Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 25/2020

Ausgabe 17. Juli 2020

Lesedauer: 11 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Zügige Einigung auf EU-Haushalt und Wiederaufbauplan ist im Interesse der Wirtschaft

Grafik Wiederaufbauplan
© European Union, 2020

Zum ersten Mal trifft der Europäische Rat dieses Wochenende seit Februar nicht virtuell, sondern reell zusammen und zum ersten Mal während dieser deutschen Ratspräsidentschaft mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel, die bekannt dafür ist, Nägel mit Köpfen zu machen. Hatte es lange Zeit so ausgesehen, als wäre ein Kompromiss noch in weiter Ferne, könnte in den kommenden Tagen zumindest eine deutliche Annäherung der Positionen der Mitgliedstaaten erfolgen.

„Die Herausforderungen sind sehr groß. Kein Kontinent ist wirtschaftlich so hart von Covid-19 getroffen wie Europa“, erklärte Harald Mahrer, Präsident der WKÖ, im Vorfeld des EU-Gipfels. Ziel müsse sein, die europäische Wirtschaft im globalen Wettbewerb rasch wieder nach vorne zu bringen. „Eine zügige Einigung auf den mehrjährigen EU-Finanzrahmen und den europäischen Wiederaufbauplan ist im Interesse der Wirtschaft. Es geht nicht nur um ein positives Signal des europäischen Zusammenhalts in einer herausfordernden Zeit, sondern auch um Planungssicherheit.“

Der Süden und der Norden liegen zwar weiterhin nicht nur geographisch weit auseinander. Der vergangene Woche von EU Ratspräsident Charles Michel vorgelegte Kompromissvorschlag sieht zusätzliche Rabatte für die Sparsamen Vier (Österreich, Niederlande, Dänemark, Schweden) vor und könnte sie dazu bringen, noch im Sommer ihr Ja zu Next Generation EU und dem nächsten langjährigen EU Haushalt zu geben. Prioritär ist für die Wirtschaftskammer, dass der Fokus bei den EU-Ausgaben, wie in der überarbeiteten Agenda EU 2020-2024 der WKÖ festgehalten, künftig auf Zukunftsinvestitionen für Innovation, Forschung, Digitalisierung, Bildung liegt. Beim Wiederaufbaufonds geht es für die WKÖ um eine gute Mischung aus unterschiedlichen Maßnahmen für die europäische Wirtschaft. Zudem müssen die Mittel zeitlich befristet sein und zielgerichtet für Reformen sowie für Infrastrukturausbau und Klimaschutz verwendet werden. 

„Gerade jetzt in der Coronakrise brauchen wir ein starkes, neues EU-Langzeitbudget und einen effektiven Aufbauplan, damit wir gemeinsam den Weg zurück aus der Krise in eine erfolgreiche Zukunft finden. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben diese Woche die Chance, den Grundstein dafür zu legen. Ich hoffe, dass das gelingen wird“, erklärte auch Angelika Winzig, Delegationsleiterin der ÖVP im Europaparlament und Mitglied im Budgetausschuss, diese Woche im Online-Wirtschaftsclub der EU Representation Brüssel.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik



EU-Paket: Faire und einfache Besteuerung soll Erholung und Wachstum unterstützen

Menschen bei Besprechung
© European Union, 2020

Durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ist es für die EU-Staaten wichtiger denn je, über sichere Steuereinnahmen zu verfügen. Die EU-Kommission hat ein neues Steuerpaket verabschiedet, um sicherzustellen, dass die EU-Steuerpolitik die wirtschaftliche Erholung und das langfristige Wachstum Europas unterstützt. 

Die WKÖ begrüßt Initiativen im Steuerbereich, die der Kostensenkung und administrativen Vereinfachung für Unternehmen dienen. Wichtig ist, dass diese keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand sowie Rechtsunsicherheit bringen.

Das Steuerpaket stützt sich auf die Säulen Fairness und Einfachheit. Es soll die Steuergerechtigkeit fördern, indem der Kampf gegen Steuermissbrauch intensiviert und die Steuertransparenz erhöht werden. Gleichzeitig soll aber auch die Vereinfachung der Steuervorschriften und –verfahren vorangetrieben werden, um das Umfeld für Unternehmen in der gesamten EU zu verbessern. Dazu gehört die Beseitigung von Steuerhindernissen und Verwaltungslasten für die Steuerzahler in vielen Sektoren, sodass es für Unternehmen einfacher werden soll, im Binnenmarkt zu wachsen. 

Das Steuerpaket besteht aus drei separaten, miteinander verbundenen Initiativen: Der Steueraktionsplan präsentiert 25 Initiativen für eine einfachere und gerechtere Besteuerung. Der Vorschlag zur Verwaltungszusammenarbeit dehnt die EU-Steuertransparenzregeln auf digitale Plattformen aus. Eine Mitteilung konzentriert sich auf die Bekämpfung des unlauteren Steuerwettbewerbs in der EU und auf internationaler Ebene. Das Paket ist der erste Teil einer umfassenden EU-Steueragenda für die kommenden Jahre. Die Kommission will unter anderem diesen Herbst einen speziellen Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert vorlegen, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu begegnen. 

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Empfehlung an EU-Staaten: Keine Beihilfen für Unternehmen mit Verbindung zu Steueroasen

Die Europäische Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unternehmen mit Verbindungen zu Steueroasen keine finanzielle Unterstützung mehr zu gewähren. Auch für Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte verurteilt wurden, sollten Beschränkungen gelten. Wenn die Mitgliedstaaten ihre Beschränkungen untereinander abstimmen, würden zudem Verzerrungen im Binnenmarkt verhindert. 

Die Kommission empfiehlt auch Ausnahmen: Selbst wenn ein Unternehmen Verbindungen zu Ländern bzw. Gebieten aus der EU-Liste hat, sollte es Beihilfen erhalten können, beispielsweise wenn es nachweisen kann, dass es in dem jeweiligen Staat während eines bestimmten Zeitraums (z. B. in den letzten drei Jahren) einen angemessenen Steuerbetrag entrichtet hat. Das gleiche gilt, wenn es eine echte wirtschaftliche Präsenz in dem betroffenen Land bzw. Gebiet hat. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, Sanktionen einzuführen, um Antragsteller von falschen oder ungenauen Angaben abzuhalten.

Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, ob sie Beihilfen geben. Nächste Schritte: Die EU-Staaten sollen die Kommission über ihre Maßnahmen informieren. Die Kommission wird innerhalb von drei Jahren einen Bericht über die Auswirkungen ihrer Empfehlung veröffentlichen. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Binnenmarkt


EU-Kommission will Saisonarbeitskräfte besser schützen

Leitlinien der Europäischen Kommission sollen Saisonarbeitskräfte in der EU vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie besser schützen. Sie sollen nationalen Behörden, Arbeitsaufsichtsbehörden und Sozialpartnern Orientierungshilfen bieten, um Rechte, Gesundheit und Sicherheit von Saisonarbeitskräften zu gewährleisten. 

Die Leitlinien decken eine Reihe von Aspekten ab, darunter:

  • das Recht von Saisonarbeitskräften, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten, unabhängig davon, ob sie EU-Bürger sind oder aus Ländern außerhalb der EU kommen
  • angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich physischer Distanzierung und Hygienemaßnahmen
  • klare Unterrichtung der Arbeitskräfte über ihre Rechte
  • Schwarzarbeit
  • Aspekte der Sozialversicherung 

In den Leitlinien werden nationale Behörden und Sozialpartner aufgefordert, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften sicherzustellen. Sie enthalten konkrete Empfehlungen und Vorschläge für Maßnahmen, die auf nationaler oder EU-Ebene durchgeführt werden sollen: Ein Beispiel ist die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen. Die Kommission will in dieser wichtigen Frage weiterhin mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zusammenarbeiten. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Brexit: Intensive Vorbereitungen für Ende der Übergangsphase

Brexit-Puzzle
© European Union, 2020

Die EU und das Vereinigte Königreich bereiten sich auf das Ende der Übergangsperiode vor:  Mit 1. Jänner 2021 wird es Änderungen in den Beziehungen zwischen der EU und dem VK geben – unabhängig davon, ob ein Abkommen über die künftige Partnerschaft steht oder nicht.

Die Mitteilung „Bereit für Veränderungen“ der EU-Kommission gibt einen nach Sektoren gegliederten Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen unabhängig vom Ausgang der laufenden Verhandlungen Änderungen bevorstehen. Sie umfassen Handel von Waren und Dienstleistungen (inkl. Transport- und Finanzdienstleistungen), Energie, Reise & Tourismus, Mobilität, Sozialversicherungen, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Datenschutz, Digitales, Urheberrecht. London bereitet sich mit einem neuen Border Operating Model schrittweise auf Grenzkontrollen für Importe aus der EU vor. Genauere technische Details werden noch ausgearbeitet.

Auch auf österreichischer Ebene werden die Vorbereitungsarbeiten v.a. auf einen etwaigen „No-Deal-Brexit“ wieder intensiviert. Der Brexit Infopoint (brexit@wko.at) der WKÖ unterstützt unsere Unternehmen bei ihren Anliegen. Nachdem in den vergangenen Monaten Covid-19 im Mittelpunkt der Anfragen stand, gibt es nun wieder einen Anstieg bei Brexit-relevanten Themen.

 

Ansprechpartner: Paul Ploberger



Nachhaltigkeit


Integriertes Energiesystem mit Speichern als Basis auf dem Weg zur Klimaneutralität

Der vom Europäischen Parlament angenommene Bericht zu Energiespeichern ist eine wertvolle Ergänzung zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen und der Verbrauchs-Optimierung im Rahmen des European Green Deals. Das Parlament will Speicherlösungen stärker fördern – zum Beispiel Wasserstoffanlagen und Hausbatterien. 

Speicher sind ein wesentlicher Faktor der Versorgungssicherheit, da Sonnenenergie, Windenergie und Wasserkraft schwanken. Notwendig sind, wie die Entschließung auf Initiative der österreichischen EU-Abgeordneten Claudia Gamon aufzeigt, konventionelle Pumpspeicher und Batteriespeicher, aber auch saisonale Wärmespeicher in Ballungszentren. Gebäude können als Wärmespeicher fungieren, wenn Bauteile für diesen Zweck ausgerüstet sind.

„Wenn wir Klimaneutralität bis 2050 erreichen wollen, ist es höchste Zeit, die notwendigen Voraussetzungen für diese Vorgabe des European Green Deal zu schaffen. Speicher und Netze sind unverzichtbare Säulen eines nachhaltigen und sicheren Energiesystems“, sagt Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der WKÖ. Durch Energiepartnerschaften mit Drittländern kann die EU in diesem Technologiebereich eine Vorreiterrolle einnehmen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


Vorsorgemaßnahmen sollen EU-Gesundheitsbereich für künftige COVID-19-Ausbrüche wappnen

Die Europäische Kommission hat kurzfristige EU-Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitsbereich im Hinblick auf künftige COVID-19-Ausbrüche vorgelegt. Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt auf Maßnahmen, die für eine bessere Vorsorge, eine wirksamere Überwachung der öffentlichen Gesundheit und einen erweiterten Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung oder Medizinprodukten erforderlich sind.

Ergänzend hat die Kommission einen Durchführungsbeschluss zur Förderung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung angenommen.


Reisebeschränkungen in die EU: Montenegro und Serbien nicht mehr auf Liste der nicht betroffenen Drittländer

Der Rat der EU hat nach einer ersten Überprüfung die Liste der Drittländer, für die die vorübergehenden Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, aktualisiert. Auf der Grundlage der in der Empfehlung vom 30. Juni genannten Kriterien sollten die Mitgliedstaaten ab 16. Juli 2020 die Reisebeschränkungen für Einwohner der folgenden Drittstaaten schrittweise aufheben: Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay sowie China vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit.

Die Empfehlung ist für die EU-Länder rechtlich nicht bindend. Die Kriterien zur Bestimmung der Drittländer umfassen insbesondere die epidemiologische Situation und Eindämmungsmaßnahmen sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen. Diese Liste der Drittstaaten sollte weiterhin alle zwei Wochen überprüft werden.


Jobs+Jobs+Jobs


Salzburger EU-Verbindungsbüro Brüssel sucht einen Juristen/eine Juristin 

Das Salzburger EU-Verbindungsbüro in Brüssel sucht zur Unterstützung der Büroleiterin ab Herbst 2020:

Jurist (m/w), für

  • Gesetzesfolgenabschätzung europarechtlicher und europapolitischer Vorhaben
  • Recherche zu aktuellen Entwicklungen im EU-Bereich samt Erstellung von Info- bzw. Factsheets, Briefings und Analyse auf Salzburg-Relevanz
  • Betreuung und inhaltliche Vorbereitung der Plenartagungen des Ausschusses der Regionen und dessen Fachkommissionen CIVEX und ENVE
  • Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten des Verbindungsbüros
  • Vertretung der Leitung des Verbindungsbüros bei Veranstaltungen

Ihre Qualifikation:

  • Hochschulabschluss, vorzugsweise österreichische Rechtswissenschaften und/oder Europarecht
  • Arbeitserfahrung, fundierte Kenntnisse im EU-Bereich und starkes Interesse für europäische Angelegenheiten
  • sehr gute EDV-Kenntnisse: Umgang mit Word, Excel, PowerPoint
  • Sprachkenntnisse: Deutsch (Muttersprache), ausgezeichnete Englisch- und gute Französischkenntnisse (Wort und Schrift)
  • ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
  • hohes Maß an Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Eigeninitiative und Freude am selbständigen Arbeiten
  • ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit

Die Einstellung erfolgt mit belgischem Arbeitsvertrag unter belgischem Sozialversicherungsrecht. Bewerbungen bitte bis zum 15. September per E-Mail an Büroleiterin Mag.a Michaela PETZ-MICHEZ, M.E.S MBA senden. 


EASO sucht Reception Officer / Vulnerability Officer 

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Head of Communications and Public Relations Sector (m/w) 
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.-Nr.: EASO/2020/TA/018

Bewerbungen sind bis zum 13. August möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


Die Agentur für das europäische GNSS (GSA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Legal and Procurement Officer (m/w) 
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.-Nr.: GSA/2020/AD/014

Bewerbungen sind bis zum 17. August möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) sucht:

  • Legal Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.-Nr.: eu-LISA/20/TA/AD5/7.1

Bewerbungen sind bis zum 31. August möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 22.07.2020: 

  • Überarbeitung der Benchmark-Verordnung
  • Gezielte Änderungen der Finanzvorschriften zur Erleichterung der wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise

Ausgewählte Tagungen des Rates         

20. Juli - Rat Landwirtschaft und Fischerei

  • Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
  • Farm to fork-Strategie
  • Lage auf dem Agrarmarkt
  • Arbeitsprogramm des deutschen Vorsitzes

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes  

Die Wochen vom 20. Juli bis 28. August 2020 sind sitzungsfreie Zeit. Es finden weder mündliche Verhandlungen statt noch werden Urteile verkündet oder Schlussanträge verlesen. 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion 

Beschäftigung und Soziales 

Binnenmarkt 

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Bildung und Ausbildung

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Inneres

Klimaschutz/Energie

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Öffentliches Gesundheitswesen

Verkehr

Verbraucherschutz

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung