Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 14/2020

Ausgabe 24. April 2020

Lesedauer: 14 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt

Europa startet in den Wiederaufbau nach Corona

Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates
© European Council 2020 Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, bei der Videokonferenz der EU-Staats- und Regierungschefs zur COVID-19-Situation.

Auch auf europäischer Ebene wird nun mit Hochdruck daran gearbeitet, Europas Wirtschaft den Weg aus und nach der Coronakrise zu ebnen: Die EU-Staats-und Regierungschefs haben bei ihrer Videokonferenz am 23.4. das Corona-Hilfspaket für Europas Wirtschaft im Umfang von über 500 Milliarden Euro fertiggeschnürt und den Fahrplan für den Wiederaufbau von EU-Ratspräsident Michel sowie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausstiegsstrategie begrüßt. Die EU-Kommission soll bis 6. Mai Vorschläge für einen Wiederaufbaufonds und Anpassungen im EU-Budget vorlegen.

Das von der Eurogruppe vorgelegte Corona-Hilfspaket besteht aus einer Kreditlinie beim Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM für besonders betroffene Mitgliedstaaten (bis zu 240 Milliarden Euro), einem Garantiefonds für Unternehmenskredite der Europäischen Investitionsbank (200 Milliarden Euro) und dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kurzarbeitsprogramm „SURE“ (100 Milliarden Euro). Bis spätestens 1. Juni soll es umgesetzt sein, und die Gelder können dann fließen.

An die EU-Kommission erging der Auftrag, bis 6. Mai einen Vorschlag zu den notwendigen Investitionen bzw. finanziellen Mitteln für den Wiederaufbau nach Corona (Wiederaufbaufonds) vorzulegen. Auch ein überarbeiteter Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen soll bis dahin stehen. Zahlreiche Anpassungen werden erwartet, um den Unternehmen den Weg aus der Krise und die Zeit danach zu erleichtern. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte an, die Obergrenze des jährlichen EU-Haushalts für zwei bis drei Jahre von derzeit 1,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens auf rund 2 Prozent anheben zu wollen.

Grüner Übergang und digitale Transformation sollen bei der Wiederbelebung und Modernisierung der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen: Ratspräsident Charles Michel betonte die Bedeutung der Schlüsselbereiche seines Fahrplans für den Wiederaufbau: voll funktionsfähiger Binnenmarkt, dynamische Industriepolitik, Unterstützung von KMU, Investitionen, wirksames Screening der ausländischen Direktinvestitionen. Die EU-Kommission empfiehlt in ihrer Ausstiegsstrategie schrittweise und zwischen den EU-Ländern koordinierte Lockerungsmaßnahmen.

Der Corona-Infopoint in der WKÖ ist nachwievor Anlaufstelle Nummer eins für unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier sind die wichtigsten Updates für Unternehmen rund um Corona und sämtliche Informationen aus dem In- und Ausland zu finden. Rasche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online in unserem FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik

Tourismus-Gipfeltreffen und Aktionsplan sollen schwer coronabetroffenem Sektor helfen

Tourismus in der EU
© European Union, 2020

Die EU möchte spezielle Maßnahmen für den stark coronabetroffenen Tourismussektor aktivieren. Angedacht sind unter anderem ein Aktionsplan sowie ein Tourismusbranche-Gipfeltreffen im Herbst. Erste Unterstützungsmaßnahmen sollen bereits bei der Videokonferenz der Tourismusminister am 27. April erörtert werden.

Der zuständige Ausschuss für Verkehr und Tourismus des EU-Parlaments forderte am 21.4. Initiativen. Die Tourismusindustrie müsse sich in der Krise gegen Investitionsstrategien nichteuropäischer Staaten wappnen, so der zuständige EU-Kommissar Breton. Die Europäische Kommission werde zusammen mit den Mitgliedstaaten besonders aufmerksam die Lage bei ausländischen Investitionen verfolgen.

Die Tourismusbranche umfasst drei Millionen Unternehmen in der EU, etwa elf Prozent der Wirtschaftsleistung und zwölf Prozent der Beschäftigten. Breton kündigte ein Tourismusbranche-Gipfeltreffen für den Herbst an. Ziel sei ein Fahrplan für einen nachhaltigen, innovativen und widerstandsfähigen europäischen Tourismus.

Voraussichtlich sollen sich Vertreter der EU-Institutionen und nationaler, regionaler und lokaler Behörden mit Akteuren der Industrie zusammenfinden. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Binnenmarkt

EU-Maßnahmen unterstützen Unternehmen im Binnenmarkt in und nach Coronakrise

eTranslation
© European Union, 2020

Die Europäische Kommission betont, dass ein starker Binnenmarkt Europas bestes Instrument sei, aus der Coronavirus-Krise herauszukommen: Neue Regeln erleichtern die EU-weite Anerkennung von Waren. Das Übersetzungstool eTranslation der EU-Kommission steht Europas KMU ab sofort kostenlos zur Verfügung.

Seit 19.04. gelten in der gesamten EU neue Regeln zur gegenseitigen Anerkennung von Waren. Sie sollen es für Unternehmen - insbesondere KMU – schneller und einfacher machen, ihre Produkte in ganz Europa zu verkaufen. Nach den neuen Regeln können Unternehmen eine freiwillige Erklärung über die gegenseitige Anerkennung ausfüllen, um den zuständigen Behörden in anderen Ländern zu zeigen, dass ihre Produkte bereits rechtmäßig in einem EU-Land verkauft werden. Bei Problemen hilft das EU-Netzwerk SOLVIT. Das Enterprise Europe Network der WKÖ ist offizieller SOLVIT-Partner.

Alle KMU in Europa können ab sofort das Übersetzungstool eTranslation der EU-Kommission kostenlos nutzen. Das sichere Tool kann KMU auf dem Weg aus der Coronakrise helfen, bei der Übersetzung von Unterlagen und Texten in 27 Sprachen Zeit und Geld zu sparen. Es deckt alle 24 offiziellen EU-Sprachen sowie Isländisch, Norwegisch und Russisch ab. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser

Offene Handelspolitik muss Teil jedes Corona Recovery Plans sein

COVID-19 ist eine globale Krise, die eine globale Antwort erfordert: Der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des EU-Parlaments suchte am 21.4. im Austausch mit EU-Kommissar Hogan mögliche Lösungen: Eine offene Handelspolitik muss Teil eines jeden Recovery Plans für den Weg aus der Coronakrise sein.

Im Dialog mit dem INTA-Ausschuss betonte Kommissar Hogan, dass man dem schweren globalen Abschwung nur mit einem auf multilateralen Regeln basierenden Ansatz begegnen dürfe. Zudem hob er folgende Punkte hervor: Es gehe nicht nur um Exporte - für einen rohstoffarmen Kontinent wie die EU ist Selbstversorgung keine Option. Insbesondere im Hinblick auf kritische Materialien sollte die EU ihre Importe so weit wie möglich diversifizieren. Das Netz der EU-Handelsabkommen ist hier hilfreich. Die EU muss ihr Instrumentarium verstärken, um sich vor den unfairen Praktiken einiger Drittländer zu schützen (z.B. verstärktes Screening ausländischer Direktinvestitionen). Auch das globale Regelwerk muss gestärkt werden: Die WTO müsse an die Herausforderungen der Wirtschaft des 21. Jahrhunderts angepasst werden.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Innovation / Digitalisierung

EU-Plattform für Sammlung und Austausch verfügbarer Corona-Forschungsdaten

Logo COVID-19 Data Portal
© European Union, 2020

Die Europäische Kommission hat zusammen mit mehreren Partnern eine europäische Plattform für Daten zu COVID-19 eingerichtet. Sie soll Sammlung und Austausch verfügbarer Forschungsdaten fördern. 

Die europäische Plattform für Daten zu COVID-19 soll Forscher auf dem Weg aus der Coronakrise informieren. Die Schaffung eines offenen und skalierbaren Umfeldes sowie Austausch und Speicherung von Datensätzen wie DNA-Sequenzen, Daten aus der Forschung und klinischen Studien sowie epidemiologischen Daten, sollen die Lockerungsmaßnahmen europaweit unterstützen. 

Die Plattform ist Teil des Aktionsplans „ERAvsCorona“. Dieser enthält zehn gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, u.a. einen Aufruf zu innovativen Lösungen für medizinische und Bereitschaftsmaßnahmen, mögliche Zusatzfinanzierungen für innovative KMU sowie einen One-Stop Shop für Coronavirus-Forschungsfinanzierungen. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager

EU-Leitlinien geben Orientierungshilfe für sichere und leistungsfähige COVID-19-Tests

Die Europäische Kommission hat Leitlinien für Coronavirus-Testmethoden entwickelt. Die Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Testinstrumente in den verschiedenen Phasen der Pandemie, einschließlich der schrittweisen Einstellung der Eindämmungsmaßnahmen, wirksam einzusetzen.

In ihren Leitlinien fordert die Kommission die Hersteller auf, dem Stand der Technik entsprechende Testkits herzustellen. Angesichts des Stellenwerts von Tests in der derzeitigen Situation befürwortet die Kommission nachdrücklich eine Bündelung der Ressourcen für die Validierung von Coronavirustests auf EU-Ebene. Sie kündigt für die kommenden Wochen die Vorlage zusätzlicher Leitlinien für die Leistungs- und Konformitätsbewertung an.

Zu den bereits unternommenen Schritten der Kommission zählt unter anderem die Entwicklung von Kontrollmaterial, mit dem Laboratorien das korrekte Funktionieren ihrer Coronavirus-Tests überprüfen können. Im EU-Recht sind derzeit eine Reihe von Anforderungen an Tests festgelegt. Der Hersteller eines Tests muss technische Unterlagen erstellen, aus denen klar hervorgeht, dass der Test sicher ist und seinen Zweck erfüllt.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Kurz & bündig

EU genehmigt weitere österreichische Corona-Unterstützungsmaßnahmen

Im Rahmen des geänderten Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen genehmigte die Europäische Kommission auch die österreichische Garantieregelung für KMU: Von der Coronakrise betroffene Unternehmen können bei ihrer Hausbank Darlehen bis zu 500.000 Euro vollständig vom Staat besichern lassen. Für Darlehen über 500.000 Euro bis zu 25 Millionen Euro sind Staatsgarantien bis zu 90 Prozent möglich. Am 9. April wurde der erste Teil der österreichischen Maßnahmen, 15 Milliarden Euro für den Corona-Hilfsfonds, von der Kommission genehmigt. Der geänderte Rahmen gilt bis Ende Dezember 2020.

Spezielle Corona-Hilfen für stark betroffene Medien- und Kreativbranche gefordert

Die Mitglieder des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments fordern zusätzliche EU-Maßnahmen, damit die EU-Hilfen die stark betroffene Medien- und Kulturbranche - insbesondere einzelne Kulturschaffende und KMU – erreichen. Eine mögliche Hilfe wäre eine Aufstockung der Garantiefazilität für den Kultur- und Kreativsektor (Programm Creative Europe) mit Geld aus dem Haushalt 2021. Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission auf, das Potenzial für einen Notfallfonds zur Unterstützung der Medien- und Pressebranche zu prüfen und dabei auf Mittel zurückzugreifen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht im Rahmen anderer Programme ausgegeben werden können. Die Kreativwirtschaft Austria gibt eine Übersicht über Förderungen und Unterstützungen für Kreative während der Corona-Krise.


Jobs+Jobs+Jobs


Wirtschaftskammer Österreich sucht WKÖ-Trainees – jetzt bewerben bis 29. Mai 2020! 

Das zweijährige WKÖ-Traineeprogramm hat zum Ziel, die Interessen der österreichischen Wirtschaft gegenüber öffentlichen und europäischen Institutionen bestmöglich zu vertreten. Zudem zielt das Ausbildungsprogramm langfristig auf eine Netzwerkbildung ab und ist für die Teilnehmer flexibel angelegt. Neben dem Kennenlernen der Wirtschaftskammerorganisation ist grundsätzlich ein Einsatz auf EU-Ebene vorgesehen. Das Programm kann durch weitere Einsätze im öffentlichen Bereich (z.B. Ministerium) oder in einem Mitgliedsunternehmen abgerundet werden. Start des Traineeprogramms ist der 1. Oktober 2020. Nähere Informationen zum Ausbildungsprogramm sind hier abrufbar, Bewerbungen können bis zum 29. Mai 2020 ausschließlich online eingereicht werden.


Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsausbildung sucht Temporary Agents

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) in Thessaloniki sucht Temporary Agents, weitere Informationen sind online abrufbar:

  • Expert in qualifications and learning outcomes (AD 5), Cedefop/2020/02/AD
    Bewerbung bis 19/05/2020
  • Expert in labour market and skills research (AD 5), Cedefop/2020/03/AD
    Bewerbung bis 20/05/2020
  • Data analyst (AD 5), Cedefop/2020/04/AD
    Bewerbung bis 21/05/2020
  • Expert in public policy analysis and evaluation (AD 5), Cedefop/2020/05/AD
    Bewerbung bis 22/05/2020

Europäische Chemikalienagentur sucht Scientific Officer 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki gibt die Vakanz der nachstehend angeführten Position (3 Stellen) bekannt, mit dem Zweck, eine Reserveliste zu erstellen:

  • Scientific Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: ECHA/TA/2020/003

Bewerbungen sind bis 11. Mai möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht Project Assistant 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Project Assistant
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: 20/EJ/03

Bewerbungen sind bis 14. Mai möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EASO sucht Administrative Assistant 

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Administrative Assistant
    Contract Agent, Grade: FG III, Ref.: ASO/2020/CA/001

Bewerbungen sind bis 21. Mai 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EMSA sucht Human Resources Specialist 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Human Resources Specialist (Reserve list) (AST 4)
    Temporary Agent (AST 4), Ref.: EMSA/AST/2020/06 – 

Bewerbungen sind bis 21. Mai möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


IMI2 JU sucht communications Assistant 

Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel“ sucht für den Standort Brüssel:

  • Communications Assistant
    Contract Agent, Grade: FG III, Ref.: IMI2/2020/CA/002

Bewerbungen sind bis 25. Mai möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission 

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 29.04.2020:

  • Aktualisiertes Arbeitsprogramm der Kommission 2020

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

27.04. Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung

  • Rahmenwerk ethischer Aspekte der künstlichen Intelligenz, Robotik und verwandter Technologien 

28.04. Ausschuss für Verkehr und Tourismus

  • Aussprache mit Adina-Ioana Vălean, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für Verkehr, insbesondere über die Reaktion der Kommission auf die COVID-19-Krise in der Verkehrsbranche 
  • Durchsetzungsanforderungen und spezifische Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr.561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr.165/2014 in Bezug auf die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr.1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
  • Elektronische Frachtbeförderungsinformationen

Tagungen des Rates 

  • 27.04.: Informelle Videokonferenz der Tourismusminister im Zusammenhang mit COVID-19
  • 28.04.: Informelle Videokonferenz der Energieminister im Zusammenhang mit COVID-19
    Vorsorge und Wiederaufbau
    Information der Europäische Kommission über den Stand der nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) und langfristige Sanierungskonzepte
  • 29.04.: Informelle Videokonferenz der Verkehrsminister im Zusammenhang mit COVID-19

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 30. April 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑191/19 Air Nostrum

Fluggastrechte 

Ein Fluggast, der bei Air Nostrum einen Umsteigeflug von Jerez (Spanien) über Madrid nach Frankfurt am Main gebucht hatte, verlangt von der Fluglinie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 200 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 , weil seine Reservierung für die erste Strecke Jerez - Madrid gegen seinen Willen geändert wurde, indem ihm ein Platz auf einem späteren Flug zugewiesen wurde. Auch dieser spätere Flug ermöglichte es ihm aber, den ursprünglich gebuchten Anschlussflug Madrid - Frankfurt zu erreichen, so dass er pünktlich am Endziel Frankfurt ankam.

Das Landgericht Frankfurt ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Verordnung. Es möchte zunächst wissen, ob die Umbuchung als Nichtbeförderung anzusehen ist. Sollte das zu bejahen sein, möchte es wissen, ob ein Ausgleichsanspruch dennoch ausscheidet, weil der Passagier rechtzeitig am Endziel angekommen ist. 

Weitere Informationen


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑211/19 Készenléti Rendőrség

Bereitschaftsdienst bei ungarischer Grenzschutzeinsatzgruppe

Ein hauptberuflicher Polizist der ungarischen Bereitschaftspolizei, der im Zusammenhang mit der Migrationskrise zwischen 2015 und 2017 der Grenzschutzeinsatzgruppe zugewiesen war, verlangt vor einem ungarischen Gericht, dass ihm für Bereitschaftszeiten statt einer bloßen Bereitschaftszulage eine Vergütung für Mehrarbeit gezahlt wird. Während dieser Bereitschaftszeiten habe er nicht frei über seine Zeit verfügen können, vielmehr habe er sich in der Polizeischule aufhalten und innerhalb einer Stunde voll einsatzfähig sein müssen. Daher handele es sich nicht um Ruhe-, sondern um Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.

Das ungarische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie auf die Tätigkeit in einer solchen Sondereinheit überhaupt anwendbar ist. 

Weitere Informationen 


Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtssache C-693/18 CLCV u. a.

Stickoxidausstoß von Dieselfahrzeugen 

In Frankreich wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung von Käufern ermittelt. Die Käufer seien über wesentliche Merkmale der Fahrzeuge und über die für ihre Zulassung durchgeführten Kontrollen getäuscht worden. Hinzu komme, dass der Gebrauch der Fahrzeuge die Gesundheit von Mensch und Tier gefährde. Die Fahrzeuge seien mit einer Software ausgestattet, die erkenne, ob das Fahrzeug gerade dem Zulassungstest (Neuer Europäischer Fahrzyklus, NEFZ) unterzogen oder im normalen Straßenverkehr genutzt werde. Die Software sorge dafür, dass während des Zulassungstests das Ventil des Abgasrückführungssystems weit geöffnet sei und folglich viel Abgas zurück in den Motor geführt werde. Dadurch werde der Stickoxidausstoß so niedrig gehalten, dass die Zulassungsbedingungen erfüllt würden. Während des normalen Fahrbetriebs hingegen werde die Öffnung des Ventils verkleinert und folglich die Abgasrückführung entsprechend verringert. Dadurch erhöhe sich der Ausstoß von Stickoxiden erheblich, mit der Folge, dass die Grenzwerte nicht mehr eingehalten würden. Die Einstellungen für den normalen Fahrbetrieb böten jedoch eine höhere Motorleistung.

Der Ermittlungsrichter am Tribunal de grande instance Paris ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6), wonach die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, grundsätzlich verboten ist. Der Gerichtshof wird insbesondere gebeten, zu klären, wann eine solche Abschalteinrichtung vorliegt und wann ihre Verwendung ausnahmsweise zulässig ist. Generalanwältin Sharpston legt am 30. April ihre Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑287/19 DenizBank 

Missbrauchsrisiko bei kontaktlosem Zahlen ohne PIN-Code 

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation beanstandet vor den österreichischen Gerichten verschiedene Klauseln in den Kundenrichtlinien der DenizBank. Diese sehen vor, dass der Kunde das Risiko eines Missbrauchs seiner Bankomatkarte zum Bezahlen von Beträgen von bis zu 25 Euro ohne Eingabe des PIN-Codes (NFC-Funktion) trägt und die Bank keine Erstattungspflicht trifft. Außerdem wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine Sperre für solche Kleinbetragszahlungen bei Abhandenkommen der Karte nicht möglich sei. Ferner sehen die Kundenrichtlinien eine allgemeine Zustimmungsfiktion für Änderungen vor: Die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Kundenrichtlinien gilt als erteilt, wenn er nicht rechtzeitig widerspricht. Der mit dem Rechtsstreit in dritter Instanz befasste Oberste Gerichtshof hat dem EuGH in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen zur Auslegung der Zahlungsdiensterichtlinie 2015/2366 vorgelegt. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt am 30. April seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt

Handel

Klimaschutz/Energie

Lebensmittelsicherheit

Umwelt, öffentliche Gesundheit

Zoll, internationale Zusammenarbeit und Entwicklung




REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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