Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 28/2020

Ausgabe 11. September 2020

Lesedauer: 14 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


EU soll widerstandsfähig in die Nach-Corona-Zukunft starten

European Union, 2020
© European Union, 2020

Die Europäische Kommission möchte – als Antwort auf die Coronavirus-Pandemie - die strategischen Entscheidungen der Europäischen Union besser auf konkrete und aktuelle Herausforderungen und Chancen ausrichten. Im Zentrum ihrer diese Woche präsentierten strategischen Vorausschau steht dabei die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas. Auch in der aufgrund von Corona überarbeiteten Agenda EU 2020-2024 der WKÖ wird darauf eingegangen. 

Der „2020 Strategic Foresight Report“ soll die Politikgestaltung auf europäischer Ebene zukunftsfitter machen und kurzfristige Maßnahmen mit den langfristigen Zielen der EU vereinbaren. Zentral dabei ist die Steigerung der Widerstandsfähigkeit der EU für den Wiederaufschwung und die Zeit danach: Die Erfahrung der Corona-Pandemie hat den Bericht maßgeblich beeinflusst. Die identifizierten Schwachstellen und Chancen werden die künftigen Initiativen und Vorschläge der EU beeinflussen und daher auch konkrete Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft haben.  

Der Bericht beleuchtet die Widerstandsfähigkeit der EU in den vier Dimensionen grün, digital, sozial & ökonomisch sowie geopolitisch. Für jede Dimension werden Probleme und Potenziale ermittelt, die die Corona-Krise zutage gebracht hat und die angegangen werden müssen. Resilienz-Übersichten zur Überwachung der Widerstandsfähigkeit sollen den Mitgliedstaaten ermöglichen, bei deren Stärkung mitzuwirken. 

Die Agenda EU 2020-2024 der WKÖ zeigt auf was notwendig ist, um Europas Wirtschaft wiederaufzubauen und resilient zu gestalten. Im Zentrum muss dabei ein investitionsfördernder Wiederaufbauplan mit einer zukunftsorientierten Finanzierung durch den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen stehen. Effektive post-COVID Recoverypläne zur Sicherung von Investitionen, Beschäftigung und Wachstum müssen rasch kommen. 

Die durch Corona bedingten Einschränkungen im Binnenmarkt müssen koordiniert wieder fallen und mit ihnen auch bereits vorher von den Unternehmen identifizierte Hemmnisse, z.B. beim Zugang zu Informationen über Vorschriften und Anforderungen. Die Förderung von Innovation und Digitalisierung muss mit dem grünen Übergang Hand in Hand gehen. Der Standort Europa muss auch durch die Umweltpolitik – z.B. durch kompetitive Energiepreise und hohe Versorgungssicherheit – gestärkt werden. Europa muss den Corona-Wiederaufbau als Chance nutzen und die von den schwer getroffenen Unternehmen benötigten Akutmaßnahmen jetzt optimal mit langfristigen Initiativen verknüpfen. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Arbeitsmarktintegration: EU-Kommission nennt "WKÖ-Plattform Fachkräftepotenzial" als best practice

Die Europäische Kommission, Wirtschaftskammern, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften erneuern ihre Zusammenarbeit bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Die WKÖ-Plattform Fachkräftepotenzial wird als positives Beispiel für die Zusammenarbeit von Kommission und Wirtschafts- und Sozialpartnern genannt. 

In einer gemeinsamen Erklärung stecken die Kommission und die Wirtschafts- und Sozialpartner künftige Schwerpunktbereiche ab und bekunden ihre Absicht, im Rahmen der Europäischen Integrationspartnerschaft enger zusammenzuarbeiten. Seit dem Start der Europäischen Integrationspartnerschaft vor drei Jahren hat die Kommission Projekte von Organisationen der Wirtschafts- und Sozialpartner finanziert, die Flüchtlinge besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Beispiele sind das Labour-INT-Projekt, durch das Flüchtlinge ab ihrer Ankunft bis zum Arbeitsplatz mittels Kompetenzbewertungen, Weiterbildung und Arbeitsvermittlung in Italien, Deutschland und Belgien unterstützt werden, und das European Refugees Integration Action Scheme. Weiters haben die Wirtschafts- und Sozialpartner in 20 Mitgliedstaaten Initiativen ins Leben gerufen: Ein erfolgreiches Beispiel ist die Plattform Fachkräftepotenzial der Wirtschaftskammer Österreich. Sie unterstützt Unternehmen, die Flüchtlinge einstellen möchten, mit Informationen. 

Die künftige Zusammenarbeit setzt auf drei Schwerpunkte: Förderung der Verbindungen zwischen den Interessenträgern in Wirtschaft und Gesellschaft zur besseren Arbeitsmarktintegration, mehr Unterstützung der Unternehmer sowie leichtere Kompetenzermittlung, -bewertung und -validierung. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


OECD-Steuerbericht zeigt: Länder haben in Covid-19-Krise beispiellose steuerliche und fiskalische Maßnahmen ergriffen – Herausforderungen bleiben

Der Bericht „Tax Policy Reforms 2020“ der OECD beleuchtet die jüngsten Steuerreformen in den OECD-Ländern sowie in Argentinien, China, Indonesien und Südafrika. Der Bericht dokumentiert die wichtigsten steuerpolitischen Trends vor der COVID-19-Krise und zieht eine Bilanz zu den steuerlichen und fiskalischen Maßnahmen, die als Reaktion auf COVID-19 - vom Ausbruch der Pandemie bis Juni 2020 - eingeführt wurden. 

Der Bericht zeigt, dass der Umfang der Coronakrise-Maßnahmen zwar von Land zu Land unterschiedlich war, viele Länder aber beispiellose Maßnahmen ergriffen haben. Die ersten Reaktionen der Regierungen konzentrierten sich auf die Bereitstellung von Liquidität für Unternehmen und Sozialhilfe für Haushalte. Als die Krise andauerte, erweiterten viele Länder ihre anfänglichen Reaktionspakete. Österreich z.B. verlängerte Steuerstundungen für Unternehmen bis Januar 2021. 

Der Bericht bietet auch einen Überblick über die vor der COVID-19-Krise eingeleiteten Reformen. Eine Reihe von Trends setzten sich fort, darunter Einkommensteuersenkungen für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen und in vielen Ländern eine Stabilisierung der Mehrwertsteuer. Die Körperschaftssteuersätze sind weiter gesunken, schneller als 2019. 

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Binnenmarkt


Keine Annäherung bei Brexit-Verhandlungen – Unternehmen müssen sich auf Hindernisse im Handel einstellen

Auch die dieswöchige Verhandlungsrunde für ein Brexit-Nachfolgeabkommen brachte keine Annäherung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Gespräche könnten allerdings schon kommende Woche fortgesetzt werden, wenn beide Seiten dafür sind. Die Zeit drängt: Die Übergangsphase, in der das VK - obwohl formal schon ein Drittstaat - noch wie ein EU-Mitglied behandelt wird, endet mit 31. Dezember 2020. Die Verhandlungen werden beim nächsten (regulären) EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 15./16. Oktober in Brüssel ganz oben auf der Agenda stehen. 

Für die Zeit ab 2021 ist also noch unklar, wie die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aussehen werden. Schon heute ist klar: Das Vereinigte Königreich sucht keine enge Wirtschaftskooperation mit der EU und wird den EU-Binnenmarkt verlassen. Aus heutiger Sicht wird es daher ab 2021 zu erheblichen Änderungen in den Geschäftsbeziehungen kommen. Unternehmen müssen mit Hindernissen im Handel von Waren und Dienstleistungen rechnen. Ein Beispiel: Kommt kein Abkommen zustande, wäre das Vereinigte Königreich zollrechtlich ein Drittland und es käme der volle EU-Drittland-Zollsatz auf britische Einfuhren zur Anwendung. Umgekehrt würden auch österreichische Exporte mit britischen Zollsätzen belegt. 

Bei Fragen rund um den Brexit steht der WKÖ Brexit Infopoint weiter allen österreichischen Betrieben mit Rat und Tat unter der Telefonnummer 0590900 5590 sowie unter brexit@wko.at zur Seite. Für Österreichs Wirtschaft geht es beim Vereinigten Königreich um den neuntwichtigsten Exportmarkt, den Top-5-Markt für rot-weiß-rote Dienstleistungen und rund 250 Auslandstöchter heimischer Unternehmen, die in Großbritannien über 40.000 Mitarbeiter beschäftigen. Weitere rund 250 österreichische Betriebe exportieren in großem Stil nach UK. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger, Sebastian Köberl


EU-Binnenmarkt braucht koordiniertes und transparenteres Vorgehen bei Reisebeschränkungen

Europas und Österreichs Wirtschaft leiden noch immer unter den vielen Corona-Einschränkungen, vor allem im Binnenmarkt: eine der Kernforderungen der Agenda EU 2020-2024 der WKÖ ist ihre koordinierte Aufhebung, um endlich wieder die Mobilität von Waren, Arbeitnehmern und Dienstleistungen über Europas Binnengrenzen sicherzustellen. Die Europäische Kommission hat einheitlichere und transparente Reiseregelungen innerhalb der EU vorgeschlagen. Diese liegen nun bei EU-Parlament und -Rat, und sollten rasch beschlossen werden. 

Im Zentrum der Vorschläge steht die europäische Corona-Ampel: ein Mal pro Woche soll eine aktualisierte EU-Karte erscheinen, die Europas Regionen mit den Farbcodes grün, orange, rot oder grau kennzeichnet. Diese Codes sollen auf gemeinsamen Kriterien und Werten basieren, laut Vorschlag auf der Zahl der neuen COVID-19-Fälle pro 100.000 Personen innerhalb von 14 Tagen sowie dem Anteil der positiven Tests bzw. Zahl der innerhalb von sieben Tagen durchgeführten Tests pro 100.000 Personen.  

Die EU-Länder dürften auch zukünftig Quarantäne bei der Einreise oder COVID-19-Tests verlangen; dies sollte aber auf dem europäischen Ampelsystem beruhen. Für die Wirtschaft besonders wichtige Ausnahme: Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise notwendig ist, sollten sich bei Einreise aus einem Risikogebiet bei negativem Test nicht in Quarantäne begeben müssen. Alle Änderungen sollten künftig eine Woche vor ihrem Inkrafttreten kommuniziert werden. Europas Unternehmen und Bürger müssen planen können. Die Reisebeschränkungen sollen Wirtschaft und Gesellschaft so wenig wie möglich belasten (Agenda EU 2020-2024 der WKÖ). 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Nachhaltigkeit


EU-Klimagesetz muss Unternehmen im Wiederaufschwung und grünen Übergang unterstützen

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte diese Woche über das EU-Klimagesetz ab. Er fordert eine deutliche Erhöhung des EU Ziels für 2030 für Emissionsreduktionen um 60 Prozent; die Kommission will eine Erhöhung auf kolportierte 55 Prozent fordern. Die WKÖ unterstützt das Ziel der europäischen Klimapolitik, bis 2050 auf EU-Ebene Treibhausgasneutralität zu erreichen. Angesichts der massiven negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die europäische Bevölkerung, Wirtschaft und Industrie muss aber das Ziel sein, Unternehmen im Wiederaufschwung und grünen Übergang bestmöglich zu unterstützen.  

Einseitige Verschärfungen europäischer Rahmenbedingungen, die die internationale Wettbewerbsposition unserer Betriebe schwächen könnten, sind zu vermeiden.  Kritisch sieht die WKÖ die vorgesehene Erhöhung des Klimaziels für 2030. Soll das Ziel für Emissionsreduktionen erhöht werden, braucht es neue, wirkungsstarke Instrumente. Dazu muss die EU aktiv werden und Initiativen vorantreiben, die auf ihrer Ebene gesetzt werden können.  

Die Mitgliedstaaten sind bereits durch die bestehenden Ziele so stark gefordert, dass neue sinnvolle Reduktionspotenziale schwer zu finden sind und Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Raum stehen. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, auf die sie ihre Entscheidungen und Investitionen stützen kann.

» Abstimmungsergebnisse des EU-Umweltausschusses  

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Neue Bio-Verordnung soll später gelten – WKÖ begrüßt Vorschlag der Kommission

Der Geltungsbeginn der neuen Bio-Verordnung soll um ein Jahr, und zwar von 1. Jänner 2021 auf 1. Jänner 2022, verschoben werden. Die Europäische Kommission hat dies auf Wunsch der Mitgliedsländer und von Interessenträgern vorgeschlagen. Außerdem hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu ihrem künftigen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft gestartet. Angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft müssen die Maßnahmen aus Sicht der WKÖ darauf ausgerichtet sein, Unternehmen beim Wiederaufschwung und beim grünen Übergang bestmöglich zu unterstützen.

Der Fragebogen ist bis 27. November online ausfüllbar. Der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, der Anfang 2021 angenommen werden soll, soll das Wachstum des Sektors entscheidend unterstützen. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie der Kommission haben u.a. zum Ziel, den Anteil der biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Der Aktionsplan deckt drei zentrale Aspekte ab: Ankurbelung der Nachfrage nach biologischen Erzeugnissen, Förderung des Anstiegs der biologisch bewirtschafteten Flächen in der EU und Stärkung der Rolle der biologischen Produktion. 

Die neue Verordnung über die biologische Produktion soll den Veränderungen im Sektor Rechnung tragen. Aufgrund der Coronavirus-Krise ist die Ausarbeitung sekundärer Rechtsvorschriften langsamer vorangeschritten. Durch den Aufschub, der vom Europäischen Parlament und dem Rat noch genehmigt werden muss, soll genügend Zeit für die notwendigen umfassenden Konsultationen und die legislative Kontrolle bleiben.  

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Kurz & bündig


EUROCHAMBRES startet mit neuem Logo und neuer Website

Logo Eurochambres
© Eurochambres

Die Europäischen Wirtschaftskammern, EUROCHAMBRES, starten mit einer neuen Website in den Brüsseler Herbst. Neben aktuellen Pressemeldungen, Veranstaltungen und Infos aus der EU-Hauptstadt haben auch die Mitgliedskammern ab sofort die Möglichkeit, ihre Positionen zu publizieren. EUROCHAMBRES vertritt über 20 Millionen Unternehmen in Europa durch 45 Mitgliedsverbände und ein europäisches Netzwerk von 1.700 regionalen und lokalen Kammern. Mehr als 93 Prozent dieser Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Mitgliedsunternehmen der Kammern beschäftigen über 120 Millionen Arbeitnehmer.


Jobs+Jobs+Jobs


EU-Agentur LISA sucht Information Technology Officer 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) sucht:  

  • Information Technology Officer – Application Management Services (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: eu-LISA/20/CA/FGIV/9.1,
    Arbeitsort: Straßburg (Frankreich) 

Bewerbungen sind bis 5. Oktober 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Die voraussichtlichen Themen der Kommissionssitzung am 15.09.2020:

  • Mitteilung über die Implementierung der "Recovery and Resilience Facility“
  • Digitalpaket
    • Verordnung über Hochleistungsrechner
    • Empfehlung zur Konnektivität
  • Grünes Paket
    • Klimaziele 2030 (Mitteilung und Änderungen des Gesetzentwurfs 2050)
  • Überarbeitete Leitlinien für staatliche Beihilfen zum ETS 

Europäisches Parlament - Ausgewählte Themen des Plenums der kommenden Woche

14. September 

  • Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2020: Berücksichtigung des Plans für die Erholung Europas im Haushaltsplan 2020 - Bericht: Monika Hohlmeier
  • Die Rolle der Europäischen Aufsichtsbehörden im Wirecard-Skandal
  • Engpässe bei Arzneimitteln - Bericht: Colin-Oesterlé
  • Maximierung des Energieeffizienzpotenzials des Gebäudebestands der EU - Bericht: Ciarán Cuffe 

15. September 

  • Abstimmungen über Dringlichkeitsanträge
    • o    Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für einen nachhaltigen Eisenbahnmarkt in Anbetracht der COVID-19-Pandemie
    • o    Erläuterung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
  • Erholung der Kultur in Europa 

16. September 

  • Lage der Union

Tagungen des Rates

16.-17.09. Informelles Treffen der Bildungsminister 

18.09.  Rat Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)

  • Schlussfolgerungen zum Thema „Ein vertiefter Binnenmarkt für einen kräftigen Wiederaufschwung und ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges Europa“
  • Resilienz und Aufbau: Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 15. September 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C-807/18 Telenor Magyarország und C‑39/19 Telenor Magyarország 

Unterschiedliche tarifliche Behandlung von Netzinhalten bei Internetabos 

Einer der wichtigsten Anbieter von Informations- und Telekommunikationsdiensten in Ungarn, die Telenor Magyarország Zrt., bietet u. a. die Dienstleistungspakete MyChat und MyMusic an. Im Rahmen von MyChat erhalten die Abonnenten gegen Bezahlung ein Datenvolumen von 1 GB, das nach Belieben verwendet werden kann. Ist dieses Datenvolumen erschöpft, verlangsamt sich der Internetzugang erheblich. Der Abonnent kann jedoch jederzeit unbeschränkt und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf einige der wichtigsten Anwendungen der sozialen Netzwerke oder Messaging-Dienste zugreifen, ohne dass dieser Datenverkehr auf das Datenvolumen von 1 GB angerechnet wird.  

Das zu Guthabenkarten und Monatsabonnements hinzubuchbare Dienstleistungspaket MyMusic ermöglicht einen günstigeren Datenverkehr für den Empfang von Musik- und Radioinhalten. Der Datenverkehr im Rahmen dieser Pakete wird auf das den Abonnenten zur Verfügung stehende Datenvolumen nicht angerechnet. Die Musikanwendungen bleiben für die Abonnenten auch nach Verbrauch dieses Datenvolumens ohne Begrenzung erreichbar. Nicht zu diesen bevorzugten Anwendungen zählende sonstige Internetinhalte erzeugen hingegen entgeltpflichtigen Datenverkehr und ihre Erreichbarkeit ist beschränkt. 

Der Gerichtshof wird um Auslegen ersucht, ob diese Geschäftspraxis gegen die in der EU-Verordnung 2015/2120 verankerte Pflicht zur gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung verstößt. 

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 4. März 2020 die Ansicht vertreten, dass eine kommerzielle Vereinbarung zwischen einem Internetzugangsanbieter und einem Abonnenten, nach der dieser Anbieter dem Abonnenten für bestimmte Anwendungen einen Nulltarif in Rechnung stellt und bei anderen Anwendungen die Zugangsgeschwindigkeit nach Verbrauch des vereinbarten Datenvolumens verlangsamt, eine Maßnahme darstellt, die gegen die in der Verordnung 2015/2120 verankerte Pflicht zur gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung verstößt, sofern nicht die dort genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.

Weitere Informationen C-807/18 

Weitere Informationen C-39/19 


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtsmittelsachen C‑449/18 P EUIPO /, und C-474/18 P J-M.-E.V. e hijos / Messi Cuccittini 

Markenstreit um „MESSI“ 

Im August 2011 meldete der Fußballspieler Lionel Andrés Messi Cuccittini beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke „MESSI“ u. a. für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Turn- und Sportartikel an: 

Das EUIPO lehnte die Eintragung jedoch ab, da es die Ansicht eines spanischen Unternehmens teilte, dass diese Marke verwechselt werden könnte mit dessen Unionswortmarken „MASSI“. Auf eine Klage von Herrn Messi hin hob das Gericht der EU diese Entscheidung des EUIPO mit der Begründung auf, dass die Bekanntheit des Fußballspielers die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen seiner Marke und der Marke „MASSI“ neutralisiere und folglich keine Verwechslungsgefahr bestehe. Gegen dieses Urteil haben sowohl das EUIPO als auch das spanische Unternehmen Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

Weitere Informationen C-449/18 

Weitere Informationen C-474/18 


Donnerstag, 17. September 

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtsmittelsache C-499/18 P Bayer CropScience und Bayer / Kommission 

Beschränkungen für Insektizide Clothianidin und Imidacloprid 

Mit Urteilen vom 17. Mai 2018 stellte das Gericht der EU die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind. Die gegen diese Beschränkungen von Bayer und Syngenta erhobenen Klagen wies das Gericht in vollem Umfang ab.

 Gegen das ihn betreffende Urteil hat der Bayer-Konzern (der Clothianidin und Imidacloprid herstellt) Rechtsmittel beim Gerichthof eingelegt. 

Generalanwältin Kokott legt am 17. September ihre Schlussanträge vor.

Weitere Informationen


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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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