Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 27/2020

Ausgabe 4. September 2020

Lesedauer: 18 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Brüssel startet in europapolitisch heißen Herbst

Die erste große Frage, die sich Brüssel und ganz Europa stellt, ist: Wann gibt es eine Einigung zum Corona-Wiederaufbau, wann können die ersten Gelder fließen? Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat. Die EU-Staats- und Regierungschefs beraten wieder am 24./25. September beim Europäischen Rat in Brüssel. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dürfte in ihrer ersten Rede zur Lage der Union am 16. September vor dem EU-Parlament für eine rasche Einigung plädieren. Österreich könnte nach ersten Einschätzungen der Kommission mit Zuschüssen in Höhe von rund drei Milliarden Euro rechnen. Wichtig aus Sicht der WKÖ ist, dass die Gelder Unternehmen rasch helfen.

Die Wiederherstellung des freien EU-Binnenmarktes nach den vielen Corona-Beschränkungen ist eine weitere der Hauptprioritäten dieses Herbstes. Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an einer Empfehlung, die vielen unterschiedlichen Reisewarnungen und –beschränkungen innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen: Ihre Veröffentlichung soll in den kommenden Tagen erfolgen. Eine der Kernforderungen der Agenda EU 2020-2024 der WKÖ ist die koordinierte Aufhebung der Binnenmarkt- und Schengen–Einschränkungen, um Waren-, Arbeitnehmer- und Dienstleistungsmobilität in Europa sicherzustellen.

Zentrum des angestrebten grünen und digitalen Übergangs ist der Europäische Grüne Deal: Kommende Woche wird in den zuständigen EU-Parlamentsausschüssen mit der Abstimmung über das EU Klimagesetz ein auch klimapolitisch heißer Herbst gestartet. Die WKÖ begrüßt den Ansatz, Klimaschutz und Wirtschaftswachstum miteinander zu verknüpfen.

Ganz oben auf der EU-Agenda stehen die kommenden Monate auch wieder Handelsabkommen: Vor der nächsten Verhandlungsrunde von 7.-11. September zeichnet sich weiterhin keine Annäherung zwischen Brüssel und London ab. Nach dem Ende der Übergangsperiode mit 1. Jänner 2021 wird es Änderungen in den Beziehungen zwischen der EU und dem VK geben – unabhängig davon, ob ein Abkommen über die künftige Partnerschaft steht oder nicht.  

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Finanzen & Steuern: Neue Regelungen dürfen Zugang zu Kapital nicht erschweren

Finanzen und Steuern
© pixabay
Zahlreiche Aktionspläne und Strategien in Bereichen wie der Kapitalmarktunion, der Finanztechnologie, der Nachhaltigen Finanzierung und der Unternehmensbesteuerung sind für das kommende Quartal geplant. Bei neuen Regeln im Finanz- und Steuerbereich ist auf Proportionalität und weniger Bürokratie zu achten. Zudem darf vor allem für KMU der Zugang zu Kapital nicht erschwert werden.

Im Finanzdienstleistungsbereich soll noch im September ein umfassender Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vorgestellt werden, der vor allem einen verbesserten Zugang für Unternehmen und auch Verbraucher zu In-vestitionen und Finanzierungsmöglichkeiten zum Ziel hat. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf den Zukunfts-bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit liegen: Zu Ersterem wird unter anderem ein Aktionsplan zur Finanztechnologie einschließlich einer Strategie für einen integrierten EU-Zahlungsverkehrsmarkt sowie ein Legislativvorschlag zu Kryptovermögenswerten vorgestellt. Im Bereich Nachhaltigkeit soll eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen privates Kapital für umweltgerechte Investitionen generieren. Schließlich wird bis Ende des Jahres auch ein Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften - die Finalisierung von Basel III – erwartet.
 
Im Steuerbereich wird auf einen Durchbruch bei den Arbeiten der OECD zur Besteuerung der digitalen Wirt-schaft gehofft. Auf EU-Ebene soll eine Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert den weiteren Weg in diesem Bereich aufzeigen. Ebenso werden erste Arbeiten zu den vor dem Sommer erschie-nen Initiativen des Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Vereinfachung der Besteue-rung erwartet. 
Die Kommission will auch einen Aktionsplan für die Zollunion verabschieden, um diese zu modernisieren. Des Weiteren ist auch ein Legislativvorschlag zur Schaffung einer einzigen Anlaufstelle für Zollbehörden („Single Window“) in Vorbereitung.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


New Consumer Agenda soll neuen Rahmen für EU-Verbraucherpolitik schaffen

Die Europäische Kommission plant für 2020 bzw. 2021 vier verbraucherpolitische EU-Initiativen: noch für 2020 ist eine Mitteilung zur neuen Verbraucheragenda geplant. Im 2. Quartal 2021 sollen Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, die Überprüfung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge und eine Initiative zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (Lebensdauer von Produkten, Kreislaufwirtschaft) folgen.  

Mittels Konsultation können alle interessierten Stakeholder noch bis 6. Oktober ihre Meinungen zur „New Consumer Agenda“ abgeben. Diese soll einen strategischen EU-Rahmen für die Verbraucherschutzpolitik in fünf vorrangigen Bereichen schaffen, u.a. Stärkung der Verbraucher beim Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft, Durchsetzung der Verbraucherrechte und internationale Zusammenarbeit.  

Die Überprüfung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge erfolgt im Anschluss an eine Bewertung, und fokussiert auf Aspekte wie Anwendungsbereich, Bereitstellung von Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Überarbeitung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit zielt auf ihre Anpassung an die Herausforderungen ab, die sich aus neuen Technologien und Onlinehandel ergeben. Im Rahmen der neuen Verbraucheragenda sollen u.a. Verbraucherrechte im ökologischen Wandel gestärkt werden. Angedacht sind etwa Informationspflichten betreffend Lebensdauer/Haltbarkeit von Produkten, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen etc.  

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Beschäftigung: Initiativen in den Bereichen Migration, Lohntransparenz & Mindestlohn

Die Europäische Kommission plant für diesen Herbst Vorschläge für einen neuen Migrations- und Asylpakt sowie für verpflichtende Lohntransparenz im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter. Auch zum Thema Mindestlohn will die Kommission einen Vorschlag vorlegen, sollten die europäischen Sozialpartner nicht miteinander in Verhandlungen treten.  

Ein neuer Migrations-und Asylpakt sowie begleitende Legislativvorschläge sollen im Herbst vorlegt werden. Was legale Zuwanderungsmöglichkeiten in die EU betrifft: Die Sicherung von qualifizierten Arbeitskräften ist in vielen Unternehmen ein zentrales Thema. Je besser unsere Unternehmen ihren Fachkräftebedarf decken können, desto höher sind Wettbewerbsfähigkeit und Marktchancen. 

Die Europäischen Sozialpartner konnten bis Ende dieser Woche an die Kommission rückmelden, ob sie Verhandlungen über eine Vereinbarung für europäische Mindestlöhne aufnehmen möchten. Aus Sicht der WKÖ ist essentiell, dass die europäische Ebene ihre Kompetenzen nicht überschreitet. Eine europäische Neuregelung muss die österreichische Tradition der Festlegung von Mindestlöhnen durch Kollektivverträge unangetastet lassen. 

Im März legte die Kommission ihre europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter vor – ein Vorschlag für verbindliche Lohntransparenzmaßnahmen soll diesen Herbst kommen. Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft sind verpflichtende Lohntransparenzbestimmungen, wie Einkommensberichte, zur Verringerung von Lohnunterschieden nicht das geeignete Mittel. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Next Generation EU: Verhandlungen laufen weiter

Wann gibt es eine Einigung, wann können die ersten Gelder fließen? Damit die EU-Mittel für den Wiederaufbau und Zukunftsinvestitionen rasch verfügbar sind, ist eine zügige Einigung mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten über das EU-Finanzpaket nötig. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen EU Parlament und Rat. Die EU-Staats- und Regierungschefs kommen am 24./25. September zu einem Europäischen Rat in Brüssel zusammen. Abschließend muss das EU-Parlament dem Ergebnis noch zustimmen. 

Der Europäische Rat einigte sich am 21.07. nach einem viertägigen Verhandlungsmarathon auf einen EU-Haushalt von insgesamt 1,82 Billionen Euro für die nächsten sieben Jahre. Davon entfallen 1.074 Milliarden Euro auf den mehrjährigen Finanzrahmen (MFF 2021-2027) und weitere 750 Milliarden Euro auf das Corona-Wiederaufbaupaket „Next Generation EU“. Die Höhe der Zuschüsse für die einzelnen Mitgliedstaaten hängen vom Wirtschaftsrückgang und von der Höhe der Arbeitslosigkeit ab. Österreich könnte nach ersten Einschätzungen der Kommission mit Zuschüssen in Höhe von rund drei Milliarden Euro rechnen. 

Die Mitgliedstaaten müssen nationale Aufbau- und Resilienzpläne für 2021 -2023 erstellen. Die EU-Kommission hat eine Task Force eigerichtet, die die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung unterstützen soll und die Umsetzung überwachen wird. Wichtig aus Sicht der WKÖ ist, dass Zuschüsse rasch und direkt an die Unternehmen fließen. Daher sollten vor allem bestehende Instrumente zum Einsatz kommen, z.B. der COVID-19 Start-up Hilfsfonds (Zuschüsse der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH für Start-ups). 

Ansprechpartner: Katja Schager


Binnenmarkt


Funktionierender Binnenmarkt entscheidend für rasche Erholung der Wirtschaft

Corona Hotspot
© pixabay
Die Wiederherstellung des freien EU-Binnenmarktes nach den vielen Corona-Beschränkungen ist eine der Hauptprioritäten dieses Herbstes. Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an einer Empfehlung, die vielen unterschiedlichen Reisewarnungen und –beschränkungen innerhalb der Europäischen Union zu ver-einheitlichen: Ihre Veröffentlichung soll in den kommenden Tagen erfolgen.


Eine der Kernforderungen der Agenda EU 2020-2024 der WKÖ ist die koordinierte Aufhebung der Binnenmarkt- und Schengen–Einschränkungen, um Waren-, Arbeitnehmer- und Dienstleistungsmobilität in Europa  sicherzustellen. Die Coronakrise hat gezeigt, dass ein funktionierender Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in der gesamten EU und für die rasche Erholung der EU-Wirtschaft ist.  

Die EU-Kommission sagt Hindernissen im Binnenmarkt in den kommenden Monaten mit einem 22 Maßnahmen umfassenden Aktionsplan den Kampf an. Geplant sind u.a. ein besserer Zugang zu Informationen über Vorschriften und Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Informationsbeschaffung werden von KMU als eines der Haupthindernisse gesehen. Auch eine korrekte und rechtzeitige Umsetzung der Binnenmarktvorschriften würde den bürokratischen Aufwand für österreichische Unternehmen und für nationales „Gold Plating“ erheblich reduzieren. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Herbst der Handelsabkommen: Finden EU und Vereinigtes Königreich einen Kompromiss?

Michel Barnier und Charles Michel
© European Union, 2020 Michel Barnier, Chefunterhändler der EU im Brexit und Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates.

Ganz oben auf der EU-Agenda stehen diesen Herbst auch wieder Handelsabkommen: Eine breite Debatte über das ausverhandelte Abkommen mit den Mercosur-Staaten, Fortschritte bei den Gesprächen über die zukünftigen Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich sowie ein möglicher Abschluss eines Investitionsabkommens mit China sind bis Dezember die bestimmenden Themen. Nach dem Rücktritt von Phil Hogan sollte in den kommenden Wochen ein neuer EU-Handelskommissar ernannt werden. Die Welthandelsorganisation sucht unterdessen nach einer geeigneten Person für den vakanten Posten des Generaldirektors. 

Vor der nächsten Verhandlungsrunde von 7.-11. September zeichnet sich weiterhin keine Annäherung zwischen Brüssel und London ab. Nach dem Ende der Übergangsperiode mit 1. Jänner 2021 wird es Änderungen in den Beziehungen zwischen der EU und dem VK geben – unabhängig davon, ob ein Abkommen über die künftige Partnerschaft steht oder nicht. Schon heute ist klar: Das Vereinigte Königreich sucht keine enge Wirtschaftskooperation mit der EU und wird daher den EU-Binnenmarkt verlassen. Aus heutiger Sicht wird es daher ab 2021 zu erheblichen Änderungen in den Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich kommen. Bei Fragen rund um den Brexit steht der WKÖ Brexit Infopoint weiter allen österreichischen Betrieben mit Rat und Tat zur Seite 

Ein möglichst ungehinderter Zugang zu Auslandsmärkten ist für Unternehmen und Konsumenten gleichermaßen von entscheidender Bedeutung. Handelsabkommen bestimmen die Rahmenbedingungen für die internationalen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen aus Österreich. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger und Sebastian Köberl


Innovation / Digitalisierung


Digital Services Act – Europa plant einen neuen Rechtsrahmen

Der aktuelle EU-Rechtsrahmen für digitale Dienste ist 20 Jahre alt. Europa braucht nach Ansicht der Europäischen Kommission einen modernen Rechtsrahmen, um die zunehmenden, unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten einzudämmen. Alle Menschen in Europa sollen online ebenso geschützt sein wie offline.

Der von der Kommission für den Herbst geplante Digital Services Act betrifft Fragen wie Online-Sicherheit, Meinungsfreiheit und faire Bedingungen in der digitalen Wirtschaft. Das erste Bündel von Vorschriften würde die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (e-commerce-RL) betreffen. Darauf aufbauend sollen klare und moderne Regeln zu Rolle und Pflichten von Online-Vermittlern sowie ein effektiveres Governance-System kommen. 

Die Kommission stellt auch zur Diskussion, inwieweit die bestehenden Wettbewerbsinstrumente ausreichen, um allen Problemstellungen der modernen Wirtschaft zu begegnen. Vor allem im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft treten strukturelle Wettbewerbsprobleme auf. Die Kommission hat konsultiert, ob und in welcher Form ein neues Wettbewerbsinstrument geschaffen werden soll, um den Problemen auch im Zusammenhang mit großen digitalen Torwächter-Plattformen zu begegnen. Die Konsultationen laufen bis 8. September 2020. Die WKÖ hat sich beteiligt. Mit dem Vorschlag für den Digital Services Act ist derzeit bis Jahresende zu rechnen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Nachhaltigkeit


Klimapolitisch heißer Herbst startet

European Union, 2020
© European Union, 2020

Zentrum des angestrebten grünen und digitalen Übergangs ist der Europäische Grüne Deal: Kommende Woche wird in den zuständigen EU-Parlamentsausschüssen mit der Abstimmung über das EU Klimagesetz ein auch klimapolitisch heißer Herbst gestartet. Die WKÖ begrüßt den Ansatz, Klimaschutz und Wirtschaftswachstum miteinander zu verknüpfen. Er ist alternativlos. In wirtschaftlich extrem herausfordernden Zeiten wie der post-COVID-19-Recovery-Phase dürfen Zielverpflichtungen der EU-Klima- und Energiepolitik jedoch kein Hemmschuh für den Wirtschaftsstandort Europa und seine Unternehmen sein.
 
Die WKÖ unterstützt das Ziel der europäischen Klimapolitik, bis 2050 auf EU-Ebene Treibhausgasneutralität zu erreichen. Angesichts der massiven negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Europas Bevölke-rung, Wirtschaft und Industrie müssen alle diesbezüglichen Überlegungen, Maßnahmen und Instrumente ganz eindeutig darauf ausgerichtet werden, Unternehmen für den notwendigen Wiederaufschwung und die Trans-formation Richtung Low-Carbon-Economy bestmöglich zu unterstützen. Einseitige Verschärfungen europäi-scher Rahmenbedingungen, die die internationale Wettbewerbsposition unserer Betriebe schwächen könnten, sind strikt zu vermeiden.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Mobilität: Verkehrssektor für saubere, digitale und moderne Wirtschaft rüsten

Der grüne und digitale Übergang bestimmt auch den Herbst: Alle Verkehrsträger - Straße, Schiene, Luft und Wasser - sollen signifikante Anstrengungen zur Verringerung der Emissionen und der negativen Umweltauswirkungen unternehmen, um zu diesem Übergang beizutragen. Die Europäische Kommission plant daher, diesen Herbst eine umfassende EU-Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität zu verabschieden. 

Die Kommission sucht mittels Konsultation Meinungen zum Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum von 2011 sowie zur künftigen europäischen Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität. Eines der Ziele des europäischen Grünen Deals ist es, bis 2050 die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 90 Prozent zu senken. Die Strategie soll helfen, dieses Ziel zu erreichen und dafür sorgen, dass der EU-Verkehrssektor für eine saubere, digitale und moderne Wirtschaft gerüstet ist. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise geht es um die politischen Maßnahmen, die notwendig sind, damit der Verkehrsbereich den ökologischen und digitalen Wandel meistert und sich zu einem widerstandsfähigen und zukunftsfähigen Verkehrssystem wandelt.  

Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die Initiative und unterstützt das Ziel, die durch Mobilität und insbesondere durch Kohlendioxidemissionen verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren. Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Gesellschaft, eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer Marktwirtschaft und damit auch für Wohlstand. Ein fairer Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern ist ein Motor für wettbewerbsfähige, nachhaltige und multimodale Mobilitätslösungen. Nichtsdestotrotz wurde die europäische Wirtschaft, insbesondere der Verkehrssektor von der Corona-Krise hart getroffen. Die derzeitige Situation stellt für viele Unternehmen, viele Tausende von Arbeitsplätzen und die Volkswirtschaften der EU insgesamt ernsthafte Risiken dar. Daher ist gerade in Zeiten wie diesen eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen unerlässlich.  

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Jobs+Jobs+Jobs


Europäische Kommission sucht Zeitbedienstete für die Generaldirektion Wettbewerb 

Die Europäische Kommission gibt ein Auswahlverfahren zur Bildung einer Reserveliste von 8 Kandidaten bzw. Kandidatinnen bekannt, für: 

  • 4 Verwaltungsratsposten (Bedienstete auf Zeit, Besoldungsgruppe AD 5), m/w
  • im Team des Chefökonomen (CET) der Generaldirektion Wettbewerb 

Bewerbungen sind ausschließlich online bis 15. September möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROJUST sucht Liaison Officer und Webmaster 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST) mit Sitz in Den Haag sucht: 

  • Eurojust Liaison Officer, m/w
  • Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.-Nr.: 20/EJ/09, Bewerbung ist bis zum 16. September möglich.
  • Webmaster, m/w
  • Contract Agent, Grade: FG III, Ref.-Nr.: 20/EJ/07, Bewerbung ist bis zum 14. September möglich. 

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


Europäische Chemikalienagentur sucht Regulatory Assistant 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht: 

  • Regulatory Assistant, m/w
  • Contract Agent, Grade: FG III, Ref.-Nr.: ECHA/CA/III/2020/002,  

Bewerbungen sind bis zum 15. September möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Die Themen der nächsten Kommissionssitzung stehen bei Redaktionsschluss noch nicht fest.


Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

07.09. Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

  • Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Euro-Zone 2020
  • The right to disconnect
  • Neue Wege für legale Arbeitsmigration 

07.09. Ausschuss für regionale Entwicklung 

  • Änderung der Verordnung (EU) Nr.1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)
  • Gemeinsame Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds

07.09. Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Einspruch gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 und Absatz 4 Buchstabe c GO : Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 zur Festlegung von Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe, die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind, in Bezug auf Spezifikationen für Titandioxid (E 171)

10.09. Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Abstimmung zum Klimagesetz (Bericht)

07.09. Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

  • Meinungsaustausch mit Kommissar Janusz Wojciechowski, zuständig für Landwirtschaft, über allgemeine Fragen

07.09. Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

  • Abstimmung zum Klimagesetz (Stellungnahme)

10.09. Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Tagesordnung bei Redaktionsschluss noch nicht verfügbar

Tagungen des Rates

11.-12.09. Informelles Treffen der Finanzminister


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Mittwoch, 9. September 2020

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-144/19 Kludi / EUIPO

Markenstreit um ADLON

Der deutsche Sanitärproduktehersteller Kludi beantragte 2012 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung des Zeichens ADLON als Unionsmarke, u.a. für Badarmaturen. Dagegen erhob das deutsche Unternehmen ADLON BRAND Widerspruch. Es machte geltend, dass die angemeldete Marke die Bekanntheit ihrer seit 2005 eingetragenen Unionsmarke „ADLON“ ausnutze, die u.a. für Dienstleistungen der Hotellerie und Restauration (Beherbergung und Verpflegung von Gästen) eingetragen sei. 

Das EUIPO gab dem Widerspruch letztlich statt und wies die Anmeldung von Kludi zurück. ADLON BRAND habe die Bekanntheit der älteren Marke „ADLON“ für Dienstleistungen der Hotellerie und Restauration nachgewiesen. Gegen die Entscheidung des EUIPO hat Kludi Klage beim Gericht der Europäischen Union erhoben, das heute sein Urteil verkündet.

Weitere Informationen 


Donnerstag, 10. September 2020

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-62/19 VG Star Taxi App

Darf Taxi-App einer Genehmigungspflicht unterworfen werden?

Star Taxi bietet in Bukarest eine gleichnamige App an, die Taxikunden kostenlos herunterladen können. Nach dem Absenden einer Anfrage werden dem Kunden auf seinem Mobiltelefon mehrere Optionen für die Auswahl eines Taxifahrers aufgelistet, wobei 5 bis 6 Fahrzeugtypen mit verschiedenen Tarifen dargestellt werden. Dem Kunden steht es frei, auf der Grundlage der Kommentare und Bewertungen früherer Kunden einen bestimmten Fahrer auszuwählen, und er kann die Bestellung auch stornieren. Star Taxi übermittelt weder die Anfragen an die Taxifahrer, noch bestimmt sie den Preis der Fahrt. Sie erhält auch keine Zahlung vom Kunden, dieser zahlt vielmehr direkt an den Taxifahrer. In Bukarest zugelassene Taxifahrer können die App gegen eine fixe monatliche Gebühr nutzen. 

Ende 2017 erließ die Stadt Bukarest eine neue Regelung, mit der alle Taxis verpflichtet wurden, die Dienste einer zugelassenen Taxizentrale in Anspruch zu nehmen. Gegen Star Taxi wurde eine Geldbuße verhängt, weil sie über keine solche Zulassung verfügt. Zudem kann auch Taxifahrern, die die ihre App nutzen, eine Geldbuße auferlegt werden, was zu einer Verringerung der Zahl der mit Star Taxi assoziierten Taxifahrer und zu einer prozentual geringeren Nutzung der App geführt hat. Star Taxi hat daher gegen diese Regelung vor dem Landgericht Bukarest geklagt.

 Das Landgericht Bukarest ersucht den Gerichtshof um Klärung, ob die streitige Zulassungspflicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Geklärt werden soll, ob es sich bei dem von Star Taxi angebotenen Vermittlungsdienst um eine Verkehrsdienstleistung handelt, die die Mitgliedstaaten grundsätzlich frei regeln können, oder ob es sich um einen Dienst der Informationsgesellschaft handelt, für den die Dienstleistungsfreiheit gilt. Generalanwalt Szpunar legt am 10. September seine Schlussanträge vor.

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Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-59/19 Wikingerhof gegen Booking.com

Gerichtliche Zuständigkeit für Unterlassungsklage gegen Vertragspartner wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

Ein kleineres Hotelunternehmen aus Deutschland hat die niederländische Booking.com vor deutschen Gerichten auf Unterlassung verklagt. Booking.com solle es unterlassen, die Preise des Hotels ohne dessen Einwilligung als vergünstigt oder rabattiert zu bezeichnen, den Kontakt zu den Kunden nur über die Buchungsplattform zu ermöglichen und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer Provision abhängig zu machen, die 15 % übersteige. Nach Ansicht des Hotelbetreibers hat Booking.com ihm gegenüber eine marktbeherrschende Stellung, die sie missbräuchlich ausnutze. Booking.com hat geltend gemacht, dass die deutschen Gerichte nicht zuständig seien.

Der Bundesgerichtshof möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach der sog. Brüssel-I-a-Verordnung Nr. 1215/2012 für eine Unterlassungsklage eröffnet ist, wenn zwar das beanstandete Verhalten durch vertragliche Regelungen gedeckt ist, der Kläger aber geltend macht, dass diese Regelungen auf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung des Beklagten beruhen. Generalanwalt Saugmandsgaard Øe legt am 10. September seine Schlussanträge vor.

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Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-392/19 VG Bild-Kunst

Urheberrechtsverletzung durch Framing?

Die Deutsche Digitale Bibliothek bietet eine Online-Plattform für Kultur und Wissen an, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit, über Links auf die digitalen Inhalte der Webportale dieser Einrichtungen zuzugreifen. Zudem speichert sie Vorschaubilder dieser Inhalte, von denen einige, wie etwa Werke der bildenden Kunst, urheberrechtlich geschützt sind.

Die Stiftung verlangt von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (die die urheberrechtlichen Befugnisse der ihr angeschlossenen Urheber an Werken der bildenden Kunst wahrnimmt) den Abschluss eines Vertrags, der ihr das Recht einräumt, diese Werke in Form von Vorschaubildern zu nutzen. Die Verwertungsgesellschaft macht den Abschluss eines solchen Nutzungsvertrags jedoch davon abhängig, dass die Stiftung wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes "Framing" ergreift, also gegen das Einbetten der Vorschaubilder auf Internetseiten Dritter.

Der BGH ersucht den EuGH um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29. Generalanwalt Szpunar legt am 10. September seine Schlussanträge vor.

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Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion 

Binnenmarkt 

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Bildung und AusbildungEuropäische

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Inneres

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Migration

Öffentliches Gesundheitswesen

Verkehr

Verbraucherschutz

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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MEDIENINHABER: 
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