Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 15/2020

Ausgabe 30. April 2020

Lesedauer: 11 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt

EU arbeitet an speziellen Hilfen für besonders coronabetroffene Verkehrs- bzw. Tourismusbranche

Transport
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Unterstützungen für die besonders von der Coronakrise getroffenen Sektoren Verkehr bzw. Tourismus standen diese Woche im Brüsseler Brennpunkt.


. Nach der Ankündigung der EU-Kommission, spezielle Maßnahmen für den stark coronagebeutelten Tourismussektor zu aktivieren, soll bis Mitte Mai eine umfassende Mitteilung zu kurzfristigen Hilfen bzw. einem langfristigen Umbau zu einem nachhaltigen Tourismus kommen. Diesen Mittwoch hat die Kommission bereits ein Paket zur Unterstützung von Unternehmen im Luft-, Schienen-, See- und Straßenverkehrssektor zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise vorgelegt. Damit sollen konkrete Wege aufgezeigt werden, um den täglichen Betrieb im Verkehrssektor verkehrsträgerübergreifend zu erleichtern.

Das Verkehrs-Maßnahmenpaket umfasst u.a. den für alle Verkehrsträger gültigen Vorschlag, eine Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Genehmigungen und Lizenzen durch die Krise hindurch weiter zu ermöglichen. Für den Luftverkehr betrifft der Entlastungsvorschlag die Bodenabfertigungsdienste und sieht eine vorübergehende Änderung der Zulassungsregeln für Luftfahrtunternehmen vor, um finanzielle Probleme im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu mildern. Die Kommission hat zudem positiv auf die Anträge von 11 Mitgliedstaaten - darunter Österreich - auf eine vorübergehende Ausnahme von den EU-Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten reagiert: Die Ausnahmeregelung wird den Fahrern weiterhin Flexibilität verschaffen, um den Warenverkehr in Europa aufrechtzuerhalten.

Die Kommission arbeitet an der Umsetzung von Empfehlungen für eine koordinierte Wiederaufnahme der Mobilität in der EU als Teil der EU-Recovery bzw. Exit-Strategie: Weitere Vorschläge sollen in den kommenden Wochen folgen. Eine koordinierte Lockerung der geltenden Maßnahmen im Rahmen der Exit-Strategie der EU war auch ein zentrales Thema der Videokonferenz der EU-Verkehrsminister am 29.04. Die Tourismusminister tauschten sich bei ihrer Videokonferenz am 27.04 zu bewährten Vorgehensweisen zu Erleichterungsmaßnahmen aus, die bislang auf nationaler Ebene ergriffen wurden. Die Minister wollen zusammen mit der EU Kommission in den kommenden Wochen Lösungen erarbeiten, um eine Erholung der Tourismusbranche auf nationaler bzw. auf Ebene der EU zu fördern.

Der Corona-Infopoint in der WKÖ ist nachwievor Anlaufstelle Nummer eins für unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier sind die wichtigsten Updates für Unternehmen rund um Corona und sämtliche Informationen aus dem In- und Ausland zu finden. Rasche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online in unserem FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik

EU-Kommission schlägt weitere Ausweitung des EU-Beihilferahmens für mehr Corona-Hilfen vor

Die Europäische Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten zu einer weiteren Änderung des befristeten EU-Beihilferahmens. Es geht dabei um nachrangige Darlehen für Rekapitalisierungsmaßnahmen. Dieser weitere Änderungsvorschlag würde den bestehenden Rahmen für Darlehen ergänzen. Er legt die Bedingungen fest, unter denen die Mitgliedstaaten nachrangige Darlehen zu günstigen Bedingungen gewähren können, um ihre Volkswirtschaften während des Coronavirus-Ausbruchs zu unterstützen. Gleichzeitig sollen ausreichende Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrung im EU-Binnenmarkt gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zum Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.

Die Kommission hatte den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen erweitert, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die Erforschung, Erprobung und Herstellung Coronavirus-relevanter Produkte zu beschleunigen, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft weiter zu unterstützen. Der geänderte Befristete Rahmen gilt bis Ende Dezember 2020. Die Mitgliedstaaten können bis zu einem Nennwert von 800.000 Euro pro Unternehmen zinslose Darlehen oder Garantien für Darlehen zur Deckung von 100 Prozent des Risikos gewähren oder Eigenkapital bereitstellen. Hier findet sich eine Liste der zahlreichen unter dem temporären Beihilfenrahmen bereits genehmigten Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Für Österreich wurden 15 Milliarden  Euro für den Corona-Hilfsfonds sowie die österreichische Garantieregelung für KMU genehmigt.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz

EU-Kommission schnürt Bankenpaket, um Kreditvergabe auf dem Weg aus der Coronakrise zu erleichtern

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, 28.4., ein Bankenpaket veröffentlicht, das Banken unionsweit die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte erleichtern soll. Ziel des Pakets ist es, die Wirtschaft in bzw. auf dem Weg aus der Coronakrise zu stützen.

Das Bankenpaket umfasst eine Mitteilung zur Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften der EU sowie gezielte „Sofort“-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften. Die Änderungen sollen die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe und zum Ausgleich coronabedingter Verluste maximieren, ohne deren Widerstandsfähigkeit zu beeinträchtigen. Die Kommission ruft den Rat und das Europäische Parlament auf, diese Änderungen im Eilverfahren anzunehmen.

Die Kommission wird zudem in Kürze einen Dialog mit dem europäischen Finanzsektor und anderen Interessengruppen (Unternehmens- und Verbrauchervertreter) starten. Dabei sollen Ideen gesammelt werden, wie der Sektor Bürger und Unternehmen in der Krisenzeit und danach unterstützen kann.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

EUROCHAMBRES: EU muss entscheidende Rolle bei wirtschaftlicher Erholung Europas spielen

Eurochambres
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Die Unterstützung von Europas Unternehmen auf ihrem Weg aus der Coronakrise ist derzeit auch absolute Priorität der Europäischen Wirtschaftskammern EUROCHAMBRES. Bei ihrer Videokonferenz vom 28.04. betonten die Mitglieder des EUROCHAMBRES-Präsidiums die angespannte Lage vieler Unternehmen in ganz Europa. 

Sie begrüßten die auf EU-Ebene bereits beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der finanziellen Liquidität der Unternehmen. Diese müssten flexibel und unverzüglich umgesetzt werden.

Die Mitglieder des EUROCHAMBRES-Präsidiums unter dem Vorsitz von EUROCHAMBRES Präsident Christoph Leitl bekräftigten die Notwendigkeit einer ehrgeizigen, raschen und wirksamen europäischen Konjunkturbelebungsstrategie COVID-19. Unter Bezugnahme auf die Vorschläge von EUROCHAMBRES für den Europäischen Rat am 23.04. hob der Vorsitz drei Voraussetzungen für einen raschen Aufschwung hervor: Wiederherstellung von Angebot und Produktivität, Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren, Arbeitnehmern und Dienstleistungen und Belebung der Nachfrage.

EUROCHAMBRES ist der Ansicht, dass die EU eine entscheidende Rolle bei den Anstrengungen um eine rasche wirtschaftliche Erholung spielen muss. Das europäische Netzwerk von 1.700 Wirtschaftskammern in 43 Ländern setzt sich entschlossen für die Unterstützung der europäischen Wirtschaft ein.

Anspechpartner: Christoph Riedmann


Binnenmarkt

EU-Innenminister tauschten sich zu Lockerung bzw. Aufhebung von Binnengrenzkontrollen aus

Die EU-Innenminister haben sich am 28.04. über die Lage an den Binnen- und Außengrenzen ausgetauscht. Der Verkehr an den Binnengrenzen soll besser fließen, um das Funktionieren des EU-Binnenmarktes und den freien Warenverkehr zu gewährleisten.

Die Innenminister erörterten mögliche schrittweise Lockerungen oder Aufhebungen der an den Grenzen eingeführten Kontrollen bzw. Reisebeschränkungen. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Fahrplan zur Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betont die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes, wobei die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sei: Die Grenzen könnten schrittweise wieder geöffnet werden, ausgehend von den Grenzgebieten, in denen ein Rückgang der COVID-19-Fälle zu verzeichnen ist.

Die Minister betrachteten auch Möglichkeiten zur Nachverfolgung von Kontakten, wie Corona-Apps. Diese könnten zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus, insbesondere im Rahmen der schrittweisen Lockerung der Reisebeschränkungen, beitragen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Kurz & bündig

Leitfaden für klinische Prüfungen dient Forschung nach Corona-Impfstoff

Matti Salberg, Karolinska University of Stockholm, Schweden, während der Co-vid-19 Pandemie
© European Union, 2020 Matti Salberg, Karolinska University of Stockholm, Schweden, während der Co-vid-19 Pandemie
Die Europäische Kommission hat am 28.04. einen Leitfaden veröffentlicht, um sicherzustellen, dass während der COVID-19-Pandemie klinische Prüfungen in der EU nicht ausgesetzt werden müssen. Ziel ist die Weiterführung der klinischen Forschung in Europa und damit die Abmilderung der negativen Auswirkungen der Pandemie ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit. Die Empfehlungen sind ein Kernstück der Gesamtstrategie zur Suche nach Therapeutika und einem Impfstoff gegen das Coronavirus. 

Vor dem Hinter-grund von inzwischen mehr als 200 in der EU-Datenbank EudraCT registrierten klinischen Prüfungen zum Coronavirus bietet der Leitfaden Empfehlungen für einfache und flexible Maßnahmen. Diese werden ausschließlich während der Coronavirus-Pandemie angewandt und aufgehoben, sobald die derzeitige Ge-sundheitskrise in der EU/im EWR überwunden ist.

Aktualisiertes Ausfuhrgenehmigungssystem für persönliche Corona-Schutzausrüstungen

Die Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstungen in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf einer Genehmigung durch die Mitgliedstaaten. Das mit 24.04. aktualisierte Ausfuhrgenehmigungssystem (Durchführungsverordnung) reduziert die Liste der genehmigungspflichtigen Produkte auf Masken, Brillen und Schutzkleidung. Zudem werden die geographische Ausnahme (bisher EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) auf den Westbalkan ausgeweitet und die Mitgliedstaaten zur raschen Erteilung von Genehmigungen für Ausfuhren zu humanitären Zwecken verpflichtet. Die Anpassungen sind das Ergebnis einer Bewertung des von allen EU-Mitgliedstaaten signalisierten Bedarfs. Die Maßnahmen sind nach wie vor befristet (30 Tage).

EU unterstützt Westbalkan-Länder im Kampf gegen Corona-Auswirkungen mit 3,3 Milliarden Euro

Die EU wird den Westbalkan mit über 3,3 Milliarden Euro im Kampf gegen die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie unterstützen. Das am 29.04. von der Europäischen Kommission - zusammen mit der Europäischen Investitionsbank - angekündigte Paket soll sowohl im Gesundheitsbereich als auch zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung wirken. Der Beitrag zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und der westlichen Balkanstaaten am 6. Mai 2020 geht auch auf längerfristige Unterstützung der Region ein, die in Form eines Wirtschafts- und Investitionsplans erfolgen soll. Für den Zeitraum 2021-2027 hat die Kommission eine Unterstützung von 14,5 Milliarden Euro für Partner- und Beitrittskandidatenländer vorgeschlagen, um sie auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft vorzubereiten. Der Löwenanteil der Gelder ist für den Westbalkan bestimmt.


Jobs+Jobs+Jobs


Wirtschaftskammer Österreich sucht WKÖ-Trainees – jetzt bewerben bis 29. Mai 2020! 

Das zweijährige WKÖ-Traineeprogramm hat zum Ziel, die Interessen der österreichischen Wirtschaft gegenüber öffentlichen und europäischen Institutionen bestmöglich zu vertreten. Zudem zielt das Ausbildungsprogramm langfristig auf eine Netzwerkbildung ab und ist für die Teilnehmer flexibel angelegt. Neben dem Kennenlernen der Wirtschaftskammerorganisation ist grundsätzlich ein Einsatz auf EU-Ebene vorgesehen. Das Programm kann durch weitere Einsätze im öffentlichen Bereich (z.B. Ministerium) oder in einem Mitgliedsunternehmen abgerundet werden. Start des Traineeprogramms ist der 1. Oktober 2020. Nähere Informationen zum Ausbildungsprogramm sind hier abrufbar, Bewerbungen können bis zum 29. Mai 2020 ausschließlich online eingereicht werden.


Europäische Stiftung für Berufsbildung sucht Data Analyst

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) mit Sitz in Turin, Italien, sucht:

  • Data analyst
    Contract Agent, Grade: Function group III, Reference No: ETF/REC/20/02
    Bewerbungen sind bis 17. Mai möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

EU-Agenda: Terminübersicht

Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 06.05.2020:

  • Aktionsplan zur Geldwäsche-Bekämpfung 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

04.05.    Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

  • Meinungsaustausch mit Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für ein Europa, das fit für das digitale Zeitalter ist - über die Reaktion der EU auf den COVID-19-Ausbruch
  • Digital Services Act: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes
  • Digital Services Act: Anpassung der handels- und zivilrechtlichen Vorschriften für online tätige kommerzielle Unternehmen
  • Empfehlungen zu den Verhandlungen für eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

04.05.  Haushaltsausschuss

  • Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
  • Ein Sicherheitsnetz zum Schutz der Begünstigten von EU-Programmen: Aufstellung eines MFR-Notfallplans
  • Haushalt 2020: Einzelplan III – Kommission

Tagungen des Rates

05.05.    Informelle Videokonferenz der Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Zusammenhang mit Covid-19

06.05.   Videokonferenz der EU-Führungsspitzen und der Staats- und Regierungschefs der Westbalkanländer


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 7. Mai

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-641/18 Rina

Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklagen wegen des Untergangs der Fähre Al Salam Boccaccio 98 im Februar 2006 im Roten Meer

Im Februar 2006 ging im Roten Meer die Fähre Al Salam Boccaccio 98 unter. Dabei kamen über 1000 Passagiere ums Leben. Überlebende und Angehörige von Opfern haben vor dem Tribunale di Genova (Italien) die RINA SpA und die Ente Registro Italiano Navale, die beide ihren Sitz in Genua haben, auf Schadensersatz verklagt. Sie machen geltend, dass der Schiffbruch auf die von diesen beiden Organisationen vorgenommene Klassifikation und Zertifizierung des Schiffs zurückzuführen sei. Die beiden Organisationen berufen sich hingegen auf Staatenimmunität, da sie im Auftrag des Staates Panama gehandelt hätten.

Das Tribunale di Genova möchte vom Gerichtshof wissen, ob es durch die Einrede der Staatenimmunität daran gehindert ist, in der Sache zu entscheiden, oder ob die sog. Brüssel I-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit anwendbar ist und es danach als Gericht des Ortes, wo die beklagten Organisationen ihren Sitz haben, zuständig ist. Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 14. Januar 2020 die Ansicht vertreten, dass die beiden Organisationen vor den italienischen Gerichten auf Schadensersatz verklagen werden können.

Weitere Informationen

 

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtssache C‑223/19 YS (Betriebspensionen für Führungskräfte)

Einbehalt eines Pensionssicherungsbeitrags in Österreich bei Betriebspensionen, die in Form einer direkten Leistungszusage vereinbart wurden

Ein ehemaliger leitender Angestellter einer börsennotierten Aktiengesellschaft, die aufgrund der Mehrheitsbeteiligung des Landes Niederösterreich der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegt, beanstandet vor dem Landesgericht Wien, dass sein früherer Arbeitgeber aufgrund einer Änderung des Niederösterreichischen Landes- und Gemeindebezügegesetzes nunmehr von jenem Teil seiner Betriebspension, der in Form einer direkten Leistungszusage vereinbart wurde, einen bestimmten Betrag als Pensionssicherungsbeitrag einbehält. Außerdem beanstandet der Betroffene, dass sein ehemaliger Arbeitgeber seine Firmenpension aufgrund des Pensionsanpassungsgesetzes 2018 in jenem Jahr nicht angepasst hat.

Das Landesgericht Wien weist darauf hin, dass alle Personen, die eine Betriebspension in Form eines Pensionskassen- oder Lebensversicherungsmodells erhielten, sowie alle Personen, die mit einem Unternehmen, das nicht der Rechnungshofkontrolle unterliege, eine Betriebspension in Form einer direkten Leistungszusage vereinbart hätten, nicht den streitigen Neuregelungen unterlägen. Das Landesgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob eine solche Regelung gegen Unionsrecht verstößt, insbesondere gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters und des Geschlechts. Generalanwältin Kokott legt am 7. April ihre Schlussanträge vor.

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt

Handel

Klimaschutz/Energie

Lebensmittelsicherheit

Zoll, internationale Zusammenarbeit und Entwicklung




REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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