Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 34/2020

Ausgabe 23. Oktober 2020

Lesedauer: 17 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


EU-Kommission präsentiert Arbeitsprogramm für 2021: Europa auch wirtschaftlich wieder gesund machen

Arbeitsprogramm 2021
© WKÖ EUREP
Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2020 ihr Arbeitsprogramm für 2021 präsentiert. Es steht unter dem Motto „Eine vitale Union in einer fragilen Welt“ und bestätigt die Entschlossenheit der Kommission, den ökologischen und digitalen Wandel anzuführen: Der langfristige Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, die für das digitale Zeitalter gerüstet ist, soll beschleunigt werden. Unternehmen und Beschäftigte in ganz Europa sind schwer von der Corona-Krise getroffen. Es geht jetzt darum, Europa nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich wieder gesund zu machen. Die Eindämmung des Virus auf gesundheitlicher Ebene, als auch die Eindämmung der wirtschaftlichen Schäden der Krise müssen im Zentrum der Anstrengungen stehen.

Das Arbeitsprogramm enthält neue Gesetzgebungsinitiativen zu allen sechs übergreifenden Zielen der politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin von der Leyen, und ist eng mit dem Europäischen Wiederaufbauplan, dem Aufbauinstrument NextGenerationEU sowie einem gestärkten EU-Haushalt für 2021-2027 verknüpft.

Wichtige wirtschaftsrelevante Initiativen für eine rasche Erholung sind:

  • Eine neue Strategie für die Zukunft des Schengen-Besitzstandes soll die Rückkehr zu einem funktionierenden Schengen-Raum auf dem Weg aus der Krise garantieren.
  • Die Kommission wird einen Fahrplan mit klar definierten digitalen Zielen für 2030 vorlegen.
  • Ein CO2-Ausgleichsmechanismus soll dazu beitragen, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
  • Die Kapitalmarktunion und die Bankenunion sollen weiter vorangetrieben werden, u.a. um weitere Investitionsmöglichkeiten zu fördern.
  • Die bevorstehende Mitteilung über bessere Rechtsetzung wird ihren Schwerpunkt auf Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands legen, insbesondere durch die Einführung eines „One in, one out“-Konzepts.

Die Prioritäten des Arbeitsprogramms sollen nicht nur dazu beitragen, die Erholung Europas voranzubringen, sondern zukunftstaugliche Lösungen in allen Politikbereichen bringen. Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit Europas müssen auch zum jetzigen Zeitpunkt des Wiederaufflammens der Pandemie im Fokus der Maßnahmen stehen. Europas Unternehmen brauchen die richtigen Rahmenbedingungen, damit sie auf dem Weg aus der Krise die Potenziale von Klimaschutz & Kreislaufwirtschaft, modernen Technologien wie Artificial Intelligence und innovativer Forschung & Entwicklung für sich nutzen können.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Kapitalmarktunion: Langfristige Investmentfonds sollen Unternehmen Kapital für langfristige Projekte bringen

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den EU-Vorschriften für langfristige Investmentfonds (ELTIF) eingeleitet. In ihrem Ende September erschienen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion hatte sie bereits angekündigt, den ELTIF-Rechtsrahmen überprüfen zu wollen, damit künftig mehr langfristige Finanzmittel in Unternehmen und Infrastrukturvorhaben gelenkt werden.

Ziel der Konsultation ist es, Erkenntnisse und Rückmeldungen von Interessengruppen zu sammeln, wie der ELTIF-Rechtsrahmen verbessert werden kann. So soll die Attraktivität von ELTIFs für langfristige Investitionsprojekte sowie die Anzahl der Fonds und die Gesamtinvestitionen in die Realwirtschaft steigen. Interessierte Stakeholder können ihre Meinung zur Überarbeitung der Vorschriften bis 19. Januar 2021 einbringen. Ein entsprechender Legislativvorschlag ist für das 3. Quartal 2021 geplant.

Langfristige Investitionsfonds zielen darauf ab, Unternehmen, die langfristiges Kapital für Projekte in Bereichen wie Energie, Verkehr, sozialer Wohnungsbau, Schulen und Krankenhäuser suchen, mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Sie sind Teil der Kapitalmarktunion und können dazu beitragen, den Wiederaufbauplan für Europa, den europäischen Green Deal und den digitalen Binnenmarkt zu unterstützen.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Capital Markets Recovery Package soll EU-Unternehmen bei Kapitalbeschaffung auf öffentlichen Märkten helfen

Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten haben sich auf den Standpunkt des Rates zum Capital Markets Recovery Package (CMRP) geeinigt: Es enthält gezielte Änderungen der EU-Kapitalmarktregeln, um EU-Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung auf öffentlichen Märkten zu helfen, die Kreditvergabekapazität der Banken zu unterstützen und Investitionen in die Realwirtschaft anzukurbeln.

Die EU-Kommission legte das Paket Ende Juli vor. Die vorgeschlagenen Änderungen konzentrieren sich auf die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die Prospektverordnung und den Verbriefungsrahmen. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise sollen Änderungen der MiFID-II-Regeln die Informationsanforderungen vereinfachen. Ein Schlüsselelement ist die Einführung eines „EU Recovery Prospectus“ - ein kürzerer Prospekt, den Unternehmen für die Offenlegung von Informationen an ihre Investoren bei der Ausgabe von Aktien und Anleihen verwenden könnten. Diese neue Art von Prospekt soll es den Unternehmen erleichtern, Kapital auszugeben und ihren Finanzierungsbedarf zu decken. Weitere Vorschläge zielen darauf ab, den Einsatz von Verbriefungen zu erleichtern, damit Banken ihre Fähigkeit zur Finanzierung der Erholung aufrechterhalten können.

Oberste Priorität der EU ist es heute, dafür zu sorgen, dass sich Europa von der durch das Coronavirus verursachten beispiellosen Wirtschaftskrise erholt. Die Entwicklung der Kapitalmärkte der EU und die Gewährleistung des Zugangs zu Marktfinanzierungen werden bei dieser Aufgabe von entscheidender Bedeutung sein. Es ist von größter Bedeutung, dass der Rechtsrahmen ein faires und attraktives Angebot von Finanzprodukten ermöglicht und bestehende Belastungen und regulatorische Hindernisse beseitigt. Auf der Grundlage des Verhandlungsmandats wird der deutsche Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem EU-Parlament aufnehmen, sobald dieses seinen Standpunkt festgelegt hat. Ziel ist es, bis Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Binnenmarkt


Brexit-Nachfolgeabkommen: Wirtschaft braucht umfassende Neuregelungen, keinen Minimalkompromiss

EU-Flagge vor Downing Street
© call me fred on unsplash
Großbritannien und die EU wollen die Verhandlungen für ein Brexit-Nachfolgeabkommen fortsetzen und intensivieren. Aus EU-Sicht bleiben nur noch zwei bis drei Wochen, weil das Abkommen danach noch ratifiziert werden müsste. Auf beiden Seiten laufen die Vorbereitungen auf einen No Deal. Die Wirtschaft fordert umfassende Neuregelungen für den Handel von Waren und Dienstleistungen sowie Investitionen, Verkehr, Datenschutz, Umwelt und Energie und keinen Minimalkompromiss.

Langfristig bietet das Vereinigte Königreich außerhalb des Binnenmarktes voraussichtlich weniger Potential für österreichische Firmen. Ein Hauptproblem ist die Rechtsunsicherheit und schwierige Planbarkeit der Geschäftsbeziehungen ab 2021 mangels klarer Rahmenbedingungen. Weitere Problembereiche für österreichische Unternehmer im Fall eines No Deal wären Zölle, ungerechtfertigte nichttarifäre Handelshemmnisse sowie ein Ende der gegenseitigen Anerkennung technischer Normen, Standards und Berufsausbildung.

Ein gegenseitiger Marktzugang darf nur unter gleichen Wettbewerbsbedingungen erfolgen, damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von österreichischen Unternehmen kommt. Zur Erfüllung von Werkverträgen brauchen heimische Anbieter in UK eine umfassende Marktöffnung für Dienstleistungen. Entsendungen und der Aufenthalt zu Geschäftszwecken müssen jedenfalls zwischen EU und UK geregelt werden. Die WKÖ unterstützt die Betriebe weiterhin durch eine gezielte Kampagne: Der Brexit-Infopoint nimmt Anfragen telefonisch (Tel: 0590900-5590 von Montag bis Donnerstag von 8-16.30 Uhr und freitags von 8-16 Uhr) und per Mail unter brexit@wko.at entgegen.

Ansprechpartner: Lisa Rilasciati, Paul Ploberger, Sebastian Köberl


Innovation / Digitalisierung


EU-Wirtschaftsclub mit Werner Stengg: Echten Binnenmarkt für digitale Dienstleistungen schaffen

FAkten und Grafiken zur KI
© European Union, 2020
„Die Coronakrise hat zu einem enormen Digitalisierungsschub geführt. Die Notwendigkeit für technologische Souveränität und Resilienz ist mit jedem Tag gestiegen“, erklärte Werner Stengg, Experte für Digitalpolitik und Künstliche Intelligenz im Kabinett von EU-Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, am 22. Oktober im Online-Wirtschaftsclub der EU Representation der WKÖ. „Wichtig ist ein zweiseitiger Approach: Eine Stärkung der Kapazitäten und der Infrastrukturen, sowie des Rechtsrahmens. Wir wollen einen echten Binnenmarkt für digitale Dienstleistungen schaffen, um wettbewerbsfähiger und stärker zu werden. Dieser muss jedoch sicherstellen, dass digitale Technologien im Einklang mit europäischen Werten und Normen entwickelt und genutzt werden.“

Auch das diese Woche präsentierte Arbeitsprogramm der EU-Kommission bestätigt, dass Europa beim digitalen - und ökologischen - Wandel eine Führungsrolle übernehmen will. Die Krise muss als Chance genutzt werden, um Europa im globalen Wettbewerb nach vorne zu bringen und zum globalen Leader für Innovation und Digitalisierung zu machen: „Es gibt tausend Anwendungsmöglichkeiten, wie die KI die grüne Transformation unterstützen kann“, so Stengg. Die EU-Abgeordneten haben bei ihrer Plenartagung Vorschläge zur Regulierung der Künstlichen Intelligenz angenommen: Innovation, ethische Standards und Vertrauen in die Technologie sollen gefördert werden.

Der Digitalisierungsschub muss für unsere Unternehmen mittel- und langfristig neue Geschäftsmodelle bringen. In einer österreichweiten Webinar-Reihe der WKÖ – jeden dritten Mittwoch im Monat, 14:00 Uhr – berichten KI-Technologieanbieter gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern über ihre „tops oder flops“ mit KI-Projekten.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Digital Services Act muss für alle digitalen Dienste gelten

Das Europäische Parlament hat seine Prioritäten zum künftigen Gesetz über digitale Dienste abgestimmt: Es fordert zukunftsorientierte Regeln für digitale Dienste wie Online-Plattformen und -Marktplätze und einen verbindlichen Mechanismus zur Eindämmung illegaler Inhalte. Die EU-Vorschriften sind seit der Verabschiedung der E-Commerce-Richtlinie vor zwanzig Jahren weitgehend unverändert. Das Herkunftslandprinzip ist ein tragender Grundsatz des europäischen Binnenmarktes und muss auch die Richtschnur einer Nachfolgeregelung bilden. 

Ziel des Digital Services Act Package ist, die Regelungen an die heutigen Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen. Digitale Dienste sind der Angelpunkt der Online-Wirtschaft. Das Rechtsetzungsvorhaben zielt auf die Einbeziehung neuer Formen der Diensteerbringung und eine Klarstellung der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und anderen Online-Anbietern ab. Im Fokus steht u.a. die Entfernung nicht rechtskonformer Inhalte gewerblicher Nutzer auf entsprechende Aufforderung hin.

Der Geltungsbereich des Digital Services Act muss sich nach Ansicht der Wirtschaft auf alle digitalen Dienste (auch „neue“ Dienste der Informationsgesellschaft) und alle Unternehmen, die ihre Dienste in der EU anbieten, erstrecken. Dies gebietet bereits die gedankliche Leitlinie, ein level playing field für alle - europäische und außerhalb Europas ansässige - Anbieter zu schaffen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Nachhaltigkeit


Umweltrecht: Aarhus-Regelung soll erweitert werden

Justitia
© Pixabay
Die Europäische Kommission schlägt eine Änderung der sogenannten Aarhus-Verordnung vor: Seit 2006 können Umwelt-NGOs Überprüfungen von Entscheidungen der EU-Institutionen im Bereich des Umweltrechts beantragen. Mit dem Vorschlag sollen diese Möglichkeiten im Einklang mit der Aarhus-Konvention ausgebaut werden.
Die Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der Aarhus-Verordnung sowie eine begleitende Mitteilung zum Zugang zu Gerichten bzw. der Rolle der Mitgliedstaaten und der nationalen Gerichte vorgelegt. Es soll damit einfacher werden, von den EU-Institutionen eine Überprüfung von Rechtsakten im Umweltbereich zu verlangen. Während derzeit ein Überprüfungsverfahren nur für Handlungen von „individuellem Interesse“ beantragt werden kann, können künftig auch NGOs die Überprüfung von Verwaltungsakten von „allgemeinem Interesse“ beantragen. In Zukunft könnte zudem jeder Verwaltungsakt, der gegen das EU-Umweltrecht verstößt, unabhängig von seinen politischen Zielen einer Begutachtung unterzogen werden.

Nationale und lokale Behörden treffen relevante Entscheidungen bei der Anwendung des EU-Umweltrechts, zum Beispiel bei der Erteilung von Genehmigungen für Infrastrukturprojekte oder Industrieanlagen, die Natur und Boden, Luft oder Wasser verschmutzen können. Die öffentliche Kontrolle über diese Entscheidungen soll nun verbessert werden und der Zugang zu Gerichten (vor allem für NGOs) erleichtert werden. Der VO-Vorschlag wird von EU-Parlament und Rat diskutiert und abgestimmt; einen genauen Zeitplan gibt es noch nicht.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


Erst SURE-Anleihen sind gezeichnet

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Kurzarbeits-Instruments SURE erstmals Sozialanleihen über 17 Milliarden Euro ausgegeben. Die Emission umfasste zwei Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei 10 Milliarden Euro im Oktober 2030 bzw. 7 Milliarden Euro im Jahr 2040 fällig sind. Die Mittel werden als Darlehen an die Mitgliedstaaten ausgezahlt, um sie bei der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Bislang werden 17 Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung erhalten. Das Instrument wird bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung stehen. Mit einer Mittelausstattung von 100 Milliarden Euro soll SURE von der Pandemie betroffene Arbeitsplätze und Arbeitnehmer schützen. Österreich nimmt SURE vorerst nicht in Anspruch.


Neues EU-Umweltaktionsprogramm unterstützt Ziele des Europäischen Grünen Deals

Der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues (8.) Umweltaktionsprogramm bis 2030 unterstützt die Umwelt- und Klimaschutzziele des Green Deals. Gefordert wird die aktive Beteiligung aller Interessengruppen auf allen Regierungsebenen, um sicherzustellen, dass die Klima- und Umweltgesetze der EU wirksam umgesetzt werden. Aufbauend auf dem European Green Deal sind sechs vorrangige Ziele enthalten, darunter Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 und Erreichen der Klimaneutralität bis 2050, Entkopplung des Wirtschaftswachstums von Ressourcennutzung und Umweltzerstörung sowie Verfolgung des Ziels der Null-Verschmutzung, auch für Luft, Wasser und Boden. Der Vorschlag bildet die Grundlage der EU für die Agenda der Vereinten Nationen für 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).


Aktualisierte Liste erlaubt Angehörigen von neun Nicht-EU-Staaten Reisen in die EU

Der Rat hat nach einer weiteren Überprüfung die Liste der Drittländer, für die keine Einreisebeschränkungen gelten sollen, aktualisiert: nicht mehr auf der Liste finden sich nun Kanada, Georgien und Tunesien; neu hinzugekommen ist Singapur. Angehörige von Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand, Uruguay sowie China, vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit, sollen demnach in die EU einreisen dürfen. Um die weltweite Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gilt seit 17.03. eine koordinierte vorübergehende Beschränkung der nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU. Der Einreisestopp gilt für Nicht-EU-Bürger, Ausnahmen gibt es für Briten und EFTA-Staatsbürger. Eine Liste mit Ländern, für die der Einreisestopp aufgehoben werden soll, wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.


Jobs+Jobs+Jobs


LISA sucht Security Officer – Security Policy and Coordination 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • Security Officer - Security Policy and Coordination (m/w)
    Contract Agent, Grade FG IV, Ref.-Nr. eu-LISA/20/CA/FGIV/13.1

Bewerbungen sind bis zum 18. November möglich, weiter Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 28. Oktober 2020: 

  • Vorschlag für ein einheitliches Zollfenster
  • Faire Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU

Mitteilung über zusätzliche COVID-19-Reaktionsmaßnahmen

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

26. Oktober – Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 

  • Gemeinsame Anhörung - Menschenhandel

26.-27. Oktober – Ausschuss für internationalen Handel 

  • Auf dem Weg zu einem WTO-kompatiblen EU-Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen
  • Meinungsaustausch mit der Kommission über die G20-Entwicklungen im Bereich Handel und Investitionen
  • Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit und den Schutz von geografischen Angaben
  • Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen
  • Nachhaltige Unternehmensführung
  • Bericht über die Umsetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine
  • Stand der laufenden Trilog-Verhandlungen
  • Präsentation und Meinungsaustausch mit der Kommission über Access2Markets
  • Meinungsaustausch über die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen im internationalen Handel

26.-27. Oktober – Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Produktsicherheit im Binnenmarkt
  • Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher
  • Vorstellung einer Studie des EPRS über die Umsetzung des Verteidigungspakets der EU
  • Stärkung des Binnenmarktes: die Zukunft des freien Dienstleistungsverkehrs
  • Auswirkungen der EU-Vorschriften auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr: Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU als Instrument zur Abstimmung von Anforderungen und Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt
  • Aussprache mit Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission mit Zuständigkeit für ein Europa für das digitale Zeitalter – im Rahmen des strukturierten Dialogs 

26.-27. Oktober – Rechtsausschuss 

  • Nachhaltige Unternehmensführung
  • Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen
  • Treffen des Interparlamentarischen Ausschusses für bessere Rechtsetzung aus einer digitalen Perspektive

26.-27. Oktober – Kulturausschuss 

  • Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung
  • Aussprache mit Mariya Gabriel, Mitglied der Kommission

26. + 27. Oktober – Sonderausschuss zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter 

  • Aussprache mit Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission

27. Oktober – Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Änderung der Richtlinie 2014/65/EU bezüglich der Informationspflichten, der Produktüberwachung und der Positionslimits zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie
  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung, um die Erholung von der COVID-19-Pandemie zu unterstützen
  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bezüglich von Anpassungen des Rahmens für Verbriefungen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
  • Öffentliche Anhörung mit Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB
  • Überprüfung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen
  • Öffentliche Anhörung mit Elke König, Vorsitzende des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB)

27. Oktober – Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (außerordentliche Sitzung) 

  • Aussprache mit Christian Zinglersen, Direktor der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), über den Jahresbericht 2019 über die Ergebnisse der Überwachung der Elektrizitäts- und Erdgas-Binnenmärkte und über den Programmplanungsentwurf für 2021
  • Erläuterungen der Generaldirektorin der GD ENER, Ditte Juul Jørgensen, zu der EU-weiten Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele für 2030

27. Oktober – Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Aufstellung des Programms „InvestEU“

27. Oktober – Sonderausschuss zu Krebsbekämpfung 

  • Aussprache mit Stella Kyriakides, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständiges Mitglied der Kommission, über den Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung

28. Oktober – Haushaltskontrollausschuss 

  • Einrichtung einer Erholungs- und Resilienz-Fazilität

28. Oktober – Ausschuss für konstitutionelle Fragen 

  • Bestandsaufnahme der Europawahlen
  • Überwachung der Anwendung des Rechts der Europäischen Union 2017, 2018 und 2019
  • Bürgerdialoge und Beteiligung der Bürger an der Entscheidungsfindung der EU
  • Wiederaufnahme der Sitzung und Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse über Änderungsanträge durch den Vorsitzenden
  • Überwachung der Anwendung des Rechts der Europäischen Union 2017, 2018 und 2019
  • Bewertung der Umsetzung von Artikel 50 EUV

28.-29. Oktober – Ausschuss für Verkehr und Tourismus 

  • Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus
  • Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“
  • Europäisches Jahr der Schiene (2021)
  • Prüfung: Delegierter Rechtsakt zu einer Verlängerung der Aussetzung der Regeln für Zeitnischen, Meinungsaustausch mit der Kommission
  • Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)
  • Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung)
  • Neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 

28.-29. Oktober – Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Verringerung der Ungleichheiten mit besonderem Augenmerk auf der Erwerbstätigenarmut
  • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz
  • Präsentation von Blandine Mollard (wissenschaftliche Mitarbeiterin, Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)) zur besonderen Berücksichtigung der Pflege bei den Aufbaubemühungen der EU
  • Recht auf Nichterreichbarkeit
  • Anhörung des Bewerbers um die Stelle des Exekutivdirektors der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)
  • Aussprache mit Margaritis Schinas (Vizepräsident der Kommission) zur europäischen Kompetenzagenda, zum europäischen Bildungsraum und zum Aktionsplan für digitale Bildung
  • Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz
  • Ein starkes soziales Europa für gerechte Übergänge
  • Aussprache mit Nicolas Schmit (Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für Beschäftigung und soziale Rechte) über faire Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU

Tagungen des Rates

29. Oktober

30. Oktober 2020

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

27.-29. Oktober 2020 

  • Konstituierende Plenumssitzung für Amtszeit 2020 - 2025
  • Debatte über "Aufschwung für die Zukunft Europas - Die Rolle des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses"

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Mittwoch, 28. Oktober 2020: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-321/19 Bundesrepublik Deutschland | Berechnung der LKW-Maut in Deutschland 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ersucht den Gerichtshof um Auslegung einer Vorschrift der Richtlinie 1999/62 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, die vorsieht, dass die Mautgebühren auf dem Grundsatz der ausschließlichen Anlastung von Infrastrukturkosten beruhen, und die Faktoren für die Berechnung der Mautgebühren aufzählt. 

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat in seinen Schlussanträgen vom 18. Juni 2020 die Ansicht vertreten, dass sich ein Einzelner auf die unmittelbare Wirkung der Richtlinienvorschrift berufen kann, dass diese Vorschrift die Kosten der Verkehrspolizei nicht einschließt, dass selbst eine geringfügige Überschreitung der Infrastrukturkosten als Verletzung dieser Vorschrift anzusehen ist und dass diese Vorschrift sowie eine weitere Vorschrift der Richtlinie einer nachträglichen Berechnung entgegenstehen, durch die nachgewiesen werden soll, dass der festgesetzte Mautsatz im Ergebnis die ansatzfähigen Kosten tatsächlich nicht überschreitet.

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

Binnenmarkt 

Handel

 

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Migration

Verkehr

Wettbewerb

Wirtschaft und Industrie

Wirtschaft, Finanzen und der Euro



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung