtig zu erklären. Der Generalanwalt hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, die Klagen abzuweisen.  

Weitere Informationen C-620/18 

Weitere Informationen C-626/18 


Mittwoch, 9. Dezember 2020 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C-132/19 P Groupe Canal + / Kommission 

Grenzübergreifender Zugang zu Pay-TV‑Inhalten 

Mit Beschluss vom 26. Juli 2016 erklärte die Kommission Verpflichtungsangebote des amerikanischen Filmstudios Paramount zu grenzübergreifenden Pay-TV-Diensten nach den EU-Kartellvorschriften für rechtlich bindend. Mit diesen Angeboten sollten die Bedenken der Kommission bezüglich bestimmter Klauseln in Filmlizenzvereinbarungen ausgeräumt werden. Diese Klauseln hätten Sky UK daran gehindert, europäischen Verbrauchern außerhalb des Vereinigten Königreichs und Irlands Zugang zu Filmen zu gewähren. Zudem habe Paramount sicherstellen müssen, dass andere Sender als Sky UK daran gehindert werden, ihre Pay-TV-Dienste im Vereinigten Königreich und in Irland bereitzustellen. Paramount habe der Kommission zugesagt, dass es diese Klauseln in den Pay-TV-Lizenzvereinbarungen, die es bereits mit Sendern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für seine Filme geschlossen habe, weder anwenden noch gerichtlich durchsetzen werde. Zudem habe sich Paramount verpflichtet, solche Klauseln in künftigen Vereinbarungen mit EWR-Sendern über Pay-TV-Filmlizenzen nicht (wieder) vorzusehen. Die Groupe Canal +, die ab 2014 von Paramount eine exklusive Lizenz für Frankreich erhalten hatte, ist der Ansicht, dass die Verpflichtungszusagen, die Paramount gegenüber der Kommission gemacht habe, für sie nicht bindend seien.  

Generalanwalt Pitruzzella hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Kommission die Interessen von Dritten, die wie die Groupe Canal + aufgrund mit Paramount bereits geschlossener Vereinbarungen besonders betroffen waren, nicht angemessen berücksichtigt habe. Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es den Beschluss der Kommission insoweit als nicht mangelhaft angesehen habe. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

Binnenmarkt 

DIgitale Wirtschaft und Gesellschaft

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Migration

Verkehr und Transport

Wettbewerb

Wirtschaft und Industrie

Wirtschaft, Finanzen und der Euro



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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