Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 24/2020

Ausgabe 10. Juli 2020

Lesedauer: 19 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


EU-Wirtschaftsprognose zeigt: Unternehmen brauchen neben Akuthilfe auch nachhaltige Konzepte

European Economic Forecast
© European Union, 2020

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen Europas Wirtschaft härter als noch im Frühling angenommen: Die Europäische Kommission hat diese Woche ihre (vierteljährliche) Wirtschaftsprognose nach unten revidiert. Die Sommerprognose 2020 besagt, dass die Wirtschaftsleistung der Eurozone 2020 um 8,7 Prozent (EU: 8,3 Prozent) sinken und 2021 um 6,1 Prozent (EU: 5,8 Prozent) wachsen wird. Für Österreich werden heuer ein Minus von 7 Prozent, für 2021 ein Plus von 5,5 Prozent erwartet. Wichtig ist jetzt, mit nachhaltigen Konzepten Investitionen, Innovation und Internationalisierung anzukurbeln. Das ist zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts Österreich dringend nötig. 

In ihrer Sommerprognose 2020 betont die Kommission, dass die Wirtschaftstätigkeit in ganz Europa im zweiten Quartal 2020 für einen längeren Zeitraum unterbrochen war als ursprünglich angenommen. Erste Daten für Mai und Juni deuten jedoch laut Bericht darauf hin, dass das Schlimmste überstanden sein könnte. Es wird erwartet, dass die Erholung in der zweiten Jahreshälfte an Schwung gewinnt. Die Pandemie hat zwar alle Mitgliedstaaten getroffen, jedoch dürfte es sowohl beim Produktionsrückgang 2020 als auch bei der Erholung 2021 große Unterschiede geben. Für Österreich ist der Tiefpunkt bereits durchschritten. Die Wirtschaftsleistung dürfte aber auch Ende 2021 das Vorkrisenniveau noch nicht erreichen. 

„Unsere Unternehmen brauchen jetzt nicht nur Akut-Hilfe, sondern vor allem neue Handlungsspielräume für nachhaltiges Wachstum“, so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Für Kopf sind die Hilfspakete der Bundesregierung eine wichtige Unterstützung für den von der Corona-Krise schwer getroffenen Wirtschaftsmotor in Österreich. Darüber hinaus braucht es aber auch Maßnahmen, die den Standort mittel- und langfristig wettbewerbsfähig machen und die Innovationskraft stärken. Nachhaltige Konzepte, die an mehreren Hebeln ansetzen, müssen Arbeitsmarkt und Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Vor allem ist der Digitalisierungs- und Innovationsschub der Krise zu nutzen, damit unsere Unternehmen für die Herausforderungen der kommenden Jahre gewappnet sind.  

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Globale Kammerplattform betont Bedeutung von Kreislaufwirtschaft und Qualifikationen im Aufschwung

Global Chamber Platform
© GPC

Angesichts der Herausforderungen der COVID-19 Krise ruft die Global Chamber Platform (GCP) die politischen Entscheidungsträger auf, rasch Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung zu ergreifen. Im Zentrum müssen dabei die Unternehmen stehen: Die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte sind essentiell im Aufschwung.


Die Videokonferenz der GCP am 8. Juli stand unter dem Motto „Auf dem Weg zu widerstandsfähigeren und kooperativeren Volkswirtschaften angesichts globaler Krisen“. „Es wird geschätzt, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2020 um etwa 5 Prozent schrumpfen wird, wobei der Welthandel um 13-32 Prozent zurückgehen wird. Dies ist eine verheerende Prognose für Millionen von Unternehmen, für die der internationale Handel eine Lebensader ist“, erklärte der Vorsitzende der globalen Kammerplattform, Christoph Leitl. Die GCP-Mitglieder bekräftigten ihr Engagement für eine Kreislaufwirtschaft. Die COVID-19-Krise könne als entscheidender Katalysator für den Übergang zu nachhaltigeren, grüneren Volkswirtschaften wirken. 

Die GCP-Mitglieder wiesen auch auf die Auswirkungen auf die Digitalisierung der Weltwirtschaft hin. „Die zunehmende Digitalisierung und der Übergang zu einer grüneren Wirtschaft nach COVID-19 unterstreichen die Bedeutung einer wirksamen Politik gegen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage. Die Unternehmen brauchen Unterstützung bei der Um- und Höherqualifizierung der Arbeitskräfte“, so Leitl. 

Ansprechpartner: Christoph Riedmann


Binnenmarkt


Mobilitätspaket I ist fertig geschnürt – Praxisgerechte Regelungen essentiell

Verkehr
© European Union, 2020

Die überarbeiteten Regeln zu Entsendungen im Verkehrsbereich, zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zu Markt- und Berufszugang (insbesondere zu Kabotage-Fahrten, d.h. Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ausländische Unternehmen) wurden vom Europäischen Parlament angenommen. „Durch kompetente Interessenvertretung bei EU-Abgeordneten und Ratsmitgliedern mit Inputs aus der unternehmerischen Praxis konnten einige wesentliche Erleichterungen für Mobilitätsunternehmen erzielt werden“, freute sich Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der WKÖ.   

Für die (Transport-)Wirtschaft essentiell ist, dass die neuen Regelungen praxisgerecht sind. Begrüßt wird daher die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch strenge Kabotage-Regeln. Um bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden, muss die EU-Kommission insbesondere noch rechtzeitig die Möglichkeit schaffen, bei Entsendungen wie bisher Sammelmeldungen abzugeben. Die Regelungen treten nach ihrer für die kommenden Wochen geplanten Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. 

Die Unternehmen werden in Zukunft ihre Fahrpläne so organisieren müssen, dass die Fahrer im internationalen Güterverkehr in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können (Regelung zu Lenk- und Ruhezeiten). Um Betrug und unfaire Wettbewerbsbedingungen zu bekämpfen, werden zur Registrierung von Grenzübertritten smarte Fahrzeugtachographen eingesetzt. Um systematische Kabotage zu verhindern, wird es eine „cooling-off“-Periode von vier Tagen geben, bevor weitere Kabotagefahrten innerhalb desselben Landes mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können (Regelung zur Entsendung; Regelung zu Marktzugang). 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kapitalmarktunion soll Unternehmen unterstützen

Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan für ihren neuen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion veröffentlicht. Geplant ist als erster Schritt eine Mitteilung, voraussichtlich für das 4. Quartal 2020, unter dem Motto „Eine Kapitalmarktunion, die Menschen und Unternehmen unterstützt“. Legislative Vorschläge werden folgen. Wesentlich für den Erfolg der Kapitalmarktunion und die Finanzmarktstabilität sind aus Sicht der WKÖ stabile Rahmenbedingungen und langfristige Rechtssicherheit. 

Erste Rückmeldungen zum Fahrplan sind bis 4. August 2020 möglich. Die Initiative hat u.a. folgende Ziele: 

  • Verbesserung des Ökosystems für die Kapitalbeschaffung für EU-Unternehmen, mit Schwerpunkt auf KMU
  • Unterstützung der Schaffung einer gesamteuropäischen Kapitalmarktarchitektur
  • Förderung einer größeren Beteiligung von Kleinanlegern und einer besseren Zuteilung von Ersparnissen
  • Bessere grenzüberschreitende Integration

Die Kommission hatte dazu auch ein Hochrangiges Forum für Kapitalmärkte eingerichtet, welches im Juni 2020 seinen Endbericht mit 17 Empfehlungen vorstellte. Die Kommission wird bei der Ausarbeitung des Aktionsplans sowohl die Empfehlungen des Forums als auch die im Feedback-Prozess eingeholten Meinungen berücksichtigen.  

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Binnenmarkt muss reibungsloser funktionieren, um Aufschwung zu unterstützen

Enterprise Europe Network
© EEN Das EEN in der WKÖ ist offizieller SOLVIT-Partner

Der EU-Binnenmarktanzeiger 2020 betont, dass die Mitgliedstaaten trotz Verbesserungen in bestimmten Bereichen noch einiges für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts tun müssen. Die Coronakrise zeigt, dass ein funktionierender Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in der gesamten EU und für die rasche Erholung der EU-Wirtschaft ist.


Der Binnenmarktanzeiger 2020 der EU-Kommission gibt einen Überblick über die Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften. Anhand ausgewählter Indikatoren wird bewertet, wie die Mitgliedstaaten bei Marktöffnung, Steuerungsinstrumenten und in bestimmten Politikbereichen abschneiden. 2019 haben Lettland, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland und die Slowakei am besten abgeschnitten. Österreich schneidet in den Kategorien Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie Umsetzung von EU-Vorschriften überdurchschnittlich gut ab, in anderen Bereichen ortet die Kommission Verbesserungsmöglichkeiten. Die Zahl der über das Problemlösungstool SOLVIT bearbeiteten Fälle ist um vier Prozent gestiegen. Das Enterprise Europe Network in der WKÖ ist offizieller SOLVIT-Partner und unterstützt heimische Unternehmen bei Problemen im Binnenmarkt.  Die neue EU SMET Task Force der Kommission ist für den Abbau von Handelshemmnissen zuständig und soll so die EU-weite Umsetzung der Binnenmarktvorschriften vorantreiben und zum europaweiten Konjunkturaufschwung beitragen.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Nachhaltigkeit


EU-Strategie für integrierte Energiesysteme: Technologien & Infrastruktur wirtschaftlich & ökologisch optimal nutzen

Landschaft
© European Union, 2020

Zwei neue Strategien der EU-Kommission sollen den Weg zu einem effizienteren und stärker vernetzten Energiesektor ebnen, der von zwei Zielen – einem saubereren Planeten und einer stärkeren Wirtschaft – geleitet wird: Die EU-Strategie zur Integration des Energiesystems und die EU-Wasserstoffstrategie (siehe folgender Artikel). Damit hat die Kommission im Einklang mit dem Aufbaupaket „Next Generation EU“ und dem European Green Deal (EGD) eine neue Investitionsagenda für saubere Energie vorgelegt.  

Die EU-Strategie zur Integration des Energiesystems basiert auf drei Säulen: 

  1. Ein stärker „kreislauforientiertes“ Energiesystem, dessen zentraler Bestandteil die Energieeffizienz ist.
  2. Eine stärkere direkte Elektrifizierung der Endverbrauchssektoren. Da der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor am höchsten ist, sollten wir nach Möglichkeit zunehmend Strom nutzen, beispielsweise für Wärmepumpen in Gebäuden, Elektrofahrzeuge im Verkehr.
  3. Für die Sektoren, in denen eine Elektrifizierung schwierig ist, wird in der Strategie die Nutzung saubererer Brennstoffe vorgeschlagen.  

Um unser Energiesystem auf kosteneffizientem Weg klimaneutral zu machen, müssen nach Ansicht der WKÖ Technologien und Infrastruktur in einem wirtschaftlich und ökologisch optimalen Zusammenspiel genutzt werden. Hierfür bedarf es Mechanismen, die einheitliche Wettbewerbsbedingungen für alle Energiequellen und -träger ermöglichen und externe Faktoren berücksichtigen. Folgende Grundsätze sind im Rahmen der Sektorintegration zu beachten: 

  • Kosteneffiziente Verknüpfung der energieerzeugenden (Strom, Gas, Wärme/Kälte) und verbrauchenden Sektoren (Mobilität, Produktion, Dienstleistung, Landwirtschaft).
  • Ausbau erneuerbarer Energie Hand in Hand mit dem Ausbau der Energieinfrastruktur.
  • Neue Innovationen durch mehr F&E: Um wettbewerbsfähige Technologien zu entwickeln, muss in den nächsten Jahren intensiv in F&E investiert werden. Dazu sind die notwendigen Rahmenbedingungen her und die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.  

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


EU-Wasserstoffstrategie: Energiepartnerschaften mit Drittländern forcieren

Wasserstoff soll am Weg in Richtung eines integrierten Energiesystems eine Schlüsselrolle spielen. Sinkende Preise für erneuerbare Energien und kontinuierliche Innovationen sollen ihn zu einer tragfähigen Lösung für eine klimaneutrale Wirtschaft machen. Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff, der hauptsächlich mithilfe von Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird.  

Bei der Entwicklung und Einführung von sauberem Wasserstoff soll Europa weltweit eine Vorreiterrolle übernehmen und seine führende Stellung auf dem Gebiet sauberer Technologien behaupten. Die Kommission  sieht in ihrer EU-Wasserstoffstrategie einen stufenweisen Ansatz vor, wobei die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt werden soll. Bis 2030 soll Wasserstoff zu einem wesentlichen Bestandteil unseres integrierten Energiesystems werden, bis 2050 die Technologien für erneuerbaren Wasserstoff ausgereift sein. Die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff, an der führende Vertreter aus Industrie, Zivilgesellschaft, Politik und die Europäische Investitionsbank beteiligt sind, soll die Strategie zudem unterstützen. 

Um Versorgungslücken zu schließen und die notwendigen Mengen an klimafreundlichen Energieträgern - insbesondere Wasserstoff - zur Verfügung zu haben, sind internationale Kooperationen (zB mit Nordafrika, Osteuropa) zu forcieren. Die WKÖ begrüßt den Schwerpunkt der Kommission, die internationale Dimension zu stärken. Energiepartnerschaften mit Drittländern müssen unterstützt werden, die EU selbst muss dabei eine wichtige Rolle spielen.  

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


Zwei österreichische Projekte unter 25 RegioStars 2020-Finalisten – Stimmen Sie ab!

Regiostars 2020
© European Union, 2020

Die Europäische Kommission hat die 25 Finalisten des Wettbewerbs „RegioStars 2020“ bekanntgegeben. Ausgezeichnet werden jedes Jahr die innovativsten regionalen Projekte. Bis 15. September kann online abgestimmt werden. Unter den Finalisten ist die österreichische interaktive Plattform House of Digitalization sowie das Projekt Energy@School für energiesmarte Schulen mit österreichischer Beteiligung. Die Gewinner werden am 14. Oktober 2020 während der Europäischen Woche der Regionen und Städte in Brüssel prämiert.


EBA-Bericht beantwortet wichtigste Auslegungsfragen zu COVID-19-Maßnahmen

Die European Banking Authority hat einen Bericht mit Klarstellungen zu ihren COVID-19-Maßnahmen veröffentlicht. Die EBA hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die Institute in der Coronakrise innerhalb des gegenwärtigen aufsichtsrechtlichen Rahmens operativ zu entlasten. Leitlinien über legislative und nicht-legislative Moratorien für Kreditrückzahlungen sollen Institute ermutigen, Kunden Zahlungserleichterungen zu gewähren. Der Bericht schafft Klarheit über die Umsetzung der Leitlinien, indem er auf Auslegungsfragen eingeht und einen Überblick über die in der EU geltenden allgemeinen Zahlungsmoratorien gibt. Da bei der Umsetzung der COVID-19-Maßnahmen durch die EBA eine beträchtliche Anzahl von Grundsatzfragen aufgetaucht ist und weiterhin auftauchen wird, erwartet die EBA eine weitere Aktualisierung des Berichts zu einem späteren Zeitpunkt.


EU startet Initiativen für mehr Cybersicherheit

Die Europäische Kommission möchte die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) an aktuelle Herausforderungen zur Cybersicherheit anpassen. Dazu konsultiert sie bis 6. Oktober 2020 interessierte Stakeholder. Die Konsultation der Interessenvertreter hat zwei Ziele: 1. Meinungen über die Umsetzung der NIS-Richtlinie zu sammeln, um ihre rückblickende Bewertung zu unterstützen. 2. Meinungen zu den Auswirkungen möglicher Änderungen des Rechtsakts für eine vorausschauende Bewertung zu sammeln. Die Vorlage eines Vorschlags durch die Kommission ist für das vierte Quartal 2020 geplant. Weiters soll das neue, erste Online-Register Women4Cyber für europäische Frauen im Bereich der Cybersicherheit Experten, Unternehmen und politische Entscheidungsträger mit Talenten in diesem Bereich zusammenbringen. Ziel ist, der wachsenden Nachfrage nach Fachkräften zu begegnen.


Jobs+Jobs+Jobs


FRONTEX sucht Assistants in Cabinet of the Executive Management und Policy Officers 

  • Assistant in Cabinet of the Executive Management (m/w)
    Ref. Nr.: RCT-2020-00054, Contract Agent, FG III, Bewerbungen bis 03.08., weitere Informationen 
  • SeniorAssistant in Cabinet of the Executive Management (m/w)
    Ref. Nr.: RCT-2020-00054, Contract Agent, FG III, Bewerbungen bis 03.08., weitere Informationen 
  • Horizontal Policy Officer (m/w)
    Grade: AD 6, Ref. Nr. RCT-2020-0052, Bewerbungen bis 27.07., weitere Informationen

  • Senior Policy Officer (m/w)
    Grade: AD 8, Ref. Nr. RCT-2020-00053), Bewerbungen bis 27.07., weitere Informationen 

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:  

  • Social Media Assistant
    Grade: FG III, Ref.: EASO/2020/CA/005 
  • Head of Training Curriculum Design Sector
    Grade: AD 8, Ref.: EASO/2020/TA/015 

Bewerbungen sind bis zum 3. August möglich, weitere sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 15.07.2020: 

  • COVID-19-Bereitschaft für einen möglichen Wiederaufstieg: Früherkennung und Reaktion Steuerpaket zur Betrugsbekämpfung
    • Mitteilung über einen "Aktionsplan für eine gerechte und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Erholung"
    • Mitteilung über 'verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in der EU und darüber hinaus'
    • Revision der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Besteuerung

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

13.07. Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 - alle Abschnitte
  • Meinungsaustausch über die jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich Digital Besteuerung mit Vertretern der OECD und der Europäischen Kommission

13.07. Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

  • Evaluierungsbericht der Kommission über die Umsetzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Artikel 97 Absatz 1 GDPR)
  • Die Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte
  • Prioritäten der deutschen Präsidentschaft im Bereich Inneres
  • Haushaltsentwurf 2021
  • Eine neue EU-Afrika-Strategie - eine Partnerschaft für nachhaltige und integrative Entwicklung
  • Die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter
  • Gesetz über digitale Dienste: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes
  • Künstliche Intelligenz in Bildung, Kultur und im audiovisuellen Sektor

13.07. Ausschuss für Kultur und Bildung 

  • Wirksame Maßnahmen für "grüne" Erasmus+, Creative Europe und das Europäische Solidaritätskorps
  • Gesetz über digitale Dienste: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes
  • Digital Services Act: Anpassung der handels- und zivilrechtlichen Vorschriften für online tätige kommerzielle Unternehmen
  • Digital Services Act und aufgeworfene Grundrechtsfragen
  • Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa - Wie der Green Deal finanziert werden kann
  • Haushalt 2021: Überblick über den Ansatz des Berichterstatters zu den Haushaltsänderungen

13.-14.07. Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Engpässe bei Arzneimitteln - Umgang mit einem sich abzeichnenden Problem
  • Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und hinsichtlich des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge 

13.-14.07. Ausschuss für Verkehr und Tourismus  

  • Besuch des deutschen Bundesministers Andreas Scheuer – Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Fernteilnahme)
  • Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung)
  • Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)
  • Rechte des geistigen Eigentums bei der Entwicklung von KI-Technologien
  • Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz, Robotik und Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz damit zusammenhängenden Technologien
  • Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Finanzierung des Grünen Deals
  • Aussprache mit Kerstin Jorna, Generaldirektorin der GD Binnenmarkt (Kommission), über tourismuspolitische Aspekte des Aufbauplans der EU und des überarbeiteten MFR
  • Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 – alle Einzelpläne
  • Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
  • Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)
  • Rechte des geistigen Eigentums bei der Entwicklung von KI-Technologien
  • Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden Technologien
  • Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz
  • Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Finanzierung des Grünen Deals 

13.-14.07. Haushaltsausschuss  

  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außergewöhnliche zusätzliche Ressourcen und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels "Investitionen für Wachstum und Beschäftigung", um Unterstützung bei der Förderung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und widerstandsfähigen Erholung der Wirtschaft zu leisten (REACT-EU)
  • Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2020 Im Haushaltsplan 2020 spiegelt sich die Einführung des Konjunkturprogramms für Europa wider
  • Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 zum Gesamthaushaltsplan 2020
  • Haushalt 2020: Einzelplan III - Kommission
  • Haushalt 2020: Andere Sektionen

13. + 16.07. Ausschuss für Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter

  • Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 - alle Einzelpläne

15.07. Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

  • Meinungsaustausch mit Frau Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, über die Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Landwirtschaft
  • Meinungsaustausch mit einem Vertreter der Kommission (GD SANTE) über die Anwendung der Verordnung über Tiergesundheit (2016/429)

16.07. Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

  • Meinungsaustausch mit Herrn Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie (Industrie, KMU, IKT, Energie, Raumfahrt)

16.07. Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

  • Die EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter
  • Eine neue Industriestrategie für Europa
  • Meinungsaustausch mit Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales Angelegenheiten)
  • Eine neue Strategie für europäische KMU
  • Abbau von Ungleichheiten mit besonderem Schwerpunkt auf Armut am Arbeitsplatz

Ausgewählte Tagungen des Rates         

15.07. Videokonferenz auf Ministerebene „Europäische Angelegenheiten“

  • Prioritäten des deutschen Ratsvorsitzes für die nächsten sechs Monate

17.07.-18.07. Sondertagung des Europäischen Rates, 17./18. Juli 2020

  • Neuer EU-Haushalt
  • Vorschlag für ein neues Aufbauinstrument und für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes  

Donnerstag, 16. Juli 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑311/18 Facebook Ireland und Schrems 

Datenübermittlung in die USA 

Maximilian Schrems beanstandet vor dem irischen Datenschutzbeauftragten die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch Facebook Ireland Ltd an Facebook Inc. in den USA. Der Datenschutzbeauftragte solle alle Datenübermittlungen zwischen den beiden Unternehmen aussetzen. 

Der High Court hat dem Gerichtshof zu diesem Zweck eine Reihe von Fragen vorgelegt. Er möchte u.a. wissen, ob die Übermittlung personenbezogener Daten auf der Grundlage des „SCC“-Beschlusses die in der EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Schutz personenbezogener Daten und auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt. Der High Court möchte auch wissen, ob der „Datenschutzschild“-Beschluss 2016/1250 der Kommission eine allgemeingültige und verbindliche Feststellung im Sinne der Datenschutzrichtlinie 95/46 darstellt, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau bieten.   

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat in seinen Schlussanträgen vom 19. Dezember 2019 die Ansicht vertreten, dass der SCC-Beschluss gültig sei. Er hielt es hingegen nicht für erforderlich, dass der Gerichtshof über die Gültigkeit des Datenschutzschild-Beschlusses entscheide. 

Weitere Informationen

 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑610/18 AFMB u. a. 

Ort der Sozialversicherung bei internationalen LKW-Fahrern 

Die niederländische Sozialversicherungsanstalt stellte durch Bescheide fest, dass zahlreiche internationale LKW-Fahrer (die in den Niederlanden wohnen und dort auch, aber nicht überwiegend tätig sind, weshalb es auf den Sitz des Arbeitgebers ankommt) der niederländischen Sozialversicherung unterliegen, weil sie jedenfalls aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht bei niederländischen Transportunternehmen beschäftigt seien. Sie seien von diesen Unternehmen ausgewählt worden und stünden ihnen faktisch auf unbestimmte Zeit uneingeschränkt zur Verfügung. Dass sie formal einen als Arbeitsvertrag bezeichneten Vertrag mit der zyprischen Firma AMFB abgeschlossen hätten, mit der die niederländischen Unternehmen ihrerseits Flottenmanagementverträge abgeschlossen hätten, könne nicht dazu führen, dass die Fahrer statt in den Niederlanden in Zypern der Sozialversicherung unterlägen. Faktisch diene die zyprische Firma bloß als Lohn- und Gehaltsabrechnungsunternehmen, die Lohnkosten hätten in Wirklichkeit die niederländischen Unternehmen zu tragen, bei denen im Übrigen einige der betroffenen Fahrer ursprünglich auch direkt angestellt gewesen seien. 

Das von AMFB u.a. angerufene niederländische Gericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Unionsvorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es möchte in erster Linie wissen, ob für sozialversicherungsrechtliche Zwecke die niederländischen Transportunternehmen oder die zyprische Firma AMFB als Arbeitgeber anzusehen sind.  

Generalanwalt Pikamäe hat in seinen Schlussanträgen vom 26. November 2019 die Ansicht vertreten, dass Arbeitgeber von abhängig beschäftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport das Transportunternehmen sei, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt habe, eine tatsächliche Weisungsbefugnis gegenüber ihnen ausübe und faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe. 

Weitere Informationen

 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑682/18 YouTube und C‑683/18 Cyando 

Haftung von YouTube bzw. „uploaded“ für urheberrechtsverletzende Inhalte? 

Der deutsche Bundesgerichtshof hat dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Haftung der Internetvideoplattform YouTube bzw. des Sharehosting-Dienstes „uploaded“ für urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt. 

YouTube und Google sind in Deutschland von einem Musikproduzenten verklagt worden, nachdem auf YouTube Anfang Oktober 2008 Videos mit Musikwerken aus dem Repertoire der Sängerin Sarah Brightman eingestellt worden waren, darunter private Konzertmitschnitte und Musikwerke aus ihren Alben. 

Cyando, der Betreiber des Sharehosting-Dienstes „uploaded“, ist in Deutschland von einem internationalen Fachverlag verklagt worden, nachdem dieser festgestellt hatte, dass drei seiner medizinischen Fachbücher über verschiedene Linksammlungen auf den Servern von „uploaded“ als Datei zugänglich waren. „uploaded“ bietet jedermann kostenlos Speicherplatz für das Hochladen von Dateien beliebigen Inhalts. Für jede hochgeladene Datei erstellt „uploaded“ automatisch einen Download-Link auf den Dateispeicherplatz und teilt diesen dem Nutzer automatisch mit. Ein Inhaltsverzeichnis oder eine Suchfunktion bietet „uploaded“ hingegen nicht an. Allerdings können Nutzer die Download-Links in von Dritten angebotene Linksammlungen einstellen, die Informationen zum Inhalt der auf „uploaded“ gespeicherten Dateien enthalten. Auf diese Weise können andere Nutzer auf diese Dateien zugreifen. Das Herunterladen der Dateien ist kostenlos möglich.

In beiden Fällen ersucht der Bundesgerichtshof den EuGH um Klärung, ob und inwieweit eine Internetvideoplattform wie YouTube bzw. ein Sharehosting-Dienst wie „uploaded“ für die von Dritten hochgeladenen urheberrechtsverletzende Inhalte haftbar gemacht werden kann.

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe legt am 16. Juli seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen C-682/18 

Weitere Informationen C-683/18 

 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑352/19 P Région de Bruxelles-Capitale / Kommission 

Glyphosat 

Am 12. Dezember 2017 verlängerte die Kommission die Genehmigung für Glyphosat um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022, indem sie die Durchführungsverordnung 2017/2324 zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat gemäß der Verordnung Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln erließ. 

Die Region Brüssel-Hauptstadt hat beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung dieser Durchführungsverordnung erhoben, jedoch ohne Erfolg: Mit Beschluss vom 28. Februar 2019 wies das Gericht die Klage als unzulässig ab, da die Region von der Durchführungsverordnung nicht unmittelbar betroffen sei. Die Region verfolgt ihr Anliegen weiter vor dem Gerichtshof im Wege eines Rechtsmittels gegen den Beschluss des Gerichts. 

Generalanwalt Bobek legt am 16. Juli seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion 

Beschäftigung und Soziales 

Binnenmarkt 

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Bildung und Ausbildung

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Inneres

Klimaschutz/Energie

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Öffentliches Gesundheitswesen

Verkehr

Verbraucherschutz

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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