Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 3/2020

Ausgabe 31. Januar 2020

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht


Im Brennpunkt

Unternehmertum & Industriepolitik

Binnenmarkt

Innovation / Digitalisierung

Kurz & bündig

Jobs+Jobs+Jobs

EU-Agenda



Im Brennpunkt

Wirtschaft fordert enge Anbindung des Vereinigten Königreichs an die EU

Frau am Scheideweg
© pixabay
Es ist soweit: 3,5 Jahre nach dem Ja der Briten zum Brexit verlässt das Vereinigte Königreich mit 31. Jänner um Mitternacht die Europäische Union. Ab Samstag 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich damit offiziell ein Drittstaat. Zugleich tritt eine Übergangsphase in Kraft. Dadurch bleibt in den Wirtschaftsbeziehungen bis Ende 2020 de facto alles beim Alten.

„Wenn der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs am Freitag über die Bühne geht, ist das ein trauriger Tag für Europa. Aber zumindest ist die jahrelange Hängepartie und damit die Unsicherheit beendet. Die Betriebe wissen endlich, woran sie sind“, sagt Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich. „Jetzt geht es darum, nach vorne zu schauen und eine möglichst enge Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auszuhandeln.“

Die Übergangsphase, der Status betroffener Bürger und die finanzielle Abwicklung sind die wichtigsten Punkte des Austrittsabkommens, das ab Samstag in Kraft ist. Das Vereinigte Königreich ist noch 11 Monate lang Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion. Für österreichische und europäische Unternehmen gibt es solange keine Änderungen in der Geschäftstätigkeit. Das bedeutet im Klartext: EU-Unternehmen können wie bisher reibungslos im Rahmen der Warenverkehrsfreiheit nach UK liefern, sie müssen weiterhin keine Zollformalitäten erledigen oder Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Auch Dienstleistungs- und Personenfreizügigkeit bleiben aufrecht: Dadurch ist es nach wie vor möglich, Fachkräfte in das Vereinigte Königreich zu entsenden.

Brexit hin oder her: UK ist und bleibt für heimische Betriebe ein wichtiger Handelspartner und Absatzmarkt. Für Österreichs Wirtschaft geht es beim Vereinigten Königreich um den neuntwichtigsten Exportmarkt, den Top-5-Markt für rot-weiß-rote Dienstleistungen und um rund 250 Auslandstöchter heimischer Unternehmen, die in Großbritannien über 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die WKÖ spricht sich daher für eine möglichst enge Anbindung des Vereinigten Königreichs an die EU, sprich ein umfassendes Nachfolgeabkommen, aus. Nun muss möglichst rasch das künftige Verhältnis EU-VK definiert werden. Sollte ein umfassendes Abkommen in den nächsten elf Monaten nicht zu schaffen sein, sollte aus Sicht der Wirtschaft die Übergangsphase verlängert werden. Ansonsten droht eine Verlängerung der Zitterpartie, da die künftigen Rahmenbedingungen unklar sind. Die Wirtschaftskammer bietet heimischen Unternehmen mit dem Brexit-Infopoint weiterhin Information, Beratung und Service.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik

Arbeitsprogramm 2020: EU-Kommission präsentiert prioritäre Maßnahmen zu Green Deal, Digitalisierung, Internationalisierung

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2020präsentiert. Es umfasst sechs Bereiche mit den wirtschaftsrelevanten Prioritäten Green Deal, Digitalisierung und Internationalisierung. Bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms will sie das "One-in, One-out"-Prinzip anwenden. Neu eingeführte Belastungen sollen durch gleichwertige Kostenentlastungen ausgeglichen werden.

EU-Kompass
© European Commission, 2020

Das neue Arbeitsprogramm enthält die Maßnahmen, welche die Kommission 2020 zur Umsetzung der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen ergreifen will. Sie konzentrieren sich auf:

  1. Ein europäischer Grüner Deal: Die Kommission will ein europäisches Klimagesetz vorschlagen, das die CO2-Neutralität bis 2050 zum verbindlichen Ziel macht.
  2. Ein Europa für das digitale Zeitalter: Die neue europäische Datenstrategie bzw. Industriestrategie sollen eine optimale Nutzung des Potenzials der Digitalisierung bzw. von Europas Innovationskapazitäten bringen.
  3. Eine Wirtschaft im Dienste des Menschen: Die Kommission will die soziale Marktwirtschaft für den digitalen Wandel und die Klimawende rüsten.
  4. Ein stärkeres Europa in der Welt: Alle Initiativen sollen stark auf das auswärtige Handeln abzielen.
  5. Förderung unserer europäischen Lebensweise: Die Kommission wird einen neuen Migrations- und Asylpakt und eine neue EU-Strategie für die Sicherheitsunion ausarbeiten.
  6. Neuer Schwung für die Demokratie in Europa: Gemeinsam mit den anderen EU-Organen und Partnern wird die Kommission eine Konferenz über die Zukunft Europas einberufen. 

Die neue EU Kommission hat mit ihrer Arbeit gerade erst begonnen − zahlreiche Weichenstellungen mit hoher Relevanz für unsere Unternehmen stehen an, bei denen es gilt, eine starke Stimme der österreichischen Wirtschaft sicherzustellen. Die WKÖ hat die Agenda EU 2019-2024 für ein wirtschaftlich und sozial nachhaltig starkes Europa ausgearbeitet. Die Agenda enthält konkrete Vorschläge, um das Unternehmertum zu stärken, den Binnenmarkt zu forcieren, die Innovationskraft zu fördern sowie die Nachhaltigkeit zu sichern.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl

Erasmus+: Österreich und heimische Betriebe profitieren

Erasmus+
© European Union, 2020

Laut Jahresbericht 2018 zum Austauschprogramm Erasmus+ haben in den letzten drei Jahrzehnten europaweit mehr als zehn Millionen Menschen an dem Programm teilgenommen und für Leben und Beruf relevante Erfahrungen gesammelt. 

2018 sammelten 19.378 Teilnehmer 488 österreichischer Projekte grenzüberschreitende Erkenntnisse in den Bereichen höhere Bildung, Berufsausbildung und Training, Schulbildung, Erwachsenenbildung. 33,17 Millionen Euro flossen nach Österreich - um 17 Projekte und 3,79 Millionen Euro mehr als im Jahr 2017. Das Gesamtbudget des Programms stieg laut Jahresbericht 2018 auf 2,8 Milliarden Euro, um 10 Prozent mehr als 2017. Zudem gab es 2018 einen neuen Rekord: über 23.500 bewilligte Projekte sowie mehr als 850.000 Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und Jugendliche wurden gefördert.

Erasmus+ ist von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 14,7 Milliarden Euro ausgestattet. Im EU-Haushaltsrahmen 2021–2027 soll es auf 30 Milliarden Euro verdoppelt werden. Das Austauschprogramm Erasmus+ ist nicht nur für Studenten, sondern auch für Lehrlinge eine hervorragende Gelegenheit, von Auslandserfahrung zu profitieren. Auch die heimischen Betriebe profitieren von Mitarbeitern mit internationaler Erfahrung und Auslandskontakten.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Binnenmarkt

Wann verstößt gütliche Einigung über Arzneimittelpatente gegen EU-Wettbewerbsrecht?

Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Vereinbarung zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Das britische Gericht für Wettbewerbssachen befragte den Gerichtshof im Fall C-307/18 zur Rechtmäßigkeit einer Entscheidung, die die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde gegen Generikahersteller und einen Patentinhaber erlassen hatte. Laut EuGH ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen nur dann EU-rechtlich verboten, wenn sie den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts spürbar einschränkt. Um festzustellen, ob die Vereinbarung Auswirkungen auf den Wettbewerb hatte, sei zu prüfen, wie sich der Markt ohne Absprachen verhalten hätte. Um den Missbrauch einer beherrschenden Stellung festzustellen, sind laut Gerichtshof bei einem patentierten Arzneimittel auch jene Generika in den Produktmarkt einzubeziehen, deren Hersteller ein ernst zu nehmendes Gegengewicht zum Originalpräparatehersteller bilden können.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser

Solvency-II –Richtlinie kommt unter die Lupe

Eine von der Europäischen Kommission diese Woche in Brüssel organisierte Konferenz analysierte die Herausforderungen und Chancen der Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie.

Ziel der Konferenz war es, herauszufinden, ob neue Risiken oder Entwicklungen regulatorische Maßnahmen erfordern. Auf vier Panels diskutierten Experten aus Versicherungsbranche, Zivilgesellschaft und Europäischen Institutionen über die Zukunft des europäischen Versicherungssektors.

Solvency II harmonisiert den aufsichtsrechtlichen Rahmen für Versicherer und Rückversicherer in der EU. Sie hat ein einheitliches Regelwerk für risikobasierte Kapitalanforderungen und fortschrittliches Risikomanagement definiert. Im Jahr 2020 wird die Kommission eine Überprüfung der Solvency-II-Richtlinie durchführen, die auch Gelegenheit bietet, Verbesserungen vorzunehmen. Die WKÖ wird sich in den Prozess einbringen.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

Gezielte Ausbildung und Ausbau von Kinderbetreuungsangebot gegen Lohngefälle

Die EU Parlamentarier fordern Maßnahmen zur Verringerung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft sind verpflichtende Lohntransparenzbestimmungen, wie Einkommensberichte, dafür nicht das geeignete Mittel.

Die neue EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter solle den Abgeordneten zufolge verbindliche Maßnahmen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und zur Lohntransparenz für den öffentlichen und den privaten Sektor enthalten. Die Entschließung verlangt weiters klare Ziele und ein Überwachungsverfahren der Fortschritte. Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, in Betreuungsdienste sowie in familienfreundliche Arbeitsregelungen zu investieren, um Frauen bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu geben. Lebenslanges Lernen und berufliche Bildung sollen Frauen besseren Zugang zu guten Jobs ermöglichen.

Österreich hat verpflichtende Einkommensberichte bereits für Unternehmen mit über 150 Mitarbeitern eingeführt – diese bedeuten einen erheblichen Mehraufwand an Verwaltung und Ressourcen. Müssten Einkommensberichte in Unternehmen mit weniger als 150 Mitarbeitern erstellt werden, wären in vielen Fällen Vergleichsgruppen so klein, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden könnten und damit Anonymität und Datenschutz nicht gewährleistet wären.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Innovation / Digitalisierung

5G hat Potenzial zur Game Changer Technologie

5G-Button
© WKÖ, EU Representation

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Einführung von 5G, der fünften Generation von Mobilfunknetzen, verabschiedet. 5G wird eine Schlüsselrolle in der künftigen Entwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft spielen.

Angesichts der weltweit mit 5G erwirtschafteten Umsätze, die 2025 einen Gegenwert von 225 Milliarden Euro erreichen dürften, ist die 5G-Technik ein Schlüsselfaktor für die europäische Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Die Cybersicherheit der 5G-Netze ist von entscheidender Bedeutung für die Union. Die EU-Staaten haben daher ein gemeinsames Instrumentarium von Risikominderungsmaßnahmen beschlossen.

5G hat das Potential, eine echte Game Changer Technologie zu werden, die eine ganze Reihe von Lebens- und Wirtschaftsbereichen erfasst. Österreich kann eine Vorreiterrolle beim Ausbau von 5G-Netzen einnehmen, um von der neuen Technologie als gesamter Wirtschaftsstandort zu profitieren.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Kurz & bündig

Nur uneingeschränkt funktionsfähige WTO sichert faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel

Die EU und weitere 16 WTO-Mitglieder haben sich darauf geeinigt, ein interimistisches Mehrparteien-Berufungsverfahren zu entwickeln, das den Teilnehmern weiterhin ein funktionierendes und zweistufiges Streitbeilegungsverfahren bei der WTO ermöglicht.

Das WTO-Berufungsgremium ist aufgrund der Blockade von Richter-Neuernennungen seit Ende 2019 gelähmt. Die neue Regelung gilt, bis das reguläre WTO-Berufungsgremium seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Eine strukturelle Reform der WTO hat für die EU oberste Priorität. Auch für die WKÖ gilt: Nur eine uneingeschränkt funktionsfähige WTO sichert in Zeiten des verstärkten Protektionismus die Einhaltung von fairen Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel.

Arbeitslosigkeit sinkt weiter

Die Arbeitslosenquote im Euroraum sank im Dezember 2019 auf 7,4 Prozent und war damit die niedrigste Quote, die seit Mai 2008 im Euroraum verzeichnet wurde. In der EU28 sank die Arbeitslosenrate ebenso auf 6,2 Prozent, und erreichte damit einen neuen Tiefstwert (seit Beginn der Aufzeichnungen 2000).

Arbeitslosenquoten im Dezember 2019
© eurostat

Laut neuen Eurostat-Daten verzeichneten Tschechien (2,0 Prozent) sowie Deutschland und die Niederlande (jeweils 3,2 Prozent) im Dezember 2019 die niedrigsten Arbeitslosenquoten. Die höchsten Werte registrierten Griechenland (16,6 Prozent im Oktober 2019) und Spanien (13,7 Prozent). In Österreich lag die Rate bei 4,2 Prozent. Positiv ist auch, dass die Jugendarbeitslosigkeit weiter sinkt: Im Dezember 2019 lag sie in der EU28 bei 14,1 Prozent und im Euroraum bei 15,3 Prozent, gegenüber 14,6 Prozent bzw. 16,2 Prozent im Dezember 2018.


Jobs+Jobs+Jobs


Rat der Europäischen Union sucht Change Manager 

Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union (ORG.A Organisational Development Unit) sucht:

  • Change Manager (m/w)
  • Grade: AD6, Ref.: CONS/TA-AD/154

Bewerbungen sind bis zum 24. Februar möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EASO sucht Internal Control and Ex-Post Controls Officer 

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sucht:

  • Internal Control and Ex-Post Controls Officer (m/w)
  • Grade: AD5, Ref.: EASO/2020/TA/001

Bewerbungen sind bis zum 28. Februar möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


Single Resolution Board sucht Bank Resolution Expert 

Die Europäische Abwicklungsbehörde für die Bankenunion (SRB) sucht:

  • Bank Resolution Expert (m/w)
  • Grade: AD5, Ref.: SRB/AD/2020/001

Bewerbungen sind bis zum 2. März möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission 

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 5. Februar 2020:

  • Methodik der Erweiterung
  • Prüfung der Economic Governance Rahmenbedingungen

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

3. Februar - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Aussprache mit Thierry Breton, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für den Binnenmarkt

6. Februar - Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Monetärer Dialog mit Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 6. Februar 2020 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-581/18 TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD 

Kann Haftpflichtversicherung für PIP-Brustimplantate auf Frankreich beschränkt werden? 

Im Zusammenhang mit den mangelhaften Silikonbrustimplantaten des französischen Herstellers PIP verlangt eine Betroffene vor dem OLG Frankfurt a.M. Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Haftpflichtversicherer des Herstellers. Das Versicherungsunternehmen beruft sich auf seine Versicherungsbedingungen, nach denen der Deckungsschutz auf Schadensfälle in Frankreich beschränkt sei. Das OLG Frankfurt sieht darin eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil diese Beschränkung typischerweise nichtfranzösische Patientinnen treffe.

Es hat jedoch Zweifel, ob das unionsrechtliche Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht nur die Mitgliedstaaten und die Unionsorgane, sondern auch Private bindet, und hat daher den Gerichtshof um Vorabentscheidung über diese Frage ersucht. Generalanwalt Bobek legt am 6. Februar seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Allgemeine und berufliche Bildung

Bankwesen und Finanzdienstleistungen

Binnenmarkt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Transport & Verkehr

Umwelt, öffentliche Gesundheit

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
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