Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 38/2020

Ausgabe 20. November 2020

Lesedauer: 14 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Antigen-Tests, Impfstrategie, Aufhebung der Beschränkungen: EU verstärkt gemeinsamen Kampf gegen die Coronakrise

European Union, 2020
© European Union, 2020

Die Coronakrise hat gezeigt: Wenn die EU-Staaten an einem Strang ziehen und gemeinsame Entscheidungen treffen, sind sie besser unterwegs. Die letzten Monate haben aber auch gezeigt, dass das nicht immer so einfach ist. Die Videokonferenz der EU-Staats- und Regierungschefs hatte am Donnerstagabend zum Ziel, gemeinsame Reaktionen auf die wiederaufgeflammte COVID-19-Pandemie zu finden. Zum noch immer nicht fertiggeschnürten Corona-Wiederaufbaupaket gab es nur eine kurze Diskussion: dieses steht beim nächsten, persönlichen Gipfeltreffen im Dezember dann ganz oben auf der Agenda. Damit die EU-Mittel für den Wiederaufbau und Zukunftsinvestitionen rasch verfügbar sind, ist eine zügige Einigung über das EU-Finanzpaket nötig. 

Die EU-Führungsspitzen betonten in ihrer Videokonferenz, die gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie verstärken zu wollen. Im Zentrum stehen dabei die gegenseitige Anerkennung von Tests, die Vorbereitungen für Impfungen und ein harmonisierter Ansatz bei der Aufhebung von Beschränkungen. Die EU-Kommission hat diese Woche eine Empfehlung zu Antigen-Tests vorgelegt, um einen gemeinsamen Ansatz und effizientere Teststrategien in der gesamten EU zu gewährleisten. Ziele sind eine Eindämmung des Coronavirus mittels eines raschen Aufspürens von Infektionsherden sowie die Begrenzung von Quarantänemaßnahmen, wo möglich. Die angepeilte gegenseitige Anerkennung von Tests und ihren Ergebnissen ist für die Wirtschaft von besonderer Wichtigkeit, da dies in Zeiten begrenzter Testkapazitäten zum freien Personenverkehr und zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen kann. 

Die eigentlich ebenfalls für diese Woche vorgesehene Empfehlung zu einer einheitlichen Quarantäneregelung wurde aufgrund bestehender politischer Differenzen und Uneinigkeit der Mitgliedsstaaten verschoben. EU-weit harmonisierte Quarantänevorschriften würden die Planbarkeit und Übersicht für Unternehmen sehr erleichtern und wären ein Schritt in Richtung effizienter Binnenmarkt. Die EU will sich aber enger absprechen, wie und wann sie Corona-Maßnahmen koordinierter wieder lockern und aufheben kann. Die Kommission werde dazu Vorschläge vorlegen, kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstagabend an. 

Europa muss medizinisch und wirtschaftlich wieder gesund werden, damit der Wiederaufbau gelingen kann. Um langfristig wettbewerbsfähig und fit für die Herausforderungen der Zukunft zu sein, muss der Wiederaufbau mit der Modernisierung des Standorts Europa verknüpft werden. Um in der zweiten Pandemiewelle nicht unterzugehen, muss die Einigung über den nächsten Mehrjährigen EU-Finanzrahmen und den Wiederaufbaufonds Next Generation EU rasch von den Mitgliedstaaten abgesegnet werden. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


SMEunited-Umfrage zu Solvency Support Instruments zeigt: KMU benötigen Liquidität

Eine neue Umfrage von SMEunited zu Solvency Support Instruments in acht EU-Staaten – darunter Österreich  - zeigt, dass diese zunehmend eingesetzt werden, um KMU in der Coronakrise und beim Wiederaufbau zu unterstützen. Viele KMU haben Liquiditätshilfen erhalten, um die Coronakrise zu überstehen. Diese erhöhen jedoch den Verschuldungsgrad. Zahlreiche KMU sind von der Insolvenz bedroht, wenn Liquiditätshilfen in Form von aufgeschobenen Steuerzahlungen, kurzfristigen Darlehen oder gestundeten Zinszahlungen fällig werden. Sie brauchen rasche Unterstützung, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen und nachhaltig wettbewerbs- und widerstandsfähiger zu werden. 

In den meisten Ländern wird Solvenzhilfe laut Umfrage in Form von nachrangigen Darlehen, direkten Eigenkapitalzuschüssen oder Steueranreizen angeboten. In Österreich werden zudem auch stille Beteiligungen eingesetzt. Der Bericht von SMEunited empfiehlt europäischen und nationalen politischen Entscheidungsträgern: 

  • die Unterstützung von Eigenkapitalinstrumenten durch Programme wie InvestEU und den neuen Europäischen Garantiefonds der EIB-Gruppe sicherzustellen,
  • Instrumente zur Unterstützung der Solvenz in die Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen,
  • die Nutzung der Europäischen Strukturfonds und der REACT-EU-Fazilität,
  • steuerliche Anreize für private Investitionen in KMU zu bieten,
  • einen Frühwarnmechanismus für von Insolvenz bedrohte KMU einzusetzen. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


KMU-Woche 2020: Gestärkt aus Coronakrise hervorgehen

Die Online-Podiumsdiskussionen und Workshops der EU SME Week 2020 standen im Zeichen der Coronakrise. Die Politik muss KMU die besten Rahmenbedingungen ermöglichen, damit sie die Krise nicht nur überleben, sondern auch wettbewerbsfähig und gestärkt daraus hervorgehen. Dazu gehören geringe regulatorische Hürden, eine verlässliche Finanzierung, leichter Zugang zu internationalen Märkten sowie ein Umfeld, das Entrepreneurship fördert.  

Ziel der Europäischen KMU-Woche ist, das Unternehmertum in Europa zu fördern. Vor allem KMU, die das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden, stehen in der Coronakrise und im grünen und digitalen Übergang vor neuen und alten Herausforderungen. Der deutsche EU-Ratsvorsitz macht es sich zum Ziel, die Belastbarkeit der Lieferketten bzw. globale Innovationen zu unterstützen, den grünen und digitalen Übergang zu fördern und Hürden speziell für KMU aus dem Weg zu räumen: Dies wurde bei der zweitägigen hochrangigen SME Assembly betont.  

Bei einer Online-Podiumsdiskussion der WKÖ EU Representation und der IHK Bayern erörterte die stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ Mariana Kühnel am 12. November mit hochrangigen Gästen, wie die neue KMU-Strategie und der Recovery Plan Antworten auf die großen Herausforderungen für KMU in der Coronakrise bieten können. All jene, die unserem KMU-Event aus Termingründen leider nicht bewohnen konnten, finden hier eine Aufzeichnung. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Europäisches Semester: EU-Kommission legt wirtschaftspolitisches Maßnahmenpaket vor

European Union, 2020
© European Union, 2020
Das am Mittwoch veröffentlichte Herbstpaket mit wirtschaftspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten wird von der Coronakrise bestimmt: Das hohe Maß an Unsicherheit und der massive konjunkturelle Abschwung infolge des COVID-19-Ausbruchs stehen dabei im Fokus. Es müsse laut Kommission verhindert werden, bereits bestehende Divergenzen durch die Krise noch weiter zu verstärken. Daher sei ein koordiniertes Vorgehen mit zeitlich begrenzten Anreizen für Unternehmen wichtig. 

Das Herbstpaket stützt sich auf die Herbstprognose 2020. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 infolge des durch die Coronavirus-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks sowohl im Euro-Währungsgebiet als auch in der EU unter Vorkrisenniveau liegen wird. Das Paket enthält u.a. Stellungnahmen zur Haushaltsplanung der Euro-Länder für 2021 und politische Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet. Die Euro-Mitgliedstaaten sollen auch im Jahr 2021 für eine konjunkturstützende Haushaltspolitik sorgen. Sie werden aufgefordert, vorrangige Reformen und Investitionen durchzuführen, die das Euro-Währungsgebiet und seine Mitglieder tragfähiger und widerstandsfähiger machen. Der österreichische Budgetentwurf wurde gebilligt und steht mit den Empfehlungen in Einklang. 

Der Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht analysiert die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Beschäftigung und die soziale Lage in Europa: Die COVID-19-Krise hat einen seit sechs Jahren anhaltenden positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt beendet. Im Warnmechanismus-Bericht (WMB) zur Erkennung potenzieller makroökonomischer Ungleichgewichte wird festgestellt, dass sich diese zwar bis zum Beginn der COVID-19-Krise verringerten, aber jetzt in jenen Mitgliedstaaten, in denen bereits vor der Pandemie Ungleichgewichte bestanden, zunehmen. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Nachhaltigkeit


Europas Industrie im Corona-Wiederaufbau widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger machen

Im Zentrum der Videokonferenz der Ministerinnen und Minister für Binnenmarkt & Industrie stand die Frage, wie die europäische Industrie im Rahmen des Corona-Wiederaufbaus durch Investitionen in die grüne Transformation gestärkt werden kann. Die Antwort auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise und den zunehmenden internationalen Wettbewerb muss eine verstärkte und engere europäische Zusammenarbeit und Integration in einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Geschäftsumfeld sein. Besonders wichtig sind dabei – auch aus Sicht der WKÖ - ein voll funktionsfähiger, vertiefter Binnenmarkt sowie effiziente Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen. 

Der Rat der EU betont in Schlussfolgerungen, dass die Erholung von der COVID-19-Krise zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie genutzt werden muss. Eine weltweit führende, sichere Dateninfrastruktur und Kommunikationsnetze, intelligente Spezialisierung, gestärkte europäische Wertschöpfungsketten und die Sicherheit der Rohstoffversorgung sind hier Kernpunkte. Die EU-Kommission soll bis März wesentliche Leistungsindikatoren für die Überwachung der Industriestrategie und der Wettbewerbsfähigkeit festlegen, und die aktualisierte Industriestrategie vorlegen. 

Für die Grundstoff- und energieintensiven Industrien gilt es ganz besonders, die ökonomischen Chancen auf dem Weg zur Klimaneutralität durch eine Vorreiterschaft in kohlenstoffarmen Technologien erfolgreich zu nutzen. Wie für die gesamte Industrie sind dabei mehr Innovationen, eine vermehrte pan-europäische Kooperation in Schlüsseltechnologien sowie faire Wettbewerbsbedingungen grundlegende Voraussetzungen. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl 


Sechs Konsultationen zum Paket „Fit für 55 Prozent“ gestartet – Fokus auf Arbeitsplätze und wirtschaftliche Erholung legen

pixabay
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Die Europäische Kommission hat sechs öffentliche Konsultationen zu zentralen Teilen der europäischen Klimagesetzgebung gestartet. Im Rahmen des Green Deals schlug die Kommission für die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 eine Zielvorgabe von 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vor. Zur Umsetzung dieses Plans will die Kommission bis Juni 2021 die wichtigsten einschlägigen energie- und klimabezogenen Rechtsakte überarbeiten. Die öffentlichen Konsultationen stehen bis Anfang Februar 2021 für Rückmeldungen offen.

Die Wirtschaft fordert, die Zielerhöhung über die derzeit bis 2030 geltenden minus 40 Prozent hinaus so gering wie möglich zu halten. Gerade in der derzeitigen Situation gilt es, den Fokus auf Arbeitsplätze und wirtschaftliche Erholung zu legen: Europa muss im Industriebereich die Break-Through-Technologien hervorbringen und Technologieführer werden. Dann ist sowohl dem Standort als auch dem Klimaschutz am besten geholfen. Entscheidend für die Wirtschaft ist auch der Flankenschutz für die Industrie – der Schutz vor Abwanderung (Carbon Leakage) muss bei einem verschärften Reduktionsziel besser und nicht schlechter werden. 

Die Konsultation zum Emissionshandelssystem der EU soll Meinungen der Interessenträger zur Überarbeitung der EU-Emissionshandelsrichtlinie, einschließlich zur Rolle des EU-EHS und seines Beitrags zu den allgemeinen Klimazielen bis 2030, einholen. Ziel der Konsultation zur Überarbeitung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-Verordnung) sind Beiträge zu den aufgetretenen Problemen und ihren Ursachen, zu möglichen politischen Ansätzen zur Behebung dieser Probleme und zu den Verknüpfungen zu anderen klimabezogenen Rechtsvorschriften.   

Mit der Konsultation zur Lastenteilungs-VO sollen Beiträge der Interessenträger zur Festlegung verbindlicher Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021 bis 2030 (Lastenteilungsverordnung) eingeholt werden.  Die vierte Konsultation befragt die Interessenträger zur Überarbeitung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Zwei weitere Befragungen wurden zur Überarbeitung der Richtlinien über Erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz eingeleitet. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


2021 soll Europäisches Jahr der Schiene werden

European Union, 2020
© European Union, 2020
Die Verhandler von Europäischem Parlament und Rat haben einen vorläufigen Kompromiss erzielt, 2021 zum Europäischen Jahr der Schiene zu machen. Ziel ist, im kommenden Jahr durch Veranstaltungen und Initiativen auf die wichtige Rolle des Eisenbahnverkehrs zur Erreichung der Klimaziele der EU hinzuweisen und den Anteil der Passagiere und Güter, die per Bahn reisen und transportiert werden, zu erhöhen. Dazu sollen eine „Single European Rail Area“ für Güter und Passagiere geschaffen und Investitionen in die Infrastruktur angestoßen werden.

Gerade während der Corona-Krise wurde die strategische Bedeutung der Bahn für den Transport von essentiellen Gütern und Personen deutlich. Zur Zeit wird noch ca. 75 Prozent der nationalen Güterbeförderung mit dem Lkw durchgeführt. Der Transportsektor ist für 25 Prozent der EU-Treibhausgasemissionen verantwortlich – um das Klimaziel der Emissionsneutralität bis 2050 zu erreichen, müssen diese Emissionen um 90 Prozent reduziert werden. Dies könne laut Kommission durch mehr Fahrten mit der Eisenbahn geschehen, die klimafreundlicher sei als der Transport auf der Straße oder in der Luft. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr soll die Bahn eine größere Rolle als bisher spielen. 

Die Kommission wird in der vorläufigen Einigung beauftragt, zwei Studien durchzuführen und dem Rat und dem Parlament bis zum März 2021 über deren Ergebnisse zu berichten. Eine dieser Studien wird sich mit der Einführung eines EU-Labels für Güter befassen, die per Eisenbahn transportiert werden. Die zweite Studie wird die Schaffung eines „rail connectivity index“ untersuchen, wie er bereits für die Luftfahrt existiert. Wenn der Text von den beiden EU-Institutionen final abgesegnet wurde, tritt er nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


EU-Kommission will ausgewählte Maßnahmen für von Coronavirus schwer getroffenen Luftfahrtsektor verlängern

Die EU-Kommission empfiehlt die Verlängerung einiger Übergangsbestimmungen, die im Mai für Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertiger in der Corona-Krise eingeführt wurden. Der Bericht empfiehlt, die Ausnahmeregelungen für Betriebsgenehmigungen bzw. zur Auswahl von Bodenabfertigern, die am 31. Dezember 2020 auslaufen, jeweils um ein Jahr zu verlängern. Begründet wird dies mit der andauernden Pandemie und ihren Auswirkungen auf den Flugverkehr – das derzeitige Flugaufkommen beträgt nur rund 40 Prozent im Vergleich zu 2019. Die Ausnahmeregelungen bei Flugbeschränkungen und die Verlängerung der Bodenabfertigungsverträge werden derzeit nicht ausgeweitet. 


Neue Verbraucheragenda will Verbraucherschutz & Resilienz während und nach der Krise verbessern

Die neue Verbraucheragenda der EU-Kommission soll Europas Verbrauchern eine aktive Rolle beim grünen und digitalen Wandel ermöglichen. Sie befasst sich auch mit der Frage, wie Verbraucherschutz und Resilienz während und nach der COVID-19-Pandemie verbessert werden können. Die neue Verbraucheragenda baut auf der Verbraucheragenda 2012 auf. Sie enthält eine Vision für die Verbraucherpolitik der EU für den Zeitraum 2020-2025, die sich auf fünf Schwerpunktbereiche konzentriert: grüner Wandel, digitaler Wandel, wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte, besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen sowie internationale Zusammenarbeit. Weiters plant die Kommission eine Consumer Policy Advisory Group einzusetzen, um Vertreter von Konsumentenverbänden, Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zusammenzubringen. 


Jobs+Jobs+Jobs


EASO sucht Operations Officer und Quality Assurance Officer

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Operations Officer, Caseworker Coordinator, Caseworker Officer (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Ref.: EASO/2020/CA/007, Bewerbung bis 1. Dezember möglich
  • Quality Assurance Officer, Research Office (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Ref.: EASO/2020/CA/008, Bewerbung bis 7. Dezember möglich

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


Die Agentur für das europäische GNSS (GSA) sucht für die Niederlassung Prag:

  • Senior Legal Officer (m/w)
    TemporaryAgent, Grade: AD 8, Ref.: GSA/2020/AD/017

Bewerbungen sind bis zum 3. Dezember möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


LISA sucht Liasion Officer

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • Liaision Officer (m/w)
    ContractAgent, Grade: FG IV, Ref.: eu-LISA/20/CA/FGIV/12.1

Bewerbungen sind bis zum 10. Dezember möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Tagesordnungspunkte der Kommissionssitzung am 24. November: 

  • Aktionsplan zur Integration und Inklusion 
  • Arzneimittelstrategie für die Europäische Union


Plenum des Europäischen Parlaments

23. November 

  • Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher
  • Produktsicherheit im Binnenmarkt 
  • Verringerung der Ungleichheiten mit besonderem Augenmerk auf der Erwerbstätigenarmut 
  • Das Schengen-System und die während der COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen - Entschließungsantrag 

25. November 

  • Eine neue Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung 

26. November 

  • Eine neue Industriestrategie für Europa
  • Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Artikel 144 GO)

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 24. November 2020 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-59/19 Wikingerhof gegen Booking.com

Gerichtliche Zuständigkeit für Unterlassungsklage gegen Vertragspartner wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung 

Ein deutsches Hotelunternehmen hat die niederländische Booking.com BV vor deutschen Gerichten auf Unterlassung verklagt. Booking.com solle es unterlassen, die Preise des Hotels ohne dessen Einwilligung als vergünstigt oder rabattiert zu bezeichnen und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer Provision abhängig zu machen, die 15 Prozent übersteige. Nach Ansicht des Hotelbetreibers hat Booking.com ihm gegenüber einer marktbeherrschenden Stellung, die sie missbräuchlich ausnutze. Der Bundesgerichtshof möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach der sog. Brüssel-I-a-Verordnung Nr. 1215/2012 für eine Unterlassungsklage eröffnet ist, wenn zwar in Betracht kommt, dass das beanstandete Verhalten durch vertragliche Regelungen gedeckt ist, der Kläger (Wikingerhof) aber geltend macht, dass diese Regelungen auf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung des Beklagten (Booking.com) beruhen. 

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch für eine Unterlassungsklage zwischen Vertragsparteien gegeben sein könne, sofern diese auf eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht gestützt sei. 

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Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

Binnenmarkt 

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Migration

Verkehr und Transport

Wettbewerb

Wirtschaft und Industrie

Wirtschaft, Finanzen und der Euro



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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