Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 13/2020

Ausgabe 17. April 2020

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt

EU sucht Ausstiegsszenarien - Wirtschaft erfolgreich hochfahren, Ansteckungsgefahr klein halten

Während auf EU-Ebene nachwievor zahlreiche Maßnahmen zur sofortigen Unterstützung der europäischen Unternehmen aktiviert werden – heute, 17.04., dürfte das EU-Parlament z.B. die Investitionsinitiative CRII+ für mehr Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds oder die Freigabe restlicher Gelder aus dem EU-Haushalt absegnen – rücken immer mehr auch mögliche Ausstiegsszenarien in den Vordergrund.

Ausgang-Schild
© pixabay

Wie kann die Wirtschaft mit einem Minimum an gesundheitlichen Risiken für die Menschen wieder hochgefahren werden? In Österreich haben die ersten Geschäfte diese Woche wieder geöffnet, und auch in Brüssel wird mit Hochdruck an der Beantwortung dieser Frage gearbeitet. Auch die Europäische Kommission empfiehlt eine schrittweise Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Die Kommission sieht in ihrem Fahrplan drei Hauptkriterien für die Lockerung der Corona-Maßnahmen vor: eine belegbare Verlangsamung der Ausbreitung des Virus, ausreichende Kapazitäten des Gesundheitssystems sowie wirksame Überwachungsmöglichkeiten. Die Kommission empfiehlt schrittweise und zwischen den EU-Ländern koordinierte Lockerungsmaßnahmen. Auch für die Öffnung der Binnen- und Außengrenzen wird ein stufenweiser Ansatz vorgeschlagen: Zuerst die Grenzen zwischen den EU-Ländern, danach die EU-Außengrenzen. Die Lockerungen sollten kontinuierlich überwacht und notfalls wieder zurückgeschraubt werden können.

Eine erfolgreiche schrittweise Lockerung erfordert auch Begleitmaßnahmen. Hier kann die europäische Ebene die Mitgliedstaaten sinnvoll unterstützen. Die EU-Kommission schlägt z.B. die Entwicklung eines robusten Berichtssystems, die Schaffung eines Rahmens für das Tracking mit mobilen Anwendungen, die den Datenschutz respektieren, sowie mehr Tests und harmonisierte Testmethoden vor. Vor allem die Entwicklung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs bzw. von Medikamenten würde eine schnellere Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft ermöglichen. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat massive öffentliche und private Investitionen angekündigt, um Europas Wirtschaft bei ihrem Comeback zu unterstützen. 

Der Corona-Infopoint in der WKÖ ist nach wie vor Anlaufstelle Nummer eins für unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Wirtschaftskammer Österreich und den Landeskammern sind täglich als Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bewältigung der Corona-Krise im Einsatz. Hier sind die wichtigsten Updates für Unternehmen rund um Corona und sämtliche Informationen aus dem In- und Ausland zu finden. Rasche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online in unserem FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik

Konkrete Maßnahmen für ein Comeback der Wirtschaft Europas

Europas Wirtschaft soll mit konkreten Maßnahmen bei ihrem Comeback aus der Coronakrise unterstützt werden:

Das von den Eurogruppen-Finanzministern auf den Weg gebrachte Corona Hilfspaket soll von einem Recovery Fund und einem angepassten mehrjährigen EU-Haushalt ergänzt werden, um Europas Unternehmen eine rasche Rückkehr zu ermöglichen.

ECOFIN Videokonferenz
© European Council, 2020


Das Corona Hilfspaket mit einem Umfang von über 500 Milliarden Euro sieht die Einrichtung einer vorsorglichen Coronakrise-Kreditlinie für besonders betroffene Mitgliedstaaten (bis zu 240 Milliarden) beim Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM vor. Ein Garantiefonds für Unternehmenskredite der Europäischen Investitionsbank (200 Milliarden) soll vor allem KMU helfen. Das Kurzarbeitsprogramm „SURE“ (100 Milliarden) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen.

Ein Recovery Fund soll das Comeback nach Corona vorbereiten und unterstützen. Über den EU-Haushalt sollen Mittel für Programme mobilisiert werden, welche die Wirtschaft ankurbeln und die Solidarität der EU mit den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten sicherstellen sollen. Ein solcher Fonds wäre zeitlich befristet. Der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU wird eine zentrale Rolle bei der wirtschaftlichen Erholung spielen. Er soll auf die Auswirkungen dieser Krise und die entstehenden Herausforderungen reagieren. Die Finanzminister unterstützen die Pläne der Europäischen Kommission, den MFR-Vorschlag an die neue Situation anzupassen.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

Investitionsinitiative Plus für schnelle und wirksame Reaktion auf COVID-19-Auswirkungen

Grafik Finanzhilfen
© European Union, 2020

Die Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+) ermöglicht, dass alle nicht in Anspruch genommenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Kampf gegen die Coronakrise flexibel genutzt werden können. Sobald das EU-Parlament heute, 17.04., zugestimmt hat, können diese zusätzlichen Gelder fließen.  

Die Investitionsinitiative Plus ergänzt die Coronavirus Response Investment Initiative.  Diese umfasst EU-weit koordinierte Sofortmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. 37 Milliarden Euro fließen aus dem EU-Haushalt u.a. aus dem Bereich Kohäsionspolitik. Für Österreich sind das 19 Millionen Euro: 13 Millionen ergeben sich aus den nationalen Beiträgen im Rahmen kohäsionspolitischer Interventionen. Sechs Millionen Euro kommen aus dem EU-Budget hinzu. Darüber hinaus können von Österreich noch 25 Millionen Euro nicht zugewiesene Kohäsionsgelder ausgegeben werden. 

Das CRII+-Paket ermöglicht einen flexibleren Ansatz bei der Inanspruchnahme der Gelder und vereinfacht außerdem Verfahrensschritte, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Verwaltungsaufwand zu verringern. Ein EU-Kofinanzierungssatz von 100 Prozent für das Geschäftsjahr 2020-2021 macht möglich, dass Mitgliedstaaten für Coronakrisenbedingte Maßnahmen eine vollständige EU-Finanzierung in Anspruch nehmen können. Die EU-Länder können somit schnell und effektiv auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des COVID-19-Ausbruchs reagieren.  

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Binnenmarkt

Ausfuhrgenehmigung nur mehr für Schutzmasken geplant

Die Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstungen in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf derzeit einer Ausfuhrgenehmigung durch die EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hat am 14. April Konsultationen mit den EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung des Ausfuhrgenehmigungssystems, das am 25. April ausläuft, aufgenommen.

Die neue Durchführungsverordnung soll wieder für einen begrenzten Zeitraum von 30 Tagen gelten (ab 26. April) und eine einzige Produktkategorie, nämlich Schutzmasken, umfassen. Nach Ansicht der Kommission ist dies die einzige verbleibende Kategorie, in der eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Die neue Regelung schlägt auch Änderungen beim geografischen Anwendungsbereich vor: bislang sind auch Ausfuhren in die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Zusätzlich dazu sollen Ausfuhren in den Westbalkan sowie nach Gibraltar und in Gebiete von Mitgliedstaaten, die von der EU-Zollunion ausgeschlossen sind, von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden.

Der ursprüngliche Durchführungsrechtsakt trat am 16. März in Kraft. Die EU-Kommission hatte am 20. März zudem auch Leitlinien zur Durchführungsverordnung plus Änderungen veröffentlicht.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Kurz & bündig

15 Milliarden Euro für österreichische Unternehmen im Kampf gegen die Coronakrise

Im Rahmen des geänderten Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen genehmigte die Europäische Kommission den ersten Teil der österreichischen Corona-Maßnahmen über 15 Milliarden Euro. Der Hilfsfond unterstützt im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus: Ein einzelnes Unternehmen kann bis zu 800.000 Euro erhalten. Weiters sind auch vergünstigte Kredite und staatliche Garantien für Darlehen möglich. Den Unternehmen soll Liquidität verschafft werden, umso ihre Tätigkeiten trotz Coronakrise fortsetzen zu können.

Der geänderte Befristete Rahmen gilt bis Ende Dezember 2020. Hier findet sich eine laufend aktualisierte Liste der zahlreichen bereits genehmigten Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

EU-Soforthilfeinstrument vor Finalisierung

Das EU-Soforthilfeinstrument in Höhe von 2,7 Milliarden Euro für eine koordinierte Reaktion der EU in allen Phasen der Krise ist startbereit, sobald das Europäische Parlament heute, 17.04., zugestimmt hat. Beispiele für Maßnahmen sind: Förderung der Einfuhr, des Transports und der Verteilung von Schutzausrüstung; Unterstützung des grenzüberschreitenden Transports von bedürftigen Patienten; Ankurbelung einer raschen Verfügbarkeit von Medikamenten und Testverfahren.

Um die Finanzierung sicherzustellen, stützt sich die Europäische Kommission auf den EU-Haushalt 2014-2020 und mobilisiert alle verfügbaren Mittel im Rahmen der Ausgabenobergrenzen für 2020. Dies wurde von der Kommission im Berichtigungshaushaltsplan 2 (EBH) vorgelegt.

Kommission will Einreisestopp in die EU bis 15. Mai verlängern

Die Europäische Kommission hat die Schengen-Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder aufgefordert, die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU bis 15. Mai zu verlängern. Um die weltweite Ausbreitung des Virus einzudämmen, galt der Einreisestopp seit 17.03. ursprünglich für einen Zeitraum von 30 Tagen.

Mitarbeiter der EU Grenzwache
© European Union, 2020

Die Beschränkung betrifft Nicht-EU-Bürger und wird von den Mitgliedstaaten umgesetzt. Ausgenommen sind Bürger der assoziierten Schengen-Länder und ihre Familienangehörigen sowie Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthalt in der EU.

Medizinprodukte-Verordnung soll ein Jahr später in Kraft treten

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, das Inkrafttreten der Verordnung über Medizinprodukte um ein Jahr zu verschieben, dürfte heute, 17.04., vom EU-Parlament abgesegnet werden. Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteure sollen die Möglichkeit haben, der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Vorrang einzuräumen.

Der Geltungsbeginn der Verordnung über Medizinprodukte dürfte daher aufgrund der aktuellen außergewöhnlichen Umstände bis zum 26. Mai 2021 verschoben werden.


Jobs+Jobs+Jobs


EMSA sucht Project Officers 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for Marine Accident Investigation
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Ref.-Nr.: EMSA/AD/2020/09, Bewerbungsschluss: 5. Mai
  • Project Officer for the Human Element
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.-Nr.: EMSA/AD/2020/10 , Bewerbungsschluss: 11. Mai
  • Project Officer for Research and Analytics
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.-Nr.: EMSA/AD/2020/07, Bewerbungsschluss: 11. Mai
  • Project Officer for RPAS Operations and ATM
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Ref.-Nr.: EMSA/AD/2020/08, Bewerbungsschluss: 13. Mai

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sucht Contract Agents 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon hat außerdem die Vakanz nachstehend angeführter Position bekanntgegeben, mit dem Zweck, eine Reserveliste zu erstellen:

  • Contract Agents
    Administrative Assistant - Grade: Function Group II, Reference: EMSA/CA/2020/12

Bewerbungen sind bis 15. Mai möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit sucht Contract Agents 

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) fordert zur Interessenbekundung für Vertragsbedienstete (Contract Agents) (FG IV) auf, um eine Reserveliste von 24 Vertragsbediensteten zu erstellen, aus der mindestens 4 Kandidatinnen bzw. Kandidaten sofort rekrutiert werden können, die den Dienst im Jahr 2020 beginnen (Dienstort: Athen, Griechenland):

  • Contract Agents
    Grade: Function Group IV, Reference: ENISA-CA-FGIV-2020-02

Bewerbungen sind bis 15. Mai möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 22.4.2020:

  • standen bei Redaktionsschluss leider noch nicht fest

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

20.04. Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

  • Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III
  • Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Ländern des westlichen Balkans im Vorfeld des Gipfeltreffens 2020

21.04. Ausschuss für Verkehr und Tourismus

  • Aussprache mit Thierry Breton, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für den Binnenmarkt, insbesondere über die Reaktion der Kommission auf die COVID-19-Krise in der Tourismusbranche

21.04. Ausschuss für Internationalen Handel

Meinungsaustausch mit Phil Hogan, Kommissar für Handel, über:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020, die die Ausfuhr bestimmter Produkte von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig macht
  • EU-Reaktion auf die Auswirkungen von COVID-19 auf den Handel
  • Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Union - des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweiz im Zusammenhang mit den Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz bei Fleisch, das nicht weiter zubereitet wird als gewürzt

21.04. Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • TO steht noch nicht fest

21.04. Entwicklungsausschuss

  • TO steht noch nicht fest

23.04. Fischereiausschuss

  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1139 hinsichtlich der Einführung von Kapazitätsgrenzen für Dorsch in der östlichen Ostsee, der Datenerhebung und Kontrollmaßnahmen in der Ostsee sowie der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich der endgültigen Einstellung des Fangs von Dorsch in der östlichen Ostsee
  • Protokoll zur Änderung der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik

Tagungen des Rates 

  • 27.04.: Informelle Videokonferenz der Tourismusminister im Zusammenhang mit COVID-19
  • 28.04.: Informelle Videokonferenz der Energieminister im Zusammenhang mit COVID-19

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 23. April: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑28/19 Ryanair

Transparenz bei Flugpreisen 

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat Ryanair wegen unlauterer Geschäftspraktiken bei der Angabe von Flugpreisen abgemahnt und Verwaltungstrafen gegen sie verhängt. Sie wirft Ryanair u.a. vor, im Buchungsportal zu niedrige Preise angegeben zu haben, indem die Gebühren für das Web-Check-in und „Verwaltungskosten“ für die Bezahlung per Kreditkarte als fakultative Gebühren eingestuft worden seien. Außerdem seien die Kunden nicht ausreichend über die Anwendung der Mehrwertsteuer und fakultative Zuschläge für Inlandsflüge informiert worden.

Der mit dem Rechtsstreit befasste italienische Staatsrat ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der EU-Verordnung Nr. 1008/2008 über Luftverkehrsdienste.  Danach ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen. Der italienische Staatsrat möchte insbesondere wissen, ob die Gebühren für das Web-Check-in, die „Verwaltungskosten“ für die Bezahlung per Kreditkarte, die Mehrwertsteuer und die fakultativen Zuschläge für Inlandsflüge in die Kategorie der unvermeidbaren und vorhersehbaren Zusatzkosten fallen. 
Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑507/18 Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung 

Ein Rechtsanwalt führte im Laufe eines Radiointerviews aus, in seiner Anwaltskanzlei keine homosexuellen Personen einstellen und mit diesen keine Zusammenarbeit eingehen zu wollen. Die Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI, eine italienische Rechtsanwaltsvereinigung, verklagte den Rechtsanwalt daraufhin wegen Diskriminierung. 

Der mit dem Rechtsstreit in dritter Instanz befasste italienische Kassationshof ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2000/78 über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Der Kassationshof möchte zunächst wissen, ob die Vereinigung überhaupt klagebefugt ist. Außerdem möchte der Kassationshof wissen, ob der in der Richtlinie vorgesehene Schutz vor Diskriminierung auch bei einer Erklärung wie der hier streitigen greift, obwohl der fragliche Rechtsanwalt weder zum Zeitpunkt seiner Äußerung noch in Zukunft ein Einstellungsverfahren beabsichtigte. 
Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑710/18 Land Niedersachsen

Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen Berufserfahrung  

Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) möchte vom EuGH wissen, ob die Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auch gegenüber Personen gerechtfertigt ist, die ihre frühere Berufserfahrung in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben. Im vorliegenden Fall macht eine Lehrerin, die vor ihrer Anstellung beim Land Niedersachen ca. 17 Jahre in Frankreich als Lehrerin tätig war, geltend, dass sie in eine höhere Entgeltstufe hätte eingestuft werden müssen. Statt ihrer gesamten früheren Tätigkeit als Lehrerin sei nur berücksichtigt worden, dass sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung hatte. Wäre sie hingegen von Anfang an beim Land beschäftigt gewesen, befände sie sich jetzt unstreitig in der von ihr beanspruchten Stufe. 

Konkret ersucht das BAG den EuGH um Klärung, ob die Beeinträchtigung der unionsrechtlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den Zweck gerechtfertigt ist, der mit der Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung verfolgt werde, nämlich den Schutz befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Dieser Schutz sei wegen der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70) unionsrechtlich geboten. Die Klärung der Frage, wie die Kollision zweier auf unterschiedliche Schutzziele gerichteter Normanwendungsbefehle des Unionsrechts aufzulösen sei, falle in die Zuständigkeit des EuGH. 
Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bankwesen und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt

Handel

Klimaschutz

Lebensmittelsicherheit

Steuern

Transport & Verkehr

Umwelt, öffentliche Gesundheit

Zoll, internationale Zusammenarbeit und Entwicklung




REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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